EU-I/T 15/2023 Rahmenvereinbarung Blockspeicher für den SWR und weitere Bezugsberechtigte
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen EU-I/T 15/2023veröffentlicht 25.04.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 16,9 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.11.2024 – …
- Leistungsart
- Lieferleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- Durchführung von Sentinel-Satellitendatenauswertungen im Rahmen des FlächenüberwachungssystemsMinisterium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat Baden-Württemberg · StuttgartFrist 19.11.2026
- Verlängerung der PingIDMUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 09.11.2026
- Rahmenvereinbarung operativer Betrieb des SchulverwaltungsnetzesLandeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf · StuttgartFrist 04.12.2026
- Zentrales elektronisches Akten- und Dokumentenmanagementsystem für die BAföG-Ämter (kurz: E-Akte)Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) · StuttgartFrist 30.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT und Software in Baden-Württemberg (34 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 16,9 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 16,9 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.11.2024 – …, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 30 Monatenan Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 29 Monaten
- Vertragsbeginnvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der SWR betreibt in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart flashbasierte Blockspeichersysteme. Diese Speichersysteme dienen zu zwei Dritteln der Bereitstellung von schnellem und hochverfügbarem Speicher für virtuelle Server im Produktionsumfeld und zu einem Drittel der Bereitstellung von Speicher für Datenbank-Systeme und Verwaltungsanwendungen. Aus Gründen der Datensicherheit und Verfügbarkeit sind die Speichersysteme redundant aufgebaut und in räumlich getrennten Rechenzentren untergebracht. Im ersten Schritt sollen neue All-Flash-Blockspeicher mit einer Gesamtkapazität von rund 1,25 PiByte als Primärsysteme installiert werden. Im nächsten Schritt können die alten Backup-Systeme ausrangiert und durch die bisherigen Primärsysteme ersetzt werden. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, bedarfsorientiert Blockspeicher und sonstige Funktionskomponenten abzurufen. Es handelt sich um die Lieferung von Hard- und Software und um werkvertragliche Leistungen. Der Bedarf an Funktionskomponenten im Blockspeicher-Umfeld gliedert sich in die nachfolgend definierten Bereiche:
Lieferleistungen - Enterprise Blockspeicher Systeme mit u.a. folgenden Merkmalen + Controller-Anzahl 4 + AllFlash (NVMe) + Nutzbare Kapazität 800 TiB
- Midrange Blockspeicher Systeme mit u.a. folgenden Merkmalen + Controller-Anzahl 2 + AllFlash (NVMe) und oder Hybrid + Nutzbare Kapazität 400 TiB
-> Sonstige Blockspeicherkomponenten aus der Preisliste -> Lieferung der Funktionskomponenten an verschiedene Standorte des Auftraggebers (SWR) und der Bezugsberechtigten
Werksleistungen - Implementation in den Rechenzentren - Inbetriebnahme der Funktionskomponenten als Gesamtsystem - Dokumentation des Gesamtsystems - Abnahme
Service - PrePaid-Hersteller-Wartung für 5 Jahre Standard
Optionale Leistungen: - EntryLevel Blockspeicher Systeme - Schulungsmaßnahmen - PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 72 Monate - PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 84 Monate
Die Abnahmemengen werden in EUR netto angegeben und beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von sechs Jahren und sind wie folgt: - Mindestabnahmemenge: 2.500.000 € - geplante Abnahmemenge: 8.100.000 € - optionale Höchstmenge: 16.900.000 €
Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 72 Monate abgeschlossen. An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.2.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung, d.h. zum Abschluss von Einzelverträgen berechtigt, sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten und Einrichtungen: - Südwestrundfunk (SWR) - Bayerischen Rundfunk (BR) - Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) - Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ) - Zentraler Beitragsservice (zBS) Für Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA) findet ein gemeinschaftlicher Einkauf unter der Federführung einer Rundfunkanstalt statt.
