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Entsorgungsleistungen für die Bundespolizeistation in Bamberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion München

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 081-24veröffentlicht 07.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 802 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.11.2024 – 31.10.2028
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 26 Monaten
  3. Bindefrist endet
    50 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.10.2028
    vor 24 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Es werden Entsorgungsleistungen ausgeschrieben und in drei Fachlose unterteilt: Fachlos 1 – Entsorgung: Fachgerechte Erfassung von belastetem Geschossfangsand der Außenschießanlagen mit angeschlossener rechtskonformer Entsorgung und der Einbringung von neuem Sand im Austausch. Fachlos 2 - Sandlieferung: Lieferung von Qualitätssand gemäß Spezifikation in der Körnung 0-2mm als neuer Geschossfangsand. Fachlos 3 - Deklarationsanalytik: Erstellung der fachgerechten Deklarationsanalytik für den Entsorgungsweg - Akkreditierte Untersuchung des belasteten Geschossfangsandes (Probenahme, Laboruntersuchung, Einstufung der Abfallprobe gemäß Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Deponieverordnung (DepV) und in Verbindung mit zusätzlichen länderspezifischen Vorgaben nach gültigem Verfüllleitfaden Bayern in neuer Fassung. --- Konkrete Angaben sind den Angaben in den Losen zu entnehmen.

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Fachgerechte Erfassung von belastetem Geschossfangsand der Außenschießanlagen mit angeschlossener rechtskonformer Entsorgung und der Einbringung von neuem Sand im Austausch

Aufnahme und Entsorgung, hier vorzugsweise der Verwertung von Geschossfangsand (belasteter Sand) aus der Außenschießanlage (bestehend aus drei Schießständen) des Bundespolizeiaus- und fortbildungszentrum inklusive zugehöriger Nebenleistungen. Es erfolgt anschließend nach Aufnahme und Entsorgung die Einbringung von neuem Sandfang im Austausch. Hierbei sind aus der sogenannten „Haupttrefferzone“ 2 x pro Kalenderjahr jeweils circa 125t Sand aufzunehmen. In Summe sind somit circa 250 t pro Kalenderjahr zu entsorgen. Einmal in vier Jahren ist aus Sicherheitsgründen ein Gesamtaustausch des Geschossfangsandes von circa 350t für alle 3 Schießstände zusammen vorgesehen und durchzuführen. Inklusive einem Pufffer von 15 % werden im Preisblatt aufgerundet 400 t angesetzt. Auftragsgegenstand ist im Einzelnen die gesetzeskonforme Leistungserbringung durch die AN und fachgerechte Aufnahme von belastetem Geschossfangsand mittels geeignetem und zugelassenem Saugfahrzeug, die Umlagerung in geeignete Transportcontainer, der Transport zur Behandlungsanlage / Entsorgungsanlage und die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfallart Geschossfangsand (AVV 170504). Zusätzlich ist im gleichen Verhältnis Neusand gemäß Spezifikation von Fachlos 2 fachgerecht einzubauen und dabei zu profilieren. - Volumenermittlung der Sandaustauschfläche (Haupttrefferzone) inkl. Umrechnung: Die „Haupttrefferzone“ wo der Sand auszutauschen ist, wird vor dem Beginn der Absaugtätigkeiten von der Bedarfsträgerin für die AN des Fachloses 1 eindeutig farblich markiert. - Maße der „Haupttrefferzone“ je Geschossfang der drei Schießstände: Breite: 13,00 m; Länge: 5,10 m; Absaugtiefe: 0,30 m - Kalkulatorisches Sandaustauschvolumen in Kubikmeter je Schießstand: 19,89 m³ Gesamtaustauschvolumen in Kubikmetern für die Aktion Austausch bei drei Schießständen: 59,67 m³ Das spezifische Gewicht des Sandes liegt, je nach Feuchtegehalt, bei circa 1,8 Tonnen/m³. Für die Austauschaktion ist damit kalkulatorisch von mind. circa 107 Tonnen je Aktion auszugehen zzgl. 15 % Schwankung/ Sicherheitsaufschlag. Berechnung: 59,67m³ x 1,8 t /m³= 107,40 t (zzgl. circa 15% Sicherheitsaufschlag) Ergibt je Austauschaktion aufgerundet ca. 125 to, die für drei Schießstände von der Auftragnehmerin zusammen zu entsorgen sind (Zur Info: Kalkulatorische Summe ist 123,52 t) - Wichtiger Hinweis zur Absaugtiefe: Die Gesamttiefe eines Schießstandes beträgt 50 cm. Die Bundespolizei schreibt aber eine Absaugung von nur 30 cm vor. Der Bieter muss dies bei der Angebotskalkulation berücksichtigen, da