Durchführung von Ad-hoc-Studien für die regionalspezifische Begleitung und Bewertung ausgewählter Interventionen im GAP-Strategieplan für Baden-Württemberg
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen MLR-446-2025/02/06-55veröffentlicht 23.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 42 Monate
- 17.06.2025 – 31.12.2028
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 42 Monate17.06.2025 – 31.12.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70182, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Preis30 %
- Studienausführungskonzept56 %
- Studienübergreifender Arbeitsplan14 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 17 MonatenLaufzeit bis 31.12.2028
- Veröffentlichungvor 17 Monaten
- Heute
Beschreibung
In Ergänzung zur Evaluierung des nationalen GAP-Strategieplans Deutschlands sollen zur Bewertung und künftigen Ausgestaltung der GAP nach 2027 in ausgewählten Förderbereichen/ Interventionen der 2. Säule (ELER) und der 1. Säule (EGFL) in Baden-Württemberg Antworten auf spezifische Fragestellungen gefunden werden. Die dafür vorgesehenen Ad-hoc-Studien betreffen im ersten Schritt acht vorwiegend nicht-flächenbezogene bzw. investive baden-württembergische Förderprogramme. Optional sollen bei Bedarf bis zu vier weitere Ad-hoc-Studien in Auftrag gegeben werden (Option 1-4). Optional ist eine zusätzliche Arbeitsleistung während der Vertragslaufzeit in Stundensätzen abrechenbar (Option 5).
Eine regionale Evaluierung unterliegt nicht den strikten Vorgaben der EU-Kommission. Ad-hoc-Studien liefern im Vergleich zur klassischen Evaluierung schnellere und gezieltere Antworten auf spezifische Fragen.
Eine nähere Beschreibung der Beschaffungsleistung entnehmen Sie bitte dem Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" mit den dazugehörigen Anlagen
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Der Anteil des Preises an den Bewertungskriterien beträgt 30%. Jeder im Leistungsverzeichnis anzugebende pauschale Einzelpreis pro Einzelleistung wird gewertet, wobei die Preisangebote für die Ad-hoc-Studien eins bis acht durch Multiplikation mit dem Faktor 2 doppelt so stark ins Gewicht fallen wie die Preisangebote für die optionalen Leistungen 1 bis 5.
- Qualität
- StudienausführungskonzeptStudienausführungskonzept Für die Bewertung sind zwei Studienausführungskonzepte vorzulegen. Ein Ausführungskonzept ist zu der Studie "DIV - Langfristige Wirkungen der Förderungen von Investitionen zur Diversifizierung" zu erstellen und ein weiteres Ausführungskonzept wahlweise von der Ad-hoc-Studie - "FAKT II - Steigerung des Tierwohls" oder - "IKLB - Erhalt kleiner landwirtschaftlicher Betriebe und Mehrwert eines Betreuers". Der Bieter kann maximal zwei Studienausführungskonzepte vorlegen, da nur zwei Konzepte bewertet werden. In den beiden Studienausführungskonzepten stellt der Bieter die für die Studie geeigneten inhaltlichen und methodischen Vorgehensweisen dar. Der/die Bietende hat u.a. zu beschreiben wie er/sie jeweils beabsichtigt, die Projektziele der Leistungsbeschreibung umzusetzen. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: - Beide Konzepte umfassen alle Teile der Fragestellung bzw. der genannten Aspekte für die jeweilige Ad-hoc-Studie. - Es ist jeweils ein konkretes methodisches Vorgehen vorgeschlagen, welches die Begünstigten einbezieht. Der Umfang jedes Konzeptes darf pro Studie 15 DIN-A4-Seiten bei Schriftgröße 11 nicht überschreiten.
- Qualität
- Studienübergreifender ArbeitsplanStudienübergreifender Arbeitsplan: Für die Bewertung wird ein schriftlich zu erstellender studienübergreifender Arbeitsplan gefordert, aus welchem hervorgeht, wie der Bieter die Durchführung der Ad-hoc-Studien eins bis acht zeitlich unter Wahrung der angegebenen Fristen (siehe Anlage 2 der Leistungsbeschreibung) plant. Der studienübergreifende Arbeitsplan muss mindestens enthalten: - die voraussichtlichen Starttermine pro Studie - die voraussichtliche Bearbeitungsdauer pro Studie - die Personaleinsatzplanung: die Anzahl der eingesetzten Personen pro Studie Der Umfang des studienübergreifenden Arbeitsplans darf 10 DIN-A4-Seiten bei Schriftgröße 11 nicht überschreiten.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 17.06.2025
- Vertragsende
- 31.12.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Eine nähere Beschreibung der Optionen entnehmen Sie bitte dem Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" mit den dazugehörigen Anlagen
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten … ganz lesenkürzer
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYT0BZ3RR4 Wir verweisen auf die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| IfLS Beratung und Projekte GmbH, Frankfurt a. M. | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart
- Website
- mlr.baden-wuerttemberg.de
- Kontakt
- vergabe@
mlr.bwl.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SThree GmbH3 Zuschläge
- Abacus Experten GmbH2 Zuschläge
- Just Jobs GmbH2 Zuschläge
- MANNDECKUNG GmbH2 Zuschläge
- STRAUSS Zeitarbeit GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 26.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7ade1f75-4b75-4870-8514-454e2bb1eed1.