Dienstleistungen Enterprise Client Management in der Finanzverwaltung
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen
Aktenzeichen VG-3000-2026-0006veröffentlicht 13.02.2026erstmals 13.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 10,75 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 05.05.2026 – 04.05.2028
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.
- Wartungleistungen von Server- und Storagesystemen sowie SwitchenLand Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · WiesbadenFrist 09.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 10,75 Mio. €
- Laufzeit
- 2 Jahre05.05.2026 – 04.05.2028, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Kriterienkatalog40 %
- Preis60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 9 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 9 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 8 Monatenüber vergabe.hessen.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 8 Monaten
- Vertragsbeginnvor 6 MonatenLaufzeit bis 04.05.2028
- Bindefrist endetvor 4 Monaten4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von Dienstleistungen für Microsoft Clientsysteme im Kontext der Deployments von Betriebsystemen, erforderlicher Software im Rahmen eines digitalen Verwaltungsarbeitsplatzes und fachlichen Applikation für die hessischen Finanzämter.
Gegenstand nach CPV
- 72260000Dienstleistungen in Verbindung mit SoftwareHauptgegenstand
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Administrator - Enterprise Client Management in der Finanzverwaltung Die hier ausgeschriebene Leistung fokussiert sich auf den Bedarf an IT-Dienstleistern im Umfeld des aktuell von der HZD eingesetzten Microsoft Betriebssystem Windows 11 sowie der angeschlossenen Management Lösungen der Fa. Microsoft. Besondere Herausforderung ist die Integration der in der Finanzverwaltung eingesetzen Software für die Fachverfahren sowie die im KDialog der Länder und des Bundes entwickelten Anwendungen in die Umgebung der HZD. Darunter werden hier Systemumgebungen verstanden, die wesentlich auf Windows-Betriebssystemen und Management-Komponenten für diese Systeme beruhen. Neben Technologien von Microsoft setzt die HZD dabei Software-Komponenten und Hardware-Appliances von weiteren Herstellern ein, um die Clientumgebung zu verwalten. Es wird nach aktuellem Planungsstand von einer Anforderungslage von 960 PT ausgegangen. Die Mindestabnahme beläuft sich insgesamt auf 320 PT und bezieht sich auf die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Die nachfolgend aufgeführten Aufgaben verstehen sich als Konkretisierung der im Rahmen des Clientmanagements in der Finanzverwaltung bzw. der Planung und Projektierung im Umfeld der Windows-Systemumgebungen anfallenden Aufgaben und Themengebiete. Die Aufgabe bezieht sich dabei immer auf die Integration des Standardarbeitplatzes der Finanzverwaltung in die bestehende Managementumgebung der HZD sowie die Migration und Aktualisierung der spezifischen Fachverfahren. Ziel ist eine sichere Betriebsführung und Weiterentwicklung über den gesamten Lebenszyklus der Windows Betriebssysteme hinweg. Zur Erfüllung der Programmziele werden Dienstleister unterschiedlicher Qualifikations- und Erfahrungsstufen benötigt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Leistungen durch jeweils entsprechend qualifizierte Personen erbracht werden. Die für die Erbringung der Leistungen in diesem Bereich eingesetzten Personen müssen zur zeitgerechten Leistungserbringung innerhalb des vertraglich vereinbarten Service-Levels entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Wird im Folgenden der Begriff "Berufserfahrung" verwendet, so sind darunter durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zu Berufserfahrung zählen nicht: Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches. Die Aufgaben des Administrators für Windows Clientsysteme liegen in der Planung und Durchführung von Aufgaben im Umfeld von Windows 11 Systemumgebungen und den Werkzeugen des Windows Managements (MECM) sowie den weiteren von der HZD eingesetzten Management Werkzeugen. Der