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vergebenEU-weitDienstleistungen

Deutsch-Brasilianischer Agrarpolitischer Dialog, Phase II

GFA Consulting Group GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen BRA 24-01veröffentlicht 25.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 883 Tagen abgelaufen

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in 20 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,35 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.07.2024 – 30.06.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    vor 28 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Seit 2021 fördert das BMEL den Deutsch-Brasilianischen Agrarpolitischen Dialog (APD) im Rahmen des BKP mit dem Ziel, dass politisch Verantwortliche sowie Fach- und Führungskräfte im deutschen und brasilianischen Agrar- und Ernährungssektor über ein besseres gegenseitiges Verständnis in zentralen agrarpolitischen Fragen haben und zur Konzeption und Weiterentwicklung klimaschonender und agrarökologischer Praktiken beitragen. Die Minister Özdemir (BMEL), Fávaro (MAPA) und Teixeira (MDA) beschlossen im Rahmen der 2. Deutsch-Brasilianischen Regierungskonsultationen im Dezember 2023 die Fortsetzung des APDs. Das BMEL möchte mit dem APD die Weiterentwicklung einer nachhaltigen, agrarökologischen, klimafreundlichen und ernährungssichernden Landwirtschaft in Brasilien und überregional in Lateinamerika unterstützen. Das Projekt setzt hierfür im Rahmen von vier Ergebnisbereichen (EB) Aktivitäten um, die inhaltlich und hinsichtlich ihrer Wirkungen eng verbunden sind und in ihrer Methodik den Grundprinzipien eines inklusiven Ansatzes gem. den Leitlinien der Feministischen Außenpolitik und der Agararökologie folgen und diese in der Durchführung berücksichtigen. Spezielle Aufmerksamkeit wird der Entwicklung des Programms zur ökologischen Rehabilitierung von Weideflächen durch die Bereitstellung von Fachexpertise innerhalb des EB 1 zukommen. Im EB 2 liegt der Fokus auf dem Recht auf Nahrung und der Förderung von Modellen der überbetrieblichen Zusammenarbeit im ländlichen Raum. Unter dem EB 3 wird der Ökolandbau und Bioökonomie durch den bilateralen Austausch zu Beratungsdienstleistungen im Ökobereich gestärkt. In EB 4 führt das Projekt den geschätzten Dialog und die fachliche Beratung zum Thema Entwaldungsfreier Lieferketten, EUDR und Rückverfolgbarkeitssysteme weiter fort, um Transparenz und Verständnis beider Länder zu diesen Themen zu erhöhen.

Beschreibung des Loses

Seit 2021 fördert das BMEL den Deutsch-Brasilianischen Agrarpolitischen Dialog (APD) im Rahmen des BKP mit dem Ziel, dass politisch Verantwortliche sowie Fach- und Führungskräfte im deutschen und brasilianischen Agrar- und Ernährungssektor über ein besseres gegenseitiges Verständnis in zentralen agrarpolitischen Fragen haben und zur Konzeption und Weiterentwicklung klimaschonender und agrarökologischer Praktiken beitragen. Die Minister Özdemir (BMEL), Fávaro (MAPA) und Teixeira (MDA) beschlossen im Rahmen der 2. Deutsch-Brasilianischen Regierungskonsultationen im Dezember 2023 die Fortsetzung des APDs. Das BMEL möchte mit dem APD die Weiterentwicklung einer nachhaltigen, agrarökologischen, klimafreundlichen und ernährungssichernden Landwirtschaft in Brasilien und überregional in Lateinamerika unterstützen. Das Projekt setzt hierfür im Rahmen von vier Ergebnisbereichen (EB) Aktivitäten um, die inhaltlich und hinsichtlich ihrer Wirkungen eng verbunden sind und in ihrer Methodik den Grundprinzipien eines inklusiven Ansatzes gem. den Leitlinien der Feministischen Außenpolitik und der Agararökologie folgen und diese in der Durchführung berücksichtigen. Spezielle Aufmerksamkeit wird der Entwicklung des Programms zur ökologischen Rehabilitierung von Weideflächen durch die Bereitstellung von Fachexpertise innerhalb des EB1 zukommen. Im EB 2 liegt der Fokus auf dem Recht auf Nahrung und der Förderung von Modellen der überbetrieblichen Zusammenarbeit im ländlichen Raum. Unter dem EB 3 wird der Ökolandbau und Bioökonomie durch den bilateralen Austausch zu Beratungsdienstleistungen im Ökobereich gestärkt. In EB 4 führt das Projekt den geschätzten Dialog und die fachliche Beratung zum Thema Entwaldungsfreier Lieferketten, EUDR und Rückverfolgbarkeitssysteme weiter fort, um Transparenz und Verständnis beider Länder zu diesen Themen zu erhöhen.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2024
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die angegebene Laufzeit enthält eine optionale 12-monatige Verlängerung durch den Auftraggeber.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz1 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
keine Angabe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Inter … ganz lesenZur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de wenden. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterle-gene Bewerber/ Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „§ 160, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Be-werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Ange-bot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die gesamte Summe von 07.2024 inklusive Verlängerung bis 06.2028 beträgt demnach bis zu ca. 2.352.936,00 EUR netto

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IAK Agrar Consulting GmbH, Leipzig–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

130vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (94 Lose mit Angabe)
1,09 Mio. €Zuschlagswert im Median
252.106 € – 2,6 Mio. €mittlere Hälfte, 26 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 07.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9f012f02-5e88-4467-a620-dde75435f6e9.