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Entsorgungsleistungen für die Bundespolizeistation in Bamberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 081-24veröffentlicht 28.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 802 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 24 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.11.2024 – 31.10.2028
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2028
    vor 24 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Es werden Entsorgungsleistungen ausgeschrieben und in drei Fachlose unterteilt: Fachlos 1 – Entsorgung: Fachgerechte Erfassung von belastetem Geschossfangsand der Außenschießanlagen mit angeschlossener rechtskonformer Entsorgung und der Einbringung von neuem Sand im Austausch. Fachlos 2 - Sandlieferung: Lieferung von Qualitätssand gemäß Spezifikation in der Körnung 0-2mm als neuer Geschossfangsand. Fachlos 3 - Deklarationsanalytik: Erstellung der fachgerechten Deklarationsanalytik für den Entsorgungsweg - Akkreditierte Untersuchung des belasteten Geschossfangsandes (Probenahme, Laboruntersuchung, Einstufung der Abfallprobe gemäß Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Deponieverordnung (DepV) und in Verbindung mit zusätzlichen länderspezifischen Vorgaben nach gültigem Verfüllleitfaden Bayern in neuer Fassung. --- Konkrete Angaben sind den Angaben in den Losen zu entnehmen.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fachgerechte Erfassung von belastetem Geschossfangsand der Außenschießanlagen mit angeschlossener rechtskonformer Entsorgung und der Einbringung von neuem Sand im Austausch

Aufnahme und Entsorgung, hier vorzugsweise der Verwertung von Geschossfangsand (belasteter Sand) aus der Außenschießanlage (bestehend aus drei Schießständen) des Bundespolizeiaus- und fortbildungszentrum inklusive zugehöriger Nebenleistungen. Es erfolgt anschließend nach Aufnahme und Entsorgung die Einbringung von neuem Sandfang im Austausch. Hierbei sind aus der sogenannten „Haupttrefferzone“ 2 x pro Kalenderjahr jeweils circa 125t Sand aufzunehmen. In Summe sind somit circa 250 t pro Kalenderjahr zu entsorgen. Einmal in vier Jahren ist aus Sicherheitsgründen ein Gesamtaustausch des Geschossfangsandes von circa 350t für alle 3 Schießstände zusammen vorgesehen und durchzuführen. Inklusive einem Pufffer von 15 % werden im Preisblatt aufgerundet 400 t angesetzt. Auftragsgegenstand ist im Einzelnen die gesetzeskonforme Leistungserbringung durch die AN und fachgerechte Aufnahme von belastetem Geschossfangsand mittels geeignetem und zugelassenem Saugfahrzeug, die Umlagerung in geeignete Transportcontainer, der Transport zur Behandlungsanlage / Entsorgungsanlage und die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfallart Geschossfangsand (AVV 170504). Zusätzlich ist im gleichen Verhältnis Neusand gemäß Spezifikation von Fachlos 2 fachgerecht einzubauen und dabei zu profilieren. - Volumenermittlung der Sandaustauschfläche (Haupttrefferzone) inkl. Umrechnung: Die „Haupttrefferzone“ wo der Sand auszutauschen ist, wird vor dem Beginn der Absaugtätigkeiten von der Bedarfsträgerin für die AN des Fachloses 1 eindeutig farblich markiert. - Maße der „Haupttrefferzone“ je Geschossfang der drei Schießstände: Breite: 13,00 m; Länge: 5,10 m; Absaugtiefe: 0,30 m - Kalkulatorisches Sandaustauschvolumen in Kubikmeter je Schießstand: 19,89 m³ Gesamtaustauschvolumen in Kubikmetern für die Aktion Austausch bei drei Schießständen: 59,67 m³ Das spezifische Gewicht des Sandes liegt, je nach Feuchtegehalt, bei circa 1,8 Tonnen/m³. Für die Austauschaktion ist damit kalkulatorisch von mind. circa 107 Tonnen je Aktion auszugehen zzgl. 15 % Schwankung/ Sicherheitsaufschlag. Berechnung: 59,67m³ x 1,8 t /m³= 107,40 t (zzgl. circa 15% Sicherheitsaufschlag) Ergibt je Austauschaktion aufgerundet ca. 125 to, die für drei Schießstände von der Auftragnehmerin zusammen zu entsorgen