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Fortschreibung HWGK - Rahmenvereinbarung DL2 Hydraulik Qualitätssicherung und Fachberatung

Land Baden-Württemberg vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Stuttgart · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen HWGK-F_2024_0010veröffentlicht 29.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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in 32 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
880 Tsd. €
Laufzeit
4 Jahre01.07.2025 – 30.06.2029
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70565, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Herangehensweise fachliche Beratung und Weiterentwicklung Vorgehen20 %
  • Herangehensweise bei der Qualitätssicherung Dritter25 %
  • Preis25 %
  • Allgemeiner Eindruck10 %
  • Organisation20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2029
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer, welche Zug um Zug, fortgeschrieben werden sollen. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM-RL sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderungen entsprechend hoch sind. Im Zuge der Fortschreibung werden in den einzelnen Projekten auch hydraulische Berechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind einer formellen (Abgabe in einem einheitlichen, vorgegebenen Datenformat) wie fachlichen (Vorgabe der Berechnungsmethodik) Qualitätsprüfung zu unterziehen. Bestehende hydraulische Berechnungen sind auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen. Ferner sind die Projektleitung (RPS), die LUBW und die beauftragten Dienstleister in hydraulischen Fragestellungen und auch bei der konzeptionellen Weiterentwicklung im Projekt zu beraten.

Beschreibung des Loses

Im Rahmen der Fortschreibung der Hochwassergefahrenkarten (HWGK) sind zahlreiche hydraulische Fragestellungen zu bearbeiten. Diese sollen durch einen zentralen Dienstleister (DL2) in Unterstützung der Projektleitung beim RPS bearbeitet werden. Diese Leistungen sollen in einer Rahmenvereinbarung an einen Dienstleister für 4 Jahre vergeben werden. Die Fortschreibung der HWGK erfolgt dabei auf Grundlage der hydraulischen Modellierung mit dem Modell HydroAS. Der DL2 soll für weitere hydraulische Fragestellungen beratend tätig sein. Um zu gewährleisten, dass die Fachberatung insbesondere im Rahmen der HWGK-relevanten Arbeiten von einem unabhängigen Dienstleister erbracht wird, kann dieser sich nicht an Ausschreibungen für die Fortschreibung der HWGK in Baden-Württemberg beteiligen. Gleichzeitig muss der Dienstleister gute Kenntnisse in der HydroAS - Modellierung und der hydraulischen Modellierung mit anderen Modellen haben. Er muss über eine umfassende allgemeine hydraulische Expertise verfügen und langjährige Erfahrungen in landesspezifischen wasserwirtschaftlichen Fragestellungen aufweisen. Die erforderlichen Arbeiten sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie den anderen Dienstleistern des Auftraggebers durchzuführen. Auf Anforderung des Auftraggebers ist auch die Abstimmung mit weiteren Akteuren der Wasserwirtschaftsverwaltung in Baden-Württemberg erforderlich. Im Wesentlichen umfasst die hydraulische Fachberatung dabei die folgenden Aufgabenbereiche: 1. Unterstützung des AG in der Projektbearbeitung / 1.A. Sichtung und Bewertung des Umgangs mit bestehenden hydraulischen Berechnungen / 1.B. Unterstützung der örtlichen Regierungspräsidien bei der Abstimmung dieser Vorschläge mit den unteren Wasserbehörden und der LUBW / 1.C. Fortschreibung von Leistungsverzeichnissen (LV) inkl. Anlagen / 1.D. Erstellung fachliche Ausschreibungsunterlagen und deren Anpassung auf die jeweiligen Fortschreibungsgebiete. / 1. E. Beantwortung von Bieterfragen zum Thema Hydraulik im Rahmen von Vergabeverfahren. / 1. F. Inhaltliche und fachliche Bewertung von Angeboten im Rahmen von Vergabeverfahren / 1. G. Mitwirkung bei der Vorbereitung und Teilnahme an Bieterverhandlungen / 1. H. Sonstige Aufgaben im Zusammenhang mit Vergaben # 2. Erhebung Vermessungsbedarf in Vorbereitung einer gebietsweisen Fortschreibung / 2. A. Prüfung vorhandener Vermessungsdaten auf weitere Verwendbarkeit (z.B. Aktualität, Genauigkeit, Qualität) / 2. B. Erarbeitung von Vorschlägen zu