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teilweise vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

Fachplanungsleistungen (TGA, Tragwerk, Bauphysik, Brandschutz) für den Neubau Petershauser Briel Haus A-C mit Tiefgarage in Konstanz - VOEK 258-23

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin

Aktenzeichen VOEK 258-23veröffentlicht 22.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1164 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Nicht alle Lose wurden vergeben: Einzelne sind laut Vergabemeldung ohne Zuschlag beendet oder noch offen. Details unter „Zuschläge“.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 15 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
2
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualität40 %
  • Honorar60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin der Grundstücke Steinstraße 6-10 und Gottfried-Keller-Straße 13-17 (Flurstück 1775/17). Die auf dem Flurstück vorhandenen Wohngebäude Steinstraße 6-10 und Gottfried-Keller-Straße 13-17 wurden im Zeitraum 1951-1954 als militärische Unterkunftsgebäude für die französischen Streitkräfte und deren Familien errichtet und werden seitdem als Wohngebäude genutzt.Das Flurstück 1775/17 wird im Norden und Nord/Westen von der Gottfried-Keller-Straße, im Osten von der Hans-Thoma-Straße und im Süden von der Steinstraße umschlossen und ist derzeit mit 3 Wohngebäuden bebaut. Durch die BImA wurde sich in Auseinandersetzung mit der zukünftigen Nutzung der Liegenschaft für eine Nachverdichtung im Rahmen eines Neubaus entschieden. Im Rahmen der Projektierung entschied man sich für einen Ersatzneubau, das sogenannte Haus D, welches sich kopfseitig zur Steinstraße begleitend derzeit in der Umsetzung befindet. Die vorhandenen Wohngebäude sind jeweils hälftig geteilt und nach Norden bzw. nach Süden hin mit unterschiedlichen Adressen benannt (Gottfried-Keller-Straße 13, 15, 17 und Steinstraße 6, 8, 10). In der bisherigen planerischen Auseinandersetzung mit der Liegenschaft wurden die einzelnen Gebäude folgendermaßen bezeichnet: - Haus A: Bestandsgebäude Steinstraße 10 / Gottfried-Keller-Straße 17 - Haus B: Bestandsgebäude Steinstraße 8 / Gottfried-Keller-Straße 15 - Haus C: Bestandsgebäude Steinstraße 6 / Gottfried-Keller-Straße 13 - Haus D: Neubau Steinstraße 6a, 8a, 10a Mit dem Neubau von Haus D wird die Möglichkeit geschaffen Ersatzwohnraum anzubieten, welcher für die Bestandsmieter der Häuser A-C dienen soll, sobald diese zurückgebaut werden und der Neubau entsteht. Im Rahmen eines nicht offenen Realisierungswettbewerbs gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 wurde ein Wettbewerbssieger ermittelt, der mit der Objektplanung und Planung der Freianlagen für die Häuser A bis C für die Leistungsphasen (LP) 1 bis 7 stufenweise beauftragt und im Zuge der LP 8 die künstlerische Oberleitung übernehmen wird. Durch den Wettbewerbssieger wurde ein Wettbewerbsentwurf eingereicht, welcher in den Leistungsphasen 2 bis 4 in Abstimmung mit der AG nun weiter ausgearbeitet wird. Durch den Objektplaner ist vorgesehen einen Holzhybridbau zu planen, welcher sich nach § 34 BauGB in das Stadtbild der näheren Umgebung einfügt. Insgesamt handelt es sich um eine Grundstücksfläche von 7.903 m² auf der ca. 110 neue Wohneinheiten mit 2 bis 4- Zimmer Wohnungen entstehen sollen, welche sich auf 8 Gebäude mit bis zu 5 Geschossen und einer Wohnfläche von ca. 8.032 m² aufteilen. Die neu entstehenden Gebäude werden zum Nachweis von Stellplätzen durch eine geschlossene Großgarage unterkellert. Die Bauleistungen (LP 8) sollen gebündelt an eine Generalunternehmerschaft vergeben werden. Die Baukosten wurden durch die Auftraggeberin vorläufig auf netto 25.724.000,00 Euro für die KG 300 + 400 geschätzt, davon entfallen netto 21.000.000,00 € auf KG 300 und netto 4.724.000,00 € auf KG 400. Die Kosten für KG 500 wurden auf netto 979.000,00 Euro geschätzt.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Technische Ausrüstung

Leistungsumfang Los 1 - Technische Ausrüstung Leistungsstufe 1 - Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung (gem. §55 Abs. 3, §56 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphasen 1 bis 2 - Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) -- Leistungsstufe 2 - Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung (gem. §55 Abs. 3, §56 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphase 3 - Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage - Berechnung von Lebenszykluskosten - Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage - Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen - Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung -- Leistungsstufe 3 - Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung (gem. §55 Abs. 3, §56 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphase 4 - Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) -- Leistungsstufe 4 - Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung (gem. §55 Abs. 3, §56 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphasen 5-7 - Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen - Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung

