Zum Inhalt
Menü

Erschließung der ehemaligen Schachtanlage Westerholt - Entwässerungsplanung

Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH · Gelsenkirchen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen E37848292veröffentlicht 21.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 645 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 45 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
… – 31.07.2030
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Gelsenkirchen45896, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 125 Tage (7 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsende
    in 45 Monaten

Beschreibung

Die Städte, Gelsenkirchen und Herten arbeiten interkommunal an der Entwicklung des Projektes „Neue Zeche Westerholt“. Zu diesem Zweck wurde von den beiden Kommunen die Entwicklungsgesellschaft Neue Zeche Westerholt mbH gegründet, die die Fläche für eine Nachfolgenutzung erschließen soll. Die Maßnahme soll teilweise mit Fördermitteln umgesetzt werden. Der Förderantrag im Rahmen des 5-StandorteProgramms wird zum Jahresende 2024 eingereicht, mit der Bewilligung wird Mitte 2025 gerechnet. Der Planungsraum mit einer Größe von etwa 39 ha liegt auf der Stadtgrenze der Städte Gelsenkirchen und Herten in den Stadtteilen Hassel und Westerholt und unmittelbar angrenzend an den Stadtteil Bertlich. Der Planungsraum umfasst neben der eigentlichen Schachtanlagenfläche Westerholt 1/2 eine südlich angrenzende Brachfläche (ehemaliger Übergabebahnhof der DB AG) sowie öffentliche Verkehrsflächen (u.a. Teile der Marler Straße, Egonstraße/ Geschwisterstraße und Ringstraße). Im Jahr 2015 wurde die Machbarkeitsstudie mit dem „Masterplan Neue Zeche Westerholt“ erarbeitet und im Nachgang durch verschiedene Fachgutachten qualifiziert. Das Grundlage dieser Fachplanungen fortgeschriebene städtebauliche Konzept bildet die Grundlage für die Bebauungspläne 428 (Gelsenkirchen) und 185 (Herten), für welche Mitte 2025 die Satzungsbeschlüsse gefasst werden sollen. Die Erschließungsfläche Neue Zeche Westerholt NZW wird künftig im Trennsystem entwässert. Die bislang genutzte Mischwasserkanalisation wird aufgegeben und zurückgebaut. Als neue Regenwasservorflut wird die Ableitung zum Oberfeldinger Graben mit Anschluss an den Hasseler Mühlenbach hergestellt. Regenwasser Aufgrund mangelnder Möglichkeiten zur Versickerung wird ein öffentliches Entwässerungssystem mit Retentionsmulden und Stauraumkanälen zur verzögerten Ableitung der Regenabflüsse in den Oberfeldinger Graben umgesetzt. Die Grünflächen entlang der Verkehrsflächen werden als Mulden ausgebildet und dienen zur sichtbaren Ableitung und Retention der auf den Verkehrsflächen anfallenden Niederschläge. Sie werden über Rohrdrosseln in das geplante Kanalnetz bzw. in Stauraumkanäle entleert und von dort gedrosselt über den Kreisverkehr zur Egonstraße abgeleitet. Der neue RW-Kanal in der Egonstraße nimmt außerdem das Niederschlagswasser aus dem geplanten Wohngebiet auf dem ehem. Mitarbeiterparkplatz auf und führt es über einen ebenfalls neuen Kanal in der Geschwisterstraße und einem Teil der Bertlicher Straße ab. Auf dem Grundstück einer ehemaligen Gärtnerei westlich der Bertlicher Straße endet die kanalisierte Ableitung. Nach zentraler Behandlung des Regenwassers erfolgt die Einleitung zum Zwecke der Rückhaltung und Drosselung in ein offenes, naturnahes Erdbecken. Über die nördlich gelegene Grünfläche wird das Niederschlagswasser zunächst in einem Graben und dann oberflächig auf Geländeniveau zum Oberfeldinger Graben abgeleitet. Schmutzwasser Das anfallende gewerbliche und häusliche Schmutzwasser wird über neue SW-Freispiegelkanäle in den geplanten Verkehrsflächen Richtung Egonstraße abgeleitet. Dort wird ein neuer SW-Kanal errichtet. Für