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Folgenabschätzung zu zusätzlich zu ergreifenden natürlichen Klimaschutzmaßnahmen im LULUCF-Sektor, Erweiterung um bis zu 18 Maßnahmenvorschläge

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Berlin

Aktenzeichen Z I 3-Vst. 1932/2025veröffentlicht 11.08.2025Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 439 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 14 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 14 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der/Die Auftragnehmende (AN) erstellt eine wissenschaftliche Abschätzung zu den sozialen, ökologischen und ökonomischen Folgen (inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) der geplanten zusätzlich zu ergreifenden natürlichen Klimaschutzmaßnahmen im LULUCF-Sektor nach den Maßstäben des § 9 Absatz 2 KSG für die Auftraggeberin (AG‘in). Die Folgenabschätzung soll sicherstellen, dass die von BMUKN als federführendem Ressort zu entwickelnden Klimaschutzmaßnahmen für den LULUCF-Sektor den Anforderungen des § 9 Absatz 2 KSG genügen. Außerdem kann sie Hinweise für die Auswahl der festzulegenden Maßnahmen unter mehreren vorgeschlagenen Maßnahmen liefern. Die Folgenabschätzung soll möglichst integriert werfolgen und muss wissenschaftlichen Maßstäben genügen. Erfahrungen und Kenntnisse zu geeigneten wissenschaftlichen Methoden für sozio-ökonomische Folgenabschätzungen (Datenerhebung, Datenanalyse- und Zusammenstellung, insb. ökonomische Modelle u.a. für die Auswirkungen klimapolitischer Maßnahmen auf die Beschäftigungsentwicklung, auf die Wirtschaftsstruktur; sozialwissenschaftliche Messinstrumente für Auswirkungen auf verschiedene soziale Gruppen) bei der/dem AN werden vorausgesetzt. Die Folgenabschätzung soll zudem einen Vergleich verschiedener abstrakter Herangehensweisen bzgl. der Maßnahmenauswahl zur Zielerreichung im LULUCF-Sektor vornehmen, z.B. zwischen den Herausforderungen und Folgen eines förderrechtlichen Ansatzes, einer Setzung von Marktanreizen und einer Nutzung ordnungsrechtlicher Instrumente. Sie soll außerdem auf die Maßnahmenvorschläge angepasste Lösungsansätze zur Verringerung der ggf. als möglich abgeschätzten (u.a. sozialen, wirtschaftlichen) Belastungen enthalten. Grundlage für die Folgenabschätzung sind die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates für Natürlichen Klimaschutz (WBNK), die Ergebnisse der ersten informellen Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan mit Fokus auf Wiederherstellungsmaßnahmen mit besonders hoher Synergiewirkung zum Natürlichen Klimaschutz sowie neue Forschungsergebnisse des UBA. Optional sollen auch weitere Maßnahmenvorschläge aus unterschiedlichen Quellen untersucht werden können. Das Paket umfasst 8 Einzelmaßnahmen, die durch die/den AN abzuschätzen sind. Die Maßnahmenliste wird dem AN mit Abschluss des Vertrages vorgelegt. Außerdem soll für den Fall, dass in der folgenden Diskussion noch weitere, bislang nicht konkretisierte Maßnahmen aufgebracht werden, die Untersuchung von bis zu 10 weiteren potentiellen Maßnahmen als optionale Leistung vorgesehen werden. Diese sind einzeln zu beauftragen. Die Folgenabschätzung soll die potenziellen Auswirkungen hinsichtlich jeder Einzelmaßnahme multidimensional bzgl. der Auswirkungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen so erfassen und bewerten, dass BMUKN damit eine fakten- und wissensbasierte Entscheidung auch im Bewusstsein ihrer möglichen Folgen treffen kann. Die zu erbringende Leistung ist in 3 Arbeitspakete unterteilt: Arbeitspaket 1: Abschätzung jeder vorgelegten Einzelmaßnahme Arbeitspaket 2: Alternativbetrachtung verschiedener abstrakter Herangehensweisen/Ambitionsniveau Arbeitspaket 3: Entwicklung von an die Einzelmaßnahmen angepassten Vorschläge für Anpassungen an den Maßnahmen, um die negativen Folgen zu reduzieren

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 68fecb94-ed56-45e0-a6bc-b289d8f3e5f7.