Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, Bedarfs- sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt Stendal
Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 537 E -ZBS- B 54/2026veröffentlicht 05.11.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 5 Jahre
- 01.06.2027 – 31.05.2032
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 5 Jahre01.06.2027 – 31.05.2032, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Magdeburg39112, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (14 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Angebotspreis (Gewichtung: 50 %)50 %
- Jahresreinigungsstunden (Gewichtung: 10 %)10 %
- Angaben zur Objektleitung (Gewichtung: 17,5 %)17,5 %
- Konzepte (22,5 %)22,5 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 3 Tagen
- Heute
- Fragen bis 12:00 Uhrin 31 Tagenan Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
- Angebotsfrist 23:59 Uhrin 39 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Bindefrist endetin 5 Monaten104 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnin 7 MonatenLaufzeit bis 31.05.2032
Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die Abschlüsse von Dienstleistungsverträgen über die Durchführung der Gebäudeinnenreinigung (Unterhalts-, Bedarfs- und Sonderreinigungen inkl. der Arbeitsplätze - Los 1) und der Glas- und Fensterreinigung (Los 2) in den nachfolgend aufgeführten Gerichten und Justizbehörden in 39567 Hansestadt Stendal:
1) Justizzentrum "Albrecht der Bär" mit - Zentrales Registergericht (Haus A), Scharnhorststraße 38, - Amtsgericht (Haus E), Scharnhorststraße 40, - Grundbuchamt (Haus F), Scharnhorststraße 40, - Arbeitsgericht (Haus G), Scharnhorststraße 42, - Staatsanwaltschaft (Haus H), Scharnhorststraße 44, - Zentrales Aktenlager (Haus J), Scharnhorststraße 40, - Erweiterungsbau (Haus J(a)), Scharnhorststraße 40
2) Landgericht Stendal, Am Dom 19
3) Sozialer Dienst der Justiz , Mönchskirchhof 6
Reinigungsflächen:
Los 1: Gebäudeinnenreinigung
1) Justizzentrum "Albrecht der Bär" - Zentrales Registergericht (Haus A), Grundfläche: 886,38 m², Jahresreinigungsfläche: 47.879,51 m² - Amtsgericht (Haus E), Grundfläche: 2.950,74 m², Jahresreinigungsfläche: 191.832,36 m² - Grundbuchamt (Haus F), Grundfläche: 736,51 m², Jahresreinigungsfläche: 45.297,93 m² - Arbeitsgericht (Haus G), Grundfläche: 1.401,54 m², Jahresreinigungsfläche: 78.942,92 m² - Staatsanwaltschaft (Haus H), Grundfläche: 2.616,74 m², Jahresreinigungsfläche: 152.171,09 m² - Zentrales Aktenlager (Haus J), Grundfläche: 51,11 m², Jahresreinigungsfläche: 3.800,68 m² - Erweiterungsbau (Haus J(a)), Grundfläche: 66,40 m², Jahresreinigungsfläche: 796,80 m²
2) Landgericht Stendal, Grundfläche: 3.355,81 m², Jahresreinigungsfläche: 198.867,80 m²
3) Sozialer Dienst der Justiz, Grundfläche: 409,50 m², Jahresreinigungsfläche: 22.714,79 m²
Gesamtreinigungsgrundfläche: 12.480,73 m², Gesamtjahresreinigungsfläche: 742.303,88 m²
Die vorgenannten Flächen beziehen sich auf die tatsächlich im Zeitpunkt der Veröffentlichung turnusmäßig zu reinigenden Fußböden. Eine Pflicht zur Abnahme bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfanges besteht seitens des Auftraggebers jedoch nicht.
Darüber hinaus sind im Rahmen der Innenglasreinigung (ohne Glasreinigungstechnik, Lohngruppe 1) Glaselemente in Türen, Schaukästen, Saalanzeigen, etc. mit einer Grundfläche von 306,61 m² und einer Jahresreinigungsfläche von 4.393,32 m² zu reinigen.
