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Entsorgungsarbeiten (Teil 3) zur Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA"

Stadtverwaltung Nordhausen · Nordhausen, Thüringen

Aktenzeichen 12/65/2026veröffentlicht 05.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 33 Tagen · Fragen bis 30.11.2026, 23:00 Uhr

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Monat08.02.2027 – 05.03.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (15 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Tagen
  2. Heute
  3. Fragen bis 23:00 Uhr
    an Stadtverwaltung Nordhausen
    in 23 Tagen
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    in 33 Tagen
  5. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    in 33 Tagen
  6. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten
  7. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 05.03.2027
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Die im Rahmen der Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA" entstandenen Aushub- und Abbruchmaterialien sollen fachgerecht entsorgt bzw. einer Verwertung zugeführt werden. Die Abbruchmaterialien sind derzeit auf einem gut erreichbaren innerstädtischen Lagerplatz zwischengelagert. Die Leistung umfasst das Aufnehmen, Laden, den Transport und die Entsorgung (Verwertung bzw. Beseitigung) von ca. 5.500 t zwischengelagerten Aushub- und Abbruchmaterialien (Boden, Asphaltaufbruch, Betonbruch) aus dem 1. Bauabschnitt des grundhaften Ausbaus der Wallrothstraße, Lagerplatz Beethovenring, Nordhausen, davon ca. 300 t bleibelasteter Boden als gefährlicher Abfall (AVV 17 05 03*) mit Nachweisführung im eANV. Es handelt sich dabei um den 3. Teil der Entsorgungsarbeiten für den 1. Bauabschnitt der Baumaßnahme (in dieser Bekanntgabe unter Punkt 5 als LOT-0001 geführt). Eine Unterteilung der hier ausgeschriebenen Leistungen in weitere Lose ist nicht vorgesehen.

Beschreibung des Loses

Die im Rahmen der Baumaßnahme "Grundhafter Ausbau der Wallrothstraße, 1. BA" entstandenen Aushub- und Abbruchmaterialien sollen fachgerecht entsorgt bzw. einer Verwertung zugeführt werden. Die Abbruchmaterialien sind derzeit auf einem gut erreichbaren innerstädtischen Lagerplatz zwischengelagert. Grobmengen - Entsorgungspaket III: Aushub- und Abbruchmaterialien Wallrothstraße, 1. BA Folgende Mengen sind zu entsorgen: 1) 1.860 t - Boden (Z 1.2), AVV 17 05 04, 2) 330 t - Asphaltaufbruch HW 2 (RuVA Kl. A), AVV 17 03 02, 3) 2.300 t - Boden HW 7a (> Z 2), AVV 17 05 04, 4) 300 t - Boden HW 7b, bleibelastet, AVV 17 05 03*, 5) 710 t - Betonbruch unbewehrt HW 3–6 (Z 1.2), AVV 17 01 01 Gesamtmasse: 5.500 t, davon gefährlicher Abfall (eANV): 300 t

