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Interoperabler Ticket- und Tokenspeicher & SDK für Tokenisierung

VDV eTicket Service GmbH & Co. KG · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2601veröffentlicht 01.04.2026erstmals 01.04.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 185 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Köln.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50670, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 7 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an VDV eTicket Service GmbH & Co. KG
    vor 6 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 6 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

VDV eTicket Service (VDV-ETS) ist für den deutschen ÖPV-Standard "(((eTicket Deutschland" verantwortlich. Dieser stellt die technische und organisatorische Plattform für den Betrieb von einem interoperablen elektronischen Ticketing im öffentlichen Personenverkehr in Deutschland dar. Neben der Erstellung und Herausgabe des technischen Standards, der Aufstellung von organisatorischen Regeln für Teilnehmer und der Prüfung von eingesetzten Komponenten betreibt VDV-ETS auch zentrale Infrastrukturen für die an (((eTicket-Deutschland teilnehmenden Verkehrsunternehmen und -verbünde. Teile der deutschen ÖPNV-Branche haben das Ziel, den bargeldlosen Verkauf in Fahrzeugen umzusetzen. Erste Umsetzungsprojekte sind bereits in Planung, bzw. Umsetzung. Für diese ABT/ID-Based Ticketing Lösungen und die eng verzahnten ÖV-Netze insbesondere in NRW ist ein interoperabler Ticket- und Tokenspeicher erforderlich, um überregionale Tickets kontrollieren zu können. Im Interesse des Landesverkehrsministeriums NRW und im Sinne einer langfristig effizienten Umsetzung, soll ein gemeinsam genutztes System entstehen, dass in der Lage ist, mittelfristig Ticketdaten und Tickets speichern zu können. Um die deutschen Verkehrsunternehmen zu unterstützen, bank- und kreditkartenbasierte Vertriebstechnologien zu nutzen, muss sichergestellt werden, dass für die Kontrolle relevante Komponenten für alle Beteiligten zugänglich sind. In dieser Prozesskette ist der interoperable Ticket- und Tokenspeicher das Schlüsselsystem, das den hergestellten Bezug in Form eines Pseudonyms (z.B. kryptographischer Hash) zwischen Bank- bzw. Kreditkarte und Tarifprodukt speichert und den angeschlossenen Verkehrsunternehmen auf Anfrage bereitstellt. Für einen öffentlichen Personenverkehr über Stadt- oder Verbundgrenzen hinaus muss dieser Speicher interoperabel, hochverfügbar, standardisiert und diskriminierungsfrei eingerichtet sein. Für eine langfristig effiziente branchenweite Anwendung wird das System im Zielzustand sowohl bei Kauf per Bank- oder Kreditkarte entstehende als auch andere standardisierte Ticketdaten speichern und für die Kontrolle zu Verfügung stellen.

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Interoperabler Ticket- und Tokenspeicher

Der interoperable Ticket- und Tokenspeicher speichert Tickets und pseudonymisierte Token, die von Customer Contract Partners (CCP) ausgegeben werden. Die verwendeten Tokens werden bei der Anlieferung nach einem gesondert spezifizieren Verfahren erstellt. Die pseudonymisierten Tokens werde für die Identifizierung der Tickets und in einem späteren Ausbau der Nutzermedien verwendet. Die Tickets werden über eine spezifizierte Schnittstelle angeliefert and können von Service Operators (SO) abgerufen werden. Im Ticket- und Tokenspeicher werden in definierten Intervallen Reports generiert und den anliefernden CCP zur Verfügung gestellt. Der Ticket- und Tokenspeicher enthält auch eine Nutzerverwaltung für die anliefernden CCP und abrufenden SO. Die Identifizierung und Authentifizierung erfolgt über die bestehenden Sicherheitsmechanismen des eTicket-Deutschland-Schemes. Das bedeutet, dass der Ticket- und Tokenspeicher eine Schlüsselverwaltung beinhalten muss. Dem Realisierer wird eine bereits spezifizierte Schnittstellenbeschreibung zur Verfügung gestellt, die entsprechend den Vorgaben umgesetzt werden muss. Beim interoperablen Ticket- und Tokenspeicher handelt es sich um eine hochverfügbare Datenbankanwendung, die so gestaltet werden muss, dass sie im späteren Betrieb, hochperformant und hochverfügbar umgesetzt werden muss. Des Weiteren muss im Ticket- und Tokenspeicher ein Reporting-, Auditing- und Monitoring-Funktionalität umgesetzt werden. Es ist eine umfangreiche Backup- und Archivierungsfunktionalität vorzusehen. Es muss ein Frontend für die Nutzerverwaltung, das Reporting, das Monitoring, das Auditing und die Verwaltung von Schüsseln vorgesehen werden. Das Hosting muss die Hochverfügbarkeit und Hochsicherheit entsprechend der SLAs garantieren und eine einfache Redundanz sicherstellen. Das redundante System muss in einem separaten Rechenzentrum gehostet und betrieben werden, um eine krisensichere Ausfallsicherheit zu gewährleisten. Außerdem muss genügend Speicher für Backups, Logging und Archivierung der Daten vorgehalten werden. Den Betreibern muss ein ständiger digitaler Kommunikations- und Administrationszugang zur Verfügung gestellt werden. Das Hosting muss aus Datenschutzgründen in Europa erfolgen und den Anforderungen der DSVGO genügen. Hoster mit nur einem Hop entfernt vom nächsten nationalen zentralen Zugangsknoten zum Internet können bevorzugt werden.

