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Architekturleistungen zur Planung und Durchführung der Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Zwergenstübchen in Pfalzfeld nebst der dazu erforderlichen Freiflächenplanung

Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein · Emmelshausen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen E25733856veröffentlicht 30.08.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
27 Monate02.04.2024 – 30.06.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Honorar40 %
  • Referenzen5 %
  • Konzepte45 %
  • Reaktion auf Fragen10 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 31 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung und der Freianlagen gem. §§ 33 ff., 38 ff HOAI zur Planung und Durchführung des Umbaus, der Sanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Zwergenstübchen nebst Freianlagen in Pfalzfeld.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der abzuschließenden Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gem. § 33 ff. HOAI zur Planung und Durchführung des Umbaus, der Sanierung und Erweiterung der dreigruppigen Kindertagesstätte Zwergenstübchen in Pfalzfeld, sowie der dafür erforderlichen Freianlagenplanung gem. §§ 38ff HOAI. Der Auftragnehmer muss sowohl die Objektplanungsleistungen als auch die Freianlagenplanung erbringen. Ein Angebot nur auf die Objektplanung bzw. nur auf die Freianlagenplanung ist nicht zulässig und wird ausgeschlossen. Im Hinblick auf den Abstimmungsbedarf sollen die Leistungen von einem Auftragnehmer erbracht werden. Die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs­ und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen ergeben sich aus der Anlage 10 Leistungsbeschreibung der Auftraggeberin. Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien­Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die Konzeption muss unter wirtschaftlichen und förderrechtlichen Aspekten im Rahmen der Planung optimiert und dem Auftraggeber vorgestellt werden. Es ist auch Holz­ bzw. Hybridbauweise für die Erweiterung zu prüfen. Dabei sind neueste technische Standards der energetischen Anforderungen (innovative Konzepte unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit) zu berücksichtigen. Maßgebende Grundlage ist die Beschreibung der Bauaufgabe Anlage 10. Die Leistungen der Objektplanung Leistungsphasen 1 und 2 des § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anlage 10 liegen bereits vor. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von ­ Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung (§ 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI) zuzuordnen sind, ­Freianlagenplanung Leistungsphasen 1­-9 ( § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11). Die Beauftragung der Objektplanung erfolgt einheitlich in Leistungsstufen. Gleiches gilt für die Freianlagenplanung. Zunächst werden bei der Objektplanung nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt bzw. bei der Freianlagenplanung die Leistungsphasen 1­4. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer bezüglich beider Planungsleistungen in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die erforderlichen Planungsleistungen werden auf Grund des funktionalen Zusammenhangs wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina in einem EU­weiten Vergabeverfahren ausgeschrieben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung und der Technischen Ausrüstung. Für den Bauablauf macht der Auftraggeber folgende Angaben zum zeitlichen Ablauf: die Grundleistungen der Leistungsphase 4 sollen spätestens bis Mitte 2024 erbracht sein. Im Rahmen von Leistungsphasen 3 und 4 soll ein Förderantrag nach den Förderrichtlinien des Landesjugendamtes RLP gestellt werden. Hierfür werden besondere Leistungen im Rahmen des Vertrages Objektplanung gefordert. Es wird auf die Anlage 10 Leistungsbeschreibung verwiesen. Der Baubeginn ist für das Anfang 2025 geplant. Die Inbetriebnahme ist für Mitte 2026 geplant.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Honorar40 %
Referenzen5 %
Konzepte45 %
Reaktion auf Fragen10 %
Preis
Honorar
Qualität
Referenzen
Qualität
Konzepte
Qualität
Reaktion auf Fragen

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.04.2024
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 für die Objektplanung und 1­9 für die Freianlagenplanung, die dem Leistungsbild Gebäudeplanung (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI) u … ganz lesenDer Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes mit der Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 für die Objektplanung und 1­9 für die Freianlagenplanung, die dem Leistungsbild Gebäudeplanung (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI) und dem Leistungsbild Freianlagenplanung § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11) zuzuordnen sind. Baugrundgutachten, Brandschutzplanung etc. werden gesondert ausgeschrieben. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. a) Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 und 4 für Objektplanung und die Leistungsphasen 1­4 für die Freianlagenplanung beauftragt. b) Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 (Objektplanung) und 5­-9 (Freianlagenplanung) teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch die über die in den beiden Vertragsentwürfen genannten unbedingten beauftragten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen dieses Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer einen zusätzlichen Vergütungs­ oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den vertraglich fest beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer hat im Rahmen des werkvertraglich geschuldeten Gesamterfolgs – auch bei Beauftragung weiterer Leistungsstufen/ Leistungsphasen – sämtliche beauftragten Grundleistungen der beauftragten Leistungsphasen nach § 34 Abs. 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI und § 39 Abs. 3 i.V.m. Anlage 11 HOAI zu erbringen. Die beauftragten Leistungen werden daher im Sinne selbständiger, von der Erzielung des Gesamterfolges unabhängig zu erbringender Einzelleistungen geschuldet. Der Auftragnehmer ist zudem verpflichtet, die beauftragten Leistungen in allen Leistungsstufen/Leistungsphasen so zu erbringen, dass die Baumaßnahme mangelfrei durchgeführt werden kann bzw. wird.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland­Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland­Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten n … ganz lesenNach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Planungsgruppe 4, Boppard-Buchholz–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

264vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (199 Lose mit Angabe)
216.649 €Zuschlagswert im Median
120.698 € – 364.521 €mittlere Hälfte, 142 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung febcc02d-07bc-4b70-8511-1740d9e887dc.