Weiterhin sind insgesamt 6.053,47 m² Nebenräume (Archiv-, Lager-, Technikräume etc.) im Bedarfsfall auf Abruf zu reinigen.
Leistungsinhalt sind optional zudem folgende Sonderreinigungen:
- Grundreinigung und Beschichtung von PVC-/Linoleumbelägen - Grundreinigung textiler Bodenbeläge - Grundreinigung und Versiegelung von Parkettbelägen - Reinigung von Decken- und Wandleuchten
Los 2: Glas- und Fensterreinigung (1x jährliche Reinigung, Angaben einseitig vermessen)
1) Justizzentrum "Albrecht der Bär" - Zentrales Registergericht (Haus A), Grundfläche: 257,26 m², - Amtsgericht (Haus E), Grundfläche: 873,35 m², - Grundbuchamt (Haus F), Grundfläche: 238,40 m², - Arbeitsgericht (Haus G), Grundfläche: 387,94 m², - Staatsanwaltschaft (Haus H), Grundfläche: 783,45 m², - Zentrales Aktenlager (Haus J), Grundfläche: 75,72 m², - Erweiterungsbau (Haus J(a)), Grundfläche: 63,82 m²
2) Landgericht Stendal, Grundfläche: 948,12 m²
3) Sozialer Dienst der Justiz, Grundfläche: 100,05 m²
Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen in den Leistungsbeschreibungen aufgeführt.
Gegenstand nach CPV
- 90911200GebäudereinigungHauptgegenstand
- 90911300Fensterreinigung
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Gebäudeinnen- und Unterhaltsreinigung sowie Sonderreinigungen in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt Stendal Los 1: Gebäudeinnenreinigung 1) Justizzentrum "Albrecht der Bär" - Zentrales Registergericht (Haus A), Grundfläche: 886,38 m², Jahresreinigungsfläche: 47.879,51 m² - Amtsgericht (Haus E), Grundfläche: 2.950,74 m², Jahresreinigungsfläche: 191.832,36 m² - Grundbuchamt (Haus F), Grundfläche: 736,51 m², Jahresreinigungsfläche: 45.297,93 m² - Arbeitsgericht (Haus G), Grundfläche: 1.401,54 m², Jahresreinigungsfläche: 78.942,92 m² - Staatsanwaltschaft (Haus H), Grundfläche: 2.616,74 m², Jahresreinigungsfläche: 152.171,09 m² - Zentrales Aktenlager (Haus J), Grundfläche: 51,11 m², Jahresreinigungsfläche: 3.800,68 m² - Erweiterungsbau (Haus J(a)), Grundfläche: 66,40 m², Jahresreinigungsfläche: 796,80 m² 2) Landgericht Stendal, Grundfläche: 3.355,81 m², Jahresreinigungsfläche: 198.867,80 m² 3) Sozialer Dienst der Justiz, Grundfläche: 409,50 m², Jahresreinigungsfläche: 22.714,79 m² Gesamtreinigungsgrundfläche: 12.480,73 m², Gesamtjahresreinigungsfläche: 742.303,88 m² Die vorgenannten Flächen beziehen sich auf die tatsächlich im Zeitpunkt der Veröffentlichung turnusmäßig zu reinigenden Fußböden. Eine Pflicht zur Abnahme bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfanges besteht seitens des Auftraggebers jedoch nicht. Darüber hinaus sind im Rahmen der Innenglasreinigung (ohne Glasreinigungstechnik, Lohngruppe 1) Glaselemente in Türen, Schaukästen, Saalanzeigen, etc. mit einer Grundfläche von 306,61 m² und einer Jahresreinigungsfläche von 4.393,32 m² zu reinigen. Weiterhin sind insgesamt 6.053,47 m² Nebenräume (Archiv-, Lager-, Technikräume etc.) im Bedarfsfall auf Abruf zu reinigen. Leistungsinhalt sind optional zudem folgende Sonderreinigungen: - Grundreinigung und Beschichtung von PVC-/Linoleumbelägen - Grundreinigung textiler Bodenbeläge - Grundreinigung und Versiegelung von Parkettbelägen - Reinigung von Decken- und Wandleuchten Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 1) zu entnehmen. | 5 Jahre | – |
| 2 | Vergabe von Fenster- und Glasreinigungsleistungen in den Gerichten und Justizbehörden der Hansestadt Stendal Los 2: Glas- und Fensterreinigung (1x jährliche Reinigung, Angaben einseitig vermessen) 1) Justizzentrum "Albrecht der Bär" - Zentrales Registergericht (Haus A), Grundfläche: 257,26 m², - Amtsgericht (Haus E), Grundfläche: 873,35 m², - Grundbuchamt (Haus F), Grundfläche: 238,40 m², - Arbeitsgericht (Haus G), Grundfläche: 387,94 m², - Staatsanwaltschaft (Haus H), Grundfläche: 783,45 m², - Zentrales Aktenlager (Haus J), Grundfläche: 75,72 m², - Erweiterungsbau (Haus J(a)), Grundfläche: 63,82 m² 2) Landgericht Stendal, Grundfläche: 948,12 m² 3) Sozialer Dienst der Justiz, Grundfläche: 100,05 m² Im Einzelnen sind die auszuführenden Leistungen in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 2) aufgeführt. | 5 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Angebotspreis (Gewichtung: 50 %)Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Angebotspreis