3 Jahre–
2
Software Development Kit

Das Software Development Kit (SDK) für die Tokenisierung von Kreditkarteninformationen (inkl. Wallets) muss nach dem vorgegebenen Verfahren von VDV-ETS umgesetzt werden. Mittels dieses SDKs werden auf der Basis von bestimmten Kreditkarteninformationen pseudonymisierte Token erzeugt. Das SDK stellt Funktionen für die Pseudonymisierung von bestimmten Kreditkarteninformationen und die gesicherte Übertragung der verarbeiteten Informationen mit einem aufrufenden Framework oder einer anderen Anwendung bereit. Die entsprechenden Algorithmen werden von VDV-ETS vorgegeben. Außerdem muss das SDK in der Lage sein, die öffentlichen Schlüssel von Kreditkarten einzulesen und entsprechend der Vorgaben aus der Norm ISO 24851 zu pseudonymisieren. Das jeweilige Verfahren muss über einen Parameter eingestellt werden können. Das SDK muss für die Betriebssysteme Windows Server, Linux, Android und IOS bereitgestellt werden.

3 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Rangfolge 1Wirtschaftlich günstigstes Angebot über einen bestimmten Zeitraum

Eignung8 von 8 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind geeignete Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist) unter Angabe des Auftragsgegenstandes, des Kunden, des Auftragsvolumens und des Zeitraums einzureichen, welche die untenstehenden Mindestanforderungen erfülle … ganz lesenEs sind geeignete Referenzen innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich ist der Projektabschluss, Stichtag ist das Ende der Teilnahmefrist) unter Angabe des Auftragsgegenstandes, des Kunden, des Auftragsvolumens und des Zeitraums einzureichen, welche die untenstehenden Mindestanforderungen erfüllen. Eine Referenz kann auch mehrere der nachfolgenden Mindestanforderungen abdecken. Mindestanforderungen: Für Los 1: - Es sind mindestens zwei (2) geeignete Referenzprojekte einzureichen. Geeignete Referenzprojekte haben die Entwicklung und den Betrieb von hochverfügbaren (d.h. Verfügbarkeit von mindestens 99,0%/Monat) und hochperformanten (Max. Antwortzeit 300ms/Anfrage; mit Angabe über tatsächliche Transaktionen/sec) Datenbankanwendungen zum Gegenstand und weisen eine erbrachte Laufzeit von mindestens drei (3) Jahren, sowie ein Auftragsvolumen (Gesamtprojektkostenvolumen: Aufbau, Entwicklung und Betrieb) von mindestens 300.000 EUR (netto) pro Jahr auf. - In mindestens einem geeigneten Referenzprojekt wurde das Frontend für die Nutzerverwaltung, das Reporting, das Monitoring, das Auditing und die Verwaltung von Schüsseln programmiert. Für Los 2: Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzprojekte einzureichen. Geeignete Referenzprojekte haben die Entwicklung von Software Development Kits zum Gegenstand und weisen ein Auftragsvolumen (Gesamtprojektkostenvolumen: Aufbau und Entwicklung) von mindestens 200.000 EUR (netto) auf. - Über alle geeigneten Referenzprojekte müssen Erfahrungen in der Entwicklung von SDKs für Windows Server, Linux, Android und IOS nachgewiesen werden - Mit mindestens einem geeigneten Referenzprojekt werden Erfahrungen in der Entwicklung von Anwendungen für die Finanzwirtschaft nachgewiesen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist. Mindestanforderungen: Für Los 1: Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt muss … ganz lesenErklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren insgesamt und in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags ersichtlich ist. Mindestanforderungen: Für Los 1: Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt muss in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 25 Mitarbeiter betragen. Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 10 Mitarbeiter betragen. Für Los 2: Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt muss in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 20 Mitarbeiter betragen. Die Anzahl der durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer n Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei Jahren jeweils mindestens 10 Mitarbeiter betragen.
Informationssicherheit
Nachweis eines Informationssicherheitsmanagementsystems nach DIN ISO 27001 oder gleichwertig durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung. Sollte die Zertifizierung eines gleichwertigen Informationssicherheitsmanagementsystems vorgelegt werden, hat der Bewerber dessen Gleichwertigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN ISO 9001 oder gleichwertig durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung. Sollte die Zertifizierung eines gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems vorgelegt werden, hat der Bewerber dessen Gleichwertigkeit mit dem Teilnahmeantrag darzulegen.
Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen; nicht älter als 6 Monate bei Abgabe des Teilnahmeantrags).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine marktübliche Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen verfügt. Mindestanforderungen für beide Lose: Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden mindestens betragen: 2.500.000 EUR.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekam … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer der Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DZ0M0LW#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

527vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 06.05.2026
  3. BekanntmachungFrist 06.05.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d82d246-a7f6-442e-80fa-07e8cee94e39.