Erschließung- Planungsleistungen zur Sanierung und Baureifmachung
Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen E19199683veröffentlicht 21.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- … – 31.07.2030
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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in 45 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- … – 31.07.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Gelsenkirchen45896, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
- Vertragsendein 45 Monaten
Beschreibung
Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung erschließen soll. Die Maßnahme soll teilweise mit Fördermitteln umgesetzt werden. Der Förderantrag im Rahmen des 5-StandorteProgramms wird zum Jahresende 2024 eingereicht, mit der Bewilligung wird Mitte 2025 gerechnet. Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die Bebauungspläne 428 (Gelsenkirchen) und 185 (Herten), für welche Mitte 2025 die Satzungsbeschlüsse gefasst werden sollen.
Die ehemalige Schachtanlage wurde rund 100 Jahre für den bergbaulichen Betrieb genutzt, bevor dieser in Ende 2008 eingestellt wurde. Das von Südwesten nach Nordosten gestreckte Bergwerksareal hat eine maximale Länge von circa 1.400 m und eine maximale Breite von circa 530 m. Da für die Nutzung des Standortes in der Vergangenheit größere Aufschüttungen notwendig waren, ergeben sich heute für die Bergwerksfläche zahlreiche Anschlussböschungen an das umgebende Gelände. Höhenunterschieden von bis zu 10 m. Das inhomogene, nicht gleichmäßig verdichtete Aufschüttungsmaterial eignet sich zudem nicht als gründungsfähiger Baugrund für eine Neubebauung. Während des Betriebs wurden immer wieder je nach Erfordernis und Nutzung Gebäude und Anlagen abgebrochen und diese Flächen teilweise neuüberbaut. Aus diesen vielfältigen baulichen oft nicht hinreichend dokumentierten Vornutzungen resultiert die Notwendigkeit der intensiven Baugrundaufbereitung. Im Rahmen der Beendigung der Bergaufsicht dieser Fläche muss von Seiten des Bergbaubetreibers (RAG AG) das sog. ABP-Verfahren (Abschlussbetriebsplan) durchgeführt werden mit dem Ziel, die Fläche gefahrenfrei zu hinterlassen. Im Zuge dessen wurden bereits alle übertägigen Anlagen und Gebäude (bis 50 cm unter GOK) entfernt, welche sich nicht im Hinblick auf eine Folgenutzung eignen. Hohlräume und Keller wurden mit Lockermassen verfüllt. Die Leistungsverzeichnisse für die Maßnahmen im Rahmen der Bodensanierung (Hotspotsanierung) werden von Seiten RAG zugearbeitet und fließen als separates Los in eine gemeinsame Ausschreibung ein. Entsprechend unterschiedlicher Zuständigkeiten und Verantwortungen ist die Bodensanierung des Areals in verschiedenen Verfahren zu regeln: Der Sanierungsplan Allgemeiner Teil wurde im Juni 2024 fertiggestellt und ist mittlerweile sowohl von der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie als auch von den beteiligten Umweltbehörden genehmigt. Er beschreibt die Gesamtmaßnahmen im Rahmen der Bodensanierung und regelt die grundsätzlichen Zuständigkeiten. Die eigentlichen Maßnahmen werden in den Teilsanierungsplänen I und II beschrieben. Der Teilsanierungsplan I liegt in seiner Schlussfassung vor und wird zeitnah bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung eingereicht. Er regelt alle im bergrechtlichen Verfahren durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen, im Wesentlichen die sog. Hot-Spot-Sanierung sowie den Umgang mit dem Umlagerungsbauwerk, in welchem die Altlasten gekapselt werden. Der Teilsanierungsplan II befindet sich derzeit noch in Arbeit und soll im I. Quartal 2025 bei den Umweltbehörden (Stadt GE und Kreis RE) eingereicht werden. In diesem Sanierungsplan werden alle Maßnahmen geregelt, die außerhalb des bergrechtlichen Verfahrens (und damit im Zuständigkeitsbereich der EG NZW) laufen.
Beschreibung des Loses
Gegenstand der Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen im Bereich der Sanierungsplanung/Baureifmachung, nämlich LPH 5 – 8 gemäß § 43 HOAI zuzüglich besondere Leistungen.