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
und andere Kriterien, wie Eintragung in das Berufsregister, Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steueren, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angaben g … ganz lesenund andere Kriterien, wie Eintragung in das Berufsregister, Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation, Angaben zur Zahlung von Steueren, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft, Angaben gemäß Mindestlohngesetz (MiLoG), Angaben gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und Angaben zu den §§ 123 und 124 GWB: ___________________________________________________________________________________ Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: . Unternehmen, die eine Eintragung in ein amtliches Verzeichnis bzw. eine Zertifizierung nach § 48 Absatz 8 VgV nachweisen können, führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch Vorlage des entsprechenden Eintragungsnachweises bzw. der Zertifizierung und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. ______________________________________ . Unternehmen, die keine Eintragung in ein amtliches Verzeichnis bzw. eine Zertifizierung nach § 48 Absatz 8 VgV nachweisen können, führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung (Bieter)“ (ist den Vergabeunterlagen beigefügt) oder - eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben in den Eigenerklärungen nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch Vorlage geeigneter Nachweise / Bescheinigungen zu bestätigen. ___________________________________________________________________________________
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
___________________________________________________________________________________ Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: . die "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft), . die Erklärung zu Unterauftragnehmern so … ganz lesen___________________________________________________________________________________ Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen: . die "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (Formblatt 234 VHB, bei Bildung einer Bietergemeinschaft), . die Erklärung zu Unterauftragnehmern sowie . die Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ThürVgG, . die Erklärung zur VO (EU) - Nr. 833/2014 bzw. Nr. 2022/576, . das Formblatt „Unternehmensdaten“. ____________________________________________________________ Folgende Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: . der Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung, . die „Aufgliederung der Einheitspreise“ (Formblatt 223 VHB), . die Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern, . bei Eignungsleihe: die Erklärung zur Eignungsleihe und die Verpflichtung zur Eignungsleihe, . bei Einsatz anderer Unternehmen / Nachunternehmen ist die Eignung dieser Unternehmen auf Verlangen wie folgt nachzuweisen: Bei Hauptauftragnehmern, die keine Eintragung in ein amtliches Verzeichnis bzw. eine Zertifizierung nach § 48 Absatz 8 VgV nachweisen können, ist zum Nachweis der Eignung der anderen Unternehmen / Nachunternehmer die "Eigenerklärung zur Eignung (andere Unternehmen / Nachunternehmer)" ausgefüllt vorzulegen. Möglich ist auch für die anderern Unternehmen / Nachunternehmer der Eignungsnachweis durch Eintrag in ein amtliches Verzeichnis bzw. eine Zertifizierung nach § 48 Absatz 8 VgV. . die Urkalkulation. ____________________________________________________________ HINWEISE: . Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. . Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen bzw. die gebührenfreie nationale Datenbank im Mitgliedstaat zu benennen, bei der die Nachweise / Bescheinigungen erhalten werden können. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in deutsche Sprache beizufügen. . Die Urkalkulation stellt kein Eignungskriterium dar, wird aber vom Bestbieter abgefordert und gemäß den Vertragsbedingungen in der Vergabestelle hinterlegt. Die Vorlage der Urkalkulation ist wie folgt möglich: 1. elektronisch über die Plattform der evergabe des Bundes. (Die Datei ist jedoch aus Sicherheitsgründen für den IT-Bereich des Auftraggebers nicht mit einem Passwortschutz zu versehen. Da eine Prüfung der Datei auf Schad-Codes in dem Fall nicht möglich ist, kann die Datei nicht heruntergeladen und damit nicht geöffnet werden. Die Vorlage der Urkalkulation als passwortgeschützte Datei gilt daher als nicht vorgelegt, das Angebot muss damit von der Wertung ausgeschlossen werden.) ODER 2. schriftlich, in einen verschlossenem Umschlag, jedoch ohne Sperrvermerke / Bedingungen (s. hierzu auch Punkt 9.4 der "Besonderen Vertragsbedingungen" - Formblatt 634 der Anlage B) der Vergabeunterlagen). ___________________________________________________________________________________
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Folgende Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: . Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) Anforderungen an Nachunternehmer : Bei Beauftragung von Nachunternehmern für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten ist der Nachweis für … ganz lesenFolgende Nachweise / Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: . Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) Anforderungen an Nachunternehmer : Bei Beauftragung von Nachunternehmern für die Durchführung der entsprechenden Tätigkeiten ist der Nachweis für dieses Unternehmen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen, ebenso . die Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern, Die entsprechenden Teilleistungen sind in dem Fall im „"Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen" (Formblatt 235 VHB) bereits bei Angebotsabgabe zu benennen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Vor Beginn der Ausführung sind dem Auftraggeber vorzulegen: . Benennung der vorgesehenen Entsorgungsanlage je Position (Name, Anschrift, Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahren), . für den gefährlichen Abfall (Pos. 2.4): Erlaubnis zur Beförderung gefährlicher Abfälle nach § 54 KrWG oder Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb für das Befördern dieser Abfallart sowie Annahmeerklärung der Entsorgungsanlage,
