Zum Inhalt
Menü

Grundlastvertrag für Projekte der DB InfraGO AG - Personenbahnhöfe im Bereich Südbayern, Lose 1 - 7

DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11) · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 24FEI75603veröffentlicht 04.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 803 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Berlin (27 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 7 Lose · in 14 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
7
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10557, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (341 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (1.008 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Los 1 Stationsbau Leitender Bauüberwacher Bauüberwacher Bahn Oberbau/KIB Fachbauüberwacher Oberbau Bauüberwacher Hochbau + Tiefbau SiGeKo Los 2 Stationsbau Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik 50 Hz und 16,7 Hz Fachbauüberwacher Elektrotechnik 50 Hz und 16,7 Hz Bauüberwacher Bahn Leit- und Sicherungstechnik Los 3 Stationsbau Bauüberwacher Bahn Telekommunikation Los 4 Stationsbau Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung Los 5 Nachtragsmanagement Nachtragsmanger Los 6 technische Anlagen Bauüberwacher Bahn Telekommunikation Fachbauüberwacher Telekommunikation Los 7 technische Anlagen Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik 50 Hz und 16,7 Hz Fachbauüberwacher Elektrotechnik 50 Hz und 16,7

Lose7 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Stationsbau Leitender Bauüberwacher Bauüberwacher Bahn Oberbau/KIB Fachbauüberwacher Oberbau Bauüberwacher Hochbau + Tiefbau SiGeKo
3 Jahre–
2
Los 2 Stationsbau Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik 50 Hz und 16,7 Hz Fachbauüberwacher Elektrotechnik 50 Hz und 16,7 Hz Bauüberwacher Bahn Leit- und Sicherungstechnik
3 Jahre–
3
Los 3 Stationsbau Bauüberwacher Bahn Telekommunikation
3 Jahre–
4
Los 4 Stationsbau Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung
3 Jahre–
5
Los 5 Nachtragsmanagement Nachtragsmager
3 Jahre–
6
Los 6 Technische Anlagen Bauüberwacher Bahn Telekommunikation Fachbauüberwacher Telekommunikation
3 Jahre–
7
Los 7 Technische Anlagen Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik 50 Hz und 16,7 Hz Fachbauüberwacher Elektrotechnik 50 Hz und 16,7 Hz
3 Jahre–

Bedingungen7 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Option I 2026 und Option II 2027
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Angaben zum Leitenden Bauüberwacher (Los 1 Stationsbau) Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss: Diplom Bauingenieur oder vergleichbare Berufsausbi … ganz lesen- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Angaben zum Leitenden Bauüberwacher (Los 1 Stationsbau) Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss: Diplom Bauingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB (OB/KIB) 2. mind. 6 Jahre Berufserfahrung als BÜB (Ob/KIB) Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches. Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf mit Anlage Nr.: 3.0 einzureichen Geforderte Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 6 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Leitender Bauüberwacher durchgehend im Projekt (Lph 8) tätig war. Ein Nachweis ist durch eine Bestätigung des Auftraggebers zu erbringen. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: 1. Bauüberwachungsleistungen eines Neubaus einer Verkehrsstation an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen 2. Bausumme pro Projekt min. 5 Mio. Euro Angaben zum BÜB OB/KIB (Los 1 Stationsbau) Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss: Diplom Bauingenieur oder vergleichbare Berufsausbil-dung mit Fachausbildung zum BÜB (OB/KIB) 2. mind. 6 Jahre Berufserfahrung als BÜB Ob/KIB Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches. Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf als Anlage Nr.: 4.0 einzureichen Geforderte Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 6 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB OB/KIB durchgehend im Projekt (Lph 8) tä-tig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderung erfüllt ist: - Bauüberwachungsleistungen eines Neubaus einer Verkehrsstation an Eisenbahnanlagen für Voll-bahnen Angaben zum FBÜ Oberbau (Los 1 Stationsbau) Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss: Bautechniker oder Meister oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum FBÜ Ob. 2. mind. 6 Jahre Berufserfahrung als FBÜ Ob Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches. Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803 für FBÜ Oberbau und ein Lebenslauf als Anlage Nr.: 5.0 einzureichen. Angaben zum BÜW Hochbau + Tiefbau (Los 1 Stationsbau) Qualifikationsanforderung: Abschluss: Bauingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung Als Nachweis sind Urkunde und ein Lebenslauf als Anlage Nr.: 6.0 einzureichen. Angaben zum SiGeKo (Los 1 Stationsbau) Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss: Ausbildung Bauingenieur oder Bautechniker oder Meister oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum SiGeKo. 2. mind. 4 Jahre Berufserfahrung als SiGeKo Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf als Anlage Nr.: 7.0 einzureichen. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigunge …

