Fachplanungsleistungen (TGA, Tragwerk, Bauphysik, Brandschutz) für den Neubau Petershauser Briel Haus A-C mit Tiefgarage in Konstanz - VOEK 258-23
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Berlin, Berlin
Aktenzeichen VOEK 258-23veröffentlicht 22.02.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 2
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Nicht alle Lose wurden vergeben: Einzelne sind laut Vergabemeldung ohne Zuschlag beendet oder noch offen. Details unter „Zuschläge“.
Bereits vergeben. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- KAU Fachprüfung Planung Technsiche AusrüstungVivantes Klinikum Am Urban · BerlinFrist 07.12.2026
- Fertigungsbegleitung von Straßenbahnen vom Typ Urbanliner für die Berliner VerkehrsbetriebeBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 11.12.2026
- RV Erstellung und Aktualisierung der Feuerwehrpläne im U-BahnbereichBerliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft · BerlinFrist 09.12.2026
- StA V GS - Teilgeneralplanung für die Gesamtsanierung des Verwaltungsgebäudes der DGUV in Sankt AugustinDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. · BerlinFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Berlin (51 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 15 Monaten · aus Veröffentlichung und Laufzeit geschätzt
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Qualität40 %
- Honorar60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 33 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) als Auftraggeberin ist Eigentümerin der Grundstücke Steinstraße 6-10 und Gottfried-Keller-Straße 13-17 (Flurstück 1775/17). Die auf dem Flurstück vorhandenen Wohngebäude Steinstraße 6-10 und Gottfried-Keller-Straße 13-17 wurden im Zeitraum 1951-1954 als militärische Unterkunftsgebäude für die französischen Streitkräfte und deren Familien errichtet und werden seitdem als Wohngebäude genutzt.Das Flurstück 1775/17 wird im Norden und Nord/Westen von der Gottfried-Keller-Straße, im Osten von der Hans-Thoma-Straße und im Süden von der Steinstraße umschlossen und ist derzeit mit 3 Wohngebäuden bebaut. Durch die BImA wurde sich in Auseinandersetzung mit der zukünftigen Nutzung der Liegenschaft für eine Nachverdichtung im Rahmen eines Neubaus entschieden. Im Rahmen der Projektierung entschied man sich für einen Ersatzneubau, das sogenannte Haus D, welches sich kopfseitig zur Steinstraße begleitend derzeit in der Umsetzung befindet. Die vorhandenen Wohngebäude sind jeweils hälftig geteilt und nach Norden bzw. nach Süden hin mit unterschiedlichen Adressen benannt (Gottfried-Keller-Straße 13, 15, 17 und Steinstraße 6, 8, 10). In der bisherigen planerischen Auseinandersetzung mit der Liegenschaft wurden die einzelnen Gebäude folgendermaßen bezeichnet: - Haus A: Bestandsgebäude Steinstraße 10 / Gottfried-Keller-Straße 17 - Haus B: Bestandsgebäude Steinstraße 8 / Gottfried-Keller-Straße 15 - Haus C: Bestandsgebäude Steinstraße 6 / Gottfried-Keller-Straße 13 - Haus D: Neubau Steinstraße 6a, 8a, 10a Mit dem Neubau von Haus D wird die Möglichkeit geschaffen Ersatzwohnraum anzubieten, welcher für die Bestandsmieter der Häuser A-C dienen soll, sobald diese zurückgebaut werden und der Neubau entsteht. Im Rahmen eines nicht offenen Realisierungswettbewerbs gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 wurde ein Wettbewerbssieger ermittelt, der mit der Objektplanung und Planung der Freianlagen für die Häuser A bis C für die Leistungsphasen (LP) 1 bis 7 stufenweise beauftragt und im Zuge der LP 8 die künstlerische Oberleitung übernehmen wird. Durch den Wettbewerbssieger wurde ein Wettbewerbsentwurf eingereicht, welcher in den Leistungsphasen 2 bis 4 in Abstimmung mit der AG nun weiter ausgearbeitet wird. Durch den Objektplaner ist vorgesehen einen Holzhybridbau zu planen, welcher sich nach § 34 BauGB in das Stadtbild der näheren Umgebung einfügt. Insgesamt handelt es sich um eine Grundstücksfläche von 7.903 m² auf der ca. 110 neue Wohneinheiten mit 2 bis 4- Zimmer Wohnungen entstehen sollen, welche sich auf 8 Gebäude mit bis zu 5 Geschossen und einer Wohnfläche von ca. 8.032 m² aufteilen. Die neu entstehenden Gebäude werden zum Nachweis von Stellplätzen durch eine geschlossene Großgarage unterkellert. Die Bauleistungen (LP 8) sollen gebündelt an eine Generalunternehmerschaft vergeben werden. Die Baukosten wurden durch die Auftraggeberin vorläufig auf netto 25.724.000,00 Euro für die KG 300 + 400 geschätzt, davon entfallen netto 21.000.000,00 € auf KG 300 und netto 4.724.000,00 € auf KG 400. Die Kosten für KG 500 wurden auf netto 979.000,00 Euro geschätzt.
