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Erweiterung der Kindertagesstätte "Pusteblume" in der Ortsgemeinde Dörth - Architekt

Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein · Emmelshausen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Planungsleistungen KiTa Dörthveröffentlicht 04.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 795 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Rheinland-Pfalz (26 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
31 Monate01.12.2024 – 30.06.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 26 Monaten
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2027
    vor 23 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Durch geänderte Rahmenbedingungen beim Betrieb der Kindertagesstätte und auf Grund gestiegener Kinderzahlen ist eine Erweiterung der Kindertagesstätte "Pusteblume" in Dörth erforderlich. Der Erweiterungsbau kann auf dem Außengelände der bestehenden Kita errichtet und direkt mit dem Bestand verbunden werden.

Der geplante Anbau soll eingeschossig mit einem Flachdach (Gründach mit Photovoltaikanlage) realisiert werden, zu allen Seiten sind ebenerdige Ausgänge vorgesehen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der abzuschließenden Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gem. §§ 33 ff. HOAI zur Planung und Durchführung der Erweiterung der Kindertagesstätte Pusteblume in Dörth. Eine eigenständige Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI ist nicht vorgesehen, lediglich die Geländeanpassung an den Erweiterungsbau. Die Honorarabrechnung ist mit der Gebäudeplanung vorzusehen. Bezüglich weiterer Details wird verwiesen auf den Erläuterungsbericht und die Planunterlagen. Die Auftraggeberin hat eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die die Leistungsphasen 1 und 2 umfasst und Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfs mit der Erbringung von Planungsleistungen (Leistungsphasen 3 - 9 HOAI) in Leistungsstufen, wobei auf die Beauftragung der Leistungsstufe 2 kein Rechtsanspruch besteht. Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 3 und 4 Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
1. Nachweis Verknüpfung mit anderen Unternehmen 2. Erklärung zum Russlandbezug 3. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (nicht älter als drei Monate) oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entspre … ganz lesen1. Nachweis Verknüpfung mit anderen Unternehmen 2. Erklärung zum Russlandbezug 3. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (nicht älter als drei Monate) oder einen den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen. 4. Erklärung Eignungsleihe (nur im Bedarfsfall) 5. Erklärung Nachunternehmer (nur im Bedarfsfall - Anlage NU) Der Bewerber reicht mit seinem Teilnahmeantrag entsprechende Erklärungen ein
Kriterium
zu 1. Mindestdeckungssumme 2,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personenschäden sowie 2,0 Mio. Euro für sonstige Sach- und Vermögensschäden. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall für das Projekt zur Verfügung steht. Die gefo … ganz lesenzu 1. Mindestdeckungssumme 2,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personenschäden sowie 2,0 Mio. Euro für sonstige Sach- und Vermögensschäden. Alternativ kann eine Erklärung des Versicherungsgebers abgegeben werden, dass die Versicherungssumme im Auftragsfall für das Projekt zur Verfügung steht. Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen und als Anlage 10 des Teilnahmeantrags einzureichen. zu 2. Mindestumsatz 200.000,00 Euro für vergleichbare Leistungen als durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB), Nachweise gemäß Anlage 5 des Teilnahmeantrags. Vergleichbar sind Leistungen der Objektplanung Gebäude.
Kriterium
Mindestanforderungen: Die Projektleitung muss die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt sein, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Hierfür muss mindestens ein Architekt im Büro beschäftigt und Teil des Pro … ganz lesenMindestanforderungen: Die Projektleitung muss die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt sein, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Hierfür muss mindestens ein Architekt im Büro beschäftigt und Teil des Projektteams sein. Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt für die Objektplanung zu führen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Architekt zur Verfügung steht. Zudem muss der satzungsmäßige Zweck der juristischen Person auf Planungsleistungen ausgerichtet sein und der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürliche Person gerichteten Anforderungen erfüllen. Der Bewerber muss für die Objektplanungsleistungen nach § 64 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) bauvorlagenberechtigt sein. Im Projektteam muss neben der Projektleitung mindestens eine Vertretung mit vergleichbarer beruflicher Qualifikation besetzt sein. Für die Leistungsphase 8 darf auch ein staatlich geprüfter Techniker für die Projektleitung oder die Stellvertretung benannt werden, wenn die jeweils andere Position die o.g. Qualifikation nachweist. Nachweise gemäß Anlage 7 und Anlage 8 des Teilnahmeantrags.
Kriterium
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit vergleichbaren Maßnahmen durch Vorlage mindestens zweier geeigneter Referenzen nachzuweisen, vgl. Anlage 6 zum Teilnahmeantrag. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen: Referenzen Objektplanung: … ganz lesenDer Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit vergleichbaren Maßnahmen durch Vorlage mindestens zweier geeigneter Referenzen nachzuweisen, vgl. Anlage 6 zum Teilnahmeantrag. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestanforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen: Referenzen Objektplanung: - Die Referenzen muss die Erweiterung von Kindertagesstätten, Grundschulen oder vergleichbaren Bildungseinrichtungen betreffen; - Das Referenzprojekt muss dabei mindestens eine Bausumme von 1.000.000 € aufweisen (KG 300 + KG 400). - Zu den Referenzen müssen mindestens die Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-8 nach § 34 HOAI mindestens überwiegend erbracht worden sein. Der Abschluss der Leistungsphase 8 darf jeweils nicht vor dem 01.01.2018 erfolgt sein. - Nicht alle Leistungsphasen müssen zwingend in einem Projekt verwirklicht werden. Jede Leistungsphase muss jedoch mindestens zweimal überwiegend erbracht worden sein. - Mindestens eine der Referenzen muss eine Maßnahme zur Umsetzung der Klimafreundlichkeit wie z. B. PV-Anlage, Gründach oder Nutzung erneuerbarer Energien aufweisen. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind. Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer, zu reduzieren. Dazu wird die höchste Anzahl der in der Bekanntmachung geforderten und in Anlage 6 zum Teilnahmewettbewerb angeführten vergleichbaren Referenzprojekte herangezogen. Werden nicht alle geforderten Leistungsphasen in einem Projekt verwirklicht, zählt die Erbringung der Leistungsphasen 3-8 aus verschiedenen Projekten addiert als eine Referenz. Liegen mehrere Bewerber/innen auf dem 3. bzw. 5 Platz, entscheidet das Los.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.12.2024
Vertragsende
30.06.2027
Verlängerung
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 für die Objektplanung und 1-9 für die Freianlagenplanung, die dem Leistungsbild Gebäudeplanung (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI) u … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 für die Objektplanung und 1-9 für die Freianlagenplanung, die dem Leistungsbild Gebäudeplanung (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI) und dem Leistungsbild Freianlagenplanung § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11) zuzuordnen sind. Baugrundgutachten, Brandschutzplanung etc. werden gesondert ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für Objektplanung und die Leistungsphasen 1-4 für die Freianlagenplanung beauftragt. b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 (Objektplanung) und 5-9 (Freianlagenplanung) teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die im Vertragsentwurf genannten unbedingten beauftragten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI und § 39 Abs. 3 i.V.m. Anlage 11 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/ Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei durchgeführt werden kann bzw. wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
90 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB: Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (199 Lose mit Angabe)
216.649 €Zuschlagswert im Median
120.698 € – 364.521 €mittlere Hälfte, 142 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8adaee2a-5739-4f16-b26d-bf5e70c715df.