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Fortschreibung HWGK - Rahmenvereinbarung DL1 Daten: Qualitätssicherung und Fachberatung

Land Baden-Württemberg vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen HWGK-F_2024_0005veröffentlicht 06.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Baden-Württemberg (20 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 32 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,82 Mio. €
Laufzeit
49 Monate19.05.2025 – 30.06.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Stuttgart70565, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Herangehensweise bei der Qualitätssicherung Dritter25 %
  • Organisation20 %
  • Allgemeiner Eindruck10 %
  • Herangehensweise fachlichen Beratung und Weiterentwicklung Vorgehen20 %
  • Preis25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 18 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM-RL sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderungen hoch sind. Im Zuge der Fortschreibung der HWGK werden in allen Teilprojekten umfangreiche Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt, bzw. kommen als Ergebnisdaten zurück. Dieser Datentransfer ist durch den DL1 zu gewährleisten. Die eingehenden Daten sind in einer formellen Prüfung (Abgabe in einem einheitlichen, vorgegebenen Datenformat) wie in einer fachlichen Prüfung (Plausibilisierung) einer Qualitätsprüfung zu unterziehen. Bereits vorhandene Daten sind auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen. Ferner sind die Projektleitung (RPS), die LUBW und die beauftragten Dienstleister in Fragestellungen zu Daten (Formate, Haltung; Weitergabe etc.) und auch bei der konzeptionellen Weiterentwicklung im Projekt zu beraten.