Bei einer Gemeinschaftseinrichtung können folgende Rundfunkanstalten beteiligt sein: - Bayerischer Rundfunk - Hessischer Rundfunk - Mitteldeutscher Rundfunk - Norddeutscher Rundfunk - Radio Bremen - Rundfunk Berlin-Brandenburg - Saarländischer Rundfunk - Südwestrundfunk - Westdeutscher Rundfunk - ZDF - Deutsche Welle - Deutschlandradio
Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Der geplante Beginn der Rahmenvereinbarung ist der Tabelle 2 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung des Loses
Der SWR betreibt in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart flashbasierte Blockspeichersysteme. Diese Speichersysteme dienen zu zwei Dritteln der Bereitstellung von schnellem und hochverfügbarem Speicher für virtuelle Server im Produktionsumfeld und zu einem Drittel der Bereitstellung von Speicher für Datenbank-Systeme und Verwaltungsanwendungen. Aus Gründen der Datensicherheit und Verfügbarkeit sind die Speichersysteme redundant aufgebaut und in räumlich getrennten Rechenzentren untergebracht. Im ersten Schritt sollen neue All-Flash-Blockspeicher mit einer Gesamtkapazität von rund 1,25 PiByte als Primärsysteme installiert werden. Im nächsten Schritt können die alten Backup-Systeme ausrangiert und durch die bisherigen Primärsysteme ersetzt werden. Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber und die bezugsberechtigten Rundfunkanstalten beabsichtigten daher, bedarfsorientiert Blockspeicher und sonstige Funktionskomponenten abzurufen. Es handelt sich um die Lieferung von Hard- und Software und um werkvertragliche Leistungen. Der Bedarf an Funktionskomponenten im Blockspeicher-Umfeld gliedert sich in die nachfolgend definierten Bereiche:
Lieferleistungen Enterprise Blockspeicher Systeme mit u.a. folgenden Merkmalen - Controller-Anzahl 4 - AllFlash (NVMe) - Nutzbare Kapazität 800 TiB
Midrange Blockspeicher Systeme mit u.a. folgenden Merkmalen - Controller-Anzahl 2 - AllFlash (NVMe) und oder Hybrid - Nutzbare Kapazität 400 TiB
-> Sonstige Blockspeicherkomponenten aus der Preisliste -> Lieferung der Funktionskomponenten an verschiedene Standorte des Auftraggebers (SWR) und der Bezugsberechtigten
Werksleistungen - Implementation in den Rechenzentren - Inbetriebnahme der Funktionskomponenten als Gesamtsystem - Dokumentation des Gesamtsystems - Abnahme
Service - PrePaid-Hersteller-Wartung für 5 Jahre Standard
Optionale Leistungen: - EntryLevel Blockspeicher Systeme - Schulungsmaßnahmen - PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 72 Monate - PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 84 Monate
Die Abnahmemengen werden in EUR netto angegeben und beziehen sich auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von sechs Jahren und sind wie folgt: - Mindestabnahmemenge: 2.500.000 € - geplante Abnahmemenge: 8.100.000 € - optionale Höchstmenge: 16.900.000 €
Der SWR als Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 72 Monate abgeschlossen. An diesen Rahmenvereinbarungen sind neben dem SWR als Auftraggeber dieser Rahmenvereinbarung die weiteren unter Kapitel 3.2.3 der Verfahrens- und Vertragsunterlagen benannten öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sowie deren Tochter- und Beteiligungsunternehmen, sofern die Beteiligung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mindestens 50% beträgt, als Bezugsberechtigte beteiligt. Ebenfalls bezugsberechtigt sind Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA), für die der jeweilige Bezugsberechtigte die Federführung hat. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung, d.h. zum Abschluss von Einzelverträgen berechtigt, sind die nachfolgend aufgeführten Rundfunkanstalten und Einrichtungen: - Südwestrundfunk (SWR) - Bayerischen Rundfunk (BR) - Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) - Informations-Verarbeitungs-Zentrum (IVZ) - Zentraler Beitragsservice (zBS) Für Gemeinschaftseinrichtungen (GSEA) findet ein gemeinschaftlicher Einkauf unter der Federführung einer Rundfunkanstalt statt.
Bei einer Gemeinschaftseinrichtung können folgende Rundfunkanstalten beteiligt sein: - Bayerischer Rundfunk - Hessischer Rundfunk - Mitteldeutscher Rundfunk - Norddeutscher Rundfunk - Radio Bremen - Rundfunk Berlin-Brandenburg - Saarländischer Rundfunk - Südwestrundfunk - Westdeutscher Rundfunk - ZDF - Deutsche Welle - Deutschlandradio
Die in diesen Verfahrens- und Vertragsunterlagen enthaltenen Vertragsinhalte gelten für alle Bezugsberechtigten in gleichem Maße.
