Fortschreibung HWGK - Rahmenvereinbarung DL3 Hydrologie: Qualitätssicherung und Fachberatung
Land Baden-Württemberg vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen HWGK-F_2024_0003veröffentlicht 29.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 702 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.07.2025 – 30.06.2029
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
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in 32 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 702 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.07.2025 – 30.06.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70565, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.
- Preis25 %
- Allgemeiner Eindruck10 %
- Organisation20 %
- Herangehensweise fachlichen Beratung und Weiterentwicklung Vorgehen20 %
- Herangehensweise bei der Qualitätssicherung Dritter25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,3 Punkte |
| 25 % teurer | −5 Punkte |
| 50 % teurer | −8,3 Punkte |
| 100 % teurer | −12,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Vertragsbeginnvor 16 MonatenLaufzeit bis 30.06.2029
- Heute
Beschreibung
In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer, welche Zug um Zug, fortgeschrieben werden sollen. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM-RL sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderungen entsprechend hoch sind. Im Zuge der Fortschreibung werden in den einzelnen Projekten auch hydrologische Berechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind einer formellen (Abgabe in einem einheitlichen, vorgegebenen Datenformat) wie fachlichen (Vorgabe der Berechnungsmethodik) einer Qualitätsprüfung zu unterziehen. Bestehende hydrologische Berechnungen sind auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen. Ferner sind die Projektleitung (RPS), die LUBW und die beauftragten Dienstleister in hydrologischen Fragestellungen und auch bei der konzeptionellen Weiterentwicklung im Projekt zu beraten.
Beschreibung des Loses
Im Rahmen der Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) sind zahlreiche hydrologische Fragestellungen zu bearbeiten. Diese sollen durch einen zentralen Dienstleister (DL3) in Unterstützung der Projektleitung beim RPS bearbeitet werden. Diese Leistungen sollen in einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister für 4 Jahre vergeben werden. Die Fortschreibung der HWGK erfolgt dabei auf Grundlage der hydrologischen Modellierung mit dem Modell BFGM und auch anderer hydrologischen Grundlagen. Darüber hinaus soll der Dienstleister für weitere hydrologische Fragestellungen beratend tätig sein. Um zu gewährleisten, dass die Fachberatung insbesondere im Rahmen der HWGK-relevanten Arbeiten von einem unabhängigen Dienstleister erbracht wird, kann dieser sich nicht an Ausschreibungen für die Fortschreibung der HWGK in Baden-Württemberg beteiligen. Gleichzeitig muss der Dienstleister gute Kenntnisse in der BFGM- Modellierung und der hydrologischen Modellierung mit anderen Modellen (insbesondere LARSIM) haben sowie über eine umfassende allgemeine hydrologische Expertise verfügen und langjährige Erfahrungen in landesspezifischen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen aufweisen. Die erforderlichen Arbeiten sind generell in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie mit anderen zentralen Dienstleistern des Auftraggebers durchzuführen. Auf Anforderung des Auftraggebers ist auch die Abstimmung mit weiteren Akteuren der Wasserwirtschaftsverwaltung in Baden-Württemberg erforderlich. Grundsätzlich umfasst die hydrologische Fachberatung dabei die folgenden Aufgabenbereiche: # 1. Unterstützung und Beratung des Auftraggebers bei Vergabeverfahren im Bereich Hydrologie, Weiterentwicklung der Vergabeunterlagen und -kriterien, BFGM-Rohmodellerstellung vor gebietsweisen HWGK-Fortschreibungen: 1.A. Sichtung