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Inbetriebnahmemanagement (IBM) und Technisches Monitoring (TM) in Berlin

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 592-24veröffentlicht 10.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 443 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
80 Monate31.10.2025 – 30.06.2032
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar/ Preis Anlage B-02 Preisblatt-Honorar40 %
  • Qualität - Konzept Anlage A-03 Wertung Zuschlagskriterien60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    vor 15 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 15 Monaten
  4. Bindefrist endet
    70 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 12 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2032
    vor 12 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung (Offenes Verfahren) ist die Leistung des Inbetriebnahmemanagements sowie des technischen Monitorings gemäß AHO Heft Nr. 39 für das Bauvorhaben „Grundsanierung Behördenzentrum Platz der Luftbrücke 1–3“ in Berlin. Das Projekt umfasst insgesamt 11 Bauteile mit einer BGF von ca. 84.000 m², die Ausführung ist in 5 Bauabschnitten geplant. Die anrechenbaren Kosten liegen in den Kostengruppen 300 bei ca. 100 Mio. € und in KG 400 bei ca. 60 Mio. €. Der Ausführungszeitraum der Gesamtmaßnahme erstreckt sich vom 01.09.2025 bis zum 21.06.2034. Ziel der Beauftragung ist die systematische und qualitätssichernde Begleitung der technischen Inbetriebnahme sowie die kontinuierliche messtechnische Bewertung der gebäudetechnischen Systeme über die Betriebsphase hinweg. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Weitere Details zum Leistungsumfang finden sich in der Leistungsbeschreibung (Anlage C-02 der Vergabeunterlagen).

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Honorar/ Preis Anlage B-02 Preisblatt-Honorar40 %
Qualität - Konzept Anlage A-03 Wertung Zuschlagskriterien60 %
Preis
Honorar/ Preis Anlage B-02 Preisblatt-HonorarZuschlagskriterium: Preis – Gewichtung 40 Prozent Das angebotene Honorar gemäß Preisblatt wird in Wertungspunkte umgerechnet. Der niedrigste Angebotspreis erhält 100 Wertungspunkte (ungewichtet). Die Wertungssumme (brutto) setzt sich wie folgt zusammen: - aus der Summe des Honorars für die ausgeschriebene Leistung (Pos. A1 – A41) inklusive der Pauschale für die Nebenkosten (Pos. B8) und den Stundenleistungen (Pos. A42-A44). Bewertungsmethode Zuschlagskriterium Preis: Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots) : Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben (Lineare Interpolation). Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. Fehlen die Bieterangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot, wird das Angebot ausgeschlossen. (Beispiel: Bei einem Abstand von 10 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, d.h. 90 Punkte) ----------------------- Details: siehe Anlage "A-03 Wertung Zuschlagskriterien"
Qualität
Qualität - Konzept Anlage A-03 Wertung ZuschlagskriterienZuschlagskriterium: Qualität (Konzept) – Gewichtung 60 Prozent Konzept: Mit dem Angebot ist ein Konzept (formfrei –nicht mehr als maximal 10 A4 Seiten inklusive Deckblatt, Inhaltsverzeichnis und ggf. Anlagen) einzureichen, das anhand der u.a. Unterpunkte eine nachvollziehbare Darstellung der Herangehensweise und der Umsetzung des Vorhabens enthalten soll. Der Bieter ist aufgefordert, seine Ideen zur Umsetzung der Aufgabenstellung darzustellen. Er soll beschreiben, wie er beabsichtigt, die Aufgaben zu erfüllen und die ordnungsgemäße Leistungserbringung zu gewährleisten. Es soll deutlich werden, dass sich der Bieter mit den Besonderheiten des Projektes und dessen Durchführung auseinandergesetzt hat. Aussagekräftige Referenzobjekte können zur Darstellung herangezogen werden. Das mit dem Angebot einzureichende Konzept muss die folgenden, wertungsrelevanten Schwerpunkte enthalten, wobei die Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen der Planungsaufgabe nicht erwartet wird: Die nachstehende Struktur ist in der Reihenfolge zwingend im Konzept zu übernehmen. 1. Projektstruktur: Beschreibung der geplanten Abläufe, Zuständigkeiten und Organisation mit Beachtung der projektspezifischen Besonderheiten wie z.B.: Mehrere Bauabschnitte, Inbetriebnahme einzelner Bauteile, etc. (max. 20 Punkte) 2. Qualitätssicherung: Methoden und Werkzeuge, die zur Sicherstellung der Qualität der Leistung eingesetzt werden. (max. 20 Punkte) 3. Zeitmanagement: Zeitpläne und Meilensteine mit Detailbetrachtung von mehreren Bauabschnitten (max. 20 Punkte) 4. Kommunikation: Vorgehen zur Abstimmung mit dem Bauherrn und anderen Beteiligten. (max. 20 Punkte) 5. Risikomanagement: Identifikation von projektspezifischen Risiken und Umgang mit den potenziellen Risiken. (max. 20 Punkte) Für das Konzept können maximal pro Unterpunkt 20 Punkte und insgesamt maximal 100 Punkte (ungewichtet) erreicht werden. Bewertung Zuschlagskriterium Qualität (Konzept): Die Qualität des Angebotes wird anhand des Konzeptes bewertet. Bei der Wertung der Konzepte (Kriterien 1.-5.) wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit für die Auftraggeberin geachtet. Bewertungsmethode der Angaben des Bieters zu den Kriterien aus seinem Konzept Die Wertung erfolgt relativ im unmittelbaren Quervergleich der Konzepte. Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt beurteilt, wobei pro Unterkriterium maximal 20 Leistungspunkte erreicht werden können: Bewertung: sehr gut 17 - 20 Punkte Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept die Anforderungen der Auftraggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich, sehr projektbezogen). Bewertung: gut 14 - 16 Punkte Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich, überwiegend projektbezogen). Bewertung: befriedigend 11 - 13 Punkte Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftraggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt. Es bestehen mehrere offene Fragen. (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller geforderten Angaben, teilweise projektbezogen) Bewertung: ausreichend: 6 - 10 Punkte Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesonde …

Eignung6 von 6 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung: Dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbe … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit Eigenerklärung und Nachweise über die Leistungserbringung: Dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt. Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Fachkundenachweis über Berufsqualifikation: Abschluss als Ingenieur (Dipl.-Ing., M.Eng., B.Eng.) in einem einschlägigen Fachbereich (z. B. Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Gebäudeautomation oder vergleichbarer Fachrichtungen) - Mindestanforderung: Abschluss Bachelor oder gleichwertige Qualifikation (Bachelor Engineering) - Nachweis durch Urkunde Alternativ: Mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in gleichwertigen Projekten - Nachweis durch tabellarischen Lebenslauf ! Die Person/-en, die den Nachweis für die vorgenannte Mindestanforderung erbringt/erbringen, müssen sich in der „Eigenerklärung und Verpflichtungserklärung zur Sicherheitsauskunft bei Geheimschutzanforderungen“ (Anlage B-07) unter Punkt 4 eintragen (Ausführungsbedingung). Sachkundenachweis von Zusatzqualifikationen (Mindestanforderung): Nachweis über Schulungen oder Zertifizierungen im Inbetriebnahme Management (z. B. nach VDI 6039 oder gleichwertig). Nachweis über Schulungen oder Zertifizierungen im technischen Monitoring (z.B. nach VDI 6041 oder gleichwertig) - Nachweis durch entsprechendes Zertifikat ! Die Person/-en, die die Nachweise für die vorgenannte Mindestanforderung erbringt/erbringen, müssen sich in der „Eigenerklärung und Verpflichtungserklärung zur Sicherheitsauskunft bei Geheimschutzanforderungen“ (Anlage B-07) unter Punkt 4 eintragen (Ausführungsbedingung). Die Eigenerklärungen sind in der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ anzugeben (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 5,0 Mil … ganz lesen1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3,0 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 5,0 Millionen Euro für sonstige Schäden (alle jeweils mindestens zweifach maximiert) bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. 2. Erklärung über den Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Die Eigenerklärungen sind in der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ anzugeben (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens. Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausg … ganz lesenLeistungsbezogene Angaben zum Unternehmen Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens. Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Die Eigenerklärungen sind in der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ anzugeben (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Angaben zu Referenzen Benennung von mindestens einer vergleichbaren abgeschlossenen Referenz zu den Leistungsbereichen Inbetriebnahmemanagement (IBM) und Technisches Monitoring (TM) aus dem Zeitraum der letzten 8 Jahre. Vergleichbarkeit Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschrei … ganz lesenAngaben zu Referenzen Benennung von mindestens einer vergleichbaren abgeschlossenen Referenz zu den Leistungsbereichen Inbetriebnahmemanagement (IBM) und Technisches Monitoring (TM) aus dem Zeitraum der letzten 8 Jahre. Vergleichbarkeit Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Vergleichbare Objekte Als vergleichbare Objekte gelten insbesondere: • Bürogebäude • Krankenhäuser • Universitätsgebäude • Rechenzentren Die Projekte müssen komplexe gebäudetechnische Anlagen und Automatisierungssysteme umfassen. Mindestanforderungen • Leistungsbereich Mindestens eine Referenz muss Leistungen des Inbetriebnahmemanagements und des technischen Monitorings im Rahmen einer Baumaßnahme enthalten, die in den letzten 8 Jahren abgeschlossen wurde. Es können auch zwei Referenzen mit jeweils einem Leistungsbereich (Inbetriebnahme Management oder technischen Monitoring im Rahmen einer Baumaßnahme) eingereicht werden, die in den letzten 8 Jahren abgeschlossen wurden. • Projektvolumen und Kostenstruktur Der Bewerber muss mindestens ein Referenzprojekt nachweisen, dass ein Projektvolumen von mindestens 50 Millionen Euro brutto in den Kostengruppen 300 und 400 (gemäß DIN 276) umfasst. • Leistungsgrundlage gemäß AHO Heft 39 Das Referenzprojekt muss die Leistungsphasen 5-9 gemäß Heft 39 AHO dokumentieren. Alternativ ist die Ausführung von vergleichbaren Leistungsbildern gemäß den genannten Standards nachzuweisen. • Leistungszeitraum Abschluss zwischen dem 01.07.2017 und dem Ablauf der Angebotsfrist Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss. Definition: abgeschlossene Referenz Als abgeschlossen gilt ein Projekt, wenn die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) gemäß HOAI vollständig erbracht und die Abnahme durch den Nutzer oder Betreiber erfolgt ist. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Die Referenzen werden überprüft. Der Bieter hat sicherzustellen, dass die Angaben korrekt sind und eine zuständige Person für die Vertragsabwicklung benannt ist, die die Leistung beurteilen kann. Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Sollten mehr als eine Unternehmensreferenz vorgelegt werden, ist die Tabelle entsprechend zu vervielfältigen. Die Eigenerklärungen sind in den Tabellen der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ anzugeben (Bestandteil der Vergabeunterlagen).
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
31.10.2025
Vertragsende
30.06.2032
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
stufenweise Beauftragung: siehe Vertrag § 4
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
70 Tage
Angebotsöffnung
Teilnehmer sind für die Öffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von a … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-04 „Bietergemeinschaftserklärung“ in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Ver …
Hinweis
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter s … ganz lesen1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-04 „Bietergemeinschaftserklärung“ in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe der Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telef …

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