Gegenstand nach CPV
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Technische Ausrüstung Leistungsumfang Los 1 - Technische Ausrüstung Leistungsstufe 1 - Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung (gem. §55 Abs. 3, §56 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphasen 1 bis 2 - Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) -- Leistungsstufe 2 - Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung (gem. §55 Abs. 3, §56 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphase 3 - Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage - Berechnung von Lebenszykluskosten - Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage - Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen - Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung -- Leistungsstufe 3 - Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung (gem. §55 Abs. 3, §56 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphase 4 - Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) -- Leistungsstufe 4 - Grundleistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung (gem. §55 Abs. 3, §56 Abs. 3 i.V.m. Anlage 15 HOAI), Leistungsphasen 5-7 - Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen - Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung | 48 Monate | – |
| 2 | Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz Leistungsumfang Los 2 - Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz Leistungsstufe 1 - Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §51 Abs. 5, §52 Abs. 2 i.V.m. Anlage 14 HOAI), Leistungsphasen 1 bis 2 - Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik (Bauphysikalischer Bauteilkatalog für Regeldetails, Bauphysikalische Nachweise zu Feuchteschutz, Wärmeschutz, Wärmebrücken (2D und 3D), Bauakustik, Schallschutz, Raumakustik, GEG und EE-Gesetz etc.), Leistungsphasen 1 bis 2 - Beratungsleistung zum Brandschutz (Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes inkl. aller erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen), Leistungsphasen 1 bis 2 - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung (LP 2) - Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung (LP 2) - Erstellen eines fachübergreifenden Bauteilkatalogs (LP 2) -- Leistungsstufe 2 - Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §51 Abs. 5, §52 Abs. 2 i.V.m. Anlage 14 HOAI), Leistungsphase 3 - Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik (Bauphysikalischer Bauteilkatalog für Regeldetails, Bauphysikalische Nachweise zu Feuchteschutz, Wärmeschutz, Wärmebrücken (2D und 3D), Bauakustik, Schallschutz, Raumakustik, GEG und EE-Gesetz etc.), Leistungsphase 3 - Beratungsleistung zum Brandschutz (Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes inkl. aller erforderlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen), Leistungsphase 3 - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung - Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails -- Leistungsstufe 3 - Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §51 Abs. 5, §52 Abs. 2 i.V.m. Anlage 14 HOAI), Leistungsphase 4 - Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik (Bauphysikalischer Bauteilkatalog für Regeldetails, Bauphysikalische Nachweise zu Feuchteschutz, Wärmeschutz, Wärmebrücken (2D und 3D), Bauakustik, Schallschutz, Raumakustik, GEG und EE-Gesetz etc.), Leistungsphase 4 - Beratungsleistung zum Brandschutz (Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes inkl. aller erfor-derlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen), Leistungsphase 4 - Besondere Leistungen (mit Abruf nach Bedarf) wie folgend: - Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung) - Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden) -- Leistungsstufe 4 - Grundleistungen der Fachplanung für Tragwerksplanung (gem. §51 Abs. 5, §52 Abs. 2 i.V.m. Anlage 14 HOAI), Leistungsphase 5-6 - Grundleistungen der Beratungsleistungen der Bauphysik (Bauphysikalischer Bauteilkatalog für Regeldetails, Bauphysikalische Nachweise zu Feuchteschutz, Wärmeschutz, Wärmebrücken (2D und 3D), Bauakustik, Schallschutz, Raumakustik, GEG und EE-Gesetz etc.), Leistungsphase 5-7 - Beratungsleistung zum Brandschutz (Erarbeitung des Brandschutzkonzeptes inkl. aller erfor-derlichen Planungs- und Abstimmungsleistungen), Leistungsphase 5-7 - Besondere Leistungen wie folgend: - Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau - Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten - Mitwirken beim Einholen von Zustimmungen im Einzelfall - Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks Die vorstehenden Leistungen des Los 2 sind einschließlich der erforderlichen Nachweise zu dem Gebäudeenergiegesetz sowie zu den Anforderungen an den Wärmeschutz (gem. DIN 4108-2), den Feuchteschutz (DIN 4108-3) und den Schallschutz (gem. DIN 4109) zu erbringen. | 48 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Konzept zur Herangehensweise