die östlichen Erschließungsflächen ist höhenmäßig ein separater SW-Kanal in der Ringstraße erforderlich. Südlich der Kreuzung Egonstraße/Ringstraße werden die beiden SW-Kanäle zusammengeführt. Von diesem zentralen Übergabepunkt wird die externe Ableitung perspektivisch zu den Entwässerungsanlagen der EGLV umgesetzt. Da die Kläranlagen der EGLV derzeit noch nicht leistungsfähig genug sind, das zusätzliche Schmutzwasser aus dem Plangebiet aufzunehmen, soll dieses temporär vom Übergabepunkt zu dem vorhandenen Pumpwerk Egonstraße (diente zur Entwässerung der Zeche) abgeleitet werden. Am Übergabepunkt ist dazu eine neue Pumpstation mit einer neuen Druckrohrleitung bis zum Pumpwerk vorgesehen. Von dort wird das bestehende Ableitungssystem des Bergwerks genutzt und das anfallende Abwasser über die vorhandene Druckrohrleitung zum AK Holzbach abgeleitet. Da die Trasse der heutigen Druckrohrleitung über zukünftige private Grundstücksflächen verläuft, ist eine Umlegung in die geplanten Verkehrsflächen erforderlich. An der Südgrenze der Erschließungsfläche kann die umzulegende Druckrohrleitung vor der Querung der Bahnlinie an die vorhandene Druckrohrleitung zum AK Holzbach anschließen. Voraussichtlich ab 2032/2033 ist geplant, das Schmutzwasser der Neuen Zeche Westerholt vom Übergabepunkt zur Kläranlage Herten Westerholt abzuleiten und die Druckentwässerung mit beiden Pumpstationen aufzugeben.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist die stufenweise Beauftragung von Planungsleistungen im Bereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Anlagen der Abwasserentsorgung - nach § 41 Abs. 1 HOAI, nämlich LPH 5 – 9 gemäß § 43 HOAI zuzüglich besonderer Leistungen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des im Angebotsschreiben anzugebenden Gesamtpreises. Dieser fließt wie folgt in die Wertung ein: Der Bieter mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte. Ein Angebot mit dem 1,5 fachen oder höheren Preis erhält 0 Punkte. Dazwischen wird linear interpoliert, wobei auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet wird.
Qualität
Fachliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - AnalyseKurzkonzept Teil 1: Darlegung der projektspezifischen Rahmenbedingungen auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen, Aufzeigen erkennbarer Risiken, Konfliktpotenziale u. projektspezifische Herausforderungen in LPH 5/6 und in LPH 8
Qualität
Fachliche Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung - ProjektskizzeKurzkonzept Teil 2 - Schlüssige Aussage zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung; Nennung geeigneter Lösungsansätze im Umgang mit den bei der Analyse identifizierten Risiken
Qualität
Personaleinsatzkonzept mit UnterkriterienBerufserfahrung und Referenzen der Projektleitung im Bereich der Verkehrsplanung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Auftraggeberin ruft die Leistungen in nachfolgenden Stufen ab: Stufe 1: LPH 5 und LPH 6 entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag Stufe 2: LPH 7 bis 9 zuzüglich besonderer Leistungen entsprechend den Konkretisierungen im Vertrag, Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages ruft die Auftraggeberin die Stufe 1 ab.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fri … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
KONSTA Planungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

892vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (829 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (69 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  4. BekanntmachungFrist 31.01.2025
  5. BekanntmachungFrist 31.01.2025
  6. BekanntmachungFrist 31.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2f833014-f3f4-432a-90aa-fc5cdb8809c8.