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Erschließung der ehemaligen Schachtanlage Westerholt - Objektplanung Verkehrsanlagen

Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen E57546365veröffentlicht 31.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 644 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 31.07.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gelsenkirchen45896, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtja
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über subreport.de
    vor 21 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 23:59 Uhr
    vor 21 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsende
    in 45 Monaten

Beschreibung

Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung erschließen soll. Die Maßnahme soll teilweise mit Fördermitteln umgesetzt werden. Der Förderantrag im Rahmen des 5-StandorteProgramms wird zum Jahresende 2024 eingereicht, mit der Bewilligung wird Mitte 2025 gerechnet.

Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die Bebauungspläne 428 (Gelsenkirchen) und 185 (Herten), für welche Mitte 2025 die Satzungsbeschlüsse gefasst werden sollen. Im Rahmen der Bauleitplanung wurde ein Verkehrsgutachten erstellt, welches den Nachweis einer im Hinblick auf Funktionalität und Verträglichkeit angemessenen Verkehrserschließung für das gesamte Flächenareal erbringt. Hierzu wurde die Vorbelastung der unmittelbar betroffenen Knotenpunkte ermittelt und mit den Zusatzverkehren aus der geplanten Nutzung zu einer maßgebenden Prognose-Verkehrsbelastungen überlagert. Auf dieser Basis wurden die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Verkehrsqualität der betroffenen Knotenpunkte abgeschätzt und bewertet. Darüber hinaus wurde ein das Erschließungskonzept nachqualifiziert und final mit den zuständigen Fachämtern der Städte abgestimmt. Auf Grundlage dieser Erschließungskonzeption sind nun in einer 1. Bearbeitungsstufe die weiteren Planungsleistungen der Objektplanung auszuarbeiten und darauf aufbauend in einer 2. Bearbeitungsstufe die weiterführenden Arbeiten in Richtung einer Realisierung der Maßnahme vorzunehmen. Die wesentlichen Anbindungen an das bestehende Straßennetz erfolgen an vier Punkten. Die Haupterschließung erfolgt über die Marler Straße über einen neuen signalisierten Knotenpunkt. Die vorhandene Zufahrt an der Egonstraße im Bereich der Torhäuser wird untergeordnet weiter genutzt. Die Verlängerung der Ringstraße auf Hertener Stadtgebiet stellt die direkte Verbindung zum in Bau befindlichen neuen DB-Haltepunkt dar und ist daher besonders für den ÖPNV relevant. Im Osten endet die Hauptachse der inneren Erschließung des Plangebiets mit Anbindung an die Bahnhofstraße. Außerdem ist die innere Erschließung eines neuen Wohngebiets auf dem ehem. Mitarbeiterparkplatz nördlich der Egonstr. Bestandteil der Planung. Neben der Kfz-seitigen Erschließung ist die besondere Bedeutung der „Allee des Wandels“ für den Radverkehr hervorzuheben. Diese wird von dem im Westen gelegenen Glückaufpark Hassel, über das Zentrum der ehemaligen Zeche Westerholt bis an den östlichen Anschluss entlang der Bahntrasse geführt. Zusätzlich zur Allee des Wandels werden für den Berufsradverkehr Radverkehrsanlagen auf der Fahrbahn entlang der Haupterschließungen geplant, ergänzt durch barrierefreie Gehwege entlang der Straßenachsen. Im Zuge einer neuen Kanalverlegung in Egonstraße, Geschwisterstraße und Bertlicher Straße sind deren Oberflächen abschließend wiederherzustellen.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen, nämlich LPH 5 – 9 gemäß § 47 HOAI zuzüglich Besonderer Leistungen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Angebotsschreiben anzugebenden Gesamtpreises. Dieser fließt wie folgt in die Wertung ein: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 1,5 fachen oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet wird.
Qualität
Fachliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - AnalyseKurzkonzept Teil 1: Darlegung der projektspezifischen Rahmenbedingungen auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen, Aufzeigen erkennbarer Risiken, Konfliktpotenziale u. projektspezifische Herausforderungen in LPH 5/6 und in LPH 8
Qualität
Fachliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - ProjektskizzeKurzkonzept Teil 2 - Schlüssige Aussage zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung; Nennung geeigneter Lösungsansätze im Umgang mit den bei der Analyse identifizierten Risiken
Qualität
Personaleinsatzkonzept mit UnterkriterienBerufserfahrung und Referenzen des Projektleiters im Bereich der Verkehrsplanung

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
a) Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt Anlage A.1; b) Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt Anlage A.2; c) Falls erforderlich: Verpflichtungserklärung für Fälle der Eignungsleihe, Formblatt Anlage A.3; d) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, … ganz lesena) Falls erforderlich: Bietergemeinschaftserklärung, Formblatt Anlage A.1; b) Falls erforderlich: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Formblatt Anlage A.2; c) Falls erforderlich: Verpflichtungserklärung für Fälle der Eignungsleihe, Formblatt Anlage A.3; d) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, Formblatt Anlage A.4; e) Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen, Formblatt Anlage A.5 Im Fall der Eignungsleihe ist ein Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens erforderlich, z. B. auf Formblatt A.3. Zudem hat jedes eignungsleihende Unternehmen die Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen abzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist eine ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung einzureichen, zudem hat jedes Mitglied die Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen abzugeben.
Kriterium
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglie … ganz lesenDie in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Fall einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft die Anforderungen gemeinsam erfüllen. Beruft sich ein Bieter hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Drittunternehmens (Eignungsleihe), muss der Bieter zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis des Drittunternehmens (z.B. eine Verpflichtungserklärung nach Formblatt A,3 beifügen. In diesem Fall wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt (§ 47 Abs. 3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungs-summen von mindestens 3.000.000,- Euro pro Schadensfall für Personenschäden und mindestens 2.000.000,- Euro pro Schadensfall bei Vermögens- und Sachschäden, jeweils mindestens zweifach maximiert. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass im Auftragsfall eine Versicherung mit entsprechen-den Deckungssummen abgeschlossen wird, Formblatt A.6.
Kriterium
Mindestanforderung: 2 Referenzen des Unternehmens zu Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI (min. Honorarzone III nach § 48 HOAI) mit anrechenbaren Kosten gem. § 46 HOAI von mindestens 2.000.000,- EUR netto, bei denen die LPH 5 bis LPH 9 nach § 47 HOAI erbracht und abgeschlossen wurden, Anlage A.7.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Auftraggeberin ruft die Leistungen in nachfolgenden Stufen ab: Stufe 1: LPH 5 und LPH 6 entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag Stufe 2: LPH 7 bis 9 zuzüglich besonderer Leistungen entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag, Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ruft die Auftraggeberin die Stufe 1 ab.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31.032.025 Jahre
Angebotsöffnung
31.01.2025, 23:59 Uhr. nichtöffentlicher Termin
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
Erklärung verlangt
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. BekanntmachungFrist 31.01.2025
  5. BekanntmachungFrist 31.01.2025
  6. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3ad67a1c-5fa6-42a8-9797-a07f955b5c58.