Folgenabschätzung zu zusätzlich zu ergreifenden natürlichen Klimaschutzmaßnahmen im LULUCF-Sektor, Erweiterung um bis zu 18 Maßnahmenvorschläge
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit · Berlin
Aktenzeichen Z I 3-Vst. 1932/2025veröffentlicht 11.08.2025Öffentliche Ausschreibung
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
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Beschreibung
Der/Die Auftragnehmende (AN) erstellt eine wissenschaftliche Abschätzung zu den sozialen, ökologischen und ökonomischen Folgen (inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) der geplanten zusätzlich zu ergreifenden natürlichen Klimaschutzmaßnahmen im LULUCF-Sektor nach den Maßstäben des § 9 Absatz 2 KSG für die Auftraggeberin (AG‘in). Die Folgenabschätzung soll sicherstellen, dass die von BMUKN als federführendem Ressort zu entwickelnden Klimaschutzmaßnahmen für den LULUCF-Sektor den Anforderungen des § 9 Absatz 2 KSG genügen. Außerdem kann sie Hinweise für die Auswahl der festzulegenden Maßnahmen unter mehreren vorgeschlagenen Maßnahmen liefern. Die Folgenabschätzung soll möglichst integriert werfolgen und muss wissenschaftlichen Maßstäben genügen. Erfahrungen und Kenntnisse zu geeigneten wissenschaftlichen Methoden für sozio-ökonomische Folgenabschätzungen (Datenerhebung, Datenanalyse- und Zusammenstellung, insb. ökonomische Modelle u.a. für die Auswirkungen klimapolitischer Maßnahmen auf die Beschäftigungsentwicklung, auf die Wirtschaftsstruktur; sozialwissenschaftliche Messinstrumente für Auswirkungen auf verschiedene soziale Gruppen) bei der/dem AN werden vorausgesetzt. Die Folgenabschätzung soll zudem einen Vergleich verschiedener abstrakter Herangehensweisen bzgl. der Maßnahmenauswahl zur Zielerreichung im LULUCF-Sektor vornehmen, z.B. zwischen den Herausforderungen und Folgen eines förderrechtlichen Ansatzes, einer Setzung von Marktanreizen und einer Nutzung ordnungsrechtlicher Instrumente. Sie soll außerdem auf die Maßnahmenvorschläge angepasste Lösungsansätze zur Verringerung der ggf. als möglich abgeschätzten (u.a. sozialen, wirtschaftlichen) Belastungen enthalten. Grundlage für die Folgenabschätzung sind die Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates für Natürlichen Klimaschutz (WBNK), die Ergebnisse der ersten informellen Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan mit Fokus auf Wiederherstellungsmaßnahmen mit besonders hoher Synergiewirkung zum Natürlichen Klimaschutz sowie neue Forschungsergebnisse des UBA. Optional sollen auch weitere Maßnahmenvorschläge aus unterschiedlichen Quellen untersucht werden können. Das Paket umfasst 8 Einzelmaßnahmen, die durch die/den AN abzuschätzen sind. Die Maßnahmenliste wird dem AN mit Abschluss des Vertrages vorgelegt. Außerdem soll für den Fall, dass in der folgenden Diskussion noch weitere, bislang nicht konkretisierte Maßnahmen aufgebracht werden, die Untersuchung von bis zu 10 weiteren potentiellen Maßnahmen als optionale Leistung vorgesehen werden. Diese sind einzeln zu beauftragen. Die Folgenabschätzung soll die potenziellen Auswirkungen hinsichtlich jeder Einzelmaßnahme multidimensional bzgl. der Auswirkungen gemäß den gesetzlichen Anforderungen so erfassen und bewerten, dass BMUKN damit eine fakten- und wissensbasierte Entscheidung auch im Bewusstsein ihrer möglichen Folgen treffen kann. Die zu erbringende Leistung ist in 3 Arbeitspakete unterteilt: Arbeitspaket 1: Abschätzung jeder vorgelegten Einzelmaßnahme Arbeitspaket 2: Alternativbetrachtung verschiedener abstrakter Herangehensweisen/Ambitionsniveau Arbeitspaket 3: Entwicklung von an die Einzelmaßnahmen angepassten Vorschläge für Anpassungen an den Maßnahmen, um die negativen Folgen zu reduzieren
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 68fecb94-ed56-45e0-a6bc-b289d8f3e5f7.