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vergebenEU-weitDienstleistungen

Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten des Landes Sachsen-Anhalt in den Jahren 2024 bis 2027

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt · Halle (Saale), Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 43.12/01/2023veröffentlicht 19.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 1157 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen-Anhalt (43 offen)

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Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 1: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See im Jahr 2024 - Los 1bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 2: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Elbaue Jerichow im Jahr 2024 - Los 2bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 3: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Mahlpfuhler Fenn im Jahr 2024 - Los 3bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 4: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Auenwald Plötzkau im Jahr 2024 - Los 4bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 5: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Aland-Elbe-Niederung im Jahr 2025 - Los 5bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
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  • Los 6: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Landgraben-Dumme-Niederung im Jahr 2025 - Los 6bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 7: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Milde-Niederung/Altmark im Jahr 2026 - Los 7in 3 Wochen · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 8: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Salziger See und Salzatal im Jahr 2027 - Los 8in 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
  • Los 9: Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd im Jahr 2027 - Los 9in 13 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate01.01.2024 – 30.11.2024
Lose
9
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Halle (Saale)06116, Sachsen-Anhalt
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 168 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.11.2024
    vor 34 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bestandserfassung und das Monitoring von Vogelarten sind gesetzliche Pflichtaufgaben des Landes. Diese ergeben sich insbesondere aus den Bestimmungen des BNatSchG, der EU-VSchRL und der FFH-RL der EU (Berichtspflichten). Vogelerfassung und Vogelmonitoring werden in den Bundesländern umgesetzt, erfolgen aber im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zum Vogelmonitoring bundesweit abgestimmt. Die Daten fließen für die Erfüllung von bundesweiten Aufgaben zentral beim Dachverband Deutscher Avifaunisten zusammen. Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach EU-VSchRL werden im sechsjährigen Turnus aktuelle Angaben zum Brutbestand und zur Brutbestandsentwicklung der sog. Triggerarten benötigt. Dies setzt wiederholte Kartierungen der Brutbestände dieser Arten in diesen Gebieten in den jeweiligen Sechsjahresperioden voraus.

Gegenstand nach CPV

Lose9 Lose

Alle 9 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See im Jahr 2024 - Los 1

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Untere Havel/Sachsen-Anhalt und Schollener See (Flächengröße 5.744 ha) im Jahr 2024 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. 1. Brutvogelerfassung Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Rohrdommel Zwergdommel Schwarzstorch Weißstorch Fischadler Wespenbussard Wiesenweihe Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Seeadler Kranich Wachtelkönig Tüpfelsumpfhuhn Kleines Sumpfhuhn Weißbart-Seeschwalbe Trauerseeschwalbe Flussseeschwalbe Raufußkauz Eisvogel Schwarzspecht Mittelspecht Neuntöter Heidelerche Sperbergrasmücke Blaukehlchen Ortolan - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Knäkente (1) Großer Brachvogel (1) Bekassine (1) Raubwürger (1) Beutelmeise (1) Steinschmätzer (1) Rebhuhn (2) Turteltaube (2) Kiebitz (2) Flussuferläufer (2) Rotschenkel (2) Feldschwirl (2) Braunkehlchen (2) Wiesenpieper (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) u.a. Löffelente (1) Gänsesäger (1) Krickente (2) - Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (außer Graugans, Graureiher, Wachtel, Schafstelze, Bartmeise): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3239-401_SPA0003.pdf Drosselrohrsänger Schilfrohrsänger Schnatterente Weißflügel-Seeschwalbe Rohrschwirl Rothalstaucher Schwarzhalstaucher Brandgans Wiedehopf - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Kolbenente Wendehals Grauammer Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen. Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine, Dommel-, Rallen- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt oder ersetzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen für die meisten Arten flächendeckend im Gebiet. Für die häufigeren Arten des Offen- und Halboffenlandes sowie der Röhrichte (Neuntöter, Sperbergrasmücke, Ortolan, Feldschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Wendehals und Grauammer sowie Drosselrohrsänger und Schilfrohrsänger) erfolgt die Erfassung auf Probeflächen auf der Basis von Halbminutenfeldern (ca. 100 ha). Diese umfassen mind. 20 % der Gesamtfläche des EU-SPA und sollen möglichst repräsentativ im Gebiet und auf die entsprechenden Habitate verteilt sein. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und Vergabeunterlagen (mangels Zeichenvorrat).

