Gebäudeplanungsleistungen, Erweiterung Weiherhof-Grundschule
Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement · Freiburg im Breisgau, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2025005245veröffentlicht 22.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 55 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 55 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Freiburg im Breisgau79106, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichbieterzugang.deutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 112 Tage (165 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (291 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlags- und Wertungskriterium30 %
- Zuschlags- und Wertungskriterium70 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Fragen bis 12:00 Uhrvor 13 Monatenan Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement
- Angebotsfrist 09:40 Uhrvor 12 Monatennur elektronisch über bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bindefrist endetvor 10 Monaten61 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens sind Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, § 33 ff für die Erweiterung (Ganztagsschulkindbetreuung) der Weiherhof-Grundschule, Schlüsselstraße 5, 79104 Freiburg. Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 119 Abs. 3 GWB, § 14 Abs. 2 und § 15 VgV.
Gegenstand nach CPV
- 71200000Dienstleistungen von ArchitekturbürosHauptgegenstand
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
- 71240000Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Zuschlags- und WertungskriteriumPreis: 30 % (max. 150 Punkte) Honorarangebot (Zuschlagskriterium B) Die Bewertung des Honorars erfolgt nach folgender Berechnungsformel: Das günstigste Angebot erhält 5 Punkte. Die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarange-bot = XX % x 5 Punkte). Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle gerundet. Die Abgabe des Honorarangebotes erfolgt über Anlage 02_Honorarangebot.
- Qualität
- Zuschlags- und Wertungskriterium---25 % (max. 125 Punkte): Erfahrung Projektteam (Zuschlagskriterium A) Angaben von Referenzprojekten als Nachweis der Erfahrung des Projektteams. Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen, um gewertet zu werden und erhalten dann 2 Punkte. Es können weitere Zusatzpunkte erreicht werden, sodass pro Referenz bis zu maximal 5 Punkte erlangt werden können. Die Angaben innerhalb von dem Zuschlagskriterium A sind zwingend mit Angebotsabgabe erforderlich und können nicht nachgereicht werden. Doppelnennung der Referenzprojekte unter Nr. 2.9 und innerhalb von Referenz A.1 + 2. sind möglich. Referenz A1, Projektleitung, 15 %: Mindestanforderungen Referenz Projektleitung A.1 (2 Punkte): Planungsleistungen innerhalb eines Projektes. • Anbau oder Umbau einer Bildungseinrichtung (Schule- oder Unterrichtsgebäude, Kindergarten, kein Museum/ Bibliothek) • Leistungszeitraum in den Jahren 01/2018 – 08/2025 (Abnahme) • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 3 Mio. Euro netto • Durchführung von min. 5 Leistungsphasen aus LPH 2-8 Weitere Zusatzpunkte werden vergeben, wenn das Referenzprojekt Folgendes erfüllt: • Anbau oder Umbau im laufenden Betrieb +1 Punkt • Baukosten KG 300 + 400 mind. 4,0 Mio. Euro netto +1 Punkt • Öffentlicher Auftraggeber +1 Punkt Referenz A2, Bauleitung, 10 %: Mindestanforderungen Referenz Bauleitung A.2 (2 Punkte): Planungsleistungen innerhalb eines Projektes. • Anbau oder Umbau einer Bildungseinrichtung (Schule- oder Unterrichtsgebäude, Kindergarten, kein Museum/ Bibliothek) • Leistungszeitraum in den Jahren 01/2018 – 08/2025 (Abnahme) • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 3 Mio. Euro netto • Durchführung der Leistungsphasen 5-8 Weitere Zusatzpunkte werden vergeben, wenn das Referenzprojekt Folgendes erfüllt: • Anbau oder Umbau im laufenden Betrieb +1 Punkt • Baukosten KG 300 + 400 mind. 4,0 Mio. Euro netto +1 Punkt • Öffentlicher Auftraggeber +1 Punkt Wertung: Die Wertung erfolgt gemäß der beigefügten Bewertungsmatrix. ---45 % (max. 225 Punkte): Einschätzungen der vorgesehenen verantwortlichen Projektmitarbeitenden aufgrund der Ausführungen / Antworten in einem 25-minütigen Online-Gespräch (Zuschlagskriterium C). Die Bewertung erfolgt aufgrund der Ausführungen der einzelnen Teammitglieder (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung sowie Bauleitung) zur Vorstellung ihrer Person sowie ihrer