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Gebäudeplanungsleistungen, Erweiterung Weiherhof-Grundschule

Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025005245veröffentlicht 14.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 375 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Freiburg im Breisgau.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 44 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
55 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (165 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (291 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
  • Zuschlags- und Wertungskriterium70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff für die Erweiterung (Ganztagsschulkindbetreuung) der Weiherhof-Grundschule, Schlüsselstraße 5, 79104 Freiburg. Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB, § 14 Abs. 2 und § 15 VgV.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
Zuschlags- und Wertungskriterium70 %
Preis
Zuschlags- und WertungskriteriumPreis: 30 % (max. 150 Punkte) Honorarangebot (Zuschlagskriterium B) Die Bewertung des Honorars erfolgt nach folgender Berechnungsformel: Das günstigste Angebot erhält 5 Punkte. Die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarange-bot = XX % x 5 Punkte). Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle gerundet. Die Abgabe des Honorarangebotes erfolgt über Anlage 02_Honorarangebot.
Qualität
Zuschlags- und Wertungskriterium---25 % (max. 125 Punkte): Erfahrung Projektteam (Zuschlagskriterium A) Angaben von Referenzprojekten als Nachweis der Erfahrung des Projektteams. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen, um gewertet zu werden und erhalten dann 2 Punkte. Es können weitere Zusatzpunkte erreicht werden, sodass pro Referenz bis zu maximal 5 Punkte erlangt werden können. Die Angaben innerhalb von dem Zuschlagskriterium A sind zwingend mit Angebotsabgabe erforderlich und können nicht nachgereicht werden. Doppelnennung der Referenzprojekte unter Nr. 2.9 und innerhalb von Referenz A.1 + 2. sind möglich. Referenz A1, Projektleitung, 15 %: Mindestanforderungen Referenz Projektleitung A.1 (2 Punkte): Planungsleistungen innerhalb eines Projektes. • Anbau oder Umbau einer Bildungseinrichtung (Schule- oder Unterrichtsgebäude, Kindergarten, kein Museum/ Bibliothek) • Leistungszeitraum in den Jahren 01/2018 – 08/2025 (Abnahme) • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 3 Mio. Euro netto • Durchführung von min. 5 Leistungsphasen aus LPH 2-8 Weitere Zusatzpunkte werden vergeben, wenn das Referenzprojekt Folgendes erfüllt: • Anbau oder Umbau im laufenden Betrieb +1 Punkt • Baukosten KG 300 + 400 mind. 4,0 Mio. Euro netto +1 Punkt • Öffentlicher Auftraggeber +1 Punkt Referenz A2, Bauleitung, 10 %: Mindestanforderungen Referenz Bauleitung A.2 (2 Punkte): Planungsleistungen innerhalb eines Projektes. • Anbau oder Umbau einer Bildungseinrichtung (Schule- oder Unterrichtsgebäude, Kindergarten, kein Museum/ Bibliothek) • Leistungszeitraum in den Jahren 01/2018 – 08/2025 (Abnahme) • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 3 Mio. Euro netto • Durchführung der Leistungsphasen 5-8 Weitere Zusatzpunkte werden vergeben, wenn das Referenzprojekt Folgendes erfüllt: • Anbau oder Umbau im laufenden Betrieb +1 Punkt • Baukosten KG 300 + 400 mind. 4,0 Mio. Euro netto +1 Punkt • Öffentlicher Auftraggeber +1 Punkt Wertung: Die Wertung erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. ---45 % (max. 225 Punkte): Einschätzungen der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeitenden aufgrund der Ausführungen / Antworten in einem 25-minütigen Online-Gespräch (Zuschlagskriterium C). Die Bewertung erfolgt aufgrund der Ausführungen der einzelnen Teammitglieder (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie Bauleitung) zur Vorstellung ihrer Person sowie ihrer Rolle im Rahmen der Projektbearbeitung. Außerdem werden die Antworten der oben genannten Teammitglieder auf eventuelle Rückfragen des Gremiums bewertet. Darüber hinaus wird eine kurze Erläuterung durch den/die Projektleiter*in zur Herangehensweise an das anstehende Projekt erwartet und bewertet. Die Antworten auf evtl. Rückfragen des Gremiums zu diesen Erläuterungen werden ebenfalls bewertet. Begrüßung/ Vorstellung AG (5min.), Vorstellung Projektteam und Herangehensweise (15 Minuten), Rückfragen (5 Minuten). Zur Vermeidung des Aufwands für alle Beteiligten behält sich die Auftraggeberin vor, die Gespräche und die Bewertung des Kriteriums „Vorstellunggespräch Projektteam“ nur mit den Bietern durchzuführen, die eine Chance auf Zuschlagserteilung haben. Dies bedeutet, dass auf Vorstellungsgespräche verzichtet werden, wenn selbst mit der maximal erzielbaren Punktzahl beim Kriterium „Vorstellunggespräch Projektteam“ ein Zuschlag nicht mehr möglich ist. Bewertung: Für die Ausführungen / Antworten des Projektteams werden Wertungspunkte vergeben nach folgen-dem Bewertungsschema: • 5 Wertungsunkte = völlig überzeugend und lassen den Projekterfolg sehr sicher erreichbar erscheinen • 4 Wertungspunkte = gut überzeugend und lassen den Projekterfolg sicher erreichbar erscheinen • 3 Wertungspunkte = überzeugend und lassen den Projekterfolg erreichbar erscheinen • 2 Wertungspunkte = wenig überzeugend und lassen den Projekterfolg nur unwahrscheinlich erreichbar er-scheinen • 1 Wertungspunkt = sehr wenig überzeugend und lassen den Projekterfolg nicht erreichbar erscheinen • 0 Wertungspunkte = Bieter*in trifft keine brauchbaren Aussagen zu …

