Fensterreinigung
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale)
Aktenzeichen 11.1003-02311-02-2023veröffentlicht 16.06.2023DienstleistungenÖffentliche Ausschreibung
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Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert über die ganze Laufzeit liegt in der Regel unter 216.000 € netto, bei obersten und oberen Bundesbehörden unter 140.000 €. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 41 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 40 Monaten
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Beschreibung
Glasreinigung am Standort Reideburger Straße (Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reideburger Straße 47, 06116 Halle (Saale)) Die Glasreinigung umfasst alle Fenster, Innenfenster, Brandschutztüren, verglasten Hauseingangstüren usw. gemäß dem Glasverzeichnis (Anlage 14). Der Auftragnehmer schuldet in diesem Rahmen die Sauberkeit der benannten Glasflächen (inkl. Rahmen). Für die Glasreinigung im Haus D wird teilweise ein Hublift oder ein rollbares Gerüst für Innen o.ä. benötigt. Hinweis zum Aufmaß der Glasflächen: Die Flächen sind jeweils einseitig vermessen und beidseitig zu reinigen. Die Ausführung der Reinigungsarbeiten im Laborbereich ist so zu gestalten, dass der störungsfreie Ablauf im Labor sichergestellt ist. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte entsprechende Festlegungen des Auftraggebers einhalten. Eine laborspezifische Unterweisung oder Belehrung der Reinigungskräfte erfolgt nach Beauftragung durch die beiden Laborleiter (siehe Muster Anlage 13). Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Reinigungskräfte zum Auftragsbeginn in der Lage sind, alle vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß und in guter Qualität auszuführen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass Reinigungskräfte in ausreichender Zahl zur ordnungs- und objektgerechten Leistungserfüllung zur Verfügung stehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Reinigungsarbeiten nur mit Arbeitskräften durchzuführen, die für diese Arbeiten die erforderliche Eignung und Erfahrung haben, die deutsche Sprache beherrschen und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Dienstbetrieb des Auftraggebers nicht beeinträchtigt wird. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die für die Reinigung erforderlichen Maschinen und Geräte, Reinigungsmittel und Pflegemittel (Nr. 4 beachten) selbst zu stellen. Der Unterhalt der eingesetzten Maschinen und Geräte geht ebenfalls zu seinen Lasten. Es ist für einen sauberen und sicheren Zustand der Reinigungsmaschinen und Reinigungsgeräte zu sorgen. Die Durchführung der Reinigungsleistungen erfolgt unter Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften und auf dem Stand der Technik unter Berücksichtigung umweltschonender Gesichtspunkte. Es dürfen durch Reinigungsarbeiten und den Einsatz von Reinigungsmitteln keine gesundheitlichen Gefahren für die Reinigungskräfte selbst und die Mitarbeiter des Auftraggebers entstehen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet für die Dauer des Vertrags eine Betriebshaftpflichtversicherung aufrecht zu erhalten. Der Versicherungsnachweis ist dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Geringfügige Änderungen eines Raumverzeichnisses bzw. Glasverzeichnisses rechtfertigen keine Preiserhöhung. Nichterbrachte Leistungen kann der Auftraggeber von einem anderen Anbieter auf Kosten des Auftragnehmers nach vorheriger und erfolgloser Aufforderung zur Nachbesserung mit kurzer Fristsetzung ausführen lassen. Für die Glasreinigung sind grundsätzlich umwelt- und gesundheitsverträgliche Reinigungsmittel zu verwenden, welche das europäische Umweltsiegel „Ecolabel“ oder das deutsche Umweltsiegel „Blauer Engel“ tragen. Ohne Einwilligung des Auftraggebers darf während der Auftragsausführung kein Reinigungsmittel verwendet werden, das diese Anforderungen nicht erfüllt. Der Auftragnehmer hat sein Personal jährlich im sachgerechten und fachgerechten Umgang mit den verwendeten Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten zu unterweisen. Für neue Mitarbeiter/innen erfolgt eine Schulung zeitnah zur Einstellung. Bei Produktwechsel findet zeitnah eine Nachschulung statt. Der Auftragnehmer hat die Schulungen zu dokumentieren. Die Dokumentation beschreibt die Unterweisung inklusive Auflistung der Schulungsinhalte, Schulungsdauer, exakte Bezeichnung der geschulten Produkte. Sie enthält die Unterschriften der teilnehmenden Mitarbeiter/innen. Diese Dokumentation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es gibt Fenster, die nur von Außen mit einer Hebebühne o.ä. erreichbar sind. Ein Osmosegerät darf auf Grund der denkmalgeschützten Fassade des Gebäudes nicht verwendet werden. Der Auftragnehmer und die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte sind zur Verschwiegenheit über die im Rahmen ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten des Auftraggebers verpflichtet. Der Auftraggeber belehrt die eingesetzten Arbeitnehmer über die Verpflichtungen gemäß Verschwiegenheitserklärung (Anlage 13). Der Auftragnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte diese Verschwiegenheitserklärung durch Unterschrift bestätigen. Ändert sich für die zur Auftragsdurchführung eingesetzten Arbeitnehmer der gesetzliche Mindestlohn, der tariflich vereinbarte Lohn oder eine andere tarifliche Vereinbarung, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirkt, so ändert sich zum gleichen Zeitpunkt der Lohnkostenanteil der Vergütung im entsprechenden Verhältnis. Der Auftragnehmer muss die zugrundeliegende Änderung nachweisen. Grundlage der Kalkulation und der schlussendlichen Ausführung soll der Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung in der jeweils gültigen Fassung sein. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt binnen 30 Tagen oder, soweit eine Skontovereinbarung getroffen wurde, mit Skontoabzug innerhalb der Skontofrist. Die Fristen beginnen jeweils mit Eingang einer prüfbaren Rechnung beim Auftraggeber. Die Skontofrist beträgt mindestens 14 Tage. Eine Besichtigung muss vor Angebotsabgabe erfolgen. Ein Termin kann unter der Telefonnummer 0345 5704 164 oder 0345 5704 103 erfolgen. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: Anlage 02 Angebotsschreiben Anlage 03 Preisblatt Anlage 08 Bewerbererklärung Anlage 09 Eigenerklärungen zur Eignung Anlage 10 Erklärung Bietergemeinschaft Anlage 11 Erklärung Nachunternehmereinsatz Anlage 12 Erklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit Anlage 13 Verschwiegenheitserklärung Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Gegenstand nach CPV
- 90911300FensterreinigungHauptgegenstand
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 06116 Halle (Saale)
- Kontakt
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 46fc85c5-8916-4b1e-b2a2-d8440fc8ed36.