11 Monate–
2
Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Elbaue Jerichow im Jahr 2024 - Los 2

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Elbaue Jerichow (Flächengröße 13.427 ha) im Jahr 2024 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. 1. Brutvogelerfassung Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Rohrdommel Zwergdommel Weißstorch Fischadler Wespenbussard Wiesenweihe Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Seeadler Kranich Wachtelkönig Tüpfelsumpfhuhn Kleines Sumpfhuhn Trauerseeschwalbe Flussseeschwalbe Zwergseeschwalbe Sumpfohreule Eisvogel Schwarzspecht Mittelspecht Neuntöter Heidelerche Sperbergrasmücke Blaukehlchen Brachpieper Ortolan - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Knäkente (1) Großer Brachvogel (1) Bekassine (1) Raubwürger (1) Beutelmeise (1) Steinschmätzer (1) Rebhuhn (2) Turteltaube (2) Kiebitz (2) Flussuferläufer (2) Rotschenkel (2) Feldschwirl (2) Braunkehlchen (2) Wiesenpieper (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) u.a. Löffelente (1) Krickente (2) - Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (außer Graugans, Kormoran): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3437-401_SPA0011.pdf Drosselrohrsänger Schilfrohrsänger Schnatterente Baumfalke Austernfischer Wendehals Rohrschwirl Rothalstaucher Brandgans Wiedehopf - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Kolbenente Grauammer Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen. Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine, Dommel-, Rallen- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt oder ersetzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen für die meisten Arten flächendeckend im Gebiet. Für die häufigeren Arten des Offen- und Halboffenlandes sowie der Röhrichte (Neuntöter, Sperbergrasmücke, Ortolan, Feldschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper, Wendehals und Grauammer sowie Drosselrohrsänger und Schilfrohrsänger) erfolgt die Erfassung auf Probeflächen, die mind. 10 % der Gesamtfläche des EU-SPA umfassen und möglichst repräsentativ im Gebiet und auf die entsprechenden Habitate verteilt sein sollen. Dabei sind die bei der Erstfassung in den Jahren 2003/04 kartierten Probeflächen (Hellwig 2004, 2005) zu verwenden sowie darüber hinaus Halbminutenfelder (ca. 100 ha). Deren Auswahl ist vom AN im Vorfeld zu treffen und mit dem AG abzustimmen. Die Probeflächen werden für die Offenlandarten vollflächig kartiert, für die Röhrichtbrüter ggf. entlang von begehbaren/befahrbaren Röhrichtkanten oder Gräben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der LB und den Vergabeunterlagen (mangels Zeichenvorrat).

11 Monate–
3
Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Mahlpfuhler Fenn im Jahr 2024 - Los 3

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Mahlpfuhler Fenn (Flächengröße 1.210 ha) im Jahr 2024 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. 1. Brutvogelerfassung Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Schwarzstorch Wespenbussard Rotmilan Seeadler Kranich Grauspecht Schwarzspecht Mittelspecht Neuntöter Ortolan - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Bekassine (1) Raubwürger (1) Turteltaube (2) Kiebitz (2) Feldschwirl (2) Braunkehlchen (2) Wiesenpieper (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) - Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3536-301_F035S026.pdf Hohltaube Schlagschwirl Waldschnepfe Waldwasserläufer - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Wendehals Schilfrohrsänger Grauammer Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen. Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2-3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine, Waldschnepfe und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen des Schwarzstorchs und des Seeadlers werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt. Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich. Die UNB Bördekreis und Stendal werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung). 2. Revierbildung und Digitalisierung Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben. 3. Dokumentation, Auswertung und Bericht Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben. Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbes. der LB (mangels Zeichenvorrat).

