Zum Inhalt
Menü

Planungsleistungen für den Neubau der Verbundschule am Tuniberg Freiburg mit 3-fach Sporthalle, Schulhof und Sport- und Außenanlagen

Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2026005352veröffentlicht 22.10.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristin 16 Tagen · Fragen bis 16.11.2026, 12:00 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
4 Jahre
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (165 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (291 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
  • Zuschlags- und Wertungskriterium70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 12:00 Uhr
    an Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
    in 8 Tagen
  4. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    in 16 Tagen

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Neubau einer Verbundschule in Freiburg im Breisgau am Standort in Freiburg-Opfingen, inklusive der Neuerrichtung einer 3-fach Sporthalle und Schulhof sowie weiteren Sport- und Außenanlagen. Leitend für das gesamte Vorhaben ist der Ansatz des Einfachen Bauens. Durchgeführt wird ein dreistufiges Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb und zweistufiger Verhandlungsphase gemäß § 119 Abs. 5 GWB in Verbindung mit §§ 14 Abs. 3 Nr. 2, 17 Abs. 1 VgV, 74 VgV sowie Lösungsvorschläge nach § 76 Abs. 2 VgV.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
Zuschlags- und Wertungskriterium70 %
Preis
Zuschlags- und WertungskriteriumPreis. Für die 3. Stufe des Verfahrens sind vorgesehen: 30 % Honorarangebot - Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes).
Qualität
Zuschlags- und WertungskriteriumFür die 3. Stufe des Verfahrens sind vorgesehen: 70 % Lösungsvorschlag, die Beurteilung des Lösungsvorschlags erfolgt nach den folgenden Kriterien: - Herangehensweise an die Aufgabenstellung, Qualität und Umfang der vorgelegten Planung, in Bezug zur gestellten Aufgabe, insbesondere auf die Gestaltung, - Angemessenheit, Qualität und Plausibilität des Konzeptes hinsichtlich: a. Qualität des stadträumlichen Gesamtkonzepts, b. Architektonische Gestaltqualität, c. Funktionale Qualität, die Umsetzung des Raumprogramms (inkl. Inklusion/ Barrierefreiheit), e. Ökologie, Anpassung an Klimawandel, Nachhaltigkeit, Energiekonzeption, f. Funktionalität und Innovationskraft des Konzepts „Einfaches Bauen“, g. Außenraumqualität, funktionale und räumliche Qualität des Freiraumkonzeptes, h. Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit. Für die 2. Stufe des Verfahrens werden die zuvor genannten Kriterien Lösungsvorschlag zu 100 % gewertet. Die Leistungskriterien werden in der Ausschreibungsphase definiert.

