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vergebenEU-weitDienstleistungen

Eine Allianz für das Klima – Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen Neuseeland und Deutschland

GFA Consulting Group GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen NZL 24-01veröffentlicht 14.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 1058 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,4 Mio. €
Laufzeit
47 Monate01.02.2024 – 31.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 36 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 35 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:30 Uhr
    vor 35 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 33 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Der Auftrag betrifft die Durchführung eines bilateralen Kooperationsprojekts und umfasst insbesondere Beratungsleistungen durch Langzeit- und Kurzzeitfachkräfte, sowie die Organisation von Veranstaltungen. Der Dialog zu Klima und Landwirtschaft zwischen Neuseeland und Deutschland unter Einbeziehung von Drittländern mit Schwerpunkt auf den globalen Süden trägt dazu bei, Lösungen zu finden, um emissionsarme und klimaresiliente Ernährungssysteme voranzubringen und zu deren Verbreitung beizutragen. Zu diesem Zweck wird ein virtuelles Sekretariat eingerichtet, das die Maßnahmen der Projektpartner koordiniert und mit den Zielgruppen in Verbindung steht. Einzelheiten ergeben sich aus der Projekt- und Leistungsbeschreibung.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2024
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
Der maximale Wert des Auftrags von Februar 2024 bis Dezember 2026 beträgt bis zu 1.240.000,00 EUR brutto (bis zu ca. 1.042.000,00 EUR netto). Die gesamte Summe von Februar 2024 bis Dezember 2027, inklusive Verlängerung, beträgt demnach bis zu 1.660.000,00 EUR brutto (bis zu ca. 1.395.000,00 EUR nett … ganz lesenDer maximale Wert des Auftrags von Februar 2024 bis Dezember 2026 beträgt bis zu 1.240.000,00 EUR brutto (bis zu ca. 1.042.000,00 EUR netto). Die gesamte Summe von Februar 2024 bis Dezember 2027, inklusive Verlängerung, beträgt demnach bis zu 1.660.000,00 EUR brutto (bis zu ca. 1.395.000,00 EUR netto). Für die Preisangebote müssen die Vorlagen (Mengengerüst) jeweils für jedes Kalenderjahr gesondert ausgefüllt werden. Die dort aufgeführten Mindestangaben für Fachkraftmonate oder Fachkrafttage müssen erfüllt sein. Die o.g. Höchstbeträge pro Jahr dürfen nicht überschritten werden. Änderungen bereits vorgegebener Einträge in der Vorlage sind nicht erlaubt. Hinweis: Auch für den optionalen Verlängerungszeitraum muss ein finanzielles Angebot abgegeben werden. Die jeweils zugrunde gelegte Umsatzsteuer ist anzugeben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
18.12.2023, 10:30 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz1 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Inter … ganz lesenZur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de wenden. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber/ Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „§ 160, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Details siehe Verfahrensbeschreibung

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

129vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (94 Lose mit Angabe)
1,15 Mio. €Zuschlagswert im Median
260.000 € – 2,63 Mio. €mittlere Hälfte, 25 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 15.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bf72647f-caab-4bf1-a932-935b57469f58.