Bereichen mit reduzierter Bearbeitungstiefe für die hydraulischen Berechnungen / 2. C. Festlegung des Bedarfs weiterer Vermessungen / 2. D. Prüfung des von anderen Büros vorgelegten Vermessungsbedarfs # 3. Qualitätsprüfung im Rahmen der Gebietsweisen Fortschreibung / 3.A. Entwicklung, Fortschreibung und Durchführung einer systematischen Qualitätssicherung von HydroAS-Modellen, den Berechnungsergebnissen und eines zugehörigen QS-Berichts / 3.B. Prüfung des vorgelegten HydroAS Berechnungsnetzes gemäß den Vorgaben im LV HWGK-F / 3.C. Qualitätssicherung des HydroAS-Modells zu verschiedenen Bearbeitungszeitpunkten / 3 D. Abstimmung und Qualitätskontrolle der Loop-Berechnungen HWGK Hydrologie und Hydraulik (in Abstimmung mit dem DL Hydrologie). / 3.E. Konformitäts- und Qualitätsprüfung alle abgaberelevanter (Modell-)Daten / 3. F. Aufbereitung und Übergabe der qualitätsgeprüften und abgenommenen Detailmodelle an die LUBW. / 3. G. Teilnahme an Besprechungen, z.B. QS-relevante Besprechungen im Rahmen von HWGK-Projekten sowie am regelmäßigen "QS Jour Fixe". 3. H. Durchführung der Qualitätssicherung Stufe 2 (Hydraulik) für die finalen Ergebnisdaten und Erstellung eines Qualitätssicherungsbericht. # 4. Qualitätsprüfung im Rahmen der Anlassbezogenen Fortschreibung / 4.A. Entwicklung, Fortschreibung und Durchführung einer systematischen Qualitätssicherung von hydraulischen Modellen und eines zugehörigen QS-Berichts / 4.B. Prüfung und Stellungnahme zur Modelleignung vorgelegter hydraulischer Berechnungen / 4. C. Durchführung der Qualitätssicherung Stufe 2 (Hydraulik) für die finalen Ergebnisdaten und Erstellung eines Qualitätssicherungsbericht. # 5. Unterstützung und Beratung des Auftraggebers bei hydraulischen Fragestellungen / 5.A. Konkrete fachtechnische Beratung im Zusammenhang mit der HWGK-Fortschreibung / 5.B. Identifikation von Problemen bei der Anwendung von HydroAS und Aufzeigen von Verbesserungspotentialen, ggf. auch anhand von Test - und Vergleichsrechnungen / 5.D. Beratung hinsichtlich der fachlichen Verknüpfung der HWGK- Hydraulik mit weiteren hydraulischen Fragestellungen des Auftraggebers bzw. des Landes (z.B. Starkregen / Sturzflut, Hochwasservorhersage) / 5. E. Unterstützung bei Arbeiten zu gewässerökologischen Fragestellungen z. B. im Zusammenhang mit der Niedrigwasserresilienz und insbesondere zur Modellierung von Niedrigwasserabflüssen und Wassertemperaturen. / 5. F. Beratung beim Aufbau einer Modelldatenhaltung für hydrologische und hydraulische HWGK-Modelle / 5. G. Unterstützung des Auftraggebers bei der Abstimmung mit anderen Akteuren der Wasserwirtschaft / 5. H. Ausarbeitung von Konzepten./ 5. I. Teilnahme an Besprechungen (z.B. FPL), sonstige notwendige Abstimmungstermine. Der Auftragnehmer führt und moderiert das Gremium "QS Jour Fixe" mit allen Dienstleistern # 6. Begleitung und fachtechnische Beratung im Bereich HydroAS für andere Ingenieurbüros / 6. A. Beantwortung spezifischer fachlicher Einzelfragen / 6.B. Teilnahme an Besprechungen / 6. C. Unterstützung des beauftragten Büros bei technischen Problemen mit HydroAS oder beim Vorgehen zur korrekten HydroAS-Anwendung / 6. D. Beratung des beauftragten Büros hinsichtlich der einzuhaltenden Ziel- bzw. Qualitätskriterien.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Herangehensweise fachliche Beratung und Weiterentwicklung Vorgehen20 %
Herangehensweise bei der Qualitätssicherung Dritter25 %
Preis25 %
Allgemeiner Eindruck10 %
Organisation20 %
Qualität
Herangehensweise fachliche Beratung und Weiterentwicklung VorgehenBewertung der vorgesehenen Herangehensweise für die fachlichen Beratung und Weiterentwicklung des landesweiten Vorgehens, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten
Qualität
Herangehensweise bei der Qualitätssicherung Dritterewertung der vorgesehenen Herangehensweise an die Qualitätssicherung von hydraulischen Untersuchungen / bei der Beurteilung Berechnung Dritter, inklusive der Bewertung der vorgesehenen Bearbeiter und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten
Kosten
Preis
Qualität
Allgemeiner EindruckBewertung des allgemeinen Eindrucks. Beispielsweise: Hat sich der Bieter an die Wünsche und Anforderungen des AG gehalten, waren die Ausführungen des Bieters allgemeinverständlich.
