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vergebenEU-weitDienstleistungen

Durchführung von Ad-hoc-Studien für die regionalspezifische Begleitung und Bewertung ausgewählter Interventionen im GAP-Strategieplan für Baden-Württemberg

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen MLR-446-2025/02/06-55veröffentlicht 23.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 530 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
42 Monate17.06.2025 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Stuttgart70182, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 59 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Studienausführungskonzept56 %
  • Studienübergreifender Arbeitsplan14 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 17 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

In Ergänzung zur Evaluierung des nationalen GAP-Strategieplans Deutschlands sollen zur Bewertung und künftigen Ausgestaltung der GAP nach 2027 in ausgewählten Förderbereichen/ Interventionen der 2. Säule (ELER) und der 1. Säule (EGFL) in Baden-Württemberg Antworten auf spezifische Fragestellungen gefunden werden. Die dafür vorgesehenen Ad-hoc-Studien betreffen im ersten Schritt acht vorwiegend nicht-flächenbezogene bzw. investive baden-württembergische Förderprogramme. Optional sollen bei Bedarf bis zu vier weitere Ad-hoc-Studien in Auftrag gegeben werden (Option 1-4). Optional ist eine zusätzliche Arbeitsleistung während der Vertragslaufzeit in Stundensätzen abrechenbar (Option 5).

Eine regionale Evaluierung unterliegt nicht den strikten Vorgaben der EU-Kommission. Ad-hoc-Studien liefern im Vergleich zur klassischen Evaluierung schnellere und gezieltere Antworten auf spezifische Fragen.

Eine nähere Beschreibung der Beschaffungsleistung entnehmen Sie bitte dem Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" mit den dazugehörigen Anlagen

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis30 %
Studienausführungskonzept56 %
Studienübergreifender Arbeitsplan14 %
Preis
Der Anteil des Preises an den Bewertungskriterien beträgt 30%. Jeder im Leistungsverzeichnis anzugebende pauschale Einzelpreis pro Einzelleistung wird gewertet, wobei die Preisangebote für die Ad-hoc-Studien eins bis acht durch Multiplikation mit dem Faktor 2 doppelt so stark ins Gewicht fallen wie die Preisangebote für die optionalen Leistungen 1 bis 5.
Qualität
StudienausführungskonzeptStudienausführungskonzept Für die Bewertung sind zwei Studienausführungskonzepte vorzulegen. Ein Ausführungskonzept ist zu der Studie "DIV - Langfristige Wirkungen der Förderungen von Investitionen zur Diversifizierung" zu erstellen und ein weiteres Ausführungskonzept wahlweise von der Ad-hoc-Studie - "FAKT II - Steigerung des Tierwohls" oder - "IKLB - Erhalt kleiner landwirtschaftlicher Betriebe und Mehrwert eines Betreuers". Der Bieter kann maximal zwei Studienausführungskonzepte vorlegen, da nur zwei Konzepte bewertet werden. In den beiden Studienausführungskonzepten stellt der Bieter die für die Studie geeigneten inhaltlichen und methodischen Vorgehensweisen dar. Der/die Bietende hat u.a. zu beschreiben wie er/sie jeweils beabsichtigt, die Projektziele der Leistungsbeschreibung umzusetzen. Hierfür sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: - Beide Konzepte umfassen alle Teile der Fragestellung bzw. der genannten Aspekte für die jeweilige Ad-hoc-Studie. - Es ist jeweils ein konkretes methodisches Vorgehen vorgeschlagen, welches die Begünstigten einbezieht. Der Umfang jedes Konzeptes darf pro Studie 15 DIN-A4-Seiten bei Schriftgröße 11 nicht überschreiten.
Qualität
Studienübergreifender ArbeitsplanStudienübergreifender Arbeitsplan: Für die Bewertung wird ein schriftlich zu erstellender studienübergreifender Arbeitsplan gefordert, aus welchem hervorgeht, wie der Bieter die Durchführung der Ad-hoc-Studien eins bis acht zeitlich unter Wahrung der angegebenen Fristen (siehe Anlage 2 der Leistungsbeschreibung) plant. Der studienübergreifende Arbeitsplan muss mindestens enthalten: - die voraussichtlichen Starttermine pro Studie - die voraussichtliche Bearbeitungsdauer pro Studie - die Personaleinsatzplanung: die Anzahl der eingesetzten Personen pro Studie Der Umfang des studienübergreifenden Arbeitsplans darf 10 DIN-A4-Seiten bei Schriftgröße 11 nicht überschreiten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
17.06.2025
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Eine nähere Beschreibung der Optionen entnehmen Sie bitte dem Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" mit den dazugehörigen Anlagen
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten … ganz lesen§ 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYT0BZ3RR4 Wir verweisen auf die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
IfLS Beratung und Projekte GmbH, Frankfurt a. M.1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

39vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (38 Lose mit Angabe)
773.340 €Zuschlagswert im Median
236.854 € – 1,43 Mio. €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7ade1f75-4b75-4870-8514-454e2bb1eed1.