11 Monate–
4
Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Auenwald Plötzkau im Jahr 2024 - Los 4

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Auenwald Plötzkau (Flächengröße 385 ha) im Jahr 2024 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. 1. Brutvogelerfassung Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Rohrdommel Wespenbussard Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Seeadler Eisvogel Grauspecht Schwarzspecht Mittelspecht Neuntöter - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Raubwürger (1) Kiebitz (2) Feldschwirl (2) Braunkehlchen (2) Wiesenpieper (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) - Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/4236-401_SPA0017.pdf Graureiher Wachtel Hohltaube Wendehals Grauammer - Alle weiteren ggf. vorkommenden Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen. Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2-3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen des Seeadlers werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt. Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich. Die UNB Bördekreis und Stendal werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung). 2. Revierbildung und Digitalisierung Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der LB und den weiteren Vergabeunterlagen (mangels Zeichenvorrat).

11 Monate–
5
Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Aland-Elbe-Niederung im Jahr 2025 - Los 5

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Aland-Elbe-Niederung (Flächengröße 5.123 ha) im Jahr 2025 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. 1. Brutvogelerfassung Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Rohrdommel Zwergdommel Weißstorch Fischadler Wespenbussard Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Seeadler Kranich Wachtelkönig Tüpfelsumpfhuhn Kleines Sumpfhuhn Trauerseeschwalbe Flussseeschwalbe Eisvogel Schwarzspecht Mittelspecht Neuntöter Heidelerche Sperbergrasmücke Blaukehlchen Ortolan - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Knäkente (1) Großer Brachvogel (1) Bekassine (1) Raubwürger (1) Beutelmeise (1) Steinschmätzer (1) Rebhuhn (2) Turteltaube (2) Kiebitz (2) Flussuferläufer (2) Rotschenkel (2) Feldschwirl (2) Braunkehlchen (2) Wiesenpieper (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) u.a. Löffelente (1) Krickente (2) - Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (außer Graugans, Graureiher, Schafstelze, Bartmeise): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/2935-401_SPA0006.pdf Drosselrohrsänger Schilfrohrsänger Schnatterente Rothalstaucher Schwarzhalstaucher Brandgans Wiedehopf - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Wendehals Grauammer Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA auf dem Gebiet Sachsen-Anhalts. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen. Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine, Dommel-, Rallen- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt oder ersetzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen für die meisten Arten flächendeckend im Gebiet. Für die häufigeren Arten des Offen- und Halboffenlandes sowie der Röhrichte (Neuntöter, Sperbergrasmücke, Feldschwirl, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Grauammer sowie Drosselrohrsänger und Schilfrohrsänger) erfolgt die Erfassung auf Probeflächen auf der Basis von Halbminutenfeldern (ca. 100 ha). Diese umfassen mind. 20 % der Gesamtfläche des EU-SPA und sollen möglichst repräsentativ im Gebiet und auf die entsprechenden Habitate verteilt sein. Ihre Auswahl ist vom AN im Vorfeld zu treffen und mit dem AG abzustimmen. Weitere Inhalte entnehmen Sie bitte - mangels ausreichenden Zeichenvorrats - der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen.

11 Monate–
6
Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Landgraben-Dumme-Niederung im Jahr 2025 - Los 6

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Landgraben-Dumme-Niederung (Flächengröße 2.577 ha) im Jahr 2025 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. 1. Brutvogelerfassung Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Schwarzstorch Wespenbussard Wiesenweihe Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Kranich Wachtelkönig Tüpfelsumpfhuhn Raufußkauz Eisvogel Schwarzspecht Mittelspecht Neuntöter Heidelerche Sperbergrasmücke Ortolan - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Großer Brachvogel (1) Bekassine (1) Raubwürger (1) Beutelmeise (1) Turteltaube (2) Kiebitz (2) Feldschwirl (2) Braunkehlchen (2) Wiesenpieper (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) - Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (ohne Graureiher): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3132-401_SPA0008.pdf Drosselrohrsänger Schilfrohrsänger Schlagschwirl Rothalstaucher - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Wendehals Schilfrohrsänger Grauammer Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen. Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen des Schwarzstorchs werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt. Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich. Die UNB Altmarkkreis Salzwedel wird vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung). 2. Revierbildung und Digitalisierung Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben. 3. Dokumentation, Auswertung und Bericht Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben. Weitere Inhalte entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen (nicht ausreichend zur Verfügung stehender Zeichenvorrat).