Der geplante Beginn der Rahmenvereinbarung ist der Tabelle 2 in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Beschreibung
- Der Auftraggeber behält sich vor, von der geplanten Vorgehensweise abzuweichen und bei Bedarf weitere Verhandlungen zu führen oder bereits auf Grundlage der indikativen Angebote den Zuschlag auf das in dieser Phase wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Eignung10 von 10 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 - "Eigenerklärung" der Verfahrens- und Vertragsunterlagen) mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllt be … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bewerber/ jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung (siehe Anlage 06 - "Eigenerklärung" der Verfahrens- und Vertragsunterlagen) mit dem Teilnahmeantrag ausgefüllt beizulegen (A1.1). Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.- Kriterium
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss folgendes vorgelegt werden: Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregi … ganz lesenkürzer
A2.1 - Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss folgendes vorgelegt werden: Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug). Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein (A2.1). Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.- Kriterium
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: - Für Sach- und Personenschäden mind. 3 … ganz lesenkürzer
A3.1 - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (A3.1) mit folgenden Deckungssummen: - Für Sach- und Personenschäden mind. 3.000.000 € je Schadensereignis - Für Vermögensschäden bis zu 1.000.000 € je Schadensereignis - Mindestens 6 Millionen € Jahreshöchstersatzleistung. oder - Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen an die oben aufgeführten Summen angepasst werden. Der Nachweis dieser Anpassung muss dem Auftraggeber spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vorgelegt werden. A3.2 - Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis. Bonitätsnachweis über Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus dem Land, in dem das sich bewerbende Unternehmen angemeldet ist. Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein (A3.2). Mindestanforderung: Nachweis mit mindestens „Mittlerer Bonität“ Hinweis: Eigenerklärungen oder Auskünfte der Hausbank erfüllen diese Anforderung nicht und führen zum Ausschluss des Bieters. Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A4.1 - Der Nachweis von jeweils zwei Referenzen von Projekten in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen fünf Jahren, vorzugsweise im öffentlichen Sektor (A4.1): Hierzu sind jeweils … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A4.1 - Der Nachweis von jeweils zwei Referenzen von Projekten in vergleichbarer Art und Größe in den vergangenen fünf Jahren, vorzugsweise im öffentlichen Sektor (A4.1): Hierzu sind jeweils zwei Anlagen 10a und 10b – "Referenztemplates" der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vollständig ausgefüllt dem Teilnahmeantrag beizulegen. Die eingereichten Referenzen werden nach neun festgelegten Kriterien / Punkten vgl. Verfahrens- und Vertragsunterlagen, Dokument 0.1 Teilnahmewettbewerb im Kapitel 4.4 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit der beiden dargestellten Tabellen bewertet. Hierbei gilt (Mindestanforderung sieben erfüllte Kriterien): -> bis sechs (6) Kriterien gilt die Referenz als nicht vergleichbar und damit das Kriterium nicht erfüllt -> ab sieben (7) Kriterien gilt die Referenzen als Vergleichbar und damit das Kriterium erfüllt. WICHTIG: Die vier Referenztemplates müssen getrennt nach Leistungserbringer und Hersteller ausgefüllt und eingereicht werden. Es kann sich um denselben Referenzgeber handeln. A4.2 - Nachweis, dass der angebotene Hersteller über strategische Partnerschaften mit folgenden Herstellern in der Informationstechnik verfügt (A4.2): o Brocade o Microsoft o Veeam o VMware Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A4.3 - Eigenerklärung, dass über den angebotenen Hersteller keine US- bzw. EU- Embargos verhängt wurden, oder ein entsprechender Prozess läuft (A4.3). A4.4 - Nachweise eines aktuellen zerti … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A4.3 - Eigenerklärung, dass über den angebotenen Hersteller keine US- bzw. EU- Embargos verhängt wurden, oder ein entsprechender Prozess läuft (A4.3). A4.4 - Nachweise eines aktuellen zertifizierten Qualitätsmanagements des Bewerbers mindestens nach DIN EN ISO 9001:2015 (A4.4). Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A4.5 - Nachweis, dass der angebotene Hersteller einem der nachfolgend aufgeführten Herstellern entspricht (Quelle: Gartner Magic Quadrant for Primary Storage September 2023 „Leaders“) (A4.5 … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: A4.5 - Nachweis, dass der angebotene Hersteller einem der nachfolgend aufgeführten Herstellern entspricht (Quelle: Gartner Magic Quadrant for Primary Storage September 2023 „Leaders“) (A4.5).: o DELL Technologies o Hitachi Vantara o HPE o Huawei o IBM o Infinidat o NetApp o Pure Storage Die Eignung gilt als festgestellt, wenn der Bewerber alle geforderten Nachweise einreicht und die Mindestanforderungen erfüllt. Es werden alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert.- Kriterium
Wichtige Hinweise für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer: Sich bewerbende Unternehmen müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Unternehmen sein, welche die geforderten Leistungen erbringen können. Die Bewerber müssen ihre Eignung durch Vorlage der geforderten Nachweise und Erklärunge … ganz lesenkürzer