- Qualität
- Jahresreinigungsstunden (Gewichtung: 10 %)Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Wertungspunkten bewertet. Die angebotenen Reinigungsstunden entsprechen der Gesamtzahl der im Preisblatt kalkulierten Jahresreinigungsstunden, einschließlich der Unterhaltsreinigung, Bedarfsreinigungen und Sonderreinigungen. Das wertbare Angebot mit den meisten angebotenen Reinigungsstunden (=Wertungsstunden) erhält die maximal mögliche Punktzahl (100 Punkte). Ein fiktives Angebot mit der Hälfte der höchsten Reinigungsstunden erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darunterliegenden Reinigungsstunden erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Stunden erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Liegt das Angebot mit den zweithöchsten Jahresreinigungsstunden 10 % unter dem Angebot mit den meisten Jahresreinigungsstunden, erhält dieses Angebot 90 Punkte. Die ermittelte Punktzahl wird mit der festgelegten Gewichtung (Ziff. 8 Vorbemerkungen) multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktwert des Zuschlagskriteriums "Jahresreinigungsstunden".
- Qualität
- Angaben zur Objektleitung (Gewichtung: 17,5 %)Dieses Zuschlagskriterium wird mit insgesamt 100 Wertungspunkten bewertet und mit 17,5 % gewichtet. Das Zuschlagskriterium umfasst die nachfolgend aufgeführten drei Unterkriterien. Die für die einzelnen Unterkriterien ermittelten Wertungspunkte werden jeweils entsprechend ihrer festgelegten Gewichtung (Ziff. 8) in gewichtete Punktwerte umgerechnet. Die Summe dieser gewichteten Punktwerte ergibt den Gesamtpunktwert des Zuschlagskriteriums. Es können mithin maximal 17,5 gewichtete Punkte erreicht werden, die in die Gesamtwertung des Angebots einfließen. 1) Fachspezifische Qualifikation der Objektleitung (Gewichtung: 5 %) Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bieter im Formblatt „Anlage 6 – Objektleitung und Qualitätssicherung.xlsx“ ausgewählten Qualifikation der vorgesehenen Objektleitung. Die Bewertung erfolgt nach folgender Punkteskala: - Meister der Gebäudereinigung, 100 Pkt. - Gebäudereinigergeselle, 75 Pkt. - Zertifizierte Objektleitung, 50 Pkt. - Quereinsteiger mit Aufsichtsfunktion, 25 Pkt. - Keine einschlägige Qualifikation, 0 Pkt. Fehlende Angaben werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Die erreichten Wertungspunkte werden mit der Gewichtung von 5 % multipliziert. Daraus ergibt sich der gewichtete Punktwert dieses Unterkriteriums. 2) Berufserfahrung der Objektleitung (Gewichtung: 5 %) Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bieter im Formblatt „Anlage 6 – Objektleitung und Qualitätssicherung.xlsx“ angegebenen einschlägigen Berufserfahrung. Die Bewertung erfolgt nach folgender Punkteskala: - Mehr als 5 Jahre, 100 Pkt. - 3 bis 5 Jahre, 75 Pkt. - 1 bis unter 3 Jahre, 50 Pkt. - Weniger als 1 Jahr, 25 Pkt. - Keine Angabe, 0 Pkt. Maßgeblich ist die Dauer der einschlägigen Berufserfahrung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Die Berufserfahrung ist entsprechend den Anforderungen des Formblatts anzugeben und vor Auftragsbeginn nachzuweisen. Fehlende Angaben werden mit 0 Wertungspunkten bewertet. Die erreichten Wertungspunkte werden mit der Gewichtung von 5 % multipliziert. Daraus ergibt sich der gewichtete Punktwert dieses Unterkriteriums. 3) Objektleiterstunden (Gewichtung: 7,5 %) Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der Summe der für die einzelnen Reinigungsobjekte angebotenen monatlichen unproduktiven Anwesenheitsstunden der Objektleitung gemäß Anlage 6. Das Angebot mit der höchsten angebotenen monatlichen Stundenzahl erhält 100 Wertungspunkte. Die übrigen Angebote werden proportional zur höchsten angebotenen Stundenzahl bewertet. Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel: Wertungspunkte = (angebotene monatliche Objektleiterstunden / höchste angebotene monatliche Objektleiterstunden) × 100 Die Berechnung erfolgt mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma unter kaufmännischer Rundung. Die erreichten Wertungspunkte werden mit der Gewichtung von 7,5 % multipliziert. Daraus ergibt sich der gewichtete Punktwert dieses Unterkriteriums.
- Qualität
- Konzepte (22,5 %)Zur Beurteilung der Vorzüge und Nachteile der angebotenen Leistungen im Rahmen der Zuschlagskriterien haben die Bieter Konzepte einzureichen, die die geforderten Einzelheiten der Auftragsausführung und deren Qualitätsmerkmale nach den Aufgabenstellungen im Formblatt „Anlage 6 – Objektleitung und Qualitätssicherung.xlsx“ beschreiben. Das Zuschlagskriterium „Konzepte“ wird mit insgesamt 22,5 % gewichtet. Es setzt sich aus den folgenden Unterkriterien zusammen: - Kontrollen Objektleiter (Gewichtung: 15 %) - Personalausfall (Gewichtung: 5 %) - Mitarbeitermotivation (Gewichtung: 2,5 %) Das Unterkriterium „Kontrollen Objektleiter“ wird seinerseits anhand der folgenden Unterunterkriterien bewertet: - Kontrollmaßnahmen (Gewichtung: 10 %) - Berichterstattung (Gewichtung: 5 %) Die Konzeptinhalte müssen für den konkreten Auftrag Bedeutung erlangen, mithin Auftragsbezug aufweisen. Auf die Darstellung optionaler Lösungen, die nicht im Angebot des Bieters inkludiert sind, ist somit zu verzichten. Für den Auftraggeber muss klar erkennbar sein, dass der jeweilige Bieter die Forderungen aus den Vertragsunterlagen erfüllen will und kann. Auf welche konkreten Aspekte es der Vergabestelle bei der Wertung ankommt, wird im Nachstehenden genauer erläutert. Die Vergabestelle behält sich vor, Leistungsbestandteile, die differenziert und facettenreich beschrieben werden können auch im Quervergleich, d. h. relativ zueinander zu bewerten. Ein Quervergleich scheidet aus, wenn die Zuschlagskriterien Merkmale betreffen, deren Erfüllungsgrad quantitativ messbar ist. Die Erläuterungen dürfen jeweils einen Umfang von 5.000 Zeichen nicht überschreiten. Die Überschreitung dieser Zeichengrenze führt zum Ausschluss des Angebots. Es werden ausschließlich die Angaben berücksichtigt, die im Formblatt „Anlage 6 – Objektleitung und Qualitätssicherung.xlsx“ der Vergabeunterlagen gemacht wurden. Verweise auf weitere Anlagen sind nicht zulässig. Die Konzeptinhalte werden verbindlicher Leistungsbestandteil, die bei Nichterfüllung ggf. Vertragsstrafen bzw. die Kündigung des Vertrags nach sich ziehen können. Fehlende Konzepte sowie Konzeptinhalte, die die Vergabeunterlagen ändern oder ergänzen, ziehen den zwingenden Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren nach sich (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Die Bewertung der Qualität der einzureichenden Konzepte erfolgt nach einem modifizierten Schulnotensystem, bei welchem die nachfolgend dargestellte Punkteskala gilt: - 100 Pkt: Sehr gute und durchweg überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind detailliert, gut nachvollziehbar und schlüssig. Das Konzept lässt einen erheblichen Mehrwert für den Auftraggeber und eine sehr gute Leistungserbringung erwarten. - 75 Pkt: Gute und überwiegend überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Ausführungen sind größtenteils nachvollziehbar und schlüssig. Die Lösungsansätze bieten teilweise einen erkennbaren Mehrwert gegenüber einem durchschnittlichen Konzept. Das Konzept lässt insgesamt eine gute Leistungserbringung erwarten. - 50 Pkt: Befriedigende und den durchschnittlichen Erwartungen entsprechende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Lösungsansätze erscheinen grundsätzlich geeignet, weisen jedoch weder besondere Stärken noch erhebliche Schwächen auf. Der zu erwartende Nutzen entspricht einem durchschnittlichen Qualitätsniveau. - 25 Pkt: Nur in Teilen den Anforderungen genügende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung bleibt in wesentlichen Punkten oberflächlich, wenig konkret oder nur eingeschränkt nachvollziehbar. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze erscheinen nur eingeschränkt geeignet. Insgesamt weist das Konzept deutliche qualitative Schwächen auf und bleibt hinter einem durchschnittlichen Qualitätsniveau zurück. - 0 Pkt: Keine oder inhaltlich unzureichende konzeptionelle Ausgestaltung. Die Darstellung ist überwiegend unkonkret, widersprüchlich oder nicht nachvollziehbar. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze lassen keinen oder nur einen sehr geringen Mehrwe …
Eignung10 von 10 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung betreffend Personal, Maschinen, Werkzeuge und Materialien gemäß Bieterauskunft
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gemäß Bieterauskunft
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des (Bieter-)Unternehmens (nicht der übergeordneten Unternehmensgruppe) der letzten drei Jahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erklärung über Qualitätsmanagement gemäß Bieterauskunft
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Benennung von mindestens mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe o der Leistungsart o der Art des Referenz … ganz lesenkürzer
Benennung von mindestens mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe o der Leistungsart o der Art des Referenzobjekts o der Jahresreinigungsfläche o des Auftraggebers o des Ausführungsortes sowie o des Leistungszeitraums Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Jahresreinigungsfläche) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Hinsichtlich der Leistungsart gilt eine Referenz insoweit als vergleichbar, als es sich um die Erbringung von Unterhalts- und Sonderreinigungen handelt. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 80% und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 60% der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen.- Eintragung in das Handelsregister
- Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2027
- Vertragsende
- 31.05.2032
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
Die Vertragsabschlüsse erfolgen für die Zeit vom 01.06.2027 bis 31.05.2030 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.05.2032. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist … ganz lesenkürzer
Die Vertragsabschlüsse erfolgen für die Zeit vom 01.06.2027 bis 31.05.2030 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.05.2032. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 31.01.2032 interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr bis spätestens zum 31.05.2033, verlängert werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 104 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenkürzer
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 09.12.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische V … ganz lesenkürzer
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 09.12.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-nline.