11 Monate–
7
Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Milde-Niederung/Altmark im Jahr 2026 - Los 7

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Milde-Niederung/Altmark (Flächengröße 2.207 ha) im Jahr 2026 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. 1. Brutvogelerfassung Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Weißstorch Wespenbussard Wiesenweihe Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Kranich Wachtelkönig Sumpfohreule Eisvogel Schwarzspecht Mittelspecht Neuntöter Sperbergrasmücke Ortolan - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Großer Brachvogel (1) Bekassine (1) Raubwürger (1) Beutelmeise (1) Rebhuhn (2) Turteltaube (2) Kiebitz (2) Rotschenkel (2) Feldschwirl (2) Braunkehlchen (2) Wiesenpieper (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) - Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (außer Graureiher, Wachtel, Schafstelze): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/3334-401_SPA0009.pdf Wiedehopf - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Wendehals Schilfrohrsänger Grauammer Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen. Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 2-3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Bekassine und Wachtelkönig vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Bekannte Daten zum Vorkommen des Weißstorchs werden dem AN von der Staatlichen Vogelschutzwarte übermittelt. Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich. Die UNB Altmarkkreis Salzwedel und Stendal werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung). 2. Revierbildung und Digitalisierung Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben. 3. Dokumentation, Auswertung und Bericht Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der LB und den Vergabeunterlagen (mangels Zeichenvorrat).

11 Monate–
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Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Salziger See und Salzatal im Jahr 2027 - Los 8

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Salziger See und Salzatal (Flächengröße 650 ha) im Jahr 2027 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. 1. Brutvogelerfassung Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Rohrdommel Zwergdommel Wespenbussard Wiesenweihe Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Kranich Wachtelkönig Tüpfelsumpfhuhn Kleines Sumpfhuhn Uhu Eisvogel Neuntöter Sperbergrasmücke Blaukehlchen Ortolan - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Knäkente (1) Raubwürger (1) Beutelmeise (1) Steinschmätzer (1) Rebhuhn (2) Turteltaube (2) Kiebitz (2) Feldschwirl (2) Braunkehlchen (2) Wiesenpieper (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) Löffelente (1) Krickente (2) - Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (ohne Bartmeise, Schwarzkehlchen : https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/4536-401_SPA0020.pdf Drosselrohrsänger Schilfrohrsänger Schnatterente Schellente Wendehals Rothalstaucher Schwarzhalstaucher Brandgans Wiedehopf - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Grauammer Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen. Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 3 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rallen- und Eulenarten vorzusehen. Nachtbegehungen in schlecht zugänglichen Gebieten können nach Rücksprache mit dem AG durch den Einsatz von Horchboxen ergänzt werden. Diese können vom AG gestellt werden. Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich. Die UNB Mansfeld-Südharz und Saalekreis werden vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung). 2. Revierbildung und Digitalisierung Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der LB und den Vergabeunterlagen (mangels Zeichenvorrat).

11 Monate–
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Erfassung von Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL, der Roten Listen und weiterer wertgebender Brutvogelarten im EU SPA Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd im Jahr 2027 - Los 9