Administrator übernimmt in Projekten und/oder im Betrieb verantwortlich Arbeitsaufträge und steuert deren Bearbeitung. Leistungsbeschreibung Der Verantwortungsbereich umfasst folgende Aufgaben: Fachlich technischer Bereich •Mitwirkung bei Planung und Weiterentwicklung von Deploymentsystemen und Organisation der fristgerechten Umsetzung der Arbeiten im zugewiesenen Aufgabenumfeld •Verteilung von Softwarepaketen mit MECM •Verteilung von Fachanwendungen aus dem KONSENS-Verbund in der hessichen Finanzverwaltung mit MECM •Verteilung von Security Patches und anderen sicherheitsrelevanten Softwareaktualisierungen im Rahmen des Patchmanagements •Planung von Aktualisierungen im Rahmen des Windwos 11 Lifecycle Managements •Testmanagement mit Vorbereitung und Testdurchführung •Planung des Austausches der Hardware Infrastruktur •Planung von IT-Systemumgebungen unter Berücksichtigung der neuesten Entwicklungen im Bereich der eingesetzten Systeme und Technologien •Erstellen von Installationspaketen bzw. Templates und Images •Automatisierung von Betriebsaufgaben •Inventarisierung von Software-Produkten •Verteilen von Softwarepaketen auf Verteilungspunkte (Configuration Manager Distribution Point) sowie proaktives Monitoring der Replikation •Unterstützung bei der Erstellung und Anpassung von Betriebssystem- und Boot-Images •Durchführung von Systemwartung •Monitoring und Reporting im Umfeld von MECM Servern •Anpassung von SQL-Parametern auf den Servern •Unterstützung bei der Umsetzung architektonischer Anforderungen / Vorgaben u.a. in Multi-Domainumgebungen •Unterstützung bei der Durchführung von Windows 11 Feature Upgrades •Entwicklung von Skripten mittels Windows PowerShell •Analyse, Bewertung und Umsetzung von Group Policy Objects (GPO) und Group Policy Preferences (GPP) •Unterstützung bei Umsetzungen innerhalb von Microsoft BitLocker Administration and Monitoring (MBAM) und BitLocker Drive Encryption (BDE) Umgebungen Organisatorischer und prozessualer Bereich •Unterstützung bei der Implementierung von Release Management Prozessen •Knowhow-Transfer / Schulung im Rahmen der zugewiesenen Arbeitsfelder •Unterstützung im Incident-, Change- und Releasemanagement nach IT Infrastructure Library (ITIL) •Unterstützung bei der Erstellung von IT-Konzepten •Mitarbeit bei der Optimierung betrieblicher Abläufe in Hinsicht auf Verfügbarkeit und Ausfalltoleranz •Mitarbeit bei der Optimierung der betrieblichen Abläufe des Incident-, Problem- und Change-Management. Allgemeines / Übergreifendes •Abstimmung der Arbeitsergebnisse mit der Betriebs- bzw. Projektleitung und anderen Bereichsmitarbeitern •Berichterstattung an die Betriebs- und Projektleitung •Umfassende und sachgerechte Dokumentation der durchgeführten Arbeiten (nach Vorgaben des Auftraggebers) •Knowhow-Transfer an die Mitarbeiter des Fachbereiches (Coaching). Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_Los 1_Administrator") nachzuweisen und werden bewertet. Hierzu mehr in dem weiteren Bekanntmachungstext. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. | 2 Jahre | 2.764.800 € |
| 2 | Senior Administrator - Enterprise Client Management in der Finanzverwaltung Die hier ausgeschriebene Leistung fokussiert sich auf den Bedarf an IT-Dienstleistern im Umfeld des aktuell von der HZD eingesetzten Microsoft Betriebssystem Windows 11 sowie der angeschlossenen Management Lösungen der Fa. Microsoft. Besondere Herausforderung ist die Integration der in der Finanzverwaltung eingesetzen Software für die Fachverfahren sowie die im KDialog der Länder und des Bundes entwickelten Anwendungen in die Umgebung der HZD. Darunter werden hier Systemumgebungen verstanden, die wesentlich auf Windows-Betriebssystemen und Management-Komponenten für diese Systeme beruhen. Neben Technologien von Microsoft setzt die HZD dabei Software-Komponenten und Hardware-Appliances von weiteren Herstellern ein, um die Clientumgebung zu verwalten. Es wird nach aktuellem Planungsstand von einer Anforderungslage von 960 PT ausgegangen. Die Mindestabnahme beläuft sich insgesamt auf 320 PT und bezieht sich auf die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Die