hierzu eventuell eine Reduzierung der Saugleistung nötig ist und sich dadurch die Absaugzeit verlängert. Der Bieter muss im Auftragsfall durch sein eingesetztes Personal und die Einstellung der Saugleistung sicherstellen, dass die Absaugtiefe von 30 cm eingehalten wird. --- Der Bieter legt die passende Gefährdungsbeurteilungen zum Geschosssandaustausch vor, die auch den Umgang mit den zu erwartenden Staubemissionen regeln (siehe auch TRGS400 -Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen). Zudem ist die Einhaltung der DGUV - Regel 101-004 „kontaminierte Bereiche“ von der AN zu gewährleisten. Das eingesetzte Personal muss von der AN mit auftragsgerechter PSA ausgestattet sein (Arbeitskleidung, -handschuhe, Atemschutzfiltrierenden Halbmasken nach DIN EN 149 - Typ FFP2 (siehe hierzu bitte auch Sicherheitsdatenblatt Munition). --- Es muss eine Fachaufsicht seitens der AN für die Tätigkeiten Sandabsaugung und Sandeinbau gestellt und vor der jeweiligen Auftragsausführung der AG gegenüber namentlich benannt werden. Die Fachaufsicht muss die Arbeitsergebnisse des ausführenden Personals kontrollieren und dokumentieren. --- Für die genannten Tätigkeiten muss die AN zusätzlich zu den Saugfahrzeugen (LKW-Saugbagger/LKW-Sauglader), auch die sonstigen notwendigen Gerätschaften und Arbeitsgeräte stellen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

4 Jahre–
2
Lieferung von Qualitätssand gemäß Spezifikation in der Körnung 0-2mm als neuer Geschossfangsand.

Im Zuge des Gesamtprojektes ist im Zusammenhang mit der Entsorgungsleistung aus Fachlos 1 die Lieferung von geeignetem Geschoßfangsand erforderlich. - Auftragsgegenstand im Einzelnen ist die Lieferung von natürlichem, mineralischem Qualitätssand in loser Schüttung als Geschossfangsand für die Außenschießanlage der Bundespolizei. Zur Mengenangabe des auszutauschenden Volumens siehe Punkt Volumenermittlung der Sandaustauschfläche in Los 1. Eine Feinjustierung der v.g. Mengen wird direkt mit der Bedarfsträgerin abgestimmt. - Anlieferzeiten: Montag bis Samstag von 6 Uhr bis 20 Uhr, und nach Absprache und Vereinbarung. Liefertermine und Planung (lose Schüttung): Im Auftragsfall erfolgt der Abruf der ersten Sandlieferung voraussichtlich im vierten Quartal 2024. Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass er im Auftragsfall die erste Sandlieferung, abweichend von der oben genannten Bestellvorlaufzeit von 8 Wochen, fristgerecht ausführt. Darüber hinaus wird mit einem weiteren Abruf im Februar/März eines Vertragsjahres geplant. Pro Vertragsjahr sind somit jeweils zwei Abrufe geplant, einmal im Spätsommer-Herbst und einmal im Frühjahr. Der Frühjahrstermin ist aber von der Witterungslage abhängig. Es ist aber zulässig, dass die Auftraggeberin und hier im weiteren Sinne die Bundespolizei, die Termine zum Austausch in Absprache mit der Auftragnehmerin ändert bzw. verschiebt. Der Bieter sichert als Fachbetrieb die für die termingerechte Auftragsausführung notwenigen Ressourcen zu. Vereinbart werden feste, verbindliche Lieferzeiten (Zeitfenster) und Liefermengen (innerhalb der Zeitfenster), die einen termingerechten Sandeinbau durch die Fachfirma des Los 1 ermöglichen. Der Sand ist auf dem Gelände der Außenschießanlage auf dem Abladeplatz nach Anweisung abzukippen. - Verwiegung: Der angelieferte Qualitätssand (lose Schüttung) muss auf einer amtlich geeichten Waage (nach MessEV und MessEG) durch die Auftragnehmerin gewogen werden. Die Kosten für die Verwiegung und die Wiegenote müssen in die Transportkosten (Tonnagepreis) eingerechnet werden. Es muss bei der Anlieferung in loser Schüttung immer eine Voll-/Leerwiegung erfolgen, die Wiegung mit hinterlegten Taragewichten und grundsätzlich die Handwiegung sind nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, die Wiegeart zu prüfen. - Prüfberichte/Nachweise bei Angebotsabgabe: Die geforderte Sandqualität muss erstmalig mit der Angebotsabgabe mittels eines aktuellen, externen Prüfberichtes, der mit der genannten Fachbezeichnung endet, explizit bestätigt werden. Zudem ist die entsprechende Konformitätserklärung für den zu liefernden Sand vorzulegen. Der externe Prüfbericht muss die geforderte Einklassifizierung nach DIN 12620 umfassen und muss von einem akkreditierten, externen Labor (Fremdüberwachung) erstellt worden