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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarung

DMS-Scanservices für das Land Hessen

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0112veröffentlicht 03.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 292 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: Software in Hessen (24 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
5,31 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 6,37 Mio. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Software des Herstellers Tungsten Automation, Pflege, Betriebsunterstützung und Consulting für die DMS-Services (Scannen und Konvertierung) im Land Hessen

Beschreibung des Loses

Die Software Tungsten Capture und VirtualRescan (Hersteller: Tungsten Automation) wird in der hessischen Landesverwaltung auf Enterprise-Niveau seit 2005 im laufenden zentralen Produktionsbetrieb im Rahmen einer Client-Server-Lösung (innerhalb des Landesintranets) eingesetzt, um die eingescannten Dokumente der hessischen Dienststellen hauptsächlich an das Zielsystem DMS (HeDok bzw. DMS 4.0) sowie an SAP und an Microsoft Shares zu übergeben. Die gescannten Dokumente werden für das DMS des Landes Hessen nach PDF/A konvertiert. Eine Konvertierung von elektronischen Dokumenten wie z.B. Word-Dateien, E-Mails mit Anhängen/Signatur oder ZIP-Dateien wird zur Langzeitarchivierung ebenfalls nach PDF/A vorgenommen. Die Clients befinden sich dezentral bei den Landeskunden und werden für die Scanerstellung und -weiterleitung an die HZD benötigt, der produktive Serverbetrieb mit weiterer Verarbeitung der Stapel wird zentral in der HZD gewährleistet. Die Konvertierung zur Langzeitarchivierung kann zentral für die einzelnen Verfahren konfiguriert werden (z.B. verschiedene Zielformate). Parallel wird bereits mit dem erworbenen Produkt Tungsten TotalAgility eine zentrale Umgebung in der HZD betrieben, auf welcher ein Scanservice für DMS und weitere Fachverfahren sowie ein webbasierter Konvertierungsservice entwickelt und betrieben werden. Für die stattfindende Systemtransition des Scan-Service von DMS, wird die bestehende Tungsten Total Agility Umgebung mit erhöhten (Sicherheits-)Anforderungen entsprechend neu aufgebaut und in einen dauerhaften zentralen Betrieb überführt. Sämtliche bisherigen produktiven Services des Systems Tungsten Capture sollen anschließend abgelöst werden. Ausschreibungsgegenständlich sind folgende Leistungen: 1. Softwarepflege: Der Umfang der bereits vorhandenen, unbefristet überlassenen Lizenzen von Tungsten Capture, VRS sowie dem Lizenzpool zu Tungsten TotalAgility und PowerPDF ist dem Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. 2. Lizenz-Neubeschaffungen (zeitlich befristete Überlassung): Im Zuge des Übergangs von Tungsten Capture nach Tungsten TotalAgility wird mit einer Beschaffung von ca. 250 TotalAgility-Benutzerlizenzen, ca. 6 Mio. Seitenvolumen p.a. sowie weiteren funktionalen Lizenzen für unterstützende Nebenprodukte wie z. B. Textextraktion, Outputoptimierung oder Prozessautomation gerechnet. Ggf. werden für Tungsten Capture bis zum Zeitpunkt des System-Shifts noch Lizenzen für weitere ca. 5 Concurrent Stationen und 5 VRS geschätzt. 3. Projektleitung und -management, Konzepterstellung, Analyse, Beratung, Schulung, Dienstleistung, Einführung zur Inbetriebnahme, erweiterter Support: Für die Transition von Tungsten Capture nach Tungsten TotalAgility benötigt die HZD auf höchste Produktkenntnis, langjährige einschlägige Erfahrungen und einem Höchstmaß an Expertenkompetenz und -verfügbarkeit sowie Innovationsfreudigkeit beruhende IT-Dienstleistungen und Projektleistungen. Hinzu kommen ein dauerhaft angelegter erweiterter Supportbedarf sowie - abhängig von der Beauftragung spezieller, kundenspezifischer Lösungen - weitere Bedarfe für Analyse, Beratung, Schulung und Inbetriebnahme. Für die Gesamtlaufzeit von vier Jahren wird von voraussichtlich 5.400 Stunden ausgegangen (unverbindliche Schätzmenge). Bei der Dienstleistungserbringung entspricht ein Personenjahr 220 Personentagen und ein Personentag acht Stunden. Diese Angabe stellt keine Mindestabnahmemenge dar. Weitere Einzelheiten sind der Datei "B 03 Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Wertungsrelevante Gesamtangebotssumme (brutto) in Feld J63 (Datei "A 03 Preisblatt")

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich die Rahmenvereinbarung um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
6.371.054 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 6.371.054,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf
Hinweis
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zum Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich d … ganz lesenEine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zum Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "A 05 Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "A 06 Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014: Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "A 09 Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "A 04 Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "A 02 Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Zutreffend und vollständig ausgefülltes Preisblatt (Datei "A 03 Preisblatt") sowie Hersteller-Preisliste für die Eurozone des Herstellers Tungsten Automation (Es gilt die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung dieser Ausschreibung im EU-Amtsblatt [siehe Datum der Veröffentlichung in der Bekanntmachung] aktuelle Hersteller-Preisliste für die Eurozone des Herstellers Tungsten Automation). (6) Hinweis der Vergabestelle zu den Kompetenzprofilen: Mit dem Angebot sind noch keine konkreten Personen zu benennen und für diese die Kompetenzprofile ausgefüllt einzureichen. Die Kompetenzprofile dienen der Überprüfung der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Mindestqualifikationen an das einzusetzende Personal. Sie werden nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und vor Abschluss eines Einzelabrufs von dem Auftragnehmer zum Nachweis angefordert, dass das angebotenen Personal die Mindestqualifikationen erfüllt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
softgate gmbh, Erlangen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

130vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (114 Lose mit Angabe)
408.550 €Zuschlagswert im Median
232.996 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 30 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Hessen (24 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 19.01.2026
  3. BekanntmachungFrist 19.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d50fe1e2-9e31-4cd0-9425-64cd04932417.