nachfolgend aufgeführten Aufgaben verstehen sich als Konkretisierung der im Rahmen des Clientmanagements in der Finanzverwaltung bzw. der Planung und Projektierung im Umfeld der Windows-Systemumgebungen anfallenden Aufgaben und Themengebiete. Die Aufgabe bezieht sich dabei immer auf die Integration des Standardarbeitplatzes der Finanzverwaltung in die bestehende Managementumgebung der HZD sowie die Migration und Aktualisierung der spezifischen Fachverfahren. Ziel ist eine sichere Betriebsführung und Weiterentwicklung über den gesamten Lebenszyklus der Windows Betriebssysteme hinweg. Zur Erfüllung der Programmziele werden Dienstleister unterschiedlicher Qualifikations- und Erfahrungsstufen benötigt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Leistungen durch jeweils entsprechend qualifizierte Personen erbracht werden. Die für die Erbringung der Leistungen in diesem Bereich eingesetzten Personen müssen zur zeitgerechten Leistungserbringung innerhalb des vertraglich vereinbarten Service-Levels entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Wird im Folgenden der Begriff "Berufserfahrung" verwendet, so sind darunter durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zu Berufserfahrung zählen nicht: Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches. Die Aufgaben des Senior Administrators für Windows Clientsysteme liegen in der Planung und Durchführung von komplexen und umfangreichen Aufgaben im Umfeld von Windows 11 Systemumgebungen und den Werkzeugen des Windows Managements (MECM) sowie den weiteren von der HZD eingesetzten Management-Werkzeugen.Er übernimmt in Projekten die Aufgabe der fachlichen Steuerung der Projektergebnisse, definiert und strukturiert Arbeitsaufträge. Leistungsbeschreibung Der Verantwortungsbereich umfasst folgende Aufgaben: Fachlich technischer Bereich: •Konzeption und Planung zum Einsatz neuer Systemtechnologien bzw. der Weiterentwicklung der eingesetzten Technologien in großen Deployment-Umgebungen mit mehr als 10.000 Clients •Unterstützung der Finanzverwaltung bei Planung neuer Projekte in den Bereichen Enterprise Client Management und UNIFA •Planung und Umsetzung von Notfallmaßnahmen •Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit •Inbetriebnahme, Konfiguration und Administration von Microsoft System Center Virtual Machine Manager (SCVMM) zur Unterstützung von dezentralen Hyper-V Umgebungen in den Finanzämtern •Zuarbeit bei der Ausarbeitung von alternativen Lösungen für zentralisierte KONSENS Bereitstellungen •Entwicklung, Integration und Ausbau von Icinga zur Überwachung von Client- und Serverbetriebssystemen und Applikationen •Durchführung von Proof-of-Concept Projekten •Zuarbeit bei der Weiterentwicklung von Deploymentsystemen und Koordination der fristgerechten Umsetzung der Arbeiten im Aufgabenumfeld des Fachbereichs •Rolloutplanung von Softwarepaketen mit MECM •Koordination der Verteilung von Fachanwendungen u.a. aus dem KONSENS-Verbund in der hessischen Finanzverwaltung mit MECM •Compliance Reporting von Security Patches und anderen sicherheitsrelevanten Softwareaktualisierungen im Rahmen des Patchmanagements •Planung und Abstimmung mit der Finanzverwaltung von Aktualisierungen im Rahmen des Windwos 11 Lifecycle Managements •Compliance Reporting des Testmanagements und der Testdurchführung •Rolloutplanung des Austausches der Hardware Infrastruktur; Kommunikation mit den Fachabteilungen in der HZD •Koordination der IT-Systemumgebungen unter Berücksichtigung der neues-ten Entwicklungen im Bereich der eingesetzten Systeme und Technologien (z.B. Wif, KONSENS für die Finanzverwaltung) •Erstellen von Installationspaketen bzw. Templates und Images •Automatisierung von Betriebsaufgaben •Inventarisierung von Software-Produkten •Proaktives Monitoring der Replikation der finanzamtsspezifschen Fachanwendungen •Unterstützung bei der Erstellung und Anpassung von Betriebssystem- und Boot-Images •Durchführung von Systemwartung •Monitoring und Reporting im Umfeld von MECM Servern; Bereitstellen der SQL Reporting Services Datenquellen •Performanceanalyse und Troubleshooting