Rolle im Rahmen der Projektbearbeitung. Außerdem werden die Antworten der oben genannten Teammitglieder auf eventuelle Rückfragen des Gremiums bewertet. Darüber hinaus wird eine kurze Erläuterung durch den/die Projektleiter*in zur Herangehensweise an das anstehende Projekt erwartet und bewertet. Die Antworten auf evtl. Rückfragen des Gremiums zu diesen Erläuterungen werden ebenfalls bewertet. Begrüßung/ Vorstellung AG (5min.), Vorstellung Projektteam und Herangehensweise (15 Minuten), Rückfragen (5 Minuten). Zur Vermeidung des Aufwands für alle Beteiligten behält sich die Auftraggeberin vor, die Gespräche und die Bewertung des Kriteriums „Vorstellunggespräch Projektteam“ nur mit den Bietern durchzuführen, die eine Chance auf Zuschlagserteilung haben. Dies bedeutet, dass auf Vorstellungsgespräche verzichtet werden, wenn selbst mit der maximal erzielbaren Punktzahl beim Kriterium „Vorstellunggespräch Projektteam“ ein Zuschlag nicht mehr möglich ist. Bewertung: Für die Ausführungen / Antworten des Projektteams werden Wertungspunkte vergeben nach folgen-dem Bewertungsschema: • 5 Wertungsunkte = völlig überzeugend und lassen den Projekterfolg sehr sicher erreichbar erscheinen • 4 Wertungspunkte = gut überzeugend und lassen den Projekterfolg sicher erreichbar erscheinen • 3 Wertungspunkte = überzeugend und lassen den Projekterfolg erreichbar erscheinen • 2 Wertungspunkte = wenig überzeugend und lassen den Projekterfolg nur unwahrscheinlich erreichbar er-scheinen • 1 Wertungspunkt = sehr wenig überzeugend und lassen den Projekterfolg nicht erreichbar erscheinen • 0 Wertungspunkte = Bieter*in trifft keine brauchbaren Aussagen zu …
Eignung6 von 6 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Als Berufsqualifikat … ganz lesenkürzer
Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen an die Planungsleistung erfüllen. Als Berufsqualifikation wird der Beruf "Architekt*in" von mindestens einer Person des Unternehmens gefordert (Nachweis über die Eintragung in die Architektenliste einer deutschen Architektenkammer – max. 3 Monate alt). Die Qualifikation kann vom Projektteam (siehe Anlage 01_Angebotsformular, Nr. 2.7.2) erfüllt werden oder einer anderen Person des Unternehmens. Die Qualifikation kann nicht über eine Eignungsleihe erbracht werden. Bei natürlichen Personen erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind zugelassen, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die zuvor genannten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Nachweis bei Bietern mit Sitz in einem EU-Staat durch Vorlage durch das nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bieters maßgeblichen Dokuments gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Gefordert wird die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister. Bei Einzelunternehmen, GbR, GmbH, Bietergemeinschaft oder andere mit Angabe der Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register und Registergericht oder Genehmigungsbehörde falls zutreffend. Ein entsprechender Nachweis ist hochzuladen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Bieterauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungskriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Anlage 01, Nr. 1 bis 2.9). 1. Angaben … ganz lesenkürzer
Die Bieterauswahl erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen festgelegten Eignungskriterien. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft (gemäß Angebotsformular Anlage 01, Nr. 1 bis 2.9). 1. Angaben zum Bieter (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten). 1.1. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bietergemeinschaft (§ 43 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 1.2 Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV). 1.3 Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV). Die Erklärung kann nicht nachgereicht werden. 2.1 Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferin-teressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV). 2.2 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 und § 124 GWB). 2.3 Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landes-tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden. 2.4 Eigenerklärung, dass im Rahmen der Auftragsausführung nur Produkte verwendet werden, die unter Beachtung der in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) festgelegten Mindeststandards hergestellt und/oder verarbeitet wurden. 