Eignung7 von 7 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Erklärung gemäß § 75 VgV: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Das Verfahren richtet sich an Architekt*innen zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen und Ingenieur*innen. Gebäudeplanung: Als Beru … ganz lesenErklärung gemäß § 75 VgV: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Das Verfahren richtet sich an Architekt*innen zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen und Ingenieur*innen. Gebäudeplanung: Als Berufsqualifikation wird der Beruf "Architekt*in" von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert (Nachweis Eintragung in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer bzw. eine Zulassung entsprechend in Deutschland tätig zu werden. Freianlagenplanung: Bei natürlichen Personen gilt die fachliche Anforderung als erfüllt, wenn ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstiger Befähigungsnachweis vorgelegt werden kann, die berechtigen, in der Bundesrepublik Deutschland als Freianlagenplaner*in tätig zu werden. Anerkannt werden: abgeschlossenes Studium (Dipl.-Ing., Bachelor/Master of Engineering oder Science) Fachrichtungen Landespflege, Landschaftsplanung, Landschaftsarchitektur, Geographie, Landschaftsökologie oder vergleichbare Studiengänge, die mit der Planung von Freianlagen verbunden sein können oder Nachweis als Techniker bzw. Technikerin im Garten- und Landschaftsbau oder Vergleichbares. Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung (TGA), Bauphysik: Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur*in" zu tragen. Ebenso natürliche Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Die jeweilige Qualifikation kann von einer Person des Unternehmens erfüllt werden. Bei natürlichen Personen erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die entsprechenden Nachweise sind hochzuladen. Nachweis bei Bewerbern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Gefordert wird die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Bei Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bewerbergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungs-/ Auswahlkriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend ge … ganz lesenDer öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungs-/ Auswahlkriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Bewerbungsformular). Bei einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft gelten diese Erklärungen entsprechend für jedes Mitglied. 1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB). 7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 8. Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden. 9. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 10. Erklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für a) Gebäudeplanung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden, b) Freianlagenplanung in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. Euro für sonstige Schäden und c) Ingenieure in Höhe von mind. 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV). Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften gilt dieses für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend, es muss eine aktuelle Bescheinigung bzw. Bestätigung der Versicherung (zum Zeitpunkt der Bekanntmachung max. 12 Monate alt) vorgelegt werden. 11. Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). Siehe ausführliche Beschreibung unter dem Kriterium "Relevante Bildungs- und Berufsqualifikation". 12. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Als prinzipiell geeignet werden Büros / Bewerbergemeinschaften eingestuft, die eine vergleichbare wesentliche Leistung entsprechend den abgefragten Referenzprojekten erbracht haben und die jeweiligen Mindestkriterien erfüllen. Die Vergleichbarkeit wird u.a. bestimmt durch die Komplexität (z.B. Honorarzone), die Funktionsanforderungen, die Größenordnung sowie die sonstigen Rahmenbedingungen. Diese Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung (keine Wertung). Doppelnennungen von Referenzen unter den unterschiedlichen Fragestellungen sind möglich. 12.1 Eignu …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
> Fortsetzung Eignungsanforderungen: 12.3 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Erfahrungen in d … ganz lesen> Fortsetzung Eignungsanforderungen: 12.3 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Technische Gebäudeausrüstung innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Erfahrungen in der Fachplanung der Technischen Ausrüstung für einen Neubau und/oder eine Sanierung im Hochbau, - Bauwerk für Bildung/Lehre/Jugend, Verwaltung, Kultur, Gesundheit oder vergleichbarer nutzungsintensiver Sondernutzung, - Erbrachte Leistungen in den wesentlichen Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung gem. § 53 HOAI, insbesondere aus den Bereichen Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Raumlufttechnische Anlagen, Elektrische Anlagen, Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen, Nutzungsspezifische Anlagen, Gebäude- und Anlagenautomation, - Größe des Bauwerks von mind. 3.500 qm BGF, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016. 12.4 Eignungsprüfung Büro Planungsleistungen für die Tragwerksplanung innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Erfahrungen in der Fachplanung der Tragwerksplanung für einen Neubau im Hochbau, - Größe des Bauwerks von mind. 3.500 qm BGF, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016, 12.5 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Bauphysik innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Erfahrungen in der Fachplanung der Bauphysik für einen Neubau im Hochbau mit Zertifizierung (BNB/DGNB/QNG) oder Lebenszykluskostenbetrachtung, - Größe des Bauwerks von mind. 3.500 qm BGF, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016, 12.6 Eignungsprüfung Büro, Planungsleistungen für die Freianlagenplanung innerhalb eines Projektes: Als prinzipiell geeignet wird ein Büro / eine Bewerbergemeinschaft eingestuft, deren Referenz die folgenden Mindestkriterien einhält: - Einstufung mind. Honorarzone HZ III gem. § 40 HOAI, - Schulfreianlagen, Sport-/Spiel- oder Freizeitflächen, - Flächengröße von mind. 1 ha, - Vollständig selbst erbrachte Grundleistungen der Leistungsphase 2-5 HOAI, - Bis zum Datum der Bekanntmachung mind. Objekt im Bau oder Übergabe an die Nutzenden nach 2016. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderte … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs- /Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 10 Bewerber