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Option I 2026 und Option II 2027
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Angaben zum BÜB E-Technik (50Hz und 16,7 Hz) (Los 2 Stationsbau) Qualifikationsanforderungen: 1. Abschluss als Elektroingenieur oder eine vergleich … ganz lesen- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Angaben zum BÜB E-Technik (50Hz und 16,7 Hz) (Los 2 Stationsbau) Qualifikationsanforderungen: 1. Abschluss als Elektroingenieur oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB Elektrotechnik 2. Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung als BÜB E Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches. Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für BÜB E und ein Lebenslauf als Anlage Nr.: 8.0 einzureichen. Geforderte Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB Elektrotechnik für den Neubau von Verkehrsstationen nach EBO / VV- Bau tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: • Neubau von Verkehrsstationen an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen Angaben zum FBÜ E-Technik (50Hz und 16,7 Hz) (Los 2 Stationsbau) Qualifikationsanforderungen: 1. Abschluss als Elektrotechniker oder Meister Elektrotechnik oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum FBÜ Elektrotechnik 2. Mindestens 3 Jahr Berufserfahrung als FBÜ E Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches. Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für FBÜ E und ein Lebenslauf als Anlage Nr.: 9.0 einzureichen. Geforderte Referenzen: 2 vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als BÜB Elektrotechnik für den Neubau von Verkehrsstationen nach EBO / VV- Bau tätig war. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind: • Neubau von Verkehrsstationen an Eisenbahnanlagen für Vollbahnen Angaben zum BÜB LST (Los 2 Stationsbau) Qualifikationsanforderungen: 1. Abschluss als Elektroingenieur oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB LST 2. Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BÜB LST Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis einge-tragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches. Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für BÜB und ein Lebenslauf als Anlage Nr.: 10.0 einzureichen. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen

Los 3

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Option I 2026 und Option II 2027
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss als Elektroingenieur oder Ingenieur für Nachrichtentechnik oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausb … ganz lesen- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss als Elektroingenieur oder Ingenieur für Nachrichtentechnik oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB TK 2. Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BÜB TK Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis ein-getragenen Feststellungsgespräches. Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für BÜB und ein Lebenslauf als Anlage Nr.: 11.0 einzureichen. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen

Los 4

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Option I 2026 und Option II 2027
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Angaben zum BÜB/FBÜ Eisenbahnbetrieb / 4.2 (Los 4 Stationsbau) Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Meister oder v … ganz lesen- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Angaben zum BÜB/FBÜ Eisenbahnbetrieb / 4.2 (Los 4 Stationsbau) Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss als Ingenieur, Techniker oder Meister oder vergleichbare Be-rufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB oder FBÜ sowie Zusatzquali-fikation Bahnerdungsberechtigter und Schaltantragsteller. 2. Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung als BÜB oder FBÜ Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis einge-tragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches. Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für BÜB oder FBÜ und ein Lebenslauf als Anlage Nr.: 12.0 einzureichen. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen

Los 5

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Option I 2026 und Option II 2027
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Angaben zum Nachtragsmager (Los 5 Nachtragsmanagement) Qualifikationsanforderung: 1. Abgeschlossenes Studium als Betriebswirt, Ingenieur oder vergl … ganz lesen- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Angaben zum Nachtragsmager (Los 5 Nachtragsmanagement) Qualifikationsanforderung: 1. Abgeschlossenes Studium als Betriebswirt, Ingenieur oder vergleichbarer Abschluss oder einschlägige Ausbildung mit langjähriger Berufserfahrung. 2. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Vertrags- und Nachtragsmanagement 3. Systemzugang und Kenntnisse in der NTP (Nachtragsplattform), iTwo, 111.VRI DMS (Doxis) werden vorausgesetzt. Als Nachweis sind Urkunde(n) und ein Lebenslauf als Anlage Nr.: 13.0 einzureichen. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen

Los 6

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Option I 2026 und Option II 2027
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Angaben zum BÜB TK (Los 6 technische Anlagen) Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss als Elektroingenieur oder Ingenieur für Nachrichtentechnik od … ganz lesen- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Angaben zum BÜB TK (Los 6 technische Anlagen) Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss als Elektroingenieur oder Ingenieur für Nachrichtentechnik oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB TK 2. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als BÜB TK Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis ein-getragenen Feststellungsgespräches. Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für BÜB und ein Lebenslauf als Anlage Nr.: 14 einzureichen. Angaben zum FBÜ TK (Los 6 technische Anlagen) Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss als Elektroingenieur oder Ingenieur für Nachrichtentechnik oder vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum FBÜ TK 2. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als FBÜ TK Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis ein-getragenen Feststellungsgespräches. Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für FBÜ und ein Lebenslauf als Anlage Nr.: 15.0 einzureichen. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen

Los 7

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Option I 2026 und Option II 2027
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemomblerstr. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Beka … ganz lesenDie Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Angaben zum BÜB E-Technik (50Hz und 16,7 Hz) (Los 7 technische Anlagen) Qualifikationsanforderung 1. Abschluss als Elektroingenieur oder eine verg … ganz lesen- Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen: Angaben zum BÜB E-Technik (50Hz und 16,7 Hz) (Los 7 technische Anlagen) Qualifikationsanforderung 1. Abschluss als Elektroingenieur oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum BÜB Elektrotechnik. 2. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als BÜB E. Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis eingetragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsausweis eingetragenen Feststellungsgespräches. Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für BÜB E und ein Lebenslauf als Anlage Nr.: 16.0 einzureichen. Angaben zum FBÜ E-Technik (50Hz und 16,7 Hz) (Los 7 technische Anlagen) Qualifikationsanforderung: 1. Abschluss als Elektroingenieur oder eine vergleichbare Berufsausbildung mit Fachausbildung zum FBÜ Elektrotechnik 2. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als FBÜ E. Die Berufserfahrung zählt ab dem Tag der im Befähigungsausweis einge-tragenen Prüfung (alte Ril bis 31.12.2013) oder des im Befähigungsaus-weis eingetragenen Feststellungsgespräches. Als Nachweis sind Urkunde, Befähigungsausweis gemäß der RIL 809.0803V03 für FBÜ E und ein Lebenslauf als Anlage Nr.: 17.0 einzureichen. Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Formblätter aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig. Werden vom Bewerber vorzulegende Bescheinigungen bzw. Unterlagen in seinem Herkunftsland nicht in deutscher Sprache ausgestellt, so hat er eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizulegen

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Lacroft Bauüberwachung GmbH, Gräfelfing1
2Lacroft Bauüberwachung GmbH, Gräfelfing1
3Lacroft Bauüberwachung GmbH, Gräfelfing1
4Lacroft Bauüberwachung GmbH, Gräfelfing1
5Lacroft Bauüberwachung GmbH, Gräfelfing1
6Lacroft Bauüberwachung GmbH, Gräfelfing1
7Lacroft Bauüberwachung GmbH, Gräfelfing1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Art
Eisenbahndienste
Anschrift
Europaplatz 1, 10557 Berlin
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Mehr von DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11)

Alle 27 offenen Ausschreibungen von DB InfraGO AG – Geschäftsbereich Personenbahnhöfe (Bukr 11), dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

361vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (373 Lose mit Angabe)
308.529 €Zuschlagswert im Median
191.623 € – 669.837 €mittlere Hälfte, 100 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Berlin (27 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a6d409b4-08a0-4a5c-864e-f35314ce8472.