der SQL Instanzen •Unterstützung bei der Umsetzung architektonischer Anforderungen / Vorgaben u.a. in Multi-Domainumgebungen •Unterstützung bei der Durchführung von Windows 11 Feature Upgrades •Entwicklung von Skripten mittels Windows PowerShell. •Analyse, Bewertung und Umsetzung von Group Policy Objects (GPO) und Group Policy Preferences (GPP). •Unterstützung bei Umsetzungen innerhalb von Microsoft BitLocker Administration and Monitoring (MBAM) und BitLocker Drive Encryption (BDE) Umgebungen Organisatorischer und prozessualer Bereich: •Projekt- bzw. Teilprojektleitung •Erstellung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Kostenanalysen und Produktkalkulationen Weiter unter "Zusätzliche Informationen (BT-300)" | 2 Jahre | 3.379.200 € |
| 3 | Architekt - Enterprise Client Management in der Finanzverwaltung Die hier ausgeschriebene Leistung fokussiert sich auf den Bedarf an IT-Dienstleistern im Umfeld des aktuell von der HZD eingesetzten Microsoft Betriebssystem Windows 11 sowie der angeschlossenen Management Lösungen der Fa. Microsoft. Besondere Herausforderung ist die Integration der in der Finanzverwaltung eingesetzen Software für die Fachverfahren sowie die im KDialog der Länder und des Bundes entwickelten Anwendungen in die Umgebung der HZD. Darunter werden hier Systemumgebungen verstanden, die wesentlich auf Windows-Betriebssystemen und Management-Komponenten für diese Systeme beruhen. Neben Technologien von Microsoft setzt die HZD dabei Software-Komponenten und Hardware-Appliances von weiteren Herstellern ein, um die Clientumgebung zu verwalten. Es wird nach aktuellem Planungsstand von einer Anforderungslage von 960 PT ausgegangen. Die Mindestabnahme beläuft sich insgesamt auf 320 PT und bezieht sich auf die ersten zwei Jahre der Vertragslaufzeit. Die nachfolgend aufgeführten Aufgaben verstehen sich als Konkretisierung der im Rahmen des Clientmanagements in der Finanzverwaltung bzw. der Planung und Projektierung im Umfeld der Windows-Systemumgebungen anfallenden Aufgaben und Themengebiete. Die Aufgabe bezieht sich dabei immer auf die Integration des Standardarbeitplatzes der Finanzverwaltung in die bestehende Managementumgebung der HZD sowie die Migration und Aktualisierung der spezifischen Fachverfahren. Ziel ist eine sichere Betriebsführung und Weiterentwicklung über den gesamten Lebenszyklus der Windows Betriebssysteme hinweg. Zur Erfüllung der Programmziele werden Dienstleister unterschiedlicher Qualifikations- und Erfahrungsstufen benötigt. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass alle Leistungen durch jeweils entsprechend qualifizierte Personen erbracht werden. Die für die Erbringung der Leistungen in diesem Bereich eingesetzten Personen müssen zur zeitgerechten Leistungserbringung innerhalb des vertraglich vereinbarten Service-Levels entsprechende Voraussetzungen erfüllen. Wird im Folgenden der Begriff "Berufserfahrung" verwendet, so sind darunter durch Arbeitstätigkeit erworbene Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu verstehen. Zu Berufserfahrung zählen nicht: Ausbildung, Studium, Praktika oder ähnliches. Die Aufgaben des Architekten für Windows Clientsysteme liegen in der Planung und Durchführung von komplexen und umfangreichen Aufgaben im Umfeld von Windows 11 Systemumgebungen und den Werkzeugen des Windows Managements (MECM) sowie den weiteren von der HZD eingesetzten Management-Werkzeugen. Der Architekt übernimmt in Projekten die Aufgabe der fachlichen Steuerung der Projektergebnisse, definiert und strukturiert Arbeitsaufträge. Er koordiniert darüber hinaus die Zusammenarbeit mit Fachabteilungen und weiteren Projekten innerhalb der HZD und übernimmt Aufgaben an den Schnittstellen der HZD zu ihren Kunden und zu den Gremien der Landesverwaltung. Leistungsbeschreibung Der Verantwortungsbereich umfasst folgende Aufgaben: Fachlich technischer Bereich: •Ansprech- und Moderationspartner für Schnittstellen in der hessischen Finanzverwaltung und in den Finanzämtern •Weiterentwicklung und Standardisierung der KONSENS und KDIALOG Softwareverteilungen für Client-Systeme (Teilnahme in