und Bewertung des Umgangs mit bestehenden Flussgebietsuntersuchungen (FGUen) in Fortschreibungsgebieten / 1.B. Unterstützung der örtlichen Regierungspräsidien bei der Abstimmung dieser Vorschläge mit den unteren Wasserbehörden und der LUBW / 1.C. Koordination mit der LUBW hinsichtlich der Erstellung von BFGM-Rohmodellen / 1.D. Fortschreibung von Leistungsverzeichnissen (LV) inkl. Anlagen sowie deren Bewertung und Verbesserung in Abstimmung mit dem Auftraggeber / 1.E. Erstellung sonstiger Ausschreibungsunterlagen und deren Anpassung auf die jeweiligen Fortschreibungsgebiete. / 1. F. Beantwortung von Bieterfragen zum Thema Hydrologie im Rahmen von Vergabeverfahren. / 1. G. Inhaltliche und fachliche Bewertung von Angeboten im Rahmen von Vergabeverfahren / 1. H. Vorbereitung und Teilnahme an Bietergesprächen / 1. I. Sonstige Aufgaben im Zusammenhang mit Vergaben im Bereich HWGK-Fortschreibung auf Anweisung und in Absprache mit dem Auftraggeber # 2. Begleitung und fachtechnische Beratung im Bereich BFGM / Hydrologie für andere Ingenieurbüros: 2.A. Beantwortung spezifischer fachlicher Einzelfragen / 2.B. Teilnahme an Besprechungen / 2.C. Unterstützung des beauftragten Büros bei technischen Problemen mit BFGM oder beim Vorgehen zur korrekten BFGM-Anwendung /2. D. Beratung des beauftragten Büros hinsichtlich der einzuhaltenden Ziel- bzw. Qualitätskriterien # 3. Qualitätsprüfung und fachtechnische Überprüfung der HWGK-Auftragsarbeiten im Bereich Hydrologie, Übergabe der fachtechnisch abgenommenen BFGM-Modelle an die Modelldatenhaltung (der LUBW): 3.A. Entwicklung, Fortschreibung und Durchführung einer systematischen Qualitätssicherung von BFGM-Modellen und eines zugehörigen QS-Berichts in Abstimmung mit dem Auftraggeber und anderen zentralen Dienstleistern. / 3.B. Qualitätssicherung des BFGM Modells zu verschiedenen Bearbeitungszeitpunkten / 3 C. Abstimmung und Qualitätskontrolle der Loop-Berechnungen HWGK Hydrologie und Hydraulik (in Abstimmung mit dem zentralen Dienstleister Hydraulik). / 3.D. Konformitäts- und Qualitätsprüfung alle Abgaberelevanter (Modell-)Daten / 3. E. Plausibilisierung der räumlichen Verteilung der Bemessungsniederschläge und auf korrekte Verwendung der maßgeblichen Dauerstufen. / 3. F. Aufbereitung und Übergabe der qualitätsgeprüften und abgenommenen Detailmodelle an die Modelldatenhaltung bei der LUBW (Dienstleister BFGM-Modelldatenhaltung). / 3. G. Teilnahme an Besprechungen, unter anderem QS-relevante Besprechungen im Rahmen von HWGK-Projekten sowie am regelmäßigen "QS Jour Fixe". # 4. Unterstützung und Beratung des Auftraggebers bei hydrologischen Fragestellungen: 4.A. Konkrete fachtechnische Beratung im Zusammenhang mit der HWGK-Fortschreibung / 4. B. Ggf. Aufzeigen von Rückkopplungen aus den BFGM- Bearbeitungen für die Regionalisierung. / 4.C. Identifikation von Problemen bei BFGM und Aufzeigen von Verbesserungspotentialen, ggf. auch anhand von Test - und Vergleichsrechnungen / 4.D. Beratung hinsichtlich der fachlichen Verknüpfung der HWGK- Hydrologie mit weiteren hydrologischen Fragestellungen des Auftraggebers bzw. des Landes (z.B. Starkregen/Sturzflut, Hochwasservorhersage) / 4. E. Unterstützung bei Arbeiten zu gewässerökologischen Fragestellungen z. B. im Zusammenhang mit der Niedrigwasserresilienz und insbesondere zur Modellierung von Niedrigwasserabflüssen und Wassertemperaturen. / 4. F. Beratung und Konzeptionierung hinsichtlich zukünftiger Entwicklungen vor allem zur Harmonisierung der im Land verwendeten Ansätze und Modelle inkl. möglicher Synergien (z. B. BFGM, LARSIM, Regionalisierung). / 4. G. Unterstützung des Auftraggebers bei der Abstimmung mit anderen Akteuren der Wasserwirtschaft im Land. / 4. H. Ausarbeitung von Konzepten./ 4. I. Teilnahme an Besprechungen (unter anderem den regelmäßigen Besprechungen der Fachlichen Projektleitung FPL), sonstige notwendige Abstimmungstermine.