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
55 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes (je Los) nicht vorgesehen.
Hinweis
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI 2013 in der seit 01.01.2021 geltenden Fassung für die Erweiterung (Ganztagsschulkindbetreuung) der Weiherhof- Grundschule in Freiburg. Ausgangslage Den gesetzlichen Anforderungen nach Angebot von Ganztagsschulkindbetreuung ab … ganz lesenGegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI 2013 in der seit 01.01.2021 geltenden Fassung für die Erweiterung (Ganztagsschulkindbetreuung) der Weiherhof- Grundschule in Freiburg. Ausgangslage Den gesetzlichen Anforderungen nach Angebot von Ganztagsschulkindbetreuung ab 2026 folgend muss die aus mehreren Pavillongebäuden aus den 1960’er Jahren bestehende Grundschulanlage mit derzeit 23 Klassenräumen erweitert werden Neben der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsräumen durch Erweiterung der Pavillons sollen die Bestandsflure durch Auslagerung der Treppenläufe zu Lernfluren umgebaut werden. Zusätzlich werden Aufzugsanlagen für eine inkludierende Erschließung benötigt. Die derzeit im Aula-Anbau der Realschule ausgegebene Mittagessensversorgung muss entsprechend des steigenden Bedarfs mit einer Caterer Küche mit Lagerräumen erweitert werden. Die An- und Umbauten müssen den technischen Standards der Schuldigitalisierung als auch Photovoltaikanlagen entsprechen, und die Förderung von natürlichem Klimaschutz in Kommunen und nachhaltigem Bauen von Hochbaumaßnahmen berücksichtigen. Ziel ist das vorhandene Gebäudeensemble und seine Struktur mitsamt Außenflächen möglichst zu bewahren. Das Schulgelände besitzt einen schützenswerten Baumbestand und faunistisch relevante Habitate. Die Durchführung der Erweiterung muss den laufenden Schul- und Betreuungsbetrieb ermöglichen! Raumkonzept Für die Gebäudeplanung prognostizierte, zu berücksichtigende Daten: Für die Grundschul-Schüler*innenanzahl in 2027 wird von ca. 394 ausgegangen. Die 4-zügige Grundschule benötigt mindestens 16 Klassenzimmer neben Büros für Konrektor, Elterngespräche, Schulsozialarbeit sowie Bibliotheksraum, als auch Lager für Lehrmittel. Für die ca. 320 zu betreuenden Schüler*innen werden voraussichtlich 6 Betreuungsräume benötigt. Die zukünftige Mittagessensversorgung muss für ca. 385 Schüler*innen ausgelegt werden, maxi-mal im 3-Schichtbetrieb. Angaben zum Bedarf der technischen Gebäudeausrüstung Im Rahmen dieses Projektes sind die Bau- und Energieleitlinien, sowie Leitlinien zur Digitalisierung der Stadt Freiburg zu berücksichtigen. Die Elektrotechnischen Anlagen sind mindestens 20 Jahre alt, nur z.T. generalsaniert und müssen nach aktuellem Stand der Technik erweitert oder erneuert werden. Die Bestandsinfrastruktur der Grundschulpavillons befindet sich im jeweiligen Untergeschoss. Die Geschosse verfügen über Unterverteiler. Abhängig von der Umsetzung der separat geplanten Digitalisierungsmaßnahme im Jahr 2026, befindet sich die Niederspannungshauptverteilung voraussichtlich im benachbarten Sozialgebäude. Die Brandmeldezentrale befindet sich im Grundschulpavillongebäude l. Für die neuen Flächen müssen sowohl die Erweiterung der Digitalisierung mit entsprechender Präsentationstechnikausstattung eingeplant als auch die PV-Anlagenerweiterung berücksichtigt werden. Die schulhofseitigen Gebäudezugänge sind mit barrierefreien Aufzugsanlagen zu erschließen. Die Versorgungstechnischen Anlagen müssen nach aktuellem Stand der Technik erweitert werden. Die Bestandsinfrastruktur HLS der Grundschulpavillons befindet sich im jeweiligen Untergeschoss und werden von da aus mit separaten Unterverteilern geregelt. Der Heizraum befindet sind im Keller des Bestandbaus der anliegenden Realschule. Die Beheizung der Gebäudeteile wird über einen Holz Hackschnitzelkessel und einen Gas Niedertemperaturkessel erzeugt. Eine Anbindung an das bestehende GLT-Netz muss bei der Planung berücksichtigt werden. Beauftragung Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt, sowie „Besondere bzw. Zusätzliche Leistungen“ entsprechend dem Mustervertrag. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Thoma.Lay.Buchler.Architekten BDA, Stuttgart18

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 28.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 429d3cb5-58cc-470d-902a-e56134306875.