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Deutsch-Türkische Verbandspartnerschaft zur Stärkung von Frauen und jungen Fachkräften in landwirtschaftlichen Genossenschaften in der Türkei

GFA Consulting Group GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen TUR 24-01veröffentlicht 27.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,77 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.01.2024 – 31.12.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10179, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 34 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Mit der Durchführung des Kooperationsprojektes "Deutsch-Türkische Verbandspartnerschaft zur Stärkung von Frauen und jungen Fachkräften in landwirtschaftlichen Genossenschaften in der Türkei", TUR 24-01 wurde nach Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 5 VgV der DGRV beauftragt.

Beschreibung des Loses

Das entwicklungspolitische Ziel des Projektes ist es, einen Beitrag zu einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und von jungen Fachkräften über landwirtschaftliche Genossenschaften an der Weiterentwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft, der Ernährungssicherung und der Verbesserung der Lebensverhältnisse in ländlichen Regionen der Türkei zu leisten. Zudem soll in enger Verzahnung mit dem BTF-Nothilfeprojekt der FAO der Wiederaufbau landwirtschaftlicher, genossenschaftlicher Strukturen in vom Erdbeben betroffenen Regionen gefördert werden. Die Zielsetzung des Projektes steht im Einklang mit den SDG 2, 5, 12 und 15 sowie den Eckpunkten der Strategie 2020-2025 des Bilateralen Kooperationsprogramms (BKP) des BMEL und soll deren Erreichung fördern. Das konkrete Projektziel ist, dass landwirtschaftliche Genossenschaften und ihre Verbandsstrukturen gezielt weibliche Mitglieder und Fach- und Führungskräfte fördern und die Rolle der Frauen und der jungen Fachkräfte in ihren Organisationen gestärkt wird. Die geplanten Aktivitäten und angestrebten Ergebnisse lassen sich wie folgt darstellen: Ergebnis 1: Ausgewählte Regionalverbände landwirtschaftlicher Genossenschaften haben (mit Unterstützung ihrer Zentralverbände) auf die Bedürfnisse von Frauen ausgerichtete Dienstleistungen entwickelt, die zu einer verstärkten Mitwirkung von Frauen in den Gremien der landwirtschaftlichen Genossenschaften führen. Ergebnis 2: Die Kapazitäten von weiblichen Fach- und Führungskräften sowie Mitgliedern ausgewählter landwirtschaftlicher Primärgenossenschaften wurden im Bereich der klimaresilienten und nachhaltigen Landwirtschaft, der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, dem Management – insbesondere Finanzmanagement – von Genossenschaften weiterentwickelt. Ergebnis 3: Ausgewählte landwirtschaftliche Primärgenossenschaften und ihre Verbandsstruktur in der Erdbebenregion werden bei der Weiterentwicklung der Kapazitäten und zur Stärkung der Frauen in den Strukturen pilothaft unter-stützt. Ergebnis 4: Die Vernetzungen von Frauen in landwirtschaftlichen Spartenverbänden und Genossenschaften sowie Förderorganisationen für Frauen in der Landwirtschaft wurde innerhalb der Türkei und zwischen der Türkei und Deutschland gestärkt. Der Auftrag für das Kooperationsprojekt wird aus den Mitteln des BKP finanziert und umfasst v.a. folgende Bereiche: - Finanzierung von Fachkräften und erforderlicher Reisekosten - Kofinanzierungen junger, weiblicher Fachkräfte in ausgewählten Regionalverbänden - Einrichtung eines Büros in Ankara zur Projektkoordination und Durchführung - Unterhalt zweier Projektfahrzeuge (Bestand aus BKP-Vorprojekten) - Trainingsmaßnahmen und Publikationen - Fachinformationsfahrten (FIF) nach DE

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität100 %
Qualität
Es kommt nur eine Direktvergabe an den DGRV in Betracht, da dieser als Spitzenverband der landwirtschaftlichen Spartenverbände in Deutschland über ein Alleinstellungsmerkmal zur Erbringung der vertraglichen Leistungen verfügt, er durch die türkischen Verbände als einziger fachlich relevanter Partner wahrgenommen wird und es somit i.S.v. §14 Abs. 4 Nr. 2b VgV aus technischen Gründen keinen Wettbewerb gibt.
Beschreibung
Nach §14 Abs. 4 Nr. 2b VgV gibt es aus technischen Gründen keinen Wettbewerb, da ausschließlich der DGRV zur Erbringung der fachlichen Leistungen in Frage kommt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Es besteht die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerungsoption durch den Auftraggeber von 12 Monaten (Januar bis Dezember 2027)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76, 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Inte … ganz lesenZur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen kann sich der Bieter an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76, 53113 Bonn Tel.: +49228/9499-0 +49228-9499-562 +49228-9499-568 Fax: +49228/9499-400 +49228/9499-163 Email: vk@bundeskartellamt.bund.de Internet: www.bundeskartellamt.de wenden. 10 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB ist der Vertragsschluss möglich. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: „§ 160, Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Ange-bot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-, oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) e. V., Bonn1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

15vergebene Aufträge
–Angebotszahl bei nur 7 Losen angegeben
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d2f9ed5-7a56-4470-9ced-7c7362a759c9.