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Kosten
- Preis
- Qualität
- Allgemeiner EindruckBewertung des allgemeinen Eindrucks. Beispielsweise: Hat sich der Bieter an die Wünsche und Anforderungen des AG gehalten, waren die Ausführungen des Bieters alles verständlich.
- Qualität
- OrganisationBewertung der vorgesehenen Zusammensetzung des Projektteams und der Herangehensweise für die Organisation der Bearbeitung (z.B.: Gewährleistung der Terminsicherheit, der Gewährleistung der Kapazitäten, Organisation der Datenhaltung), inklusive der Bewertung der vorgesehenen Projektleitung und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten (z.B.: die Kenntnisse des Zusammenspiels der verschiedenen Daten aus Hydrologie und Hydraulik )
- Qualität
- Herangehensweise fachlichen Beratung und Weiterentwicklung VorgehenBewertung der vorgesehenen Herangehensweise für die fachlichen Beratung und Weiterentwicklung des landesweiten Vorgehens, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten
- Qualität
- Herangehensweise bei der Qualitätssicherung DritterBewertung der vorgesehenen Herangehensweise an die Qualitätssicherung von hydrologischer Untersuchungen / bei der Beurteilung Berechnung Dritter, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.07.2025
- Vertragsende
- 30.06.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: " ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, d … ganz lesenkürzer
Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: " ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYDDYTBM2YKKJ A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungspl … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXUEYDDYTBM2YKKJ A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Bieter dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschreibungsplattform verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments "Fragen und Antworten" auf der Ausschreibungsplattform zu informieren. Um eine rechtzeitige Beantwortung von Fragen zu gewährleisten, sollten alle Fragen bis spätestens 31.01.2025 über die Ausschreibungsplattform eingegangen sind. Die letztmalige Aktualisierung von "Fragen und Antworten" ist für 04.02.2025 vorgesehen. # B) Der Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle auf der Ausschreibungsplattform vorliegt. Verspätet eingehende Angebote werden nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen. # C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Rahmen einer Aufklärung nachzufordern # D) Im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Bieter zu tätigen. Angebote ohne diese Angabe werden vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. # E) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden; # F) Die Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen. # G) Der Auftraggeber für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) vor Beauftragung einen Auszug aus dem Registergericht anfordern. # H) An den bisherigen Bearbeitungen von Projekten der Fortschreibung der HWGK war das Büro HYDRON - Ingenieurgesellschaft für Umwelt und Wasserwirtschaft mbH, Ritterstraße 9, 76137 Karlsruhe beteiligt. Aus dieser Bearbeitung ist das LV Hydrologie (Beschreibung der für eine Fortschreibung der HWGK notwendigen Anforderungen an die hydrologische Basismodellierung) entstanden, in welchem die Vorgehensweise und die Anforderungen bei den hydrologischen Berechnungen für HWGK benannt und beschrieben sind. In diesem Dokument bündelt sich die erarbeitete Vorgehensweise mit den Vorgaben der ausschreibenden Stelle und den datentechnischen Vorgaben der LUBW. Das LV Hydrologie wird als Teil der Ausschreibungsunterlagen mit ausgegeben. Zudem wird ein Beispiel für einen QS-Bericht zur Verfügung gestellt. Damit werden alle Bewerber / Bieter gleichgestellt. Das genannte Büro darf sich daher am Vergabeverfahren beteiligen, ist aber nicht vorab für das Verhandlungsverfahren ausgewählt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Hydron Ingenieurgesellschaft für Umwelt und Wasserwirtschaft mbH, Karlsruhe | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Land Baden-Württemberg vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart
- Anschrift
- Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
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Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 66065e4b-e0f3-4cf1-a5f6-b59d2b773146.