entsprechenden Gremien / Arbeitsgruppen) •Architekturplanung für Proof-of-Concept Projekte zur Einführung neuer Technologien •Unterstützung des Anforderungs-, Programm- und Angebotsmanagements der HZD •Unterstützung der Incident-, Change- und Releasemanagement-Prozesse gemäß ITIL •Erstellung und Bewertung von Empfehlungen und Konzepten •Unterstützung bei der Umsetzung von erarbeiteten Konzepten •Unterstützung bei der umfänglichen Ausarbeitung von Strategien für Releases und Upgrades bis hin zu Entscheidungsvorlagen im Rahmen der Softwareverteilung (insbesondere MECM) •Unterstützung bei der Ausarbeitung von konzeptionellen Vorarbeiten für den Einsatz neuer Hard- und Softwaretechnologien durch Planungen und Konzepterstellungen •Unterstützung bei der Erstellung von Projektanträgen und -plänen; Aufwands- und Budgetplanung •Unterstützung bei der Sicherstellung des Betriebs von MECM •Unterstützung bei der Einhaltung der Service Level Agreements, des Berichtswesen und der Qualitätssicherung •Unterstützung bei der Auswertung, Steuerung und Festlegung von Maßnahmen für das Risikomanagement •Konzeptionierung und Umsetzung von Windows 11 Konfigurationen •Strategische Konzeption des Windows 11 Lifecycle Managements und Koordinierung mit den Fachverfahren der hessischen Finanzverwaltung •Erstellung von Konzepten zur Einführung von Windows Hello for Business •Konzeptionierung und Planung LAPS und Azure Password Protection •Planung und Konfiguration der Windows Virtualisation Based Security Technologien (Credential Guard, System Guard, Exploit Guard) •Umsetzung der Windows 11 Security Baselines, Sicherstellen der Kompatibi-lität mit Fachanwendungen in der hessischen Finanzverwaltung •Konzeption und Durchführung von Prüfungen der GPO •Planung und Konzeption von Änderungen an der Microsoft Endpoint Configuration Manager Infrastruktur (bspw. Standorte, Replikation, Berechtigungen, Sammlungen) •Unterstützung bei strategischen Planungen der eingesetzten Softwareverteilumgebungen •Konzeption, Prüfung und Dokumentation von Clientrollen •Planung und Konzeption der Integration von MBAM und BDE in MECM •Planung, Design und Prüfung von MECM. Organisatorischer und prozessualer Bereich: •Steuerung und Koordination von Teams und Arbeitsgruppen •Zuarbeit für die Gremien der Landesverwaltung und die Ansprechpartner in der Finanzverwaltung •Projekt- und Teilprojektleitung •Ausarbeitung und Sicherstellung (Überwachung) von Betriebsprozessen, bspw. im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung der KONSENS und KDIALOG Softwarepakete •Betrachtungen und Ausarbeitungen im Rahmen von BSI- und WiBe-Fragestellungen. Weiter unter "Zusätzliche Informationen (BT-300)" | 2 Jahre | 4.608.000 € |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Kriterienkatalog
- Preis
- Gesamtangebotssumme (brutto)
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Alle Lose: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen je Los aus den letzten 3 Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Los 1 Art: a) Das Projekt wurde im Rahmen eines Software-Bereitstellungs-Services umg … ganz lesenkürzer
Alle Lose: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen je Los aus den letzten 3 Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Los 1 Art: a) Das Projekt wurde im Rahmen eines Software-Bereitstellungs-Services umgesetzt. (Mindestanforderung =MA) b) Es wurden sowohl Tätigkeiten zur Koordination als auch zur technischen Durchführung über den gesamten Projektzeitraum (ohne Unterbrechungen) durchgeführt. (MA) c) Sämtliche Umsetzungen im Projekt wurden federführend unter Verwendung von ITIL-Tools / ITIL-Prozessen durchgeführt. (MA) d) Gegenstand des Projekts war die Verteilung und das Management von Fachanwendungen mit MECM und Windows 10 oder Windows 11. (MA) e) Im Rahmen des Projektes erfolgte der Einsatz einer Festplattenverschlüsselung für die über MECM verwalteten Clients. (MA) f) Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Vorbereitung und dem Aufbau von Serverstrukturen für neue und zu erneuernde Verfahren und Projekte. (MA) Umfang: a) Die Projektumgebung, als