Digital Rights Management für den SWR und funk
Südwestrundfunk Anstalt des öffentlichen Rechts · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen EU-A/P 11/2025veröffentlicht 16.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 611 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.11.2026 – 31.10.2030
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 611 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.11.2026 – 31.10.2030, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70190, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichit-vergabe.eu
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 6 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 6 Monatennur elektronisch über it-vergabe.eu
- Bindefrist endetvor 3 Monaten77 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 7 TagenLaufzeit bis 31.10.2030
- Heute
Beschreibung
Die vom SWR und funk publizierten Inhalte sind häufig Gegenstand von Raubkopien. Dritte nutzen die Inhalte, indem sie ganze Videos oder Ausschnitte daraus illegal über ihre eigenen Social Media Kanäle verbreiten. Die Social Media Plattformen bieten unterschiedliche Tools, um derartige Urheberrechtsverletzungen zu verfolgen. YouTube, Facebook und Instagram stellen automatisierte Filtersysteme zur Verfügung. Andere Plattformen ermöglichen die manuelle Meldung von Copyright-Verstößen. Angesichts der Präsenz auf unterschiedlichen Plattformen, der Vielzahl der dort veröffentlichten Inhalte und der Masse an illegalen Nutzungen, stellt die wirksame Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen eine zunehmende Herausforderung dar.
Im Rahmen der vorliegenden EU-Ausschreibung soll die Betreuung des Digital Rights Management auf Drittplattformen für die Inhalte des SWR und funk an einen externen Dienstleister vergeben werden.
Gegenstand nach CPV
- 79100000Dienstleistungen im juristischen BereichHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Digital Rights Management für den SWR Hinweis: Der SWR betreut sein Rights Managements auf YouTube selbst, in diesem Bereich müssen keine Leistungen vom Auftragnehmer erbracht werden. - Anwendung und Optimierung von Guidelines zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen - Einstellung plattformspezifischer Policies zur automatischen Erkennung von Urheberrechtsverletzungen - Tägliche Betreuung der Rights Managements-Tools von Meta sowie ggfs. TikTok, sofern eine Bereitstellung durch die Plattform erfolgt - Review und Bearbeitung potentieller Copyright-Claims und Referenzüberschneidungen - Bearbeitung von Konfliktfällen (Disputes & Appeals) - Reference-Management, d.h. Bearbeitung von Referenzüberschneidungen, ungültigen Referenzen und eigentumsrechtlichen Konflikten -Absetzung und Verfolgung manueller Claims - Cross Plattform Rights Management, d.h. Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen über verschiedene Social Media Plattformen hinweg - Monatliches Reporting und fortlaufende Optimierung | 4 Jahre | 288.403 € |
| 2 | Los 2 - Digital Rights Management für funk '- Anwendung und Optimierung von Guidelines zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen - Einstellung plattformspezifischer Policies zur automatischen Erkennung von Urheberrechtsverletzungen - Tägliche Betreuung der Rights Management-Tools von YouTube, Meta sowie ggfs. TikTok, sofern eine Bereitstellung durch die Plattform erfolgt - Review und Bearbeitung potentieller Copyright-Claims - Absetzung und Verfolgung manueller Claims - Bearbeitung von Konfliktfällen (Disputes & Appeals) - Reference-Management, d.h. Bearbeitung von Referenzüberschneidungen, ungültigen Referenzen und eigentumsrechtlichen Konflikten - Cross Plattform Rights Management, d.h. Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen über verschiedene Social Media Plattformen hinweg (insbesondere TikTok) - Monatliches Reporting und fortlaufende Optimierung | 4 Jahre | 322.689 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- 40%
- Qualität
- 60%
Eignung10 von 10 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitglied … ganz lesenkürzer
Wichtiger Hinweis zur Einbeziehung weiterer Unternehmen: Bei einer Bietergemeinschaft sind die geforderten Nachweise zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur beruflichen Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Nachweise zur Feststellung der fachlich-technischen Leistungsfähigkeit können getrennt nach Aufteilung der Leistung innerhalb der Bietergemeinschaft eingereicht werden. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche finanziell-wirtschaftliche und/oder fachlich-technische Leistungsfähigkeit zu bedienen (§ 47 VgV), hat er/sie die im Bereich der Eignungsprüfung geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung des anderen Unternehmens anhand der übernommenen Leistungen vorzulegen- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit §§ 123, 124 GWB ist von jedem Bieter / jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung im Angebotsschreiben ausgefüllt einzureichen.
- Eintragung in das Handelsregister
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (z.B. Handelsregisterauszug; Pa … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (z.B. Handelsregisterauszug; Partnerschaftsregisterauszug) oder ein vergleichbarer Nachweis zur gewerblichen Leistungserbringung (z.B. Gewerbeanmeldung), nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Bekanntmachungsdatum.- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung: Die Versicherung weist die branchenüblichen Deckungssummen aus und umfasst mindestens folgende Schadenssummen: 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. € pauschal für Vermögensschäden.