2.5 Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot). 2.6 Erklärung Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV: Das Unternehmen muss über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von • mind. 3 Mio. Euro für Personenschäden und • mind. 2 Mio. Euro für Sachschäden verfügen. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Es kann auch ein Nachweis der Versicherung vorgelegt werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall entsprechend den Anforderungen angepasst wird. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für jedes Mitglied entsprechend. Eine Eigenerklärung ist nicht ausreichend – es muss ein aktueller (max. 12 Monate alter) Nachweis des Versicherungsunternehmens hochgeladen werden! 2.7 Nachweis besondere Berufsqualifikation (§ 75 VgV). 2.7.1 siehe oben „Eignung zur Berufsausübung“ 2.7.2 Angaben zum vorgesehenen Projektteam (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Name und Qualifikation der Projektleitung, der Stellvertretenden Projektleitung und der Bauleitung (Eignungsprüfung Team). Als prinzipiell geeignet werden die Personen des genannten Projektteams eingestuft, die folgende Mindestanforderungen einhalten. Mindestanforderung: Berufsqualifikation sowie Berufserfahrung für Planungsleistungen der Gebäudeplanung in der Projektleitung / Bauleitung mind. 10 Jahre und in der stellvertretenden Projektleitung mind. 7 Jahre entsprechend HOAI §§ 33 ff. Hinweis: Ein Austausch der Projektverantwortlichen ist nur in Abstimmung mit der Auftraggeberin und nur unter der Voraussetzung zulässig, dass für das neue Personal mindestens die gleiche Qualifikation und berufliche Erfahrung nachgewiesen wird. Ein beabsichtigter Austausch ist unverzüglich mitzuteilen. Es wird erwartet, dass die genannten Personen an den Vorstellungsgesprächen (siehe Zuschlagskriterium C) teilnehmen. 2.8 Angaben zum Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren Erklärung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zur Zulassung erforderlich ist ein durchschnittlicher Mindestgesa …- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
----- Fortsetzung Eignungsnachweise/Referenzprojekte 2.9: 2.9 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Diese einzureichenden Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung des Bieters/ der Bietergemeinschaft und können nicht nac … ganz lesenkürzer
----- Fortsetzung Eignungsnachweise/Referenzprojekte 2.9: 2.9 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 VgV). Diese einzureichenden Referenzen dienen der Feststellung der grundsätzlichen Eignung des Bieters/ der Bietergemeinschaft und können nicht nachgereicht werden. Erklärung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Als geeignet werden Bieter / Bietergemeinschaften eingestuft, die eine vergleichbare wesentliche Leistung entsprechend den abgefragten 3 Referenzprojekten erbracht haben und die jeweiligen Min-destkriterien erfüllen. Diese Referenzen dienen der Feststellung der Eignung (keine Wertung). Doppelnennungen von Referenzen unter den unterschiedlichen Fragestellungen sind möglich. Referenzprojekt 1 Planungsleistungen innerhalb eines Projektes. Mindestkriterien: • Anbau oder Umbau einer Bildungseinrichtung (Schule- oder Unterrichtsgebäude, Kindergarten, kein Museum/ Bibliothek) • Leistungszeitraum in den Jahren 01/2018 – 08/2025 (Abnahme) • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 3,0 Mio. Euro netto • Durchführung von min. 5 Leistungsphasen aus LPH 2-8 Referenzprojekt 2 Planungsleistungen innerhalb eines Projektes. Mindestkriterien: • Neubau einer Bildungseinrichtung (Schule- oder Unterrichtsgebäude/ Kindergarten, kein Museum/ Bibliothek) • Leistungszeitraum in den Jahren 01/2018 – 08/2025 (Abnahme) • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 3,0 Mio. Euro netto • Durchführung von min. 5 Leistungsphasen aus LPH 2-8 Referenzprojekt 3 Planungsleistungen innerhalb eines Projektes. Mindestkriterien: • An-, Umbau oder Neubau für einen öffentlichen Auftraggeber (kein Wohnbau) • Leistungszeitraum in den Jahren 01/2018 – 08/2025 (Abnahme) • Baukosten KG 300 + 400 ≥ 3,0 Mio. Euro netto • Durchführung von min. 5 Leistungsphasen aus LPH 2-8 Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß ein-gereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
- Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 55 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 61 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inne … ganz lesenkürzer
