Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Instrumententransporte für den Südwestrundfunk

Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen EU-A/P 07/2024veröffentlicht 23.04.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 893 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Monate01.09.2024 – 30.04.2026, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70190, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über it-vergabe.eu
    vor 29 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2026
    vor 26 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der SWR beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die im laufenden Orchesterbetrieb erforderlichen Instrumententransporte abzuschließen. Zum Leistungsumfang gehören im Wesentlichen: Zum Leistungsumfang gehören im Wesentlichen: • Verladen und Transportieren von verschiedenen Instrumenten • Abholen der Instrumente aus den Räumlichkeiten der Proben-/Spielorte und Abstellen in den Räumlichkeiten der Proben-/Spielorte • Selbständige Routen- und Reiseplanung • Abwicklung der Zollformalitäten • Einholung von Sondergenehmigungen • Buchung von Schiffsfähren

Ziel der Ausschreibung ist es, einen Anbieter zu finden, der nachweislich in der Lage ist, die Musikinstrumente zu den Probe- und Veranstaltungsorten des SWR Symphonieorchesters zu transportieren. Ein behutsamer und fachgerechter Transport mit modernem Equipment, zum Teil auch mit klimatisierten Ladeflächen, und der Einsatz von qualifiziertem Personal ist dabei Grundvoraussetzung für die Leistungserbringung.