Wichtige Hinweise für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer: Sich bewerbende Unternehmen müssen wirtschaftlich gesunde, leistungsfähige Unternehmen sein, welche die geforderten Leistungen erbringen können. Die Bewerber müssen ihre Eignung durch Vorlage der geforderten Nachweise und Erklärungen nachweisen. Die Bewerber müssen entsprechend bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrags alle geforderten Nachweise und Erklärungen abgeben. Bei Bildung einer Bietergemeinschaft müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.2 des Dokuments 0. Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise zum „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“, „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Die geforderten Nachweise für die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrags die unter Kapitel 4.2 des Dokuments 0. Teilnahmewettbewerb geforderten Nachweise zur „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ und „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ nur vom Bieter vorgelegt werden. Die geforderten Nachweise unter „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ müssen vom Bewerber für die geplanten Unterauftragnehmer gemäß den Angaben in Kapitel 3.5.2 des Dokuments 0. Teilnahmewettbewerb vorgelegt werden. Der geforderte Nachweis zu den „Russland Sanktionen (Sanktions-VO), Anlage 09 - Eigenerklärung Russland Sanktionen -VO-2022-833“ der Verfahrens- und Vertragsunterlagen, muss vom Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags auch für den geplanten Unterauftragnehmer eingereicht werden. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bieter bereits mit dem Teilnahmeantrag die Eignungsnachweise des anderen Unternehmens, entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, und die „Anlage 05 - Haftungserklärung“ der Verfahrens- und Vertragsunterlagen vorzulegen. Der Auftraggeber wird für jeden Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, der / das gemäß den festgelegten Kriterien geeignet ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. Hinweis vgl. Dokument 0. Teilnahmewettbewerb, Kapitel 3.5.2: Die geforderte Wartung durch den Hersteller oder OEM setzt voraus, dass der Bieter den Hersteller oder OEM als Nachunternehmer im Sinne dieser Vorschrift einsetzt, wenn er nicht selbst der Hersteller oder OEM ist. Sollten Migrations- bzw. Inbetriebnahmeleistungen (teilweise) durch den Hersteller oder OEM erfolgen, setzt auch dies voraus, dass der Bieter den Hersteller oder OEM als Nachunternehmer im Sinne dieser Vorschrift einsetzt, wenn er nicht selbst der Hersteller oder OEM ist.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis … Bewerber
Laufzeit und Umfang6 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2024
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 4 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 72 Monate abgeschlo … ganz lesenkürzer
Der Südwestrundfunk (SWR) als Auftraggeber beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer Grundlaufzeit von 48 Monaten und zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 weitere Monate auf insgesamt maximal 72 Monate abgeschlossen. Wegen der betriebsüblichen Nutzungsdauer, bzw. Standzeit der Geräte ist eine erneute Ausschreibung nach vier Jahren unwirtschaftlich. Optionale Leistungen: + EntryLevel Blockspeicher Systeme + Schulungsmaßnahmen + PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 72 Monate + PrePaid-Hersteller-Wartung 1 Jahr Verlängerung auf 84 Monate- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 16.900.000 €
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- it-vergabe.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 7 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevo … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung -Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) - gem. Dokument 0. Teilnahmewettbewerb, Kapitel 3.1 ff. Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/ jeder vorgesehene Unterauftragne … ganz lesenkürzer
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung -Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) - gem. Dokument 0. Teilnahmewettbewerb, Kapitel 3.1 ff. Der Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/ jeder vorgesehene Unterauftragnehmer u. jedes vorgesehene Verleihunternehmen müssen bei Abgabe des Teilnahmeantrags die gem. § 3 Absatz 1 bis 5 / 6 2 Tariftreueerklärung) oder § 4 Absatz 1 Mindestentgelterklärung) erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben. Dies muss nicht abgegeben werden, wenn der Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, den öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von dort beschäftigten Arbeitnehmern auszuführen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber beabsichtigt den öffentl. Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Unterauftragnehmer mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind. Bei Erreichen der Höchstmenge oder des Höchstwerts verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.- Hinweis
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang … ganz lesenkürzer
1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und vorzulegen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart
- Website
- swr.de
- Kontakt
- vergabe-it@
swr.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 302 (Computeranlagen und Zubehör) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9db0d993-9980-445e-9c01-07496d270d58.