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
08.02.2027
Vertragsende
05.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
10.12.2026, 10:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Jorge-Semprùn-Platz 4, 99423 Weimar
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Vergabeverstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. ____________________________________________________________ Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet wird. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch bei der Vergabekammer einzureichen und zu begründen (§ 161 GWB). Ein elektronisches Dokument ist eingegangen, sobald es auf der für den Empfang bestimmten Einrichtung der Vergabekammer gespeichert ist. Die dazu maßgeblichen Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB regelt das Gesetz wie folgt: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 vorliegt. ____________________________________________________________ Auf die Kostenfolge nach § 182 GWB wird hingewiesen. Auf die Möglichkeit der Kenntlichmachung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nach § 165 GWB wird ebenfalls hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# Der freie Download der Vergabeunterlagen unter der in Pkt. 5.1.11 Auftragsunterlagen angegebenen Internetadresse ist nicht gleichzusetzen mit einer Teilnahme am Verfahren. Um am Verfahren teilnehmen zu können, z. B. um letztendlich Angebote abgeben zu können, mus … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# Der freie Download der Vergabeunterlagen unter der in Pkt. 5.1.11 Auftragsunterlagen angegebenen Internetadresse ist nicht gleichzusetzen mit einer Teilnahme am Verfahren. Um am Verfahren teilnehmen zu können, z. B. um letztendlich Angebote abgeben zu können, muss die Teilnahme im Angebotsassistenten unter benannter Adresse beantragt werden. Auch wird ein interessiertes Unternehmen nur bei beantragter Teilnahme über etwaige Änderungen / Ergänzungen der Vergabeunterlagen aktiv informiert. ____________________________________________________________ Da die Vergabestelle gehalten ist, rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte über die Unterlagen spätestens 6 Kalendertage vor Fristablauf zu erteilen, sollen Auskünfte bis spätestens 30.11.2026 auf elektronischem Weg über die Plattform angefordert werden. Die Beantwortung erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. ____________________________________________________________ Das Angebot ist elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente AnA-Web zu übermitteln. Der AnA-Web verschlüsselt die Dokumente und ermöglicht so die elektronische Übersendung an die im AnA-Web voreingestellte Adresse. Eine weitergehende Beschreibung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Angebote können abgegeben werden: . elektronisch in Textform nach § 126b BGB, . elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel oder . elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. Mit dem Angebot ist das Angebotsschreiben (Formblatt 631 EU des Vergabehandbuch des Bundes - VHB) einzureichen. Das Leistungsverzeichnis kann als Langtext (.pdf - Format), Kurztext (.pdf - Format) und/oder in GAEB-Format eingereicht werden. Es kann nicht nachgefordert werden. Mit dem Angebotsschreiben wird der Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt. ____________________________________________________________ Die Kommunikation während der Auswertungsphase erfolgt ebenfalls über die e-vergabe-Plattform. ____________________________________________________________ Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) werden Bestandteil des Vertrages. Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil. Geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen ____________________________________________________________ Ist unter den Punkten 5.1.12 "Frist für den Eingang der Angebote" und "Datum der Angebotsöffnung" ein "+2:00" angegeben, entspricht dies lediglich der Differenz der mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ, engl. CEST), die die MEZ während des Sommerhalbjahrs in Europa ersetzt und beträgt zur UTC +2 Stunden. "+1:00" bedeutet dann die Differenz der mitteleuropäischen Normalzeit zur Weltzeit UTC und beträgt +1 Stunde, was in der Kurzbezeichnung UTC+1 mit +1 zum Ausdruck kommt. ____________________________________________________________ Ebenso sind die Uhrzeitangaben unter den Punkten 5.1.3 "Geschätzte Dauer" und 5.1.11 "Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen" anzusehen. ____________________________________________________________

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 06.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2b5f01bf-3e8d-4f11-95db-20628e5f9227.