sind (Zur Info: Kalkulatorische Summe ist 123,52 t) - Wichtiger Hinweis zur Absaugtiefe: Die Gesamttiefe eines Schießstandes beträgt 50 cm. Die Bundespolizei schreibt aber eine Absaugung von nur 30 cm vor. Der Bieter muss dies bei der Angebotskalkulation berücksichtigen, da hierzu eventuell eine Reduzierung der Saugleistung nötig ist und sich dadurch die Absaugzeit verlängert. Der Bieter muss im Auftragsfall durch sein eingesetztes Personal und die Einstellung der Saugleistung sicherstellen, dass die Absaugtiefe von 30 cm eingehalten wird. --- Der Bieter legt die passende Gefährdungsbeurteilungen zum Geschosssandaustausch vor, die auch den Umgang mit den zu erwartenden Staubemissionen regeln (siehe auch TRGS400 -Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen). Zudem ist die Einhaltung der DGUV - Regel 101-004 „kontaminierte Bereiche“ von der AN zu gewährleisten. Das eingesetzte Personal muss von der AN mit auftragsgerechter PSA ausgestattet sein (Arbeitskleidung, -handschuhe, Atemschutzfiltrierenden Halbmasken nach DIN EN 149 - Typ FFP2 (siehe hierzu bitte auch Sicherheitsdatenblatt Munition). --- Es muss eine Fachaufsicht seitens der AN für die Tätigkeiten Sandabsaugung und Sandeinbau gestellt und vor der jeweiligen Auftragsausführung der AG gegenüber namentlich benannt werden. Die Fachaufsicht muss die Arbeitsergebnisse des ausführenden Personals kontrollieren und dokumentieren. --- Für die genannten Tätigkeiten muss die AN zusätzlich zu den Saugfahrzeugen (LKW-Saugbagger/LKW-Sauglader), auch die sonstigen notwendigen Gerätschaften und Arbeitsgeräte stellen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

4 Jahre–
2
Lieferung von Qualitätssand gemäß Spezifikation in der Körnung 0-2mm als neuer Geschossfangsand.

Im Zuge des Gesamtprojektes ist im Zusammenhang mit der Entsorgungsleistung aus Fachlos 1 die Lieferung von geeignetem Geschoßfangsand erforderlich. - Auftragsgegenstand im Einzelnen ist die Lieferung von natürlichem, mineralischem Qualitätssand in loser Schüttung als Geschossfangsand für die Außenschießanlage der Bundespolizei. Zur Mengenangabe des auszutauschenden Volumens siehe Punkt Volumenermittlung der Sandaustauschfläche in Los 1. Eine Feinjustierung der v.g. Mengen wird direkt mit der Bedarfsträgerin abgestimmt. - Anlieferzeiten: Montag bis Samstag von 6 Uhr bis 20 Uhr, und nach Absprache und Vereinbarung. Liefertermine und Planung (lose Schüttung): Im Auftragsfall erfolgt der Abruf der ersten Sandlieferung voraussichtlich im vierten Quartal 2024. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er im Auftragsfall die erste Sandlieferung, abweichend von der oben genannten Bestellvorlaufzeit von 8 Wochen, fristgerecht ausführt. Darüber hinaus wird mit einem weiteren Abruf im Februar/März eines Vertragsjahres geplant. Pro Vertragsjahr sind somit jeweils zwei Abrufe geplant, einmal im Spätsommer-Herbst und einmal im Frühjahr. Der Frühjahrstermin ist aber von der Witterungslage abhängig. Es ist aber zulässig, dass die Auftraggeberin und hier im weiteren Sinne die Bundespolizei, die Termine zum Austausch in Absprache mit der Auftragnehmerin ändert bzw. verschiebt. Der Bieter sichert als Fachbetrieb die für die termingerechte Auftragsausführung notwenigen Ressourcen zu. Vereinbart werden feste, verbindliche Lieferzeiten (Zeitfenster) und Liefermengen (innerhalb der Zeitfenster), die einen termingerechten Sandeinbau durch die Fachfirma des Los 1 ermöglichen. Der Sand ist auf dem Gelände der Außenschießanlage auf dem Abladeplatz nach Anweisung abzukippen. - Verwiegung: Der angelieferte Qualitätssand (lose Schüttung) muss auf einer amtlich geeichten Waage (nach MessEV und MessEG) durch die Auftragnehmerin gewogen werden. Die Kosten für die Verwiegung und die Wiegenote müssen in die Transportkosten (Tonnagepreis) eingerechnet werden. Es muss bei der Anlieferung in loser Schüttung immer eine Voll-/Leerwiegung erfolgen, die