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Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Europäischen Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 2025

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 43.12/84/2024veröffentlicht 03.12.2024erstmals 03.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 657 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
8 Monate01.03.2025 – 30.10.2025
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
Einreichung
elektronisch: Erforderlich

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    vor 22 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 22 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.10.2025
    vor 20 Monaten
  6. Bindefrist endet
    46 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster (Flächengröße 3.921 ha) (Los 1) sowie im EU SPA Salziger See und Salzatal (Flächengröße 649 ha) (Los 2) im Jahr 2025 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen.

Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rallen, Dommel- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden.Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet.Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen.

Die UNB Wittenberg und die Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. einer entsprechenden NaturaList-Alternative), ggf. über alternative Erfassungsprogramme. Details dazu sind im Vorfeld der Kartierungen mit dem AG zu klären. Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen.

Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben.

Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Der Natura2000-LVO widersprechende Eingriffe, Störungen etc. sollten zeitnah dem AG und der zuständigen UNB übermittelt werden. Vorkommen von Arten, für die nach Natura2000-LVO Nestschutzzonen einzurichten sind (Wachtelkönig, Wiesenlimikolen) sind umgehend nach Auffinden der zuständigen UNB exakt verortet zu übermitteln, damit entsprechende Schutzzonen eingerichtet werden können.

Neben den Erhebungen zum aktuellen Bestand sind so weit wie möglich Daten zum Brutvorkommen der Arten nach dem Zeitpunkt der Erstinventarisierung im Jahr 2007 zu recherchieren und zur Darstellung der Bestandsentwicklung der Arten heranzuziehen.

Für die Jahresberichte zum Vogelmonitoring ist ein Manuskript über die Ergebnisse der Kartierungen mit tabellarischen und kartographischen Darstellungen sowie Fotodokumentationen zu verfassen (Umfang ca. 10-15 Seiten). Aufbau: Kurze Gebietsbeschreibung, Methode, Ergebnisse der aktuellen Brutvogelkartierung (tabellarisch und mit Karten), Bestandsentwicklung der Arten, Beurteilung der Lebensraumqualität, Störungen und Beeinträchtigungen im Gebiet in Beziehung zu den Erhaltungszielen des Gebietes und den Vorgaben der Natura 2000-LVO.

Für detaillierte Ausführungen zur Erfassungsmethode, zur Auflistung der zu erfassenden Vogelarten sowie weiterer Informationen ist Anlage 02_Leistungsbeschreibung unabdingbar.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Mündungsgebiet der Schwarzen Elster im Jahr 2025

Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Rohrdommel Weißstorch Wespenbussard Wiesenweihe Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Seeadler Kranich Wachtelkönig Tüpfelsumpfhuhn Trauerseeschwalbe Flussseeschwalbe Eisvogel Grauspecht Schwarzspecht Mittelspecht Neuntöter Heidelerche Sperbergrasmücke Blaukehlchen - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Knäkente (1) Bekassine (1) Brachvogel (1) Sumpfohreule (1) Raubwürger (1) Beutelmeise (1) Steinschmätzer (1) Rebhuhn (2) Turteltaube (2) Flussuferläufer (2) Rotschenkel (2) Kiebitz (2) Feldschwirl (2) Braunkehlchen (2) Wiesenpieper (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) Löffelente (1) Krickente (2) - Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) – (ohne Graugans und Schafstelze) nach https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/4536-401_SPA0020.pdf - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Wendehals, Grauammer Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005).Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen.Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rallen, Dommel- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich. Die UNB Wittenberg und die Verwaltung des Biosphärenreservates Mittelelbe werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. einer entsprechenden NaturaList-Alternative), ggf. über alternative Erfassungsprogramme. Details dazu sind im Vorfeld der Kartierungen mit dem AG zu klären. Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben. DIe Leistung ist bis zum 30.10.2025 zu erbringen. Für detaillierte Beschreibungen der Leistung ist unbedingt Anlage 2_Leistungsbeschreibung heranzuziehen

8 Monate–
2
Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Salziger See und Salzatal im Jahr 2025

Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Rohrdommel Zwergdommel Wespenbussard Wiesenweihe Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Kranich Wachtelkönig Tüpfelsumpfhuhn Kleines Sumpfhuhn Uhu Eisvogel Neuntöter Sperbergrasmücke Blaukehlchen Ortolan - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Knäkente (1) Raubwürger (1) Beutelmeise (1) Steinschmätzer (1) Rebhuhn (2) Turteltaube (2) Kiebitz (2) Feldschwirl (2) Braunkehlchen (2) Wiesenpieper (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) Löffelente (1) Krickente (2) - Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) – (ohne Bartmeise, Schwarzkehlchen : https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/4536-401_SPA0020.pdf Drosselrohrsänger Schilfrohrsänger Schnatterente Schellente Wendehals Rothalstaucher Schwarzhalstaucher Brandgans Wiedehopf - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Grauammer Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen. Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rallen-, Dommel- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich. Die UNB Mansfeld-Südharz und Saalekreis werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. einer entsprechenden NaturaList-Alternative), ggf. über alternative Erfassungsprogramme. Details dazu sind im Vorfeld der Kartierungen mit dem AG zu klären. Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind (ggf. unter Hinzuziehung von Daten Dritter) nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Revierzentren sind nachfolgend punktgenau in MultiBaseCS zu digitalisieren. Die in MultiBase einzutragenden Parameter sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. Die Leistung ist bis zum 30.10.2025 zu erbringen. Für detaillierte Beschreibungen der Leistung ist unbedingt Anlage 2_Leistungsbeschreibung heranzuziehen

8 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Abgeschlossenes Hoch- oder Fachhochschulstudium (Dipl., Master, Bachelor) in den Bereichen Biologie, Naturschutz, Landschaftsplanung, Forst oder vergleichbar.
Kriterium
Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft: ODER Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Kriterium
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (siehe Anlage 08 Eigenerklärung zur Eignung)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
30.10.2025
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
46 Tage
Angebotsöffnung
20.01.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Str. 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Dieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenDieses Vergabeverfahren unterliegt der Möglichkeit einer Nachprüfung durch eine Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt (LVwA), § 159 Abs. 2 GWB. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2023): Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2024 bis 2027

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 19.12.2023. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
83.435 €Zuschlagswert im Median
32.713 € – 212.969 €mittlere Hälfte, 55 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 19.01.2025
  3. BekanntmachungFrist 09.01.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 09.01.2025 auf 19.01.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ed4aaff0-f7af-404f-a305-4c2779dbe1eb.