sein. - Der gelieferte Sand muss aufgrund des Einsatzes als Geschossfangsand von hoher Qualität und hoher Reinheit sein. Zusätzlich muss der Sand so trocken sein, dass er mit einem Vakuumsauger/Saugbagger eingesaugt und in die Geschossfänge eingeblasen werden kann. Gefordert wird ein mindestens zweimal gewaschener, natürlicher Qualitätssand der feinen Gesteinskörnung 0 - 2 mm als natürliches Rundkorn (kein Bruch- oder Brechsand) mit hohem Quarzanteil, der frei von Lehm-/Tonanteilen sein muss und der DIN-EN 12620:2008-07 entspricht. Die Fachbezeichnung für den hier ausgeschriebenen Qualitätssand lautet: „Feine Gesteinskörnung nach DIN-EN 12620 – 0/2 - GF85 - ƒ3 – AS 0,2 bis 0,8” Erläuterung zur Schwankungsbreite des Sulfatgehaltes „AS“: Da der Sulfatgehalt grundsätzlich nicht relevant für die Geschossfangkapazität des Sandes ist, ist auch der erhöhte Grenzwert nach DIN V 20.000-103 mit ≤ 0,8 Masse-% als Mindestanforderung zulässig. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

4 Jahre–
3
Erstellung der fachgerechten Deklarationsanalytik für den Entsorgungsweg - Akkreditierte Untersuchung des belasteten Geschossfangsandes (Probenahme, Laboruntersuchung, Einstufung der Abfallprobe gemäß Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Deponieverordnung (DepV) und in Verbindung mit zusätzlichen länderspezifischen Vorgaben nach gültigem Verfüllleitfaden Bayern in neuer Fassung.

Entsprechend dem auszutauschenden Sandvolumen (aus der sog. „Haupttrefferzone“) wurden nach LAGA PN 98 bzw. Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA M32 zur PN98 je Schießstand bisher 8 Einzelproben entnommen, aus denen dann zwei Mischproben erstellt wurden. Es obliegt der Auftragnehmerin, anhand der in der Listungsbeschreibung aufgeführten Massen die korrekte Anzahl an Einzelproben und Mischproben je Schießstand zu ermitteln. Die Auftraggeberin gibt aber vor, dass alle Mischproben zu analysieren und auszuwerten sind. Die Proben der drei Schießstände dürfen nicht vermischt werden, jeder Schießstand muss als eigenes Haufwerk betrachtet, beprobt und analysiert werden. Die Probenahmen der drei Schießstände müssen jeweils mit einer Anfahrt ausgeführt werden. Die Proben müssen bis zur abgeschlossenen Entsorgung von der Auftragnehmerin als Rückstellproben aufbewahrt werden (i. d. R. 2 Monate). - Hinweis zum Analyseumfang: Ergänzend zu den Standardparametern nach ErsatzbaustoffV sowie Deponieverordnung fordert das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) zusätzliche Prüf-Parameter, die wiederum um Vorgaben des bayerischen Staatsministeriums für Umweltschutz und Verbraucherschutz (StMUV) ergänzt bzw. erweitert werden, ist prioritär eine Verwertung / Entsorgung gemäß Verfüllleitfaden vorgesehen. Den letztlich aktuellen Umfang muss der Bieter im Vorfeld der Ausschreibung beim bayerischen LfU und StMUV eigenständig in Erfahrung bringen und in die Einheitspreise des Angebotes einkalkulieren. Zusätzlich fordert die Auftraggeberin, dass der Antimonwert im TS und Eluat bei jeder Analyse mit ermittelt wird. - Zusätzlich Prüfparameter: Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, welche Entsorgungsanlage den Zuschlag erhält (Ausschreibung über Fachlos 1 - Entsorgung) können eventuell noch weitere Prüfwerte/Parameter entsprechend der genehmigungsrechtlichen Auflagen/Annahmebedingungen der bezuschlagten Entsorgungsanlage hinzukommen. - Die analytische Grundlage zur Umsetzung der Entsorgungsleistungen, wie im Fachlos 1 – Entsorgung beschrieben, und mit dem Zweck der fachgerechten Einstufung des Abfalls gemäß den geltenden grundsätzlichen abfallrechtlichen Vorgaben und der länderspezifischen Vorgaben des jeweils betroffenen Bundeslandes (Hier: Fortsetzung des Verfüllleitfadens des Landes Bayern) folgend, wird durch die jeweilige Deklarationsanalyse sichergestellt. Die Analytik ist je geplantem Entsorgungsvorgang (in der Regel 2 x pro Jahr (Frühjahr / Herbst) für die Teilentsorgung und einmal als Paket für die Gesamtentsorgung alle 4 Jahre neu zu erstellen. - Auftragsgegenstand im Einzelnen ist die gesetzeskonforme Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin als zugelassenes akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018) in Form der Probenahme, Erstellung der Deklarationsanalyse von belastetem Geschossfangsand