Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH, KielRegion GmbH - SH-Navi - Los 1 - Entwicklungsleistungen
Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH · Flensburg, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 62-25 (Los 1) (BvA)veröffentlicht 18.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 269 Tsd. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 269 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Flensburg24937, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 128 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 51 Tagen
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Gesamtvorhabens ist die konzeptionelle, technische und operative Umsetzung des Projekts "SH-Navi" als offene, modulare und möglichst Open-Source-basierte Mobilitätsplattform zur intermodalen, multimodalen und datenbasierten Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote. Ziel des Gesamtprojekts ist die schrittweise Entwicklung, Integration und Bereitstellung einer zukunftsfähigen digitalen Mobilitätslösung, die unterschiedliche Verkehrsträger, Routing-, Daten-, Informations- und perspektivisch weitere ergänzende Mobilitätsfunktionen in einer gemeinsamen Systemarchitektur zusammenführt. Zur sachgerechten Strukturierung des Gesamtvorhabens sowie zur klaren Trennung unterschiedlicher Leistungsbereiche wird das Projekt in zwei fachlich und funktional miteinander verbundene, jedoch vergabeseitig getrennte Lose aufgeteilt: 1. Los 1 - Entwicklung, Anpassung, Integration und technische Weiterentwicklung der Anwendungs- und Systemlandschaft - Los 1 umfasst insbesondere die konzeptionelle, technische und operative Entwicklung, Anpassung, Integration, Konfiguration, Customizing-, Entwicklungs- und Erweiterungsleistungen im Zusammenhang mit der Webanwendung, optionalen Zusatzmodulen (z. B. App), technischen Schnittstellen, Routing-, Daten- und Systemlogiken sowie die Umsetzung der vertragsgegenständlichen Entwicklungsleistungen im vorgesehenen Projektmodell. 2. Los 2 - Bereitstellung, Betrieb, Hosting, produktionsnahe Infrastruktur und operative Betriebsverantwortung - Los 2 umfasst insbesondere die produktionsnahe Bereitstellung, Betriebs-, Hosting-, Deployment-, Infrastruktur-, Systemumgebungs-, Betriebsführungs- sowie gegebenenfalls weitere betriebsbezogene Leistungen zur dauerhaften operativen Nutzung des Gesamtprodukts. Beide Lose stehen in einem funktionalen Gesamtzusammenhang, verfolgen jedoch unterschiedliche Leistungsgegenstände, Verantwortungsbereiche und vertragliche Schwerpunkte. Die konkrete Ausgestaltung der Schnittstellen, Mitwirkungs- und Übergabepflichten zwischen den Losen ergibt sich aus den jeweiligen Vergabe- und Vertragsunterlagen. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich das Los 1.
Beschreibung des Loses
Die vorliegenden Vergabeunterlagen, Leistungsbeschreibungen, Anforderungen und Wertungsvorgaben beziehen sich ausschließlich auf Los 1 - Entwicklung, Anpassung, Integration und technische Weiterentwicklung der Anwendungs- und Systemlandschaft. Nicht Gegenstand dieser Unterlagen sind demgegenüber Leistungen des Loses 2, insbesondere keine primären Betriebs-, Hosting-, produktionsseitigen Infrastruktur- oder dauerhaften Systembetriebsleistungen, soweit in den Unterlagen nicht ausdrücklich etwas Abweichendes oder losübergreifend Erforderliches geregelt ist. Soweit im Rahmen von Los 1 Anforderungen an Entwicklungs-, Test-, Integrations-, Übergabe-, Schnittstellen- oder vorbereitende Bereitstellungsleistungen bestehen, dienen diese ausschließlich der vertragsgemäßen Umsetzung der Entwicklungsleistungen des Loses 1 und begründen für sich genommen keine Übernahme der originären Leistungsgegenstände des Loses 2. Für die Leistungen dieses Loses 1 steht ein maximales Budget von 320.000 EUR (brutto) zur Verfügung. Die Budgetvorgabe bezieht sich nicht auf Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden. Angebote, die dieses Budget übersteigen, sind vom Verfahren auszuschließen.
Gegenstand nach CPV
- 72262000Software-EntwicklungHauptgegenstand
- 72230000Entwicklung von kundenspezifischer Software
- 72263000Software-Implementierung
- 72267000Software-Wartung und -Reparatur
- 72268000Bereitstellung von Software
- 48810000Informationssysteme
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- WertungspreisDie Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage 3) und die Leistungspunkte aus der Bewertungsverzeichnis (Anlage A8) des Bieters.
- Qualität
- LeistungspunkteDie Angebote werden nach der Einfachen Richtwertmethode bewertet. Bei der Einfachen Richtwertmethode wird das Verhältnis von Preis und Leistung als Quotient zu einer Kennzahl "Z" errechnet: Z = L (Leistung) / P (Gesamtangebotspreis als Wertungspreis) Der Gesamtangebotspreis ergibt sich aus dem Preisblatt (Anlage 3) und die Leistungspunkte aus der Bewertungsverzeichnis (Anlage A8) des Bieters.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenkürzer
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMVRF# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unt … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMVRF# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Der Bieter oder im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft die*der bevollmächtigte Vertreter*in hat mit der Abgabe des Angebots zu erklären, - dass ihr*ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebot einschließlich aller Anlagen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann; - dass sie*er sich damit einverstanden erklärt, dass durch den Auftraggeber zur Überprüfung der Angaben unter Wahrung der Vertraulichkeit gegebenenfalls weitere/ergänzende Angaben/Unterlagen angefordert werden können; - dass sie*er bestätigt, dass sie*er die Unterlagen zum Vergabeverfahren einer vollständigen Überprüfung unterzogen hat und das Vorhaben sowie die für das Verfahren geltenden Bedingungen mit der für das Angebot erforderlichen Genauigkeit beurteilen kann und sich mit den aufgestellten Verfahrensregeln ausdrücklich einverstanden erklärt. Hinweis: Für die Nachweise in diesem Verfahren sind zunächst formlose Eigenerklärungen ausreichend, soweit nicht anderweitig angegeben. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden. In den beigefügten Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| hanseatics rich media gmbh & co. kg, Hamburg | 8 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friesische Straße 21, 24937 Flensburg
- Kontakt
- vergabestelle@
bbt-kanzlei.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Daten-Kompetenzzentrum Städte und Regionen DKSR GmbH2 Zuschläge
- Dedalus HealthCare GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 29.06.2026
- 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 29.06.2026 auf 13.07.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e66a3cf-245a-44bc-8faa-57aee2e163af.