GitLab - Betrieb, Wartung, Lizenzen und Support
FITKO (Föderale IT-Kooperation) · Frankfurt am Main, Hessen
Aktenzeichen VG-FITKO-2025-0001veröffentlicht 23.10.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 16.09.2025 – 15.09.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Frankfurt am Main.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 34 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre16.09.2025 – 15.09.2029, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Frankfurt am Main60594, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 189 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualitative Zuschlagskriterien50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 15.09.2029
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über GitLab - Betrieb, Wartung, Lizenzen und Support mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten und dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate Die Gesamtmenge entält Mindestabnahmemengen und optionale Mengen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualitative ZuschlagskriterienDie geforderten Angebotskonzepte und Erfahrungsbeleg(e) werden bewertet. Es können maximal 300 Leistungspunkte erreicht werden. Es wird die einfache Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 angewendet. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt der Quotient aus Leistungspuntzahl und Preis. ergibt das wirtschaftlichste Angebot.
- Preis
- Maßgeblich in die Angebotwertung fließt der Gesamtpreis brutto ein. Es wird die einfache Richtwertmethode gemäß UfAB 2018 angewendet. Das wirtschaftlichste Angebot ergibt der Quotient aus Leistungspuntzahl und Preis.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 16.09.2025
- Vertragsende
- 15.09.2029
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: entfällt
- Optionen
- Je Vertragsjahr ist je Preisposition eine Mindestabnahmemenge vorgesehen und ggf. eine optionale Menge, aus welchen sich die jeweilige Gesamtmenge ergibt. Für die Mindestververtragslaufzeit besteht eine dreimalige Vertagsverlängerungsoption um jeweils 12 Monate. Somit beträgt die maximale Vertragslaufzeit insgesamt 48 Monate.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 0 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der FITKO (Föderale IT-Kooperation). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften i … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der FITKO (Föderale IT-Kooperation). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der FITKO (Föderale IT-Kooperation) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der FITKO (Föderale IT-Kooperation) geltend gemacht werden. Die FITKO (Föderale IT-Kooperation) dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser elektronisch übermittelten Information durch FITKO (Föderale IT-Kooperation) geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information die FITKO (Föderale IT-Kooperation). Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen eine Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bieters zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden abzugeben; ferner eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG vorliegen. Russlandsanktionen Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist mit dem Angebot vorzulegen und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil (Datei: Formularkonvolut_Erklaerungen_v1.0": "Formular 4: "Eigenerklaerung_Russlandsanktionen"). Bei Bildung einer Bietergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben Bieter (Bietergemeinschaften) sowie deren Unterauftragnehmer sind zur Einhaltung der Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) verpflichtet. Bieter (jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) sowie deren Unterauftragnehmer (§ 8 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung) und § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) abzugeben (Formularkonvolut_Erklaerungen_v1.0": "Formular 5: Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt") Neutralitätserklärung (§ 6 VgV; Vermeidung von Interessenskonflikten) Formularkonvolut_Erklaerungen_v1.0": "Formular 6. Zum Beleg der Eignung sind Formulare 2-6 der Datei Formularkonvolut_Erklärungen_v1.0.docx sind von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Nachunternehmern einzureichen. - ggf. Auftragnehmerseitige AGB (Datei: ,,Anlage_7_auftragnehmerseitige_AGB_v1.0'') - ggf. Bietergemeinschaftserklaerung_v1.0.pdf - ggf. 235_Verzeichnis_Leistungen_Kapazitäten anderer Unternehmen - ggf. 236_Verpflichtungserklaerung anderer Unternehmen
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Adfinis GmbH, München | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Zum Gottschalkhof 3, 60594 Frankfurt am Main
- Website
- fitko.de
- Kontakt
- vergabe@
fitko.de
Bei uns erfasst
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- Relaunch, Betrieb und Weiterentwicklung der Websites IT-PLR und FITKO29.04.2026 · 1 Angebot
- Hosting- und Support-Dienstleistung Kollaborationsplattform Nextcloud Enterprise01.09.2025 · 3 Angebote
- Internationale Analysten Dienstleistungen für Technologiebewertungen20.12.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SINC GmbH14 Zuschläge
- SITS Deutschland GmbH10 Zuschläge
- CGI Deutschland Ltd. & Co. KG3 Zuschläge
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft3 Zuschläge
- Microsoft Deutschland GmbH3 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co KG3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.06.2025
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 16.06.2025 auf 20.06.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Wartungleistungen von Server- und Storagesystemen sowie SwitchenLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungFrist 09.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6d978a42-9812-4b24-966d-f7ad7df3ba5f.