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
4 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenDer Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (inkl. EU-Bekanntmachung) festgelegten Eignungs-/ Auswahlkriterien. In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb und Auswahlphase) ist lediglich der … ganz lesenDer öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Die Bewerberauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen (inkl. EU-Bekanntmachung) festgelegten Eignungs-/ Auswahlkriterien. In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb und Auswahlphase) ist lediglich der Teilnahmeantrag (Bewerbung) zusammen mit den geforderten Erklärungen und Unterlagen zum Nachweis der Eignung einzureichen. Anhand der vorgelegten Unterlagen wird festgestellt, welche zehn Unternehmen die Eignungsanforderungen erfüllen und für die 2. Stufe ausgewählt werden. Sollten mehr als zehn geeignete Bewerbungen vorliegen entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Hinweis
Mit dem Neubau der Verbundschule am Tuniberg plant die Stadt Freiburg im Ortsteil Opfingen einen neuen weiterführenden Schulstandort von gesamtstädtischer und zugleich ortsbildprägender Bedeutung. Vorgesehen ist eine 6-zügige Verbundschule mit einer Nutzfläche von knapp 12.000 qm für insgesamt rund … ganz lesenMit dem Neubau der Verbundschule am Tuniberg plant die Stadt Freiburg im Ortsteil Opfingen einen neuen weiterführenden Schulstandort von gesamtstädtischer und zugleich ortsbildprägender Bedeutung. Vorgesehen ist eine 6-zügige Verbundschule mit einer Nutzfläche von knapp 12.000 qm für insgesamt rund 1.200 Schüler*innen. Die Verbundschule umfasst eine 3-zügige Gemeinschaftsschule Sekundarstufe 1, ein 3-zügiges Gymnasium Sekundarstufe 1 mit einer gemeinsamen 4-zügigen Sekundarstufe 2 (Oberstufe). Das Plangebiet umfasst rund 3,4 ha am östlichen Ortseingang von Opfingen. Die Schule soll einen inklusiven Lern- und Lebensort bilden, der den unterschiedlichen Anforderungen von Gemeinschaftsschule und Gymnasium gleichermaßen gerecht wird. Grundlage ist ein pädagogisches Konzept, das die verschiedenen Lernstrukturen beider Schularten in Jahrgangsclustern abbildet und Offenheit, Anpassungsfähigkeit und selbstständiges Lernen fördert. Demnach wird eine räumliche Organisation erwartet, die klare Orientierung bietet, unterschiedliche Grade von Gemeinschaft und Rückzug ermöglicht und in allen Aspekten barrierefrei gedacht ist. Entscheidend ist eine funktional schlüssige, wirtschaftliche und räumlich überzeugende Gesamtfigur. Leitend für das gesamte Vorhaben ist der Ansatz des Einfachen Bauens. Gesucht wird ein robuster, langlebiger und dauerhaft wirtschaftlicher Schulbau, der mit klaren Baukörpern, einer schlüssigen Organisation, angemessenen Konstruktionsprinzipien und einer alterungsfähigen Materialwahl auf die Anforderungen des schulischen Alltags antwortet. Durch den Ansatz Einfaches Bauen sind räumliche, konstruktive und technische Lösungen so aufeinander abzustimmen, dass ein hoher Gebrauchswert, gute Anpassungsfähigkeit, geringe Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie eine hohe architektonische Qualität erzeugt werden. Erwartet wird eine Verbundschule, die mit angemessenen Mitteln eine starke Identität entwickelt und sich selbstverständlich in den dörflich geprägten Ortsteil sowie in den Freiraum am Ortsrand einfügt. Die angrenzenden Anlagen und Nutzungen sind als Teil des Gesamtkonzepts zu verstehen. In das Außensportangebot sollen auch die angrenzenden, bereits bestehenden Sportanlagen einbezogen werden. Darüber hinaus ist auch eine neue Dreifeld-Sporthalle geplant. Dadurch entsteht ein vernetzter Bildungs-, Sport- und Aufenthaltsstandort, der sowohl schulische als auch außerschulische Nutzungen sinnvoll miteinander verbinden soll. Zugleich ist die besondere Lage am Ortseingang so zu nutzen, dass der neue Campus eine klare Adresse ausbildet und als qualitätsvoller städtebaulicher Auftakt von Opfingen wahrnehmbar wird. Die Außenräume sind als integraler Bestandteil des Schulkonzepts zu entwickeln. Erwartet werden qualitätsvolle und robuste Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität und Flexibilität für unterschiedliche Nutzungen, die auch künftig unter Einbeziehung von Schüler*innen und pädagogischen Fachkräften weiterentwickelt werden können. Der Schulhof sowie auch die integrierten Sportflächen sollen Bewegung, Aufenthalt, informelles Lernen und Mehrfachnutzung ermöglichen, zugleich klimaanpassungsfähig, pflegearm und dauerhaft tragfähig sein. Außerhalb der Schul- und Betreuungszeiten sollen die Freiflächen zudem der Bevölkerung ein attraktives Aufenthaltsangebot bieten und so die öffentliche Bedeutung des Standorts stärken. Gegenstand des Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen für den Neubau einer Verbundschule in Freiburg im Breisgau am Standort in Freiburg-Opfingen, inklusive der Neuerrichtung einer 3-fach Sporthalle und Schulhof sowie weiteren Sport- und Außenanlagen. Leitend für das gesamte Vorhaben ist der Ansatz des Einfachen Bauens. Die Vergabe erfolgt stufenweise. Die Leistungen werden an einen Bieter/Bietergemeinschaft vergeben. Die einzelnen Fachrichtungen erhalten separate Verträge. Die Federführung im Verhandlungsverfahren liegt bei der Fachrichtung Gebäudeplanung. Mit Abschluss der Verträge je Fachrichtung werd …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement

Alle 11 offenen Ausschreibungen von Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Architekturleistungen in der Nähe

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Freiburg im Breisgau.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 94821b96-6351-40dc-8855-6320d9f1b808.