Wiegung mit hinterlegten Taragewichten und grundsätzlich die Handwiegung sind nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Wiegeart zu prüfen. - Prüfberichte/Nachweise bei Angebotsabgabe: Die geforderte Sandqualität muss erstmalig mit der Angebotsabgabe mittels eines aktuellen, externen Prüfberichtes, der mit der genannten Fachbezeichnung endet, explizit bestätigt werden. Zudem ist die entsprechende Konformitätserklärung für den zu liefernden Sand vorzulegen. Der externe Prüfbericht muss die geforderte Einklassifizierung nach DIN 12620 umfassen und muss von einem akkreditierten, externen Labor (Fremdüberwachung) erstellt worden sein. - Der gelieferte Sand muss aufgrund des Einsatzes als Geschossfangsand von hoher Qualität und hoher Reinheit sein. Zusätzlich muss der Sand so trocken sein, dass er mit einem Vakuumsauger/Saugbagger eingesaugt und in die Geschossfänge eingeblasen werden kann. Gefordert wird ein mindestens zweimal gewaschener, natürlicher Qualitätssand der feinen Gesteinskörnung 0 - 2 mm als natürliches Rundkorn (kein Bruch- oder Brechsand) mit hohem Quarzanteil, der frei von Lehm-/Tonanteilen sein muss und der DIN-EN 12620:2008-07 entspricht. Die Fachbezeichnung für den hier ausgeschriebenen Qualitätssand lautet: „Feine Gesteinskörnung nach DIN-EN 12620 – 0/2 - GF85 - ƒ3 – AS 0,2 bis 0,8” Erläuterung zur Schwankungsbreite des Sulfatgehaltes „AS“: Da der Sulfatgehalt grundsätzlich nicht relevant für die Geschossfangkapazität des Sandes ist, ist auch der erhöhte Grenzwert nach DIN V 20.000-103 mit ≤ 0,8 Masse-% als Mindestanforderung zulässig. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

4 Jahre–
3
Erstellung der fachgerechten Deklarationsanalytik für den Entsorgungsweg - Akkreditierte Untersuchung des belasteten Geschossfangsandes (Probenahme, Laboruntersuchung, Einstufung der Abfallprobe gemäß Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Deponieverordnung (DepV) und in Verbindung mit zusätzlichen länderspezifischen Vorgaben nach gültigem Verfüllleitfaden Bayern in neuer Fassung.

Entsprechend dem auszutauschenden Sandvolumen (aus der sog. „Haupttrefferzone“) wurden nach LAGA PN 98 bzw. Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA M32 zur PN98 je Schießstand bisher 8 Einzelproben entnommen, aus denen dann zwei Mischproben erstellt wurden. Es obliegt der Auftragnehmerin, anhand der in der Listungsbeschreibung aufgeführten Massen die korrekte Anzahl an Einzelproben und Mischproben je Schießstand zu ermitteln. Die Auftraggeberin gibt aber vor, dass alle Mischproben zu analysieren und auszuwerten sind. Die Proben der drei Schießstände dürfen nicht vermischt werden, jeder Schießstand muss als eigenes Haufwerk betrachtet, beprobt und analysiert werden. Die Probenahmen der drei Schießstände müssen jeweils mit einer Anfahrt ausgeführt werden. Die Proben müssen bis zur abgeschlossenen Entsorgung von der Auftragnehmerin als Rückstellproben aufbewahrt werden (i. d. R. 2 Monate). - Hinweis zum Analyseumfang: Ergänzend zu den Standardparametern nach ErsatzbaustoffV sowie Deponieverordnung fordert das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zusätzliche Prüf-Parameter, die wiederum um Vorgaben des bayerischen Staatsministeriums für Umweltschutz und Verbraucherschutz (StMUV) ergänzt bzw. erweitert werden, ist prioritär eine Verwertung / Entsorgung gemäß Verfüllleitfaden vorgesehen. Den letztlich aktuellen Umfang muss der Bieter im Vorfeld der Ausschreibung beim bayerischen LfU und StMUV eigenständig in Erfahrung bringen und in die Einheitspreise des Angebotes einkalkulieren. Zusätzlich fordert die Auftraggeberin, dass der Antimonwert im TS und Eluat bei jeder Analyse mit ermittelt wird. - Zusätzlich Prüfparameter: Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, welche Entsorgungsanlage den Zuschlag erhält (Ausschreibung über Fachlos 1 - Entsorgung) können eventuell noch weitere Prüfwerte/Parameter