inklusive Einordnung und fachlichen Beratung nach den gültigen gesetzlichen Regelwerken (PN98, M32, DepV, ErsatzbaustoffV) zum Zwecke der Umsetzung der Entsorgung der belasteten Geschoßfangsande der aufgeführten Anfallstelle. - Der Laborbefund/Prüfbericht umfasst die Deklarationsanalyse mit beigefügten Probebegleitprotokoll je Probe (nach DIN 19747:2009-07, Vgl. auch Merkblatt Nr. 3.8/5 des LfU) sowie den entsprechenden Probenahmeprotokollen nach PN 98 mit Lageskizze und Fotodokumentation. Der Prüfbericht muss auch einen abschließenden Untersuchungsbericht mit Erläuterung und Beurteilung sowie eine verbindliche Zuordnung/Einstufung nach ErsatzbaustoffV und DepV umfassen. Zusätzlich wird eine „Bodenansprache“ nach DIN 4023 2023-02 bzw. DIN EN ISO 14688-1:2020-11 gefordert, die unter anderem Aussagen zur Korngröße und zum Material enthält. Je Schießstand muss ein Prüfbericht mit dem in der Leistungsbeschreibung geforderten Umfang erstellt werden. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Die Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbeh … ganz lesenDie Angaben der Ziffern 2.1 und 2.2 sind wie folgt auszufüllen: 2.1. Angabe zu: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter/-in, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort 2.2 Zusätzliche Angaben, sofern keine Eintragung im Handelsregister vorliegt (z.B. nicht eingetragener Einzelunternehmer, Freiberufler oder unternehmerisch tätige GbR) - Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten: Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
Kriterium
zu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlic … ganz lesenzu 3) Nicht abgegebene Eigenerklärungen gem. § 123 und § 124 GWB in der Bieterauskunft stellen gem. Ziffer 2.1.6 Ausschlussgründe dar. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen erklärt und nachweist, dass es: -seinen Verpflichtungen nach § 123 Abs. 4 S. 1 GWB zwischenzeitlich dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen hat oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat (§ 123 Abs. 4 S. 2 GWB) -Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB ergriffen hat --- zu 4) Gemäß Verordnung (EU) 2022/576 dürfen ab dem 9. April 2022 keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies betrifft nicht nur Bieter und Teilnehmer, sondern auch Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher und Lieferanten, die mit mehr als 10% am Auftragswert beteiligt sind. Folgende Erklärungen sind abzugeben: – das Unternehmen ist nicht in Russland niedergelassen ist und der Unternehmer – im Fall der Bewerbung als Einzelkaufmann - nicht die russische Staatsangehörigkeit besitzt – dass an dem Unternehmen kein in Russland niedergelassenes Unternehmen und keine natürliche Person mit russischer Staatsangehörigkeit zu mehr als 50% beteiligt ist – das Unternehmen handelt nicht im Namen oder auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder einer natürlichen Person mit russischer Staatsangehörigkeit – für die Ausführung des Auftrags werden nicht die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, Eignungsverleihers oder Lieferanten in Anspruch genommen, der in Russland niedergelassen ist oder die russische Staatsangehörigkeit besitzt – das Unternehmen nimmt nicht die Kapazitäten eines Unternehmens in Anspruch, an dem zu mehr als 50% ein in Russland niedergelassenes Unternehmen oder ein russischer Staatsangehöriger beteiligt sind oder das im Namen und auf Anweisung eines in Russland niedergelassenen Unternehmens oder russischen Staatsangehörigen handelt. Der Bieter / das Mitglied einer Bietergemeinschaft / der Unterauftragnehmer, die vorstehende Erklärung nicht abgeben, aber einen Einsatz dennoch für gerechtfertigt halten, können dieses mit einer eigenen Erklärung begründen. --- zu 5) Bieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft erklärt, dass im Wettbewerbsregister entsprechend § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG keine rechtskräftigen Bußgeldentscheidungen mit einem Bußgeldwert von wenigstens 175.0000€ wegen eines Verstoßes gegen § 24 Absatz 1 LkSG eingetragen sind und demnach die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Und dass zur Kenntnis genommen wird, dass bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG einholen muss.