Beschreibung des Loses

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie hat Baden-Württemberg bis 2015 an ca. 12.300 Flusskilometer Hochwassergefahrenkarten (HWGK) erstellt (siehe www.hochwasserbw.de). Es wurden hierfür ca. 50 TB Daten erstellt, welche bei der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) gespeichert und visualisiert werden. Es handelt sich hierbei um Rasterdaten (Wasserspiegellagen, Überflutungstiefen) und Vektordaten. Alle Informationen sind in regional verteilten Geodatenbanken gespeichert (ESRI-GDB). Die Karten- bzw. Datensätze müssen regelmäßig fortgeschrieben und an neue Erkenntnisse (z.B. Geländemodifikationen, Änderungen im und am Gewässer) angepasst werden. Dazu wurden zwei Konzepte eingeführt: Bei der "Gebietsweisen Fortschreibung" werden ganze Flusseinzugsgebiete neu erstellt. Lokale Anpassungen erfolgen anlassbezogen durch einen Vorhabenträger im Rahmen einer Maßnahmenumsetzung. Dabei wird nur ein lokaler Bereich der HWGK ausgetauscht. Anforderungen und methodische Beschreibung an die Erstellung / Fortschreibung der HWGK sind in der Leistungsbeschreibung Hydraulik beschrieben und in entsprechenden Ablaufschemen dargestellt # Das RPS hat die Projektleitung und koordiniert die landesweiten Arbeiten. Die fachliche Projektleitung HWGK setzt sich aus der Projektleitung (RPS) sowie Dienstleistern (DL) aus den Bereichen Daten, Hydraulik, Hydrologie, Vermessung, Ausschreibungsverfahren zusammen. Sie beraten die Projektleitung. Dies umfasst auch Gremienarbeit und die fachliche Beratung der vier Regierungspräsidien, der 44 Unteren Wasserbehörden und der mit den hydraulischen und hydrologischen Berechnungen beauftragten Ingenieurbüros. Darüber hinaus begleiten, unterstützen und beraten die Dienstleister bei Ausschreibungsverfahren. # Hauptaufgabe stellt die Qualitätssicherung der abgegebenen Ergebnisdaten der hydraulischen und hydrologischen Berechnungen in den jeweiligen Fachgebieten nach festgelegten fachlichen Kriterien dar. Diese sind in Abstimmung mit der Projektleitung weiterzuentwickeln und entsprechende Dokumentationen der Prüfungen zu erstellen. # Die weiteren Aufgaben des DL-Daten sind: Weiterentwicklung und Pflege der Datenhaltung HWGK: Der DL-Daten setzt die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung der HWGK-Fortschreibung in die Projektvorlagen und die vorgegebenen Schablonen für die Ergebnisdatenabgabe um und hält diese Vorlagen aktuell. Die qualitätsgesicherten Ergebnisse der Auftragnehmer sind aufzubereiten, mit den bereits vorliegenden Ergebnissen zu homogenisieren und in den bestehenden landesweiten HWGK-Ergebnisdatensatz zu übernehmen bzw. auszutauschen. Die aktualisierten Ergebnisdaten sind an die LUBW zu übergeben. Zu Beginn einer hydraulischen Beauftragung stellt der DL-Daten die im Projekt erzeugten Grundlagen-Daten zusammen, ergänzt diese mit den Fachdaten der HWGK-Ersterstellung und stellt diese dem Auftragnehmer zu Verfügung. Der DL-Daten ist Ansprechpartner der Projektleitung bei allen Anfragen zu Fachdaten HWGK. # Datenaufbereitung und Datenprüfung: Alle Eingangs- und Grundlagendaten müssen qualitätsgesichert werden: Im Projekt werden terrestrische Vermessungs- und Befliegungsdaten erhoben, welche durch den DL-Daten zu prüfen und für die weitere Bearbeitung (z.B. HydTERRAIN) aufzubereiten sind. Es handelt sich in der Regel um das landeseinheitliche GPRO-Format für Gewässerprofilvermessungen sowie um hochauflösende Airborn-Laserscann-Daten (roter oder grüner Laser). Darüber hinaus werden dem Projekt regelmäßig Daten (dwg, dxf, shp) bereitgestellt, welche für die Weiterverarbeitung aufbereitet und prozessiert werden müssen. Der DL-Daten übernimmt die originalen hochauflösenden Airborn-Laserscann-Daten filtert diese und erstellt ein RohTERRAIN. Dieses stellt die Basis für die Ableitung weiterer Höhenmodelle dar (je nach Aufgabenstellung bspw. 4x4m DGM für die Ableitung von Einzugsgebieten oder 0,5x0,5m für das HydTERRAIN). # Der DL-Daten unterstützt die Aufgaben der anderen Dienstleister (z.B. bei der Erhebung des Vermessungsbedarfs für Gewässerprofile) und stellt spezifisch aufbereitete Datensätze bereit. Er erzeugt und pflegt innerhalb der Bearbeitungskulisse den genauen Gewässerverlauf (HWGK-Centerline). Grundlagen für diese Erfassung sind die Airborn-Laserscann-Daten, Orthobilder und Vermessungsdaten der Gewässer. # Erstellung HydTERRAIN: Im Rahmen der Gebietsweisen Fortschreibung ist ein hydraulisch plausibles Höhenmodell (HydTERRAIN) für die hydraulische Berechnung der HWGK im ESRI-Terrainformat zu erstellen. Hierfür ist auf Basis der Vermessungsdaten innerhalb des HWGK-Gewässernetzes mittels Bruchkanten ein 3D-Gewässerschlauch unterhalb der Wasser-/Land-Grenze abzuleiten und in das RohTERRAIN einzuarbeiten. Zudem sind Längsstrukturen (z.B. Mauern, Schwellen) welche in den terrestrischen Vermessungen enthalten sind einzuarbeiten. Das HydTERRAIN ist an die Auftragnehmer auszuliefern und stellt die Grundlage der hydraulischen 2D-Modellierung dar. # Qualitätssicherung HydTERRAIN: Bei der hydraulischen Bearbeitung im Rahmen einer Gebietsweisen Fortschreibung wird das HydTERRAIN von den Auftragnehmern weiterbearbeitet / korrigiert / ergänzt. Bei der Anlassbezogenen Fortschreibung wird das HydTERRAIN durch die für die Hydraulik beauftragten Ingenieurbüros erstellt. Der DL-Daten prüft und sichert die Qualität des HydTERRAIN mit Blick auf die Datenhomogenität und die hydraulische Verwendbarkeit. # Unterstützung der Projektleitung bei der Auswertung oder Aufbereitung der vorliegenden HWGK-Datensätze für weitere Akteure und Fachinformationssysteme des Landes (FLIWAS, AKWB, AWGN, etc.) # Das Anforderungsprofil an den DL-Daten zeichnet sich durch umfassende Kenntnisse in ArcGIS Pro sowie umfangreiche Erfahrung im Programmieren in Python aus. Hydrologische sowie hydraulische Erfahrungen sind von Vorteil. Auf Basis der bisherigen Erfahrungen ist davon auszugehen, dass der Umfang der Leistungen drei Vollzeitstellen entspricht.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
Herangehensweise bei der Qualitätssicherung DritterGewichtung (Punkte, genau) 25Bewertung der vorgesehenen Herangehensweise an die Prüfung zur Qualitätssicherung von Datensätzen hinsichtlich formeller Anforderungen und der Plausibilisierung dieser Daten, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten
Qualität
OrganisationGewichtung (Punkte, genau) 20Bewertung der vorgesehenen Zusammensetzung des Projektteams und der Herangehensweise für die Organisation der Bearbeitung (z.B.: Gewährleistung der Terminsicherheit, der Gewährleistung der Kapazitäten, Organisation der Datenhaltung), inklusive der Bewertung der vorgesehenen Projektleitung und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten (z.B.: die Kenntnisse des Zusammenspiels der verschiedenen Daten aus Vermessung, Befliegung, Hydrologie und Hydraulik )
Qualität
Allgemeiner EindruckGewichtung (Punkte, genau) 10Bewertung des allgemeinen Eindrucks. Beispielsweise: Hat sich der Bieter an die Wünsche und Anforderungen des AG gehalten, waren die Ausführungen des Bieters allgemeinverständlich.
Qualität
Herangehensweise fachlichen Beratung und Weiterentwicklung VorgehenGewichtung (Punkte, genau) 20Bewertung der vorgesehenen Herangehensweise für die fachlichen Beratung und Weiterentwicklung des landesweiten Vorgehens, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten
Kosten
PreisGewichtung (Punkte, genau) 25Bewertung entsprechend der bekantgegebenen Vorgehensweise

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
19.05.2025
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: " ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, d … ganz lesenAuszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: " ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYDDYTECK6DPF -

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
DHI WASY GmbH, Berlin2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 723 (Datendienste) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

12vergebene Aufträge
3,5Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 049b8573-77e9-44a2-be6e-2d739827d8cb.