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Digitalagentur Flensburg - technische Projektleitung für das Projekt "SH-Navi" (BvA)

Digitalagentur Smarte Grenzregion GmbH · Flensburg, Schleswig-Holstein

Aktenzeichen 588-25 (BvA)veröffentlicht 25.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 414 Tagen abgelaufen

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monatebis zu 20 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Flensburg24937, Schleswig-Holstein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 128 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 7,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Leistung50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Flensburg und die Kreise Schleswig-Flensburg und Nordfriesland sind seit 2022 als "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) eines von bundesweit 73 MPSCs (Modellprojekte Smart Cities). Das Modellprojekt unterstützt Maßnahmen, bei denen durch die Nutzung von Daten der Alltag der Menschen erleichtert, die Lebensverhältnisse verbessert und die Region zukunftsfest gemacht werden sollen. Um die Mobilitätswende auch in den ländlichen Räumen voranzubringen, müssen attraktive, komfortable und einfach nutzbare Alternativen zum motorisierten Individualverkehr zur Verfügung gestellt und v.a. sichtbar gemacht werden. Ein wichtiger Baustein dafür sind digitale Angebote und die Verfügbarkeit von zugrundeliegenden Mobilitätsdaten. So wird der Umstieg vom Auto auf den Umweltverbund einfacher. Und genau da setzt das SH-Navi an: Mit dem "SH-Navi" soll eine intermodale Mobilitätsplattform entstehen, die für jede nachgefragte Relation, ganz nach den Wünschen und Möglichkeiten der Nutzenden, Angebote des ÖPNV, den Fuß- und Radverkehr, aber auch den Individual- und den Bedarfsverkehr (bspw. On-Demad-Verkehre des Projektes SMILE24) in der Region sowie Mitfahrangebote miteinander kombiniert und dabei verfügbare Echtzeit-Informationen, bspw. aus dem ÖPNV und von SHaringanbietern, berücksichtigt. Die Digitalagentur Flensburg plant daher für das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" mit dem Projekt "SH-Navi" die Entwicklung eines Mobilitätsportals zur individuellen intermodalen Routen- und Reiseplanung in der Region sowie perspektivisch bis zum Ende des Förderzeitraums (Ende 2027) die Anknüpfung dieses Dienstes an die entstehende Regionale Info-App. Ein erster Prototyp des Portals existiert bereits und soll im Rahmen des Förderprojektes nach den Vorgaben des Auftraggebers weiterentwickelt werden. Dieser Prototyp des "SH-Navi" basiert auf der Pionierarbeit des Referenz-Projektes "Stadtnavi" in Herrenberg, welches auf Grundlage der Open-Source-Software-Projekte OpenTripPlanner (USA) und Digitransit (Finnland) entwickelt wurde. Für das Projektbündel "Adaptive Mobilität" wurde eine interkommunale Arbeits- und Lenkungsgruppe mit Expert*innen aus den beteiligten Kommunen gegründet, welche bei der Umsetzung des "SH-Navi" als Stakeholder einzubeziehen ist. Der "SH-Navi" verfolgt das langfristige Ziel eines landesweiten Rollouts und richtet sich im ersten Schritt zunächst primär an alle Einwohner*innen der "Smarten Grenzregion zwischen den Meeren" und der benachbarten "KielRegion". Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie die Förderbank KfW unterstützen mit dem Bundesprogramm Modellprojekte Smart Cities (MPSC) seit 2019 Städte und Gemeinden dabei, innovative Lösungen für eine nachhaltige und digitale Entwicklung in Städten und Regionen zu entwickeln. Es handelt sich um ein Fördermittelprojekt. Im Projekt "SH-Navi" kooperiert die SGR eng mit dem benachbarten MPSC "Smarte KielRegio". Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung der MPSC ist unterzeichnet.