Im Rahmen des Monitorings in den Europäischen Vogelschutzgebieten Sachsen-Anhalts sind im EU SPA Bergbaufolgelandschaft Kayna Süd (Flächengröße 222 ha) im Jahr 2027 Brutvorkommen wertgebender Brutvogelarten zu erfassen. 1. Brutvogelerfassung Die Erfassung umfasst die folgenden wertgebenden Vogelarten: - Alle bisher im EU SPA nachgewiesenen Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL Rohrdommel Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Neuntöter Heidelerche Sperbergrasmücke Blaukehlchen Brachpieper - Alle weiteren ggf. auftretenden Brutvogelarten des Anhangs I EU-VSchRL - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Deutschlands, Kat. 1-2 (Ryslavy et al. 2020) u.a. Raubwürger (1) Steinschmätzer (1) Rebhuhn (2) Turteltaube (2) Feldschwirl (2) Braunkehlchen (2) - Alle möglicherweise vorkommenden weiteren Arten der Roten Liste Brutvögel Sachsen-Anhalts, Kat. 1-2 (Schönbrodt & Schulze 2017) - Alle weiteren Brutvogelarten des Standarddatenbogens (2014) - (ohne Sumpfrohrsänger, Teichrohrsänger, Blässhuhn, Uferschwalbe, Zwergtaucher): https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Gebietslisten/Dateien/SDB/4737-401_SPA0025.pdf Drosselrohrsänger Wendehals Bienenfresser - Alle weiteren Triggerarten: https://www.dda-web.de/downloads/surveyplaners/triggerarten_v2023_06_20.pdf u.a. Wiedehopf Grauammer Bei den Erfassungsmethoden sind die Vorgaben in Südbeck et al. (2005) einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und der zeitlichen Vorgaben für die Begehungen (s. Tab. 1 und 7 in Südbeck et al. 2005). Die Erfassung der Brutvögel bezieht sich auf die Gesamtfläche des SPA. Direkt an den Grenzen des Gebietes siedelnde Arten (Teilsiedler) sind mit zu erfassen. Neben den sechs je Lebensraumtyp vorgegebenen Standardkartierungen (Südbeck et al. 2005, S. 116) in den Morgenstunden sind auch 1-2 Dämmerungs- und Nachtkartierungen in geeigneten Habitaten zur Erfassung von Rohrdommeln und ggf. weiteren nachtaktiven Arten vorzusehen. Die Erfassungen erfolgen für alle Arten flächendeckend im Gebiet. Die Erfassung von Greifvogel- und Storchenarten ist auf Basis von Horstsuchen durchzuführen. Klangattrappeneinsatz ist bei den in Südbeck et al. (2005) mit „Einsatz nötig“ genannten Arten (S. 84 f) verbindlich. Die UNB Saalekreis wird vom AG über die Kartierungen informiert. Konkrete Abstimmungen vor Ort sind durch den AN direkt zu treffen. Die Kartierung erfolgt im Gelände verbindlich mit der NaturaList-App über das Modul „Private Linienkartierung“ (bzw. mit einem ggf. bis Kartierungsbeginn vorliegenden Modul zur SPA-Erfassung). 2. Revierbildung und Digitalisierung Aus den mit NaturaList erfassten Daten der Einzelbegehungen sind nach den Empfehlungen in Südbeck et al. (2005) Reviere zu bilden und ihnen die entsprechenden Brutzeitcodes zuzuordnen. Die Reviere sind nachfolgend punktgenau im GIS zu digitalisieren. Die entsprechende Form der Attributtabelle wird vom AG vorgegeben. 3. Dokumentation, Auswertung und Bericht Im Rahmen der Kartierungen ist eine Fotodokumentation von charakteristischen Vogellebensräumen und Beeinträchtigungen des Gebietes anzufertigen und digital dem AG zu übergeben. Im Vogelschutzgebiet im Rahmen der Kartierungen festgestellte generelle Störungen und Beeinträchtigungen, die auf die Brutvogelwelt des Gebietes wirken können (z. B. Grünlandumbruch, zeitige Mahdereignisse, forstliche Maßnahmen, touristische Störungen etc.), sind möglichst flächenscharf zu dokumentieren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der LB und den Vergabeunterlagen (mangels Zeichenvorrat).

11 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
50 %
Qualität
50 Prozent

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
30.11.2024
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt; Vergabekammern-Geschäftsstelle, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1J. Wehrmann & T. Mertes GbR, Görzke–
2J. Wehrmann & T. Mertes GbR, Görzke–
3IHU Geologie und Analytik GmbH, Stendal–
4Diplom-Biologe Jörg Huth, Halle (Saale)–
5J. Wehrmann & T. Mertes GbR, Görzke–
6J. Wehrmann & T. Mertes GbR, Görzke–
7IHU Geologie und Analytik GmbH, Stendal–
9Myotis - Burkhard Lehmann, Halle (Saale)–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 907 (Dienstleistungen im Umweltschutz) in Sachsen-Anhalt. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
83.435 €Zuschlagswert im Median
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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.09.2023

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e06a71a3-7ccd-4ffd-a536-04aa0c394c07.