Qualität
OrganisationBewertung der vorgesehenen Zusammensetzung des Projektteams und der Herangehensweise für die Organisation der Bearbeitung (z.B.: Gewährleistung der Terminsicherheit, der Gewährleistung der Kapazitäten, Organisation der Datenhaltung), inklusive der Bewertung der vorgesehenen Projektleitung und deren Erfahrungen aus vergleichbaren Projekten (z.B.: die Kenntnisse des Zusammenspiels der verschiedenen Daten aus Hydrologie und Hydraulik )

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: " ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, d … ganz lesenAuszug aus: "Allgemeine Hinweise zur Anrufung der Vergabekammer" der Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, 76247 Karlsruhe vom 16.02.2024: " ..2. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalender-tagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). # 3. Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i.V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GBW). # 4. Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden. # 5. Die Durchführung des Verfahrens löst nach § 182 GWB Gebühren aus, die in der Regel mindestens 2.500 EUR und höchstens 50.000 EUR betragen. Voraussetzung für eine Verfahrenseinleitung ist die Zahlung eines Vorschusses von mindestens 2.500,00 EUR. Soweit ein Verfahrensbeteiligter unterliegt, hat er die Kosten einschließlich der gegnerischen notwendigen Aufwendungen und ggf. die Kosten der Beigeladenen zu tragen. Hierzu können auch Rechtsanwaltskosten zählen, wenn die Beiziehung eines Bevollmächtigten notwendig war. # 6. Die Partei, die unterliegt, kann mit der sofortigen Beschwerde das Oberlandesgericht Karlsruhe anrufen (§ 171 Abs. 3 GWB). Die Beteiligten müssen sich dort grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 172 Abs. 3 GWB)."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYDDYTBMVDNDB A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungspl … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXUEYDDYTBMVDNDB A) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich digital in Textform über die Ausschreibungsplattform angenommen. Eingegangene Fragen werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) über die Ausschreibungsplattform allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen/Grundlagen für ihre Antragstellung. Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die Ausschreibungsplattform verwiesen. Bieter haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand des Dokuments "Fragen und Antworten" auf der Ausschreibungsplattform zu informieren. Um eine rechtzeitige Beantwortung von Fragen zu gewährleisten, sollten alle Fragen bis spätestens 31.01.2025 über die Ausschreibungsplattform eingegangen sind. Die letztmalige Aktualisierung von "Fragen und Antworten" ist für 04.02.2025 vorgesehen. # B) Der Bieter trägt die alleinige Verantwortung, dass sein Angebot rechtzeitig bei der ausschreibenden Stelle auf der Ausschreibungsplattform vorliegt. Verspätet eingehende Angebote werden nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen. # C) Alle Erklärungen und Nachweise sind bis zum genannten Schlusstermin vorzulegen. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, nicht eindeutige Informationen/Unterlagen im Zuge einer Aufklärung nachzufordern. # D) Im Angebot muss der Namen der natürlichen Person angegeben werden, welche die Erklärungen im Auftrag des Bewerbers abgibt. Diese Person muss nachweislich berechtigt sein Rechtsgeschäfte für den Bewerber zu tätigen. Angebote ohne diese Angabe werden vom Verfahren ausgeschlossen. # E) Im Vergabeverfahren haben alle Angaben der Bewerber / Bieter in deutscher Sprache zu erfolgen. Anderen Nachweisen oder Dokumenten sind Übersetzungen durch amtlich anerkannte Dolmetscher beizufügen. Ohne solche Übersetzungen können diese Unterlagen nicht berücksichtigt werden; # F) Die Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die o.g. Ausschreibungsplattform einzureichen. # G) Der Auftraggeber für den Bieter dessen Angebot beauftragt werden soll (ggf. also für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft, dritte Unternehmen (Eignungsleihe) und Unterauftragnehmer) vor Beauftragung einen Auszug aus dem Registergericht anfordern. # H) An den bisherigen Bearbeitungen von Projekten der Fortschreibung der HWGK war das Büro Ingenieurbüro Blank GbR, Mühlhohle 2, Wiesbaden (Nachfolger der Büros RZB) beteiligt. Aus dieser Bearbeitung ist das LV Hydraulik entstanden, in welchem die Vorgehensweise und die Anforderungen bei den hydraulischen Berechnungen für HWGK benannt und beschrieben sind. In diesem Dokument bündelt sich die erarbeitete Vorgehensweise mit den Vorgaben der ausschreibenden Stelle und den datentechnischen Vorgaben der LUBW. Das LV Hydraulik wird als Teil der Ausschreibungsunterlagen mit ausgegeben. Zudem wird ein Beispiel für einen QS-Bericht zur Verfügung gestellt. Damit werden alle Bewerber / Bieter gleichgestellt. Das genannte Büro darf sich daher am Vergabeverfahren beteiligen, ist aber nicht vorab für das Verhandlungsverfahren ausgewählt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Ingenieurbüro Blank, Wiesbaden1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.403vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.251 Lose mit Angabe)
202.323 €Zuschlagswert im Median
94.360 € – 448.258 €mittlere Hälfte, 610 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 29f284c8-3d64-4c43-b317-0ef68c7a6508.