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Entwicklung einer Schnittstelle zwischen dem Fachverfahren OPEN/PROSOZ zur Anwendung des "Navigators" des Bezahlkartenherstellers secupay AG

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen 1488-2025veröffentlicht 01.12.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Zuge der Einführung der Bezahlkarte (SocialCard) des Bezahlkartenherstellers secupay AG in Hessen soll das Fachverfahrne OPEN/PROSOZ um eine Schnittstelle zur Anwendung des "Navigators" des Bezahlkahrtenherstellers erweitert werden, um die Funktionen zur Verwaltung von Bezahlkarten möglichst vollständig in OPEN/PROSOZ zu integrieren.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieses Auftrags ist die Entwicklung und Implementierung einer Schnittstelle zwischen dem Fachverfahren OPEN/PROSOZ und der Anwendung des "Navigators" des Bezahlkartenherstellers secupay AG. Die Schnittstelle soll eine Reihe von Fachfunktionen ermöglichen, darunter das Anlegen neuer Bezahlkarten für einen Zahlungsempfänger im Fachverfahren, das Sperren und Entsperren von Bezahlkarten, sowie die Übernahme einer bei einer Bezahlkarte hinterlegten IBAN ins Fachverfahren. Darüber hinaus umfasst die Schnittstelle die Möglichkeit, ad-hoc Zahlungen auszuführen, diese Zahlungen im Fachverfahren darzustellen und revisionssicher nachzuweisen, sowie die Weitergabe von ad-hoc Zahlungen an das Kassenverfahren und/oder die Hausbank. Des Weiteren sollen Funktionen zur Änderung von Limits für Bargeldabhebungen und zur Anpassung des Barbetrags integriert werden, ebenso wie die Konfiguration der änderbaren Eigenschaften einer Bezahlkarte.

Ein weiterer Bestandteil der Schnittstelle ist die Freischaltung von SEPA-Überweisungen, insbesondere in Form von Positivlisten. Zudem wird die Implementierung der erforderlichen Oberflächen zur Ausführung der Funktion "Umzug" notwendig, insbesondere der Aufruf der Funktion "Umzug" zur Durchführung des Wechsels einer Zuständigkeit im Fachverfahren. Eine direkte Übergabe der veränderten Eigenschaften, Einstellungen und Konfigurationen einer Bezahlkarte an die API des Bezahlkartenanbieters secupay AG muss ebenso sichergestellt werden. Alle durchgeführten Änderungen an der Konfiguration einer Bezahlkarte sollen im Fachverfahren revisionssicher dargestellt und nachgewiesen werden.

Zusätzlich umfasst der Auftrag die Softwarepflege und Wartung der unter den genannten Punkten beschriebenen Schnittstelle, die für eine Mindestvertragslaufzeit erfolgen soll. Ziel des Projekts ist die vollständige Integration dieser Funktionen in das bestehende Fachverfahren OPEN/PROSOZ unter Berücksichtigung aller relevanten Sicherheits- und Datenschutzanforderungen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Preis zu 100%

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f07650a7-ea02-4a87-9b18-45fde153b738.