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI 2013 in der seit 01.01.2021 geltenden Fassung für die Erweiterung (Ganztagsschulkindbetreuung) der Weiherhof- Grundschule in Freiburg. Ausgangslage Den gesetzlichen Anforderungen nach Angebot von Ganztagsschulkindbetreuung ab … ganz lesenkürzer
Gegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der Gebäudeplanung nach HOAI 2013 in der seit 01.01.2021 geltenden Fassung für die Erweiterung (Ganztagsschulkindbetreuung) der Weiherhof- Grundschule in Freiburg. Ausgangslage Den gesetzlichen Anforderungen nach Angebot von Ganztagsschulkindbetreuung ab 2026 folgend muss die aus mehreren Pavillongebäuden aus den 1960’er Jahren bestehende Grundschulanlage mit derzeit 23 Klassenräumen erweitert werden Neben der Schaffung von zusätzlichen Betreuungsräumen durch Erweiterung der Pavillons sollen die Bestandsflure durch Auslagerung der Treppenläufe zu Lernfluren umgebaut werden. Zusätzlich werden Aufzugsanlagen für eine inkludierende Erschließung benötigt. Die derzeit im Aula-Anbau der Realschule ausgegebene Mittagessensversorgung muss entsprechend des steigenden Bedarfs mit einer Caterer Küche mit Lagerräumen erweitert werden. Die An- und Umbauten müssen den technischen Standards der Schuldigitalisierung als auch Photovoltaikanlagen entsprechen, und die Förderung von natürlichem Klimaschutz in Kommunen und nachhaltigem Bauen von Hochbaumaßnahmen berücksichtigen. Ziel ist das vorhandene Gebäudeensemble und seine Struktur mitsamt Außenflächen möglichst zu bewahren. Das Schulgelände besitzt einen schützenswerten Baumbestand und faunistisch relevante Habitate. Die Durchführung der Erweiterung muss den laufenden Schul- und Betreuungsbetrieb ermöglichen! Raumkonzept Für die Gebäudeplanung prognostizierte, zu berücksichtigende Daten: Für die Grundschul-Schüler*innenanzahl in 2027 wird von ca. 394 ausgegangen. Die 4-zügige Grundschule benötigt mindestens 16 Klassenzimmer neben Büros für Konrektor, Elterngespräche, Schulsozialarbeit sowie Bibliotheksraum, als auch Lager für Lehrmittel. Für die ca. 320 zu betreuenden Schüler*innen werden voraussichtlich 6 Betreuungsräume benötigt. Die zukünftige Mittagessensversorgung muss für ca. 385 Schüler*innen ausgelegt werden, maxi-mal im 3-Schichtbetrieb. Angaben zum Bedarf der technischen Gebäudeausrüstung Im Rahmen dieses Projektes sind die Bau- und Energieleitlinien, sowie Leitlinien zur Digitalisierung der Stadt Freiburg zu berücksichtigen. Die Elektrotechnischen Anlagen sind mindestens 20 Jahre alt, nur z.T. generalsaniert und müssen nach aktuellem Stand der Technik erweitert oder erneuert werden. Die Bestandsinfrastruktur der Grundschulpavillons befindet sich im jeweiligen Untergeschoss. Die Geschosse verfügen über Unterverteiler. Abhängig von der Umsetzung der separat geplanten Digitalisierungsmaßnahme im Jahr 2026, befindet sich die Niederspannungshauptverteilung voraussichtlich im benachbarten Sozialgebäude. Die Brandmeldezentrale befindet sich im Grundschulpavillongebäude l. Für die neuen Flächen müssen sowohl die Erweiterung der Digitalisierung mit entsprechender Präsentationstechnikausstattung eingeplant als auch die PV-Anlagenerweiterung berücksichtigt werden. Die schulhofseitigen Gebäudezugänge sind mit barrierefreien Aufzugsanlagen zu erschließen. Die Versorgungstechnischen Anlagen müssen nach aktuellem Stand der Technik erweitert werden. Die Bestandsinfrastruktur HLS der Grundschulpavillons befindet sich im jeweiligen Untergeschoss und werden von da aus mit separaten Unterverteilern geregelt. Der Heizraum befindet sind im Keller des Bestandbaus der anliegenden Realschule. Die Beheizung der Gebäudeteile wird über einen Holz Hackschnitzelkessel und einen Gas Niedertemperaturkessel erzeugt. Eine Anbindung an das bestehende GLT-Netz muss bei der Planung berücksichtigt werden. Beauftragung Mit Vertragsabschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt, sowie „Besondere bzw. Zusätzliche Leistungen“ entsprechend dem Mustervertrag. Die weiteren Leistungsphasen werden stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fehrenbachallee 12, 79106 Freiburg im Breisgau
- Kontakt
- vergabemanagement@
freiburg.de
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Alle 12 offenen Ausschreibungen von Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4083d451-c1e2-468f-a97a-fa69cece10e4.