- Finanzkennzahlen
Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 … ganz lesenkürzer
Nachweis der Bonität anhand eines Bonitätsnachweises mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, CRIF Bürgel) oder einen gleichwertigen Nachweis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Bank aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Bekanntmachungsdatum). Aus dem Nachweis muss eine Risikoklasse oder eine Ausfallwahrscheinlichkeit hervorgehen. Mindestanforderung an die Bonität: Risikoklasse III Bewertung der Bonität nach dem folgenden Bewertungsschema: Niedriger Zielerfüllungsgrad (0 Pkt.) = Risikoklasse III Mittlerer Zielerfüllungsgrad (5 Pkt.) = Risikoklasse II Hoher Zielerfüllungsgrad (10 Pkt.) = Risikoklasse I- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Darstellung der Umsatzentwicklung je Los im Bereich der ausgeschriebenen Leistung in den letzten drei vorliegenden Geschäftsjahren. Mindestumsatz pro Jahr im Los 1: 170.000 €
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Nachweis von drei Referenzen je Los in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der vergangenen drei Jahre mit folgenden Angaben: - Auftraggeber (Name + Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten) - Auftragszeitraum (von – bis) - Auftragsvolumen (brutto, in €) - Detaillierte Beschreibung des Referenza … ganz lesenkürzer
Nachweis von drei Referenzen je Los in vergleichbarer Art und Größenordnung innerhalb der vergangenen drei Jahre mit folgenden Angaben: - Auftraggeber (Name + Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten) - Auftragszeitraum (von – bis) - Auftragsvolumen (brutto, in €) - Detaillierte Beschreibung des Referenzauftrages (inkl. Benennung der bearbeiteten Plattformen) - Technische Voraussetzung und angewendete Tools bei der Leistungserbringung - Angaben zum Reporting (z.B. eingesetzte Dashboards) - Angaben zu evtl. eingesetzten Unterauftragnehmern Bewertung der eingereichten Referenzen je Los: Die Bewertung der eingereichten Referenzen erfolgt je Los anhand der folgenden Kriterien: A) Die geschützten Videoinhalte sind von großem öffentlichem Interesse und erzielen hohe Reichweiten. Es kommt häufig zu Raubkopien und Urheberrechtsverletzungen. B) Der wirksame Schutz der urheberrechtlich geschützten Inhalte erfordert zeitkritisches und fristgerechtes Arbeiten. C) Der Auftragnehmer setzt für das Rights Management geeignete Tools ein, insbesondere die von den Plattformen zur Verfügung gestellten Tools. D) Unabhängig von der Plattform, auf der die geschützten Videos publiziert wurden, werden Urheberrechtsverletzungen plattformübergreifend auf den gängigen Social Media Plattformen (mindestens YouTube, Facebook, Instagram und TikTok) verfolgt. E) Die Zusammenarbeit profitiert von kurzen und etablierten Kommunikationswegen zu den Plattformbetreibern. Hierdurch können technische Änderungen frühzeitig antizipiert werden. F) Es wird ein regelmäßiges Reporting durchgeführt. Folgende Zielerfüllungsgrade werden bei der Referenzbewertung herangezogen: 0 Punkte = Der vorgegebene Erwartungshorizont wird nicht erfüllt. Halbe Punktzahl = Der vorgegebene Erwartungshorizont wird in Teilen erfüllt. Volle Punktzahl = Der vorgegebene Erwartungshorizont wird erfüllt. Jede Referenz wird einzeln bewertet. Pro Referenz können jeweils die in den Verfahrensunterlagen aufgeführten Maximalpunktzahlen erzielt werden.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Die Eignung wird festgestellt, wenn der Bieter alle A-Kriterien uneingeschränkt erfüllt und mindestens 60 Punkte erreicht.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 31.10.2030
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
Die Grundlaufzeit des Vertrags (Mindestvertragslaufzeit) beträgt 24 Monate mit anschließender Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Die Vertragslaufzeit bzw. Leistungserbringung beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2028, wenn der … ganz lesenkürzer
Die Grundlaufzeit des Vertrags (Mindestvertragslaufzeit) beträgt 24 Monate mit anschließender Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Die Vertragslaufzeit bzw. Leistungserbringung beginnt am 01.11.2026 und endet am 31.10.2028, wenn der Vertrag nicht verlängert wird. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.10.2030, ohne dass es einer Kündigung durch den Auftraggeber bedarf (= maximale Vertragslaufzeit).- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- it-vergabe.eu
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 77 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabev … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nur zulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verfahrens- und Vertragsunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen ve … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Aufgrund der Sanktionsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen verboten, die einen Bezug zu Russland haben als auch an Unternehmen, die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, soweit auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bieter/Bewerber die in Anlage 1 (Angebotsschreiben) integrierte „Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014“ auszufüllen und in Textform unterzeichnet einzureichen. 2) Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, sind daher zu beachten und die erforderliche Verpflichtungserklärung abgeben.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Neckarstr. 230, 70190 Stuttgart
- Kontakt
- vergabe-ap@
swr.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 791 (Dienstleistungen im juristischen Bereich) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1afdee1a-0a3b-49eb-a13a-36a30caa8bbd.