Kriterium
zu 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 400.000 €. … ganz lesenzu 6) Eigenerklärung zur bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Geforderte Deckungssummen (pro Schadensfall und pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Sachschäden: mindestens 2,0 Mio. €, Vermögensschäden: mindestens 400.000 €. Erklärung, dass die Höhe der geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit schon erreicht wird oder dass, sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, die Anpassung unmittelbar nach Zuschlagserteilung entsprechend der geforderten Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vorgenommen wird. --- zu 7) Die Gesamtumsätze und separat die Umsätze für die ausgeschriebene Leistung sind für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu benennen.
Kriterium
8) Erklärung, dass: a) das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt b) dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die … ganz lesen8) Erklärung, dass: a) das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt b) dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen c) dass aufgrund der Sicherheitsanforderungen auf der Außenschießanlage das Personal zum Empfang von Weisungen seitens der Auftraggeberin deutschsprachig ist und mindestens die Anforderung Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) erfüllt. --- zu 9) Erklärungen zum Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der ausgeschriebenen Leistungsart, zur Beschäftigungsanzahl des gesamten Unternehmens, zur Anzahl der Beschäftigten und geringfügig Beschöftigten in der ausgeschriebenen Leistungsart --- zu 10) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsarten je Los (Entsorgung, Lieferung, Bodenanalyse) von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt und müssen einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen, eine weitere mindestens 50 %. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern. Angaben in den Referenzen: - Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn- , Industrieobjekt, u. a.) - Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes) - Zuständige Person für Vertragsabwicklung und Leistungsbeurteilung - Jährlicher Leistungsumfang (in € netto) - Leistungszeitraum - Leistungsart (Los 1: Art des entsorgten Materials, Los 2: Art des gelieferten Materials, Los 3: Art der Analyse)
Kriterium
zu 11) Erklärung, dass beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für w … ganz lesenzu 11) Erklärung, dass beabsichtigt wird, als Bietergemeinschaft ein Angebot abzugeben und Angaben dazu, für welches Los, für welchen Teilbereich der Leistung und in welchem Umfang --- zu 12) Erklärung, dass beabsichtigt wird, Unterauftragnehmer einzusetzen und Angaben dazu, für welches Los, für welche Teilleistungen und in welchem Umfang --- zu 13) Erklärung, dass für die Erbringung der Leistungen eine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird und Angabe in Bezug auf welche Aspekte
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzuläs … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.10.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin bet … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
50 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) … ganz lesenMit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) (falls einschlägig) 6. Externer aktueller Prüfbericht gem. DIN ISO EN 12620 für den zu liefernden Sand (nur für Los 2) 7. EU-Konformitätserklärung des Herstellers für den zu liefernden Sand (nur für Los 2) 8. Compliance- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung 6. Anlage C-03.13 - Kalkulation Dieselanpassung (sofern kein Festpreis angeboten wird) 7. Aktueller Akkreditierungsnachweis des Prüflabors (akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018)) (nur für Los 3) --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter g …

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
siehe Los 1
Kriterium
siehe Los 1
Kriterium
siehe Los 1
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzuläs … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, bankruptcy, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2024
Vertragsende
31.10.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin bet … ganz lesenDie Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.10.2029 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
50 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
sowie im Los 1
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) … ganz lesenMit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) 5. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) (falls einschlägig) 6. Externer aktueller Prüfbericht gem. DIN ISO EN 12620 für den zu liefernden Sand (nur für Los 2) 7. EU-Konformitätserklärung des Herstellers für den zu liefernden Sand (nur für Los 2) 8. Compliance- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-07) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung 6. Anlage C-03.13 - Kalkulation Dieselanpassung (sofern kein Festpreis angeboten wird) 7. Aktueller Akkreditierungsnachweis des Prüflabors (akkreditiertes Umweltlabor für Abfall (inkl. Fachmodul Boden) (nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018)) (nur für Los 3) --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- In den Preisblättern müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter g …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.08.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a35b2de-b92a-4c34-b424-8f76f174c202.