Teil der Kundenumgebung, bestand aus mind. 10.000 gleichzeitig aktiven und mit MECM verwalteten Windows 10 oder Windows 11 Clients. (MA) b) Die Projektumgebung, als Teil der Kundenumgebung, bestand aus mind. 50 Distribution Points (Configuration Manager Standorte - laut Microsoft Definition). (MA) (Datei "Referenzen_Los 1_Administrator" auf der Vergabeplattform). Los 2 Art: a) Das Projekt wurde im Rahmen eines Software-Bereitstellungs-Services umgesetzt. (Mindestanforderung=MA) b) Es wurden sowohl Tätigkeiten zur Koordination als auch zur technischen Durchführung über den gesamten Projektzeitraum (ohne Unterbrechungen) durchgeführt. (MA) c) Sämtliche Umsetzungen im Projekt wurden federführend unter Verwendung von ITIL-Tools / ITIL-Prozessen durchgeführt. (MA) d) Gegenstand des Projekts war die Verteilung und das Management von Fachanwendungen mit MECM und Windows 10 bzw. Windows 11. (MA) e) Im Rahmen des Projektes erfolgte der Einsatz einer Festplattenverschlüsselung für die über MECM verwalteten Clients. (MA) f) Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Vorbereitung und dem Aufbau von Serverstrukturen für neue und zu erneuernde Verfahren / Projekte. (MA) Umfang: a) Die Projektumgebung, als Teil der Kundenumgebung, bestand aus mind. 10.000 gleichzeitig aktiven und mit MECM verwalteten Windows 10 oder Windows 11 Clients. (MA) b)Die Projektumgebung, als Teil der Kundenumgebung, bestand aus mind. 50 Verteilpunkten, mind. einer Central Adminstration Site (CAS) und mind. 2 Primary Sites (Configuration Manager Standorte - laut Microsoft Definition). (MA) c) Im Rahmen des Projektes erfolgte der Einsatz von MBAM zur Verwaltung der Bitlocker-Festplattenverschlüsselung von mind. 10.000 aktiven und mit MECM verwalteten Clients. (MA) (Datei "Referenzen_Los 2_Senior Administrator" auf der Vergabeplattform). Los 3 Art: a)Mitarbeit im Incident-und Changemanagement nach ITIL. (Mindestanforderung=MA) b)Erstellen, Revisionieren und Steuern von Dokumenten nach ISO9001; auch Dokumentation der durchgeführten Arbeiten (nach Vorgaben des Auftraggebers). (MA) c)Konzeptionierung von Lösungen für die Automatisierung von MECM Strukturen.(MA) d)Integration von WSUS in MECM wurden durchgeführt. (MA) e)Planung und Konzeption von Änderungen an der MECM Infrastruktur (bspw. Standorte, Replikation, Berechtigungen, Sammlungen). (MA) f)Strategische Lifecycleplanung für den Umgang mit Windows 10 oder Windows 11 Featureupgrades ausgearbeitet und bewertet. (MA) g)Ausarbeitung von Strategien für Releases und Upgrades im Rahmen der Softwareverteilung für Windows 10 oder Windows 11 (insb mit MECM). (MA) h)Unterstützung bei der Einhaltung der Service Level Agreements (SLA), des Berichtswesens und der Qualitätssicherung. (MA) i)Auswertung, Steuerung und Festlegung von Maßnahmen für das Risikomanagement. (MA) j)Ausbau und der Weiterentwicklung des Produktportfolios (Konzeption und Umsetz …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 05.05.2026
- Vertragsende
- 04.05.2028
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag tritt nach derzeitigem Planungsstand zum 05.05.2026 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die HZD spätestens sechs Monate vor Ablauf d … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag tritt nach derzeitigem Planungsstand zum 05.05.2026 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die HZD spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung des Rahmenvertrages in Textform anzeigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Beginn.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 2.764.800 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 23.03.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessi … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzt (HVTG) vom 12.07.2021, /(GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf die Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.764.800,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kü … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 2.764.800,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Den Zuschlag im jeweiligen Los erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte * 0,6 + Leistungspunkte * 0,4 Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Preis Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt (Datei: "Preisblatt_Los1_Administrator"). Die Punkteberechnung erfolgt nach der unten genannten Umrechnungsformel. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (Los 1 = 230 Punkte), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch die Umrechnungsformel erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Preisumrechnungsformel: Preispunkte von Angebot i = (Pmin/PAngebot) x Lmax Kriterienkatalog Jeder Bieter hat mit seinem Angebot den Kriterienkatalog (Dateien "Kriterienkatalog_Los 1_Administrator") ausgefüllt einzureichen. Es können in Los 1 maximal 230 Punkte (2 x 115 Punkte da 2 Personen) erreicht werden. Es gilt ein Mindesterfüllungsgrad i.H.v. 60 % je Person; dies entspricht in Los 1 = 69 Punkte je Person. Wird diese Mindestpunktzahl bei einer Person nicht erreicht, kommt das Angebot nicht für die Zuschlagserteilung in Betracht. Die Vergabestelle behält sich vor, Projektnachweise der angegebenen Qualifikationen zu verlangen. Es sind sämtliche Tabellenblätter des Kriterienkatalogs zu beachten. Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§56 Abs. 3 VgV). Fehlende Nachweise führen demzufolge zum Ausschluss des Angebotes. Bei der Einreichung von mehr als zwei ausgefüllten Kriterienkatalogen je Los werden nur die zwei Punktbesten Personen bewertet. Diese Personen sind im Falle einer Zuschlagserteilung einzusetzen.- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus; insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbs-register angefordert.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Kriterienkatalog
- Preis
- Gesamtangebotssumme (brutto)
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Alle Lose: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen je Los aus den letzten 3 Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Los 1 Art: a) Das Projekt wurde im Rahmen eines Software-Bereitstellungs-Services umg … ganz lesenkürzer
Alle Lose: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen je Los aus den letzten 3 Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Los 1 Art: a) Das Projekt wurde im Rahmen eines Software-Bereitstellungs-Services umgesetzt. (Mindestanforderung =MA) b) Es wurden sowohl Tätigkeiten zur Koordination als auch zur technischen Durchführung über den gesamten Projektzeitraum (ohne Unterbrechungen) durchgeführt. (MA) c) Sämtliche Umsetzungen im Projekt wurden federführend unter Verwendung von ITIL-Tools / ITIL-Prozessen durchgeführt. (MA) d) Gegenstand des Projekts war die Verteilung und das Management von Fachanwendungen mit MECM und Windows 10 oder Windows 11. (MA) e) Im Rahmen des Projektes erfolgte der Einsatz einer Festplattenverschlüsselung für die über MECM verwalteten Clients. (MA) f) Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Vorbereitung und dem Aufbau von Serverstrukturen für neue und zu erneuernde Verfahren und Projekte. (MA) Umfang: a) Die Projektumgebung, als Teil der Kundenumgebung, bestand aus mind. 10.000 gleichzeitig aktiven und mit MECM verwalteten Windows 10 oder Windows 11 Clients. (MA) b) Die Projektumgebung, als Teil der Kundenumgebung, bestand aus mind. 50 Distribution Points (Configuration Manager Standorte - laut Microsoft Definition). (MA) (Datei "Referenzen_Los 1_Administrator" auf der Vergabeplattform). Los 2 Art: a) Das Projekt wurde im Rahmen eines Software-Bereitstellungs-Services umgesetzt. (Mindestanforderung=MA) b) Es wurden sowohl Tätigkeiten zur Koordination als auch zur technischen Durchführung über den gesamten Projektzeitraum (ohne Unterbrechungen) durchgeführt. (MA) c) Sämtliche Umsetzungen im Projekt wurden federführend unter Verwendung von ITIL-Tools / ITIL-Prozessen durchgeführt. (MA) d) Gegenstand des Projekts war die Verteilung und das Management von Fachanwendungen mit MECM und Windows 10 bzw. Windows 11. (MA) e) Im Rahmen des Projektes erfolgte der Einsatz einer Festplattenverschlüsselung für die