Beschreibung des Loses

Gegenstand des Auftrags ist die technische Projektleitung für das Projekt "SH-Navi". Zur erfolgreichen Umsetzung wird ein erfahrener technischer Projektleiter als externe Projektleitung benötigt, der die Entwicklung und kontinuierliche Optimierung des Produkts maßgeblich steuert. Dies beinhaltet insbesondere die Kommunikation aller Beteiligten zu gewährleisten und das Projekt voranzubringen. Weitere konkrete Aufgaben sind das Erstellen eines Lastenheftes für die Vergabe der softwaretechnische Umsetzung des Vorhabens "SH-Navi", das Erstellen eines Pflichtenheftes für die die Umsetzung der einzelnen Schritte (nach erfolgter Ausschreibung) in Abstimmung mit der teamseitigen Projektleitung des Auftraggebers, die Überwachung der Softwareentwicklung, der Abgleich des Pflichtenheftes mit dem Lastenheft aus der Ausschreibung, Fehlerdokumentation und Sicherstellung der Fehlerelemination, die Kontrolle im Test-Betrieb, Fehleranalyse und die Koordination der weiteren Fehlerelemination im Test- und später im Livebetrieb. Im ersten Schritt ist insbesondere die Mitwirkung an der Erstellung der Vergabeunterlagen und in der Durchführung der Vergabe an einen geeigneten Softwareentwickler für die technische Umsetzung des Vorhabens (Entwicklung, Bereitstellung und Betrieb des Portals) prioritär. Diese Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung und Kooperation mit der teamseitigen Projektleitung in der Digitalagentur und bei der Lead-Gebietskörperschaft (Kreis Schleswig-Flensburg). Weiterhin wird vom Auftragnehmer eine Mitwirkung in der Vernetzung mit anderen Kommunen im bereits existierenden Netzwerk von Stadtnavi-basierten Instanzen erwartet. Rolle technische Projektleitung im Projektkontext Zum Rollenverständnis in der Umsetzung soll folgende Übersicht der zentralen Umsetzungsakteure mit den ihnen zugedachten Rollen dienen. Rolle Inhalte Verantwortlich Entwicklerteam Software(weiter)entwicklung gemäß gemeinsamem Backlog, Implementierung von Features, Bugfixes, aktive Rolle in der Weiterentwicklung der Dienste Vorschläge für neue Features etc.) Entwicklerteam, welches durch ein separates Vergabeverfahren zu beauftragen ist. Inhaltliche Projektleitung Gesamtkoordination, Release-Management Regionales Community- und Stakeholder-Management Die inhaltliche Projektleitung wird durch das Modellprojekt "Smarte Grenzregion zwischen den Meeren" (SGR) gestellt. Technische Projektleitung/ Technischer Supervisor Technische Standards, Qualität, Sicherheit, Architektur, Code Review Erstellung von Lasten- und Pflichtenhaften für Softwareentwickler Mitwirkung an überregionalem Community-Management (Stadtnavi-Netzwerk; internationale Entwickler-Community Die technische Projektleitung ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Zusammenspiel und die Aufgabentrennung zwischen Gesamtprojektseitiger Projektleitung und technischer Projektleitung ist im Laufe des Prozesses verhandelbar i.S. einer Aufgabenübertragung untereinander, wo dies sachlich geboten erscheint. Die Rolle des noch zu findenden Dienstleisters für die Softwareentwicklung bleibt davon unberührt. Laufzeit Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um einen (1) weiteren Monat, wenn nicht eine der Parteien zwei Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit / des Verlängerungsendes kündigt. Budget Für die einmaligen Leistungen, die wiederkehrenden Leistungen und einen Teil der Leistungen nach Aufwand (vgl. hierzu die Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preisblatt - P (Preisblatt) - Nr. P1, P2 sowie P3.1) wird über den gesamten Zeitraum ein maximales Budget i.H.v. 150.000,00 Euro (brutto) vorgegeben.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Leistung50 %
Preis
Wertungspreis gem. der Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preisblatt, Blatt P
Qualität
LeistungLeistungspunkte gem. der Anlage 2 - Leistungsverzeichnis und Preisblatt, Blatt LA

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 20-mal: Der Vertrag beginnt mit Zuschlag. Die Vertragsdauer beträgt mindestens 12 Monate, und endet spätestens mit Ablauf des Förderzeitraums des Gesamtvorhabens Smarte Grenzregion im Dezember 2027. Der Vertrag verlängert sich nach der Mindestlaufzeit jeweils um einen (1) weiteren Monat, wenn nicht eine der Parteien zwei Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit / des Verlängerungsendes kündigt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
Fristen für Nachprüfungsanträge
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag … ganz lesenBewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMRZT# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unt … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JMRZT# Das Angebotsschreiben nebst Anlagen ist spätestens zu dem unter "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" festgelegten Termin einzureichen. Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center. Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er unverzüglich und vor Abgabe des Angebots darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren über das elektronische Vergabeportal "Deutsches Vergabeportal" (https://www.dtvp.de/Center) erfolgt. Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind die Bieter insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Rhein-Main-Verkehrsverbund Servicegesellschaft mbH (rms GmbH), Frankfurt am Main6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Schleswig-Holstein. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

68vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (34 Lose mit Angabe)
768.000 €Zuschlagswert im Median
272.313 € – 1,68 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.09.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 19.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a1a3494f-4b51-43bd-a1b4-92078f01a00d.