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Mandantenfähiges Produktverantwortlichen-System (MPS)

VDV eTicket Service GmbH & Co. KG · Köln, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2602veröffentlicht 13.08.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenseit 155 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 117 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahre
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Köln50670, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 0 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

VDV eTicket Service (VDV-ETS) ist für den deutschen ÖPV-Standard "(((eTicket Deutschland" verantwortlich. Dieser stellt die technische und organisatorische Plattform für den Betrieb von einem interoperablen elektronischen Ticketing im öffentlichen Personenverkehr in Deutschland dar. Neben der Erstellung und Herausgabe des technischen Standards, der Aufstellung von organisatorischen Regeln für Teilnehmer und der Prüfung von eingesetzten Komponenten betreibt VDV-ETS auch zentrale Infrastrukturen für die an (((eTicket-Deutschland teilnehmenden Verkehrsunternehmen und -verbünde. Im Rahmen der Umstellung auf die neue Version des Standards "(((etiCORE" ab 2027 soll ein mandantenfähiges Produktverantwortlichen-System (MPS) entwickelt und betrieben werden. Das Sytem unterstützt Organisationen, die im bundesweiten elektronischen Fahrgastmanagement und Ticketing die Rolle des Produktverantwortlichen (Product Owner) wahrnehmen. Produktverantwortlichen-Systeme werden mit der Umstellung auf (((etiCORE fortan als "Product Owner-System" bezeichnet. Gegenstand des Projektes ist sowohl die technische Realisierung als auch der dauerhafte Betrieb des Systems. Das MPS basiert auf der (((etiCORE-Spezifikation, die ein einheitliches und interoperables Rahmenwerk für elektronisches Fahrgastmanagement und Ticketing einschließlich definierter Prozesse und standardisierter Datenformate beschreibt. Das Projekt ist langfristig ausgelegt. Das MPS dient der zentralen Zusammenführung, Überwachung und fachlichen Bewertung produktbezogener Daten und Prozesse über mehrere Bezugsberechtigte (gem. § 3 des Rahmenvertrages MPS) hinweg. Kernfunktion ist ein regelbasiertes Monitoring zur Identifikation von Auffälligkeiten und potenziellen Regelverstößen. Darüber hinaus stellt das System umfassende Einsichts- und Auswertungsmöglichkeiten zu Fahrberechtigungen, Statusinformationen, Transaktionen und Kontrolldaten bereit und unterstützt die operative Umsetzung fachlicher Maßnahmen durch die strukturierte Weiterleitung relevanter Informationen an angebundene Dritte. Ziel des Projektes ist die Bereitstellung eines skalierbaren und bundesweit einsetzbaren Product Owner-Systems, welches den Vorgaben der (((etiCORE-Spezifikation entspricht und sich in bestehende Systemlandschaften integrieren lässt.

Beschreibung des Loses

VDV-ETS wurde von Product Owners, die mit ihr einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die Beschaffung, Aufbau und Betrieb des MPS geschlossen haben (im Folgenden: "Bezugsberechtigte"), zur Durchführung der Beschaffung und der fachlichen Betriebsführung beauftragt. VDV-ETS tritt hierbei nicht nur als zentraler Beschaffer auf, sondern aufgrund des Betriebs des "Nationalen Mandanten" auch als ein Product Owner und späterer Mandant. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens schließt der Auftragnehmer das umfassende Vertragswerk mit VDV-ETS ab. Dieses beinhaltet in dem Rahmenvertrag (Kapitel A) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Nutzung des MPS durch alle Bezugsberechtigten, sowie in dem Werk- und Betriebsvertrag (Kapitel B) alle Regelungen für den Aufbau und Betrieb des MPS. Darüber hinaus liegt dem Vertragswerk ein Muster für einen Dienstvertrag (Anlage A1) bei, auf dessen Grundlage die Bezugsberechtigten berechtigt sind, eigenständig die Leistung beim Auftragnehmer nach Maßgabe des Rahmenvertrages abzurufen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
WertungsgesamtpreisRangfolge 1Wirtschaftlich günstigstes Angebot über einen Zeitraum von 5 Jahren

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
- Erstellung eines konfigurierbaren Dashboards gemäß Abschnitt 4.2.2 des Lastenheft_MPS - Umsetzung der funktionalen Anforderung eines Zugriffs des nationalen Mandan-ten auf regionale POS für das D-TICKET gemäß Abschnitt 4.9.4 des Lastenheft_MPS - Integration von D-Tickets im UIC-FCB Format gemäß … ganz lesen- Erstellung eines konfigurierbaren Dashboards gemäß Abschnitt 4.2.2 des Lastenheft_MPS - Umsetzung der funktionalen Anforderung eines Zugriffs des nationalen Mandan-ten auf regionale POS für das D-TICKET gemäß Abschnitt 4.9.4 des Lastenheft_MPS - Integration von D-Tickets im UIC-FCB Format gemäß Abschnitt 4.9.5 des Lastenheft_MPS - Anbindung eines nationalen Online-Ticketspeichers gemäß Abschnitt 4.19 des Lastenheft_MPS.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Bezirksregierung Köln, 50606 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekam … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer der Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen. Die Unwirksamkeit eines Verstoßes gegen § 134 GWB kann gemäß § 135 Abs. 2 S. 1 GWB i.V.m. § 135 Abs. 1 Nr. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DZ0MQVR#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
AMCON GmbH, Cloppenburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 05.06.2026
  3. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 05.06.2026
  4. BekanntmachungFrist 05.06.2026
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 05.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9f54a8fa-9feb-4406-91ec-c8b8ca937146.