über MECM verwalteten Clients. (MA) f) Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Vorbereitung und dem Aufbau von Serverstrukturen für neue und zu erneuernde Verfahren / Projekte. (MA) Umfang: a) Die Projektumgebung, als Teil der Kundenumgebung, bestand aus mind. 10.000 gleichzeitig aktiven und mit MECM verwalteten Windows 10 oder Windows 11 Clients. (MA) b)Die Projektumgebung, als Teil der Kundenumgebung, bestand aus mind. 50 Verteilpunkten, mind. einer Central Adminstration Site (CAS) und mind. 2 Primary Sites (Configuration Manager Standorte - laut Microsoft Definition). (MA) c) Im Rahmen des Projektes erfolgte der Einsatz von MBAM zur Verwaltung der Bitlocker-Festplattenverschlüsselung von mind. 10.000 aktiven und mit MECM verwalteten Clients. (MA) (Datei "Referenzen_Los 2_Senior Administrator" auf der Vergabeplattform). Los 3 Art: a)Mitarbeit im Incident-und Changemanagement nach ITIL. (Mindestanforderung=MA) b)Erstellen, Revisionieren und Steuern von Dokumenten nach ISO9001; auch Dokumentation der durchgeführten Arbeiten (nach Vorgaben des Auftraggebers). (MA) c)Konzeptionierung von Lösungen für die Automatisierung von MECM Strukturen.(MA) d)Integration von WSUS in MECM wurden durchgeführt. (MA) e)Planung und Konzeption von Änderungen an der MECM Infrastruktur (bspw. Standorte, Replikation, Berechtigungen, Sammlungen). (MA) f)Strategische Lifecycleplanung für den Umgang mit Windows 10 oder Windows 11 Featureupgrades ausgearbeitet und bewertet. (MA) g)Ausarbeitung von Strategien für Releases und Upgrades im Rahmen der Softwareverteilung für Windows 10 oder Windows 11 (insb mit MECM). (MA) h)Unterstützung bei der Einhaltung der Service Level Agreements (SLA), des Berichtswesens und der Qualitätssicherung. (MA) i)Auswertung, Steuerung und Festlegung von Maßnahmen für das Risikomanagement. (MA) j)Ausbau und der Weiterentwicklung des Produktportfolios (Konzeption und Umsetz …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 05.05.2026
- Vertragsende
- 04.05.2028
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag tritt nach derzeitigem Planungsstand zum 05.05.2026 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die HZD spätestens sechs Monate vor Ablauf d … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag tritt nach derzeitigem Planungsstand zum 05.05.2026 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die HZD spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung des Rahmenvertrages in Textform anzeigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Beginn.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 3.379.200 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 23.03.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessi … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzt (HVTG) vom 12.07.2021, /(GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf die Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Weiter zu Beschreibung der Leistung: •Unterstützung bei der Aufstellung und Weiterentwicklung von Projekt- und Projektstrukturplänen sowie Festlegung von Arbeitspaketen in den jeweiligen Projekten •Konzeption und Planung zur Realisierung des 24/7- Betriebs mit … ganz lesenkürzer
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Weiter zu Beschreibung der Leistung: •Unterstützung bei der Aufstellung und Weiterentwicklung von Projekt- und Projektstrukturplänen sowie Festlegung von Arbeitspaketen in den jeweiligen Projekten •Konzeption und Planung zur Realisierung des 24/7- Betriebs mit verschiedenen Serviceeinheiten •Planung des Einsatzes von qualitätssichernden Maßnahmen •Optimierung betrieblicher Abläufe in Hinsicht auf Verfügbarkeit und Ausfalltoleranz •Optimierung der betrieblichen Abläufe des Incident-, Problem- und Change-Management •Entwicklung von Key Performance Indicators (KPI) und weiteren Messmethoden der Effizienz von Prozessen •Implementierung von Release Management Prozessen •Knowhow-Transfer / Schulung im Rahmen der zugewiesenen Arbeitsfelder •Unterstützung im Incident-, Change- und Releasemanagement nach IT Infrastructure Library (ITIL) •Unterstützung bei der