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt: Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze, Bedarfsreinigungen sowie Sonderreinigungen Los 2 - Glas- und Fensterreinigung. Eine Angebotslimitierung findet nicht statt. Der Bieter hat die Möglichkeit für - alle Lose oder - nur für einzelne Lose ein Angebot abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält). Los 1: beinhaltet die Unterhaltsreinigung (UHR) inkl. der Arbeitsplätze sowie die Sonderreinigungen der unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in der Hansestadt Stendal Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 1)) - Raumgruppe A: 300 m²/h - Raumgruppe B: 150 m²/h - Raumgruppe C: 250 m²/h - Raumgruppe D: 230 m²/h - Raumgruppe E: 350 m²/h - Raumgruppe F: 280 m²/h - Raumgruppe G: 140 m²/h - Raumgruppe H: 170 m²/h - Raumgruppe I : 190 m²/h - Raumgruppe J: 70 m²/h - Raumgruppe K: 20 m²/h - Raumgruppe L: 40 m²/h Los 2: beinhaltet die Glas- und Fensterreinigungder unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in der Hansestadt Stendal Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 2)) - Fensterart A: 20 m²/h - Fensterart B: 10 m²/h - Fensterart C: 10 m²/h - Fensterart D: 5 m²/h - Fensterart E: 10 m²/h - Fensterart F: 10 m²/h - Fensterart G: 40 m²/h - Fensterart H: 30 m²/h - Fensterart I: 15 m²/h - Fensterart J: 10 m²/h - Fensterart K: 30 m²/h - Fensterart L: 10 m²/h - Fensterart M: 10 m²/h - Fensterart N: 15 m²/h - Fensterart O: 30 m²/h (6) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 24.11.2026 bis 08.12.2026. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort- Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigungen nicht beantwortet. Einzelheiten sind Ziff. 4.1.3 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
Los 2
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Angebotspreis (Gewichtung: 100 %)Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich allein anhand des Wertungspreises. Das Zuschlagskriterium ist mithin der Preis zu 100%. Dieses Kriterium wird mit maximal 100 Punkten bewertet. Der Angebotspreis setzt sich aus dem Gesamtpreis aller für ein Jahr kalkulierten Leistungen (Glas- und Fensterreinigung) inklusive der Umsatzsteuer zusammen. Das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält die volle Punktzahl von 100 Punkten. Ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises erhält 0 Punkte. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma (kaufmännische Rundung). Zur Erläuterung ein Beispiel: Das preislich niedrigste Angebot erhält die Höchstpunktzahl (100 Punkte). Liegt das zweitgünstigste Angebot 10% über dem niedrigsten Preis, erhält dieses Angebot 90 Punkte
Eignung10 von 10 angegeben
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung betreffend Personal, Maschinen, Werkzeuge und Materialien gemäß Bieterauskunft
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung gemäß Bieterauskunft
- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des (Bieter-)Unternehmens (nicht der übergeordneten Unternehmensgruppe) der letzten drei Jahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Erklärung über Qualitätsmanagement gemäß Bieterauskunft
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Benennung von mindestens mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe o der Leistungsart o der Art des Referenz … ganz lesenkürzer
Benennung von mindestens mindestens drei vergleichbaren Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe o der Leistungsart o der Art des Referenzobjekts o der Jahresreinigungsfläche o des Auftraggebers o des Ausführungsortes sowie o des Leistungszeitraums Vergleichbar sind Referenzen, wenn sie nach Art (Leistungsgegenstand), Umfang (Jahresreinigungsfläche) und Schwierigkeitsgrad der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind (nahekommen), dass sie für den Auftraggeber den hinreichend sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die ordnungsgemäße Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit. Hinsichtlich der Leistungsart gilt eine Referenz insoweit als vergleichbar, als es sich um die Erbringung von Unterhalts- und Sonderreinigungen handelt. Im Hinblick auf den Leistungsumfang genügen die Referenzen nur dann den vorstehenden Anforderungen, wenn die umfangreichste der drei genannten Referenzen mindestens 80% und mindestens eine der beiden weiteren Referenzen 60% der ausgeschriebenen Jahresreinigungsfläche erreichen.- Eintragung in das Handelsregister
- Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2027
- Vertragsende
- 31.05.2032
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
Die Vertragsabschlüsse erfolgen für die Zeit vom 01.06.2027 bis 31.05.2030 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.05.2032. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist … ganz lesenkürzer
Die Vertragsabschlüsse erfolgen für die Zeit vom 01.06.2027 bis 31.05.2030 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis spätestens zum 31.05.2032. Eine weitere Verlängerungsoption des AG besteht für den Fall des nicht rechtzeitigen wirksamen Abschlusses des Folgevertrages. Ist absehbar, dass ein Folgevertrag nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann, kann das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung des AG bis spätestens zum 31.01.2032 interimsweise, längstens jedoch um ein weiteres Jahr bis spätestens zum 31.05.2033, verlängert werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 104 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, 06112 Halle (Saale)
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber … ganz lesenkürzer
Auf die Fristen zur Einlegung einer Rüge gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsverfahren unzulässig ist, wenn 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Darüber hinaus wird auf die Frist des § 135 Abs. 2 GWB für Nachprüfungsanträge zur Feststellung der Unwirksamkeit eines unter Verstoß der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 GWB erteilten Zuschlags hingewiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 09.12.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische V … ganz lesenkürzer
(1) Auftraggeber im Rechtssinne ist das Land Sachsen-Anhalt. (2) Die dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind unter "01_Anhang Checkliste" abschließend aufgeführt. (3) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 09.12.2026, 12:00 Uhr und ausschließlich in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-nline.de) zu stellen. (4) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar (ohne weitere nationale Umsetzungsrechtsakte) betreffen. Zur diesbezüglichen Prüfung hat der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung Eigenerklärung Russland" (Anlage 5) auszufüllen. (5) Der Auftrag ist wie folgt in Lose aufgeteilt: Los 1 - Unterhaltsreinigung inkl. der Arbeitsplätze, Bedarfsreinigungen sowie Sonderreinigungen Los 2 - Glas- und Fensterreinigung. Eine Angebotslimitierung findet nicht statt. Der Bieter hat die Möglichkeit für - alle Lose oder - nur für einzelne Lose ein Angebot abzugeben. Die Wertung der Angebote erfolgt getrennt nach den Losen. Eine Zuschlagslimitierung findet ebenfalls nicht statt. Ein Bieter könnte daher den Zuschlag für alle Lose oder ein Los erhalten. Der Bieter hat daher bei einer Angebotsabgabe für mehrere Lose darauf zu achten, dass diese unabhängig eines möglichen Zuschlages für nur ein Los kalkuliert werden (z. B. der Zuschlag für Los 2 ist für den Bieter nur wirtschaftlich, wenn er auch den Zuschlag für Los 1 erhält). Los 1: beinhaltet die Unterhaltsreinigung (UHR) inkl. der Arbeitsplätze sowie die Sonderreinigungen der unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in der Hansestadt Stendal Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 1) für jede Raumgruppe das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 1)) - Raumgruppe A: 300 m²/h - Raumgruppe B: 150 m²/h - Raumgruppe C: 250 m²/h - Raumgruppe D: 230 m²/h - Raumgruppe E: 350 m²/h - Raumgruppe F: 280 m²/h - Raumgruppe G: 140 m²/h - Raumgruppe H: 170 m²/h - Raumgruppe I : 190 m²/h - Raumgruppe J: 70 m²/h - Raumgruppe K: 20 m²/h - Raumgruppe L: 40 m²/h Los 2: beinhaltet die Glas- und Fensterreinigungder unter Ziff. 2.1 sowie 5.1.2 dieser Bekanntmachung aufgeführten Gerichte und Justizbehörden in der Hansestadt Stendal Die Bieter haben in dem Preisblatt (Anlage 3 - Los 2) je Fensterart das Leistungsmaß in m²/h anzugeben. Hierbei dürfen die unten genannten vorgeschriebenen Höchstwerte nicht überschritten werden. Die Überschreitung führt zum Ausschluss des Angebots (vgl. Ziff. VIII. 3.