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Erweiterung der Kindertagesstätte "Pusteblume" in der Ortsgemeinde Dörth - Architekt

Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein · Emmelshausen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Planungsleistungen KiTa Dörthveröffentlicht 18.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 795 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 8 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
31 Monate01.12.2024 – 30.06.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Honorar35 %
  • Referenzen10 %
  • Konzept zur Sicherstellung der örtl. Bauüberwachung25 %
  • Bewertung der Vorplanung und Konzept der Umsetzung10 %
  • Konzept zur Gewährleistung Qualität-, Termin- und Kostensicherheit15 %
  • Fachliche Kompetenz im Verhandlungstermin5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 23 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Durch geänderte Rahmenbedingungen beim Betrieb der Kindertagesstätte und auf Grund gestiegener Kinderzahlen ist eine Erweiterung der Kindertagesstätte "Pusteblume" in Dörth erforderlich. Der Erweiterungsbau kann auf dem Außengelände der bestehenden Kita errichtet und direkt mit dem Bestand verbunden werden.

Der geplante Anbau soll eingeschossig mit einem Flachdach (Gründach mit Photovoltaikanlage) realisiert werden, zu allen Seiten sind ebenerdige Ausgänge vorgesehen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der abzuschließenden Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gem. §§ 33 ff. HOAI zur Planung und Durchführung der Erweiterung der Kindertagesstätte Pusteblume in Dörth. Eine eigenständige Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI ist nicht vorgesehen, lediglich die Geländeanpassung an den Erweiterungsbau. Die Honorarabrechnung ist mit der Gebäudeplanung vorzusehen. Bezüglich weiterer Details wird verwiesen auf den Erläuterungsbericht und die Planunterlagen. Die Auftraggeberin hat eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die die Leistungsphasen 1 und 2 umfasst und Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfs mit der Erbringung von Planungsleistungen (Leistungsphasen 3 - 9 HOAI) in Leistungsstufen, wobei auf die Beauftragung der Leistungsstufe 2 kein Rechtsanspruch besteht. Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 3 und 4 Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Honorar35 %
Referenzen10 %
Konzept zur Sicherstellung der örtl. Bauüberwachung25 %
Bewertung der Vorplanung und Konzept der Umsetzung10 %
Konzept zur Gewährleistung Qualität-, Termin- und Kostensicherheit15 %
Fachliche Kompetenz im Verhandlungstermin5 %
Preis
Honorar
Qualität
Referenzen
Qualität
Konzept zur Sicherstellung der örtl. Bauüberwachung
Qualität
Bewertung der Vorplanung und Konzept der Umsetzung
Qualität
Konzept zur Gewährleistung Qualität-, Termin- und Kostensicherheit
Qualität
Fachliche Kompetenz im Verhandlungstermin

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2024
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 für die Objektplanung und 1-9 für die Freianlagenplanung, die dem Leistungsbild Gebäudeplanung (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI) u … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 für die Objektplanung und 1-9 für die Freianlagenplanung, die dem Leistungsbild Gebäudeplanung (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI) und dem Leistungsbild Freianlagenplanung § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11) zuzuordnen sind. Baugrundgutachten, Brandschutzplanung etc. werden gesondert ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für Objektplanung und die Leistungsphasen 1-4 für die Freianlagenplanung beauftragt. b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 (Objektplanung) und 5-9 (Freianlagenplanung) teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten unbedingten beauftragten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI und § 39 Abs. 3 i.V.m. Anlage 11 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei durchgeführt werden kann bzw. wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Merwald + Partner mbB Architekten. Ingenieure. Sachverständige., Koblenz–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (199 Lose mit Angabe)
216.649 €Zuschlagswert im Median
120.698 € – 364.521 €mittlere Hälfte, 142 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.09.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ddabaaaf-995a-4274-8c19-c32705fb0f10.