Erneuerung der Torstraße zw. Chausseestraße u. Rosenthaler Platz - Bauüberwachungs-, Bauoberleitungs- und SiGeKo-Leistungen
Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt · Berlin, Berlin
Aktenzeichen V-26-105veröffentlicht 29.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 102 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 102 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (56 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (4 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 2 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 50 Tagen
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 40 Tagennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Bindefrist endetvor 40 Tagen0 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand der vorliegenden Angebotseinholung sind die Grundleistungen der Bauoberleitung und Objektbetreuung nach §§ 47 HOAI für den grundhaften Ausbau der Torstraße auf einer Länge von ca. 1000 m im Bereich zwischen Chausseestraße und Rosenthaler Platz im Stadtbezirk Mitte von Berlin. Weiterhin sind u.a. besondere Leistungen zur Bauoberleitung und Objektbetreuung, insbesondere zur örtlichen Bauüberwachung zu erbringen. Ebenso folgende besondere Leistungen: - Leistungen im Zusammenhang mit Beteiligten, Betroffenen, Sondernutzern - Prüfung der Bestandsunterlagen - Leistungen im Zusammenhang mit der Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination - Anteilige Projektsteuerung
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Nur Preis gemäß der Wertungssumme, die gebildet wird aus der Summe der angebotenen Gesamtvergütung (netto) gemäß § 7 Nr. 7.3 und 7.6 des Vertrages und dem 5,0-fachen der einfachen Angebotsbeträge gemäß Anlage 2 Nr. 2.E.1.2.1.1 bis einschließlich 2.E.1.2.1.4 des Vertrages.
Eignung7 von 7 angegeben
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Zu § 44 (1) VgV: Ist der Bieter eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der für die Leistungserbringung Verantwort … ganz lesenkürzer
Zu § 44 (1) VgV: Ist der Bieter eine Juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach/Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters nachgewiesen wird, dass der für die Leistungserbringung Verantwortliche die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bieter oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, A) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder B) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben. Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung im Baubereich als Dipl.-Ing. TU / FH bzw. Bachelor / Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit jeweils 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung oder eine vergleichbare Berufserfahrung aufweisen. Sie dürfen sich durch entsprechend Qualifizierte vertreten lassen. Nachweise zu den geforderten Berufs- und Studienabschlüssen sind auf gesondertes Verlangen vorzulegen.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV: Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen - für Personenschäden von 3.000.000,00 Euro, - für sonstige Schäden von 1.500.000,00 Euro, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsst … ganz lesenkürzer
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Zu § 45 (4) Nr. 2 VgV: Im Auftragsfall ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen - für Personenschäden von 3.000.000,00 Euro, - für sonstige Schäden von 1.500.000,00 Euro, bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenz A: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen. Es werden nur abgeschlossene Leistungsphasen gewertet. Als vergleichbar gewertet werden maximal drei Referenzprojekte, die die folgenden Bedingungen jeweils erfüllt: a) mit Anlag … ganz lesenkürzer
Zu § 46 (3) Nr. 1 VgV: Referenz A: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen. Es werden nur abgeschlossene Leistungsphasen gewertet. Als vergleichbar gewertet werden maximal drei Referenzprojekte, die die folgenden Bedingungen jeweils erfüllt: a) mit Anlagen des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV), b) mit einem Bauvolumen in Höhe von mindestens 3 Mio. € (netto), c) mit Koordinierungstätigkeit von mind. drei Sondernutzern (z.B. Leitungsträgern wie BWB, Stromnetz) oder bauausführenden Unternehmen, d) innerörtliche Straßenverkehrsanlage (keine schienengebundene Verkehrsanlage, keine Bundesautobahn), mindestens Honorarzone III oder höher– siehe HOAI Anlage 13 Punkt 13.2 a), e) der Kategoriengruppen HS (angebaute Hauptverkehrsstraße) gemäß RIN 2008, f) das Straßenbauprojekt muss unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher Auftraggeber erarbeitet worden und g) die Leistungen müssen im Zeitraum 01.01.2016 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung erbracht worden sein. Die Anforderungen nach a) und c) können über maximal drei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach d) und g) bei allen Referenzprojekten erfüllt sein. Referenz B: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen. Es werden nur abgeschlossene Leistungsphasen gewertet. Als vergleichbar gewertet werden maximal drei Referenzprojekte, die die folgenden Bedingungen jeweils erfüllt: a) mit Anlagen des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV), b) mit einem Bauvolumen in Höhe von mindestens 3 Mio. € (netto), c) mit Koordinierungstätigkeit von mind. drei Sondernutzern (z.B. Leitungsträgern wie BWB, Stromnetz) oder bauausführenden Unternehmen, d) innerörtliche Straßenverkehrsanlage (keine schienengebundene Verkehrsanlage, keine Bundesautobahn), mindestens Honorarzone III oder höher – siehe HOAI Anlage 13 Punkt 13.2 a), e) der Kategoriengruppen HS (angebaute Hauptverkehrsstraße) gemäß RIN 2008, f) der vorgesehene Mitarbeitende muss in den angegebenen Referenzprojekten in der Funktion als Bauoberleitung für Verkehrsanlagen tätig gewesen, g) das Straßenbauprojekt muss unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher Auftraggeber erarbeitet worden und h) die Leistungen müssen im Zeitraum 01.01.2016 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung erbracht worden sein. Die Anforderungen nach a) und c) können über maximal drei Referenzprojekte nachgewiesen werden. Dabei müssen die Anforderungen nach d) bis h) bei allen Referenzprojekten erfüllt sein. Referenz C: Referenzen für vergleichbare und nachweislich erbrachte Leistungen. Es werden nur abgeschlossene Leistungsphasen gewertet. Als vergleichbar gewertet werden maximal drei Referenzprojekte, die die folgenden Bedingungen jeweils erfüllt: a) mit Anlagen des Öffentlichen Personen Nahverkehrs (ÖPNV), b) mit einem Bauvolumen in Höhe von mindestens 3 Mio. € (netto), c) mit Koordinierungstätigkeit von mind. drei Sondernutzern (z.B. Leitungsträgern wie BWB, Stromnetz) oder bauausführenden Unternehmen, d) innerörtliche Straßenverkehrsanlage (keine schienengebundene Verkehrsanlage, keine Bundesautobahn), mindestens Honorarzone III oder höher – siehe HOAI Anlage 13 Punkt 13.2 a), e) der Kategoriengruppen HS (angebaute Hauptverkehrsstraße) gemäß RIN 2008, f) der vorgesehene Mitarbeitende muss in den angegebenen Referenzprojekten in der Funktion als Bauüberwachung für Verkehrsanlagen tätig gewesen, g) das Straßenbauprojekt muss unter Zugrundelegung der Vorschriften öffentlicher Auftraggeber erarbeitet worden und h) die Leistungen müssen im Zeitraum 01.01.2016 bis zur Veröffentlichung der Bekanntmachung erbracht worden sein. Die Anforderungen nach a) und c) können über maximal drei Referenzprojekte nachgewie …- Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Bieter muss für die im Vertrag namentlich genannten Personen über folgende Nachweise verfügen: - Zertifikat nach MVAS 99 – Fachkundenachweis zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen von mindestens einem für die BÜ/BOL vorgesehenen Mitarbeitenden - Zertifikat na … ganz lesenkürzer
Zu § 46 (3) Nr. 2 VgV: Der Bieter muss für die im Vertrag namentlich genannten Personen über folgende Nachweise verfügen: - Zertifikat nach MVAS 99 – Fachkundenachweis zur Verkehrssicherung an Arbeitsstellen an Straßen von mindestens einem für die BÜ/BOL vorgesehenen Mitarbeitenden - Zertifikat nach RAB 30 – Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen für namentlich benannten Mitarbeitenden - Nachweis zur Befähigung am elektronischen Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle teilzunehmen von mindestens einem für die BÜ/BOL vorgesehenen Mitarbeitenden Die Nachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Zu § 46 (3) Nr. 9 VgV: Der Bieter muss technische Software: iTWO oder gleichwertige AVA-Software nachweisen können. Die Nachweise sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 102 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Prüfung von Nachträgen, Ausgleichsberechnung, Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 0 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str.105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Vers … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu Stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV; §§ 30 und 32 ABKG; bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung e … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme# Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 VgV; §§ 30 und 32 ABKG; bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Anforderungen an die Berufszulassung erfüllen. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster und die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sowie die Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers (siehe ABau IV 401.V-I F, IV 4020 F, IV 4021 F, IV 4023 F und IV 4024 F). Eigenerklärung, A) dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. B) dass nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen betrifft, C) gemäß § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung (§ 13 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)). Details siehe Auftragsunterlagen.- Hinweis
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Anfragen sind generell über die Vergabeplattform zu stellen. Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung o … ganz lesenkürzer
A) Die Kommunikation erfolgt über die Vergabeplattform. Die Vergabestelle behält sich vor, mit Bietern auch in anderer Form zu kommunizieren. Anfragen sind generell über die Vergabeplattform zu stellen. Bieter müssen eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Anfragen durch selbständige Einsicht verfolgen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. in Papierform eingereichte oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Erklärungen und Nachweise sind innerhalb von 6 Kalendertagen der Vergabestelle einzureichen. Zur angemessenen Beteiligung von kleineren Büroorganisationen und Berufsanfängern am Verfahren wird insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Kooperationen oder Bietergemeinschaften hingewiesen. B) Beim Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. C) Hingewiesen wird insbesondere auf die folgenden Rechtsvorschriften: - Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 22.04.2020 i.d.F. vom 02.07.2026 (GVBI. für Berlin vom 15.07.2026, S. 537f.), siehe Vergabeunterlagen. - Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.08.1999 (Gesetz und Verordnungsblatt für Berlin, S. 498). Mit dem Angebot ist hierzu folgende Eigenerklärung einzureichen: Formblatt IV 4021 F. D) Die Auftragsunterlagen werden ab dem Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung unentgeltlich auf der Vergabeplattform angeboten. Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Brunnenstraße 110d-111, 13355 Berlin
- Website
- berlin.de
- Kontakt
- submissionsstelle.tiefbau@
senmvku.berlin.de
Bei uns erfasst
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- Werbe- und Marketingdienstleistung18.10.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- DB Engineering & Consulting GmbH43 Zuschläge
- INROS LACKNER SE9 Zuschläge
- Werner & Balci GmbH8 Zuschläge
- GTU Mobility GmbH & Co. KG7 Zuschläge
- Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft7 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 738f8f69-d1f7-4db6-abd3-58bfa33e416d.