48 Monate–
2
Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz

Leistungsumfang Los 2 - Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz Leistungsstufe 1 - Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §51 Abs. 5, §52 Abs. 2 i.V.m. Anlage 14 HOAI), Leistungsphasen 1 bis 2 - Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik (Bauphysikalischer Bauteilkatalog für Regeldetails, Bauphysikalische Nachweise zu Feuchteschutz, Wärmeschutz, Wärmebrücken (2D und 3D), Bauakustik, Schallschutz, Raumakustik, GEG und EE-Gesetz etc.), Leistungsphasen 1 bis 2 - Beratungsleistung zum Brandschutz (Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes inkl. aller erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen), Leistungsphasen 1 bis 2 - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung (LP 2) - Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung (LP 2) - Erstellen eines fachübergreifenden Bauteilkatalogs (LP 2) -- Leistungsstufe 2 - Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §51 Abs. 5, §52 Abs. 2 i.V.m. Anlage 14 HOAI), Leistungsphase 3 - Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik (Bauphysikalischer Bauteilkatalog für Regeldetails, Bauphysikalische Nachweise zu Feuchteschutz, Wärmeschutz, Wärmebrücken (2D und 3D), Bauakustik, Schallschutz, Raumakustik, GEG und EE-Gesetz etc.), Leistungsphase 3 - Beratungsleistung zum Brandschutz (Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes inkl. aller erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen), Leistungsphase 3 - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung - Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails -- Leistungsstufe 3 - Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §51 Abs. 5, §52 Abs. 2 i.V.m. Anlage 14 HOAI), Leistungsphase 4 - Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik (Bauphysikalischer Bauteilkatalog für Regeldetails, Bauphysikalische Nachweise zu Feuchteschutz, Wärmeschutz, Wärmebrücken (2D und 3D), Bauakustik, Schallschutz, Raumakustik, GEG und EE-Gesetz etc.), Leistungsphase 4 - Beratungsleistung zum Brandschutz (Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes inkl. aller erfor-derlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen), Leistungsphase 4 - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) - Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden) -- Leistungsstufe 4 - Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §51 Abs. 5, §52 Abs. 2 i.V.m. Anlage 14 HOAI), Leistungsphase 5-6 - Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik (Bauphysikalischer Bauteilkatalog für Regeldetails, Bauphysikalische Nachweise zu Feuchteschutz, Wärmeschutz, Wärmebrücken (2D und 3D), Bauakustik, Schallschutz, Raumakustik, GEG und EE-Gesetz etc.), Leistungsphase 5-7 - Beratungsleistung zum Brandschutz (Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes inkl. aller erfor-derlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen), Leistungsphase 5-7 - Besondere Leistungen wie folgend: - Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau - Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten - Mitwirken beim Einholen von Zustimmungen im Einzelfall - Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks Die vorstehenden Leistungen des Los 2 sind einschließlich der erforderlichen Nachweise zu dem Gebäudeenergiegesetz sowie zu den Anforderungen an den Wärmeschutz (gem. DIN 4108-2), den Feuchteschutz (DIN 4108-3) und den Schallschutz (gem. DIN 4109) zu erbringen.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität40 %
Honorar60 %
Qualität
Konzept zur Herangehensweise
Preis
Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfah … ganz lesenDas Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden (vgl. Abschnitt III Teilnahmebedingungen sowie Anlage A-02 und A-03). -- In der zweiten Phase - der Angebotsphase - ist geplant, alle geeigneten Bewerber/-innen zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes aufzufordern und ggf. zu einer Vergabeverhandlung mit der Auftraggeberin einzuladen. -- Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). -- In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der Bewertungsmatrix (vgl. Abschnitt II.2.5 sowie Anlage A-04) in die engere Wahl kommen.
Hinweis
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. -- Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abg … ganz lesenDie Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. -- Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Bewerber/Bieter verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Bewerber/Bieter durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote zugrunde zu legen. -- Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bewerber/Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen. Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein Bewerber/Bieter, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion). -- Teilnehmerfragen: Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 21.08.2023 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich die Auftraggenerin vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen. Wie bereits oben erwähnt haben sich die Bewerber/Bieter zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber/Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen. -- Die den Bewerbern/Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote beantworteten Fragen. -- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de G …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2Bietergemeinschaft Baustatik Relling GmbH + Sinfiro GmbH & Co. KG + GSA Körner GmbH, Singen (Hohentwiel)–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

557vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (521 Lose mit Angabe)
312.132 €Zuschlagswert im Median
148.797 € – 735.594 €mittlere Hälfte, 164 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.09.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ca6e1ba-8c4c-4aff-8e33-bf8ec8f89c0b.