Beschreibung des Loses

Der SWR beabsichtigt, einen Rahmenvertrag für die im laufenden Orchesterbetrieb erforderlichen Instrumententransporte abzuschließen. Zum Leistungsumfang gehören im Wesentlichen: • Transporte von verschiedenen Instrumenten des SWR Symphonieorchesters • Selbständige Routen- und Reiseplanung • Abwicklung der Zollformalitäten • Einholung von Sondergenehmigungen • Buchung von Schiffsfähren Ziel der Ausschreibung ist es, einen Anbieter zu finden, der nachweislich in der Lage ist, die Musikinstrumente zu den Probe- und Veranstaltungsorten des SWR Symphonieorchesters zu transportieren. Ein behutsamer und fachgerechter Transport mit modernem Equipment, zum Teil auch mit klimatisierten Ladeflächen, und der Einsatz von qualifiziertem Personal ist dabei Grundvoraussetzung für die Leistungserbringung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebotsschreiben (siehe Anlage 1) ausgefüllt einzureichen. (A1) Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderte … ganz lesenZum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebotsschreiben (siehe Anlage 1) ausgefüllt einzureichen. (A1) Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise unter Kapitel 5.2.1 bis 5.2.3 von allen Bietern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise unter 5.2.4 zur Feststellung der fachlich-beruflichen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftlich-finanzielle und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§47 VgV), hat er/sie die unter Kapitel 5.2.1 bis 5.2.4 geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens zu den übernommenen Leistungen vorzulegen.
Kriterium
Aktueller Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug) oder vergleichbarer Nachweis (bspw. Partnerschaftsregister) (A2).
Kriterium
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungs-schein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) mit folgenden Deckungs-summen (A3.1): • 5.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstlei … ganz lesenNachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungs-schein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) mit folgenden Deckungs-summen (A3.1): • 5.000.000 € pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 10.000.000 €.   • 500.000 € pauschal für Vermögensschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000 €. • 500.000 € pauschal für Tätigkeitsschäden Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000 €. • 500.000 € pauschal für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten Die Deckungssumme gilt je Versicherungsfall; die Jahreshöchstleistung für alle Schadensereignisse eines Versicherungsjahres beträgt 1.000.000 €. oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-summen an die o. g. Summen angepasst werden (siehe Anlage 1). Ein entsprechender Nachweis zur bestehenden Versicherung muss jedoch in jedem Fall beigelegt werden.
Kriterium
Nachweis einer bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungs-schein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) mit folgenden Deckungssummen (A3.2): • 100 Mio. € pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden, jedoch nicht mehr als 15 Mio. € je geschädigter Person. Mit ei … ganz lesenNachweis einer bestehenden KFZ-Haftpflichtversicherung (i.d.R. Versicherungs-schein oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft) mit folgenden Deckungssummen (A3.2): • 100 Mio. € pauschal für Personen- und Sach- und Vermögensschäden, jedoch nicht mehr als 15 Mio. € je geschädigter Person. Mit einbezogen ist die Umweltschadendeckung in Höhe von 5 Mio. € je Schadenfall und 10 Mio. € je Versicherungsjahr. oder Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungs-summen an die o. g. Summen angepasst werden (siehe Anlage 1).
Kriterium
Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als ein Jahr). (A3.3) -> Mindestanforderung an die Bon … ganz lesenNachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als ein Jahr). (A3.3) -> Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse III bezogen auf die Bewertungsklassen der Finanzdienstleister (siehe Abbildung 1). Bewertung der Bonität: Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Risikoklasse II Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Risikoklasse I
Kriterium
Darstellung der Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (A3.4), einzutragen im Angebotsschreiben (Anlage 1). Bewertung der Umsatzentwicklung: Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend. Mittle … ganz lesenDarstellung der Umsatzentwicklung im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren (A3.4), einzutragen im Angebotsschreiben (Anlage 1). Bewertung der Umsatzentwicklung: Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell fallend. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell gleich. Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Umsatzentwicklung ist tendenziell steigend.
Kriterium
Eigenerklärung des Bieters zum Personal, vorzulegen mit dem Angebotsschreiben (Anlage 1)
Kriterium
Darstellung von zwei Referenzen vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen drei Jahren mit folgenden Angaben: • Name des Auftraggebers • Auftragszeitraum • Auftragsvolumen pro Jahr • Detaillierte Beschreibung des Auftragsinhalts Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Fo … ganz lesenDarstellung von zwei Referenzen vergleichbarer Art und Größenordnung in den vergangenen drei Jahren mit folgenden Angaben: • Name des Auftraggebers • Auftragszeitraum • Auftragsvolumen pro Jahr • Detaillierte Beschreibung des Auftragsinhalts Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt in Form einer vergleichenden Bewertung. Die eingereichten Referenzen werden vergleichend, anhand der oben geforderten Angaben bewertet und danach ob und in welchem Grad sie der auszuschreibenden Leistung nahekommen. Dazu werden die Referenzen in Zielerfüllungsgrade eingeteilt und bepunktet. Die Erwartungshaltung der Vergabestelle ist hier ein möglichst hohes Maß an Übereinstimmung der Referenz mit der auszuschreibenden Leistung. Es sind 2 Referenzen gefordert, die jeweils einzeln bewertet werden und jeweils maximal 30 Wertungspunkte erreichen können (in Summe max. 60 Punkte). Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung nicht vergleichbar. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (15 Pkt.) = Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung teilweise vergleichbar. Hoher Zielerfüllungsgrad (30 Pkt.) = Die Referenz ist mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar.
Kriterium
Beschreibung des Qualitätssicherungsmanagements des Bieters (Anlage 1) oder Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (als separate Anlage beizufügen): Zur Bewertung des Qualitätssicherungssystems werden die Angaben in Zielerfüllungsgrade eingeteilt und mit Punkten bewertet. Niedriger Zielerfüllu … ganz lesenBeschreibung des Qualitätssicherungsmanagements des Bieters (Anlage 1) oder Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung (als separate Anlage beizufügen): Zur Bewertung des Qualitätssicherungssystems werden die Angaben in Zielerfüllungsgrade eingeteilt und mit Punkten bewertet. Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Es liegt keine Beschreibung vor. Mittlerer Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Es liegt eine Beschreibung eines umgesetzten Qualitätssicherungsmanagements vor. Hoher Zielerfüllungsgrad (20 Pkt.) = Es liegt ein gültiges Zertifikat einer unabhängigen Prüfstelle vor (z.B. DIN EN ISO 9001:2015).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2024
Vertragsende
30.04.2026
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
it-vergabe.eu
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevors … ganz lesenDie Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesen1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

187vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (662 Lose mit Angabe)
881.173 €Zuschlagswert im Median
331.763 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 53 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 028d5fd6-ee4e-46e5-b45c-6e25cbcb4d85.