- Preis
- Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfah … ganz lesenkürzer
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist in zwei Verfahrensstufen unterteilt. In der ersten Phase findet der öffentliche Teilnahmewettbewerb statt, in welchem die Bewerber auf ihre Eignung anhand der veröffentlichten Eignungsanforderungen geprüft und für die Teilnahme am weiteren Verfahren ausgewählt werden (vgl. Abschnitt III Teilnahmebedingungen sowie Anlage A-02 und A-03). -- In der zweiten Phase - der Angebotsphase - ist geplant, alle geeigneten Bewerber/-innen zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes aufzufordern und ggf. zu einer Vergabeverhandlung mit der Auftraggeberin einzuladen. -- Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (vgl. § 17 Abs. 11 VgV). -- In diesem Zusammenhang behält sich die Auftraggeberin ebenfalls vor, nur über die Angebote zu verhandeln, die nach Auswertung der Erstangebote aufgrund der Zuschlagskriterien gemäß der Bewertungsmatrix (vgl. Abschnitt II.2.5 sowie Anlage A-04) in die engere Wahl kommen.- Hinweis
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. -- Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abg … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes ( http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. -- Für den Zugang zur Auftragsbekanntmachung und zu den Vergabeunterlagen ist keine Registrierung erforderlich. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Interessierten Unternehmen wird allerdings empfohlen, sich frühzeitig auf der Vergabeplattform zu registrieren und die Teilnahme am hiesigen Vergabeverfahren zu aktivieren, um automatisch über Informationen zum Vergabeverfahren eine gesonderte Benachrichtigung zu erhalten. Ungeachtet dessen sind die Bewerber/Bieter verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und eigenverantwortlich über den aktuellen Sachstand (z. B. neue Bieterinformationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie haben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen an der bezeichneten Stelle hinterlegt wurden. Eine separate Information der Bewerber/Bieter durch die Auftraggeberin erfolgt nicht. Die Mitteilungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote zugrunde zu legen. -- Die bereitgestellten Vergabeunterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich eingehend zu prüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten oder sind die Vergabeunterlagen unvollständig, so hat der Bewerber/Bieter die Auftraggeberin hierauf unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform hinzuweisen. Es wird auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, nach der ein Bewerber/Bieter, der einen entsprechenden Hinweis unterlässt, die Berufung auf diesen Umstand zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ist (Präklusion). -- Teilnehmerfragen: Fragen zu den Teilnahmeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) bis spätestens zum 21.08.2023 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Auftraggeberin wird rechtzeitig eingehende Fragen sowie ergänzende und berichtigende Angaben spätestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist in Form eines Fragen- und Antwortkataloges auf der oben genannten Vergabeplattform veröffentlichen. Die Auftraggeberin ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern. Sofern sich an den Vergabeunterlagen aufgrund der Beantwortung von Fragen Änderungen ergeben sollten, behält sich die Auftraggenerin vor, entsprechende aktualisierte Fassungen der jeweiligen Dokumente auf der Vergabeplattform der Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen. Wie bereits oben erwähnt haben sich die Bewerber/Bieter zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bewerber/Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann ggf. zum Ausschluss des Teilnahmeantrages und Angebotes führen. -- Die den Bewerbern/Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Vergabeunterlagen und sind im Rahmen der Erstellung der Teilnahmeanträge sowie Erstellung der Angebote zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die während der Phase der Verhandlungen und der finalen Angebote beantworteten Fragen. -- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899-610-1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de G …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | Bietergemeinschaft Baustatik Relling GmbH + Sinfiro GmbH & Co. KG + GSA Körner GmbH, Singen (Hohentwiel) | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Fasanenstraße 87, 10623 Berlin
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH18 Zuschläge
- Drees & Sommer SE8 Zuschläge
- IGS INGENIEURE GmbH & Co. KG8 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- INROS LACKNER SE7 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 01.09.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ca6e1ba-8c4c-4aff-8e33-bf8ec8f89c0b.