Geplante Sanierung/Baureifmachung: Die angestrebte Folgenutzung erfordert neben der Modellierung des Geländes die Aufbereitung des Untergrundes, inklusive der Beseitigung von Restriktionen und Hindernissen, um eine Homogenisierung und definierte Verdichtung des Baugrundes zu erzielen. Die nachnutzungsbezogene Aufbereitung beinhaltet die geotechnische und chemische Qualität der einzubauenden Materialien. Auch mit Blick auf die Nachfolgegewerke (Erschließungsplanung, Entwässerungsplanung, Freiraumplanung) wird die Übergabeebene festgelegt. Dies bedeutet, dass ein homogenisierter, restriktionsfreier, modellierter Baugrund entsteht, der den weiteren Gewerken als „neues“ Urgelände dient. Im Zuge der Planung werden nachnutzungsbezogen geotechnische Anforderungen definiert, sowie chemische Einbauwerte der Materialien in Abstimmung mit den für die Städte Gelsenkirchen und Herten zuständigen Bodenschutzbehörden erarbeitet, abgestimmt und genehmigt. Die künftigen Gewerbegrundstücke, Straßen und Freiflächen werden aus chemischer und bautechnischer Sicht aufbereitet. Hierzu werden die anstehenden Auffüllungen und Materialien unter fachgutachterlicher Begleitung größtenteils ausgehoben und auf Miete gesetzt. Das Aushubmaterial wird baubegleitend aus chemischer und geotechnischer Sicht bewertet und anschließend gemäß den Vorgaben der dann zugelassenen Sanierungspläne mit Verdichtung eingebaut. Anfallende Überschussmassen sind einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Die Größe der aufbereiteten Flächen teilen sich in ca. 10,8 ha für Gewerbeflächen, ca. 2 ha für Wohnflächen, ca. 1 ha für Mischflächen, ca. 7,8 ha für Verkehrsflächen und Wege sowie ca. 2,5 ha Grün- und Freiflächen auf. Die geplante Übergabeebene der Baureifmachung wird nachnutzungsbezogen unterhalb der späteren Geländeoberfläche (Benutzerebene) angeordnet. Bezogen auf die Sanierung/Baureifmachung zur Entwicklung der Fläche bilden die ehemalige Zechenfläche sowie die ehemalige Parkplatzfläche nördlich der Egonstraße große zusammenhängende Sanierungszonen, für die im Teilsanierungsplan II Werte für die Entsorgung (Umlagerung ins Sicherungsbauwerk, Beseitigung oder Verwertung) und den Wiedereinbau definiert werden.
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Preis
- Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Angebotsschreiben anzugebenden Gesamtpreises. Dieser fließt wie folgt in die Wertung ein: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 1,5 fachen oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet wird.
- Qualität
- Fachliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - AnalyseKurzkonzept Teil 1: Darlegung der projektspezifischen Rahmenbedingungen auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen, Aufzeigen erkennbarer Risiken, Konfliktpotenziale u. projektspezifische Herausforderungen in LPH 5/6 und in LPH 8
- Qualität
- Fachliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - ProjektskizzeKurzkonzept Teil 2 - Schlüssige Aussage zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung; Nennung geeigneter Lösungsansätze im Umgang mit den bei der Analyse identifizierten Risiken
- Qualität
- Personaleinsatzkonzept mit UnterkriterienBerufserfahrung und Referenzen der Projetverantwortlichen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- 31.07.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Die Auftraggeberin ruft die Leistungen in nachfolgenden Stufen ab: Stufe 1: LPH 5 und LPH 6 entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag. Stufe 2: LPH 7 bis 8 zuzüglich besonderer Leistungen entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ruft die Auftraggeberin die Stufe 1 ab.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Ahlenberg Ingenieure GmbH, Herdecke | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Egonstr. 12, 45896 Gelsenkirchen
- Website
- neue-zeche-westerholt.de
- Kontakt
- info@
egnzw.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Club L94 Landschaftsarchitekten GmbH6 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH6 Zuschläge
- Beyss Architekten GmbH5 Zuschläge
- DB Engineering & Consulting GmbH5 Zuschläge
- Enertec Ingenieurgesellschaft mbH5 Zuschläge
- PDA Architekten Ingenieure GmbH & Co. KG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 31.01.2025
- BekanntmachungFrist 31.01.2025
- BekanntmachungFrist 31.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8d34bf4e-0417-4f74-b8be-4424ae188a0b.