entsprechend der genehmigungsrechtlichen Auflagen/Annahmebedingungen der bezuschlagten Entsorgungsanlage hinzukommen. - Die analytische Grundlage zur Umsetzung der Entsorgungsleistungen, wie im Fachlos 1 – Entsorgung beschrieben, und mit dem Zweck der fachgerechten Einstufung des Abfalls gemäß den geltenden grundsätzlichen abfallrechtlichen Vorgaben und der länderspezifischen Vorgaben des jeweils betroffenen Bundeslandes (Hier: Fortsetzung des Verfüllleitfadens des Landes Bayern) folgend, wird durch die jeweilige Deklarationsanalyse sichergestellt. Die Analytik ist je geplantem Entsorgungsvorgang (in der Regel 2 x pro Jahr (Frühjahr / Herbst) für die Teilentsorgung und einmal als Paket für die Gesamtentsorgung alle 4 Jahre neu zu erstellen. - Auftragsgegenstand im Einzelnen ist die gesetzeskonforme Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin als zugelassenes akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018) in Form der Probenahme, Erstellung der Deklarationsanalyse von belastetem Geschossfangsand inklusive Einordnung und fachlichen Beratung nach den gültigen gesetzlichen Regelwerken (PN98, M32, DepV, ErsatzbaustoffV) zum Zwecke der Umsetzung der Entsorgung der belasteten Geschoßfangsande der aufgeführten Anfallstelle. - Der Laborbefund/Prüfbericht umfasst die Deklarationsanalyse mit beigefügten Probebegleitprotokoll je Probe (nach DIN 19747:2009-07, Vgl. auch Merkblatt Nr. 3.8/5 des LfU) sowie den entsprechenden Probenahmeprotokollen nach PN 98 mit Lageskizze und Fotodokumentation. Der Prüfbericht muss auch einen abschließenden Untersuchungsbericht mit Erläuterung und Beurteilung sowie eine verbindliche Zuordnung/Einstufung nach ErsatzbaustoffV und DepV umfassen. Zusätzlich wird eine „Bodenansprache“ nach DIN 4023 2023-02 bzw. DIN EN ISO 14688-1:2020-11 gefordert, die unter anderem Aussagen zur Korngröße und zum Material enthält. Je Schießstand muss ein Prüfbericht mit dem in der Leistungsbeschreibung geforderten Umfang erstellt werden. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.10.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin bet … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) … ganz lesenMit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) (falls einschlägig) 6. Externer aktueller Prüfbericht gem. DIN ISO EN 12620 für den zu liefernden Sand (nur für Los 2) 7. EU-Konformitätserklärung des Herstellers für den zu liefernden Sand (nur für Los 2) 8. Compliance- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung 6. Anlage C-03.13 - Kalkulation Dieselanpassung (sofern kein Festpreis angeboten wird) 7. Aktueller Akkreditierungsnachweis des Prüflabors (akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018)) (nur für Los 3) --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter g …

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.10.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin bet … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
sowie im Los 1
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) … ganz lesenMit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) (falls einschlägig) 6. Externer aktueller Prüfbericht gem. DIN ISO EN 12620 für den zu liefernden Sand (nur für Los 2) 7. EU-Konformitätserklärung des Herstellers für den zu liefernden Sand (nur für Los 2) 8. Compliance- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung 6. Anlage C-03.13 - Kalkulation Dieselanpassung (sofern kein Festpreis angeboten wird) 7. Aktueller Akkreditierungsnachweis des Prüflabors (akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018)) (nur für Los 3) --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter g …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1TFB Ballistic Systems GmbH, Wolnzach–
2Ludwig Kreiling GmbH & Co. KG, Gießen–
3EUROFINS Umwelt Ost GmbH, Aschheim–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a0237474-29f4-4565-984a-9585c8e2ffbe.