Digitalagentur Flensburg: DIUM (Los 2 - Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb) - BvA
Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH · Flensburg, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 202-25 (Los 2)veröffentlicht 02.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 158 Tsd. €
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 20 Verlängerungen
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Schleswig-Holstein.
- Leistungsbeschreibung IBM Subscription & Support und HCL Subscription & SupportInvestitionsbank Schleswig-Holstein · 24143 KielFrist 23.11.2026
- UEM OSS/MPCDataport AöR · AltenholzFrist 17.11.2026
- Supportvertrag für OpenStackDataport AöR · AltenholzFrist 19.11.2026
- Vertriebspartnerschaft KI-ProdukteDataport AöR · AltenholzFrist 08.10.2029
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 20-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 158 Tsd. €
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 20 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Flensburg24937, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 128 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 7,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Leistung50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sind seit 2022 als "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" eines von bundesweit 73 MPSCs (Modellprojekte Smart Cities). Das Modellprojekt unterstützt Maßnahmen, bei denen durch die Nutzung von Daten der Alltag der Menschen erleichtert, die Lebensverhältnisse verbessert und die Region zukunftsfest gemacht werden sollen. Die Digitalagentur Flensburg plant für das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" die Entwicklung eines Portals zum inselübergreifenden und integrativen regionalen Onboarding mit Dialogbildungsfunktion sowie Anknüpfung an die Bürgerportale. Für dieses Projekt wurde eine Lenkungsgruppe mit verschiedenen Fachexperten (aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft) gegründet, welche bei der Planung des Portals, der sogenannte "Digitale(n) Insel-Umzugs-Manager(s)" (DIUMs), maßgeblich beteiligt waren und welche in die Entwicklung des Portals als Stakeholder einzubeziehen ist. Der "Digitale Insel-Umzugs-Manager" (DIUM) verfolgt das übergeordnete Ziel eines landesweiten Rollouts und richtet sich primär an zukünftige EinwohnerInnen der "Smarten Grenzregion zwischen den Meeren". Sein Fokus liegt auf der bestmöglichen Integration neuer BewohnerInnen in die Region, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Der Umzug von Menschen und besonders von Fachkräften auf die Inseln und Halligen soll anhand digitaler Mittel vereinfacht und professionalisiert werden. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie die Förderbank KfW unterstützen mit dem Bundesprogramm Modellprojekte Smart Cities (MPSC) seit 2019 Städte und Gemeinden dabei, innovative Lösungen für eine nachhaltige und digitale Entwicklung in Städten und Regionen zu entwickeln. Es handelt sich um ein Fördermittelprojekt.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Auftrags ist die Entwicklung, die Bereitstellung und der Betrieb einer Open-Source-Portals zum inselübergreifenden und integrativen regionalen Onboarding sogenannter "Digitale Insel Umzugs-Manager" (DIUM) in Form eines as a Service Modells. Für die Umsetzung des DIUMs schreibt die Digitalagentur Flensburg (Auftraggeber) die nachstehenden Dienstleistungen aus: 1. Los 1: Product Owner und 2. Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals. Los 1: Product Owner Zur erfolgreichen Umsetzung wird ein erfahrener Product Owner (Los 1) benötigt, der die Entwicklung und kontinuierliche Optimierung des Produkts maßgeblich steuert. Dies beinhaltet insbesondere die Kommunikation aller Beteiligten zu gewährleisten und das Projekt voranzubringen. Weitere konkrete Aufgaben sind das Erstellen eines Pflichtenheftes für die Tools des DIUMs (nach erfolgter Ausschreibung), die Überwachung der Softwareentwicklung, der permanente Abgleich des Pflichtenheftes mit dem Lastenheft aus der Ausschreibung, Fehlerdokumentation und Sicherstellung der Fehlerelemination, die Kontrolle im Test-Betrieb, Fehleranalyse und die Koordination der weiteren Fehlerelemination im Testbetrieb. Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals Das Portal - Digitaler Insel Umzugs-Manager (DIUM) - stellt dabei eine innovative Software as a Service (SaaS) - Lösung dar, die Teile des Prozesses eines Umzugs auf eine Insel oder Hallig digitalisiert und erleichtert. Dieses soll vor allem durch die Bereitstellung von Schnittstellen zu Drittsystemen (wie beispielsweise Onlinezugangsgesetz (OZG)-Leistungen oder das Bürgerportal) sichergestellt werden. Die Anwendung soll Privatpersonen, Unternehmen und Behörden unterstützen, indem sie eine Verbindung zwischen den Bedürfnissen der ArbeitnehmerInnen und den behördlichen Prozessen herstellt. Die geographische Ausrichtung des DUIMs ist zunächst auf die nordfriesischen Inseln und Halligen fokussiert. Dieses offene Verfahren betrifft das Los 2: Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals. Es erfolgt eine Aufteilung der Leistungen in 2 Lose. Die Bieter können ein Angebot auf das Los 1 und auf das Los 2 abgeben, jedoch erfolgt der Zuschlag nur auf eines der beiden Lose. Aus diesem Grund ist vom Bieter bereits bei Abgabe der Angebote zu entscheiden, auf welches Angebot ein Zuschlag erfolgen soll, falls der Bieter bei beiden Losen das wirtschaftlichste Angebot abgeben hat. Laufzeit: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Der Start des Produktivbetriebs (Betriebsbereitschaft) der Leistung ist der 01.01.2026. Die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (dezimal, genau) 0,5Preis siehe Anlage 2 -Leistungsverzeichnis und Preisblatt
- Qualität
- LeistungGewichtung (dezimal, genau) 0,5Leistung siehe Anlage 2 -Leistungsverzeichnis und Preisblatt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- bis zu 20-mal: Die Verträge verlängern sich automatisch, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Kalendermonats gekündigt wird.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenkürzer
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 12. Vergabenachprüfstelle Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel Telefon: 0431 988-4542 Fax: 0431 988-4702 E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J5PX6
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| wer denkt was GmbH, Darmstadt | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friesische Straße 21, 24937 Flensburg
- Kontakt
- vergabestelle@
bbt-kanzlei.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Schleswig-Holstein (4 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Daten-Kompetenzzentrum Städte und Regionen DKSR GmbH2 Zuschläge
- Dedalus HealthCare GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 05.06.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.05.2025 auf 05.06.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 27.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 618d9431-8478-4e2b-9ef3-2e6473e38434.