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 - Los 2)) - Fensterart A: 20 m²/h - Fensterart B: 10 m²/h - Fensterart C: 10 m²/h - Fensterart D: 5 m²/h - Fensterart E: 10 m²/h - Fensterart F: 10 m²/h - Fensterart G: 40 m²/h - Fensterart H: 30 m²/h - Fensterart I: 15 m²/h - Fensterart J: 10 m²/h - Fensterart K: 30 m²/h - Fensterart L: 10 m²/h - Fensterart M: 10 m²/h - Fensterart N: 15 m²/h - Fensterart O: 30 m²/h (6) Ortsbesichtigungen sind obligatorisch und erfolgen nur nach Absprache im Zeitraum vom 24.11.2026 bis 08.12.2026. Ein fehlender Nachweis zur Vor-Ort-Besichtigung bzw. eine verspätet durchgeführte Vor-Ort- Besichtigung führt zum Ausschluss des Angebots aus dem Vergabeverfahren. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigungen nicht beantwortet. Einzelheiten sind Ziff. 4.1.3 der Vorbemerkungen zu entnehmen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Halberstädter Str. 8, 39112 Magdeburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Offenes Verfahren zur Vergabe von Dienstleistungsverträgen über die Gebäudeinnen- und Sonderreinigung sowie die Glas- und Fensterreinigung für das Amtsgericht Halberstadt, Staatsanwaltschaft Magdeburg (Zweigstelle Halberstadt) und den Sozialen Dienst der Justiz Halberstadt.06.10.2026
- Vergabe einer Rahmenvereinbarung betreffend die Ausführung von förmlichen Zustellungen (PZA) gem. §§ 166 ff. ZPO für die Gerichte und Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt02.10.2026
- Vergabe eines Dienstleistungsvertrages über die Lieferung von Aktendeckeln, Aktenumschlägen und Hilfsmitteln für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalts für das Jahr 2026/202726.08.2026
- Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, sowie Glas- und Fensterreinigung) in der Liegenschaft des Amtsgerichts Gardelegen26.08.2026
Wer hat das zuletzt gewonnen?
Letzte vergleichbare Vergabe (2026): Vergabe von Reinigungsdienstleistungen (Unterhalts-, sowie Glas- und Fensterreinigung und Sonderreinigungen) in den Gerichten und Justizbehörden Dessau-Roßlau.
- Zuschlag an RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH, rund 1.350.000 €
- Zuschlag an RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH, rund 117.000 €
Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 29.06.2026. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Apleona Infra Services GmbH13 Zuschläge
- CLEAN UP GmbH13 Zuschläge
- RSN Gebäudereinigung und Dienste GmbH12 Zuschläge
- HT Service GmbH11 Zuschläge
- Piepenbrock Dienstleistungen GmbH + Co. KG8 Zuschläge
- Zehm Vertrieb und Service GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-AnhaltFrist 26.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbHFrist 23.11.2026
- Gebäudereinigung für die Stadt WeißenfelsStadt WeißenfelsFrist 23.11.2026
- Unterhalts- und Gebäudereinigung in verschiedenen Objekten der Stadt Wettin-LöbejünStadt Wettin-LöbejünFrist 23.11.2026
Gebäudereinigung in der Nähe
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Magdeburg.
- Gebäudereinigung - Landeshauptstadt MagdeburgLandeshauptstadt Magdeburg · MagdeburgFrist 18.12.2026
- Reinigungsdienstleistung PI MagdeburgPolizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt · MagdeburgFrist 26.11.2026
- Infrastrukturelles Gebäudemanagement für die Abschiebungssicherungseinrichtung (ASE) in VolkstedtIPS Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH · MagdeburgFrist 23.11.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Sachsen-Anhalt (9 offen)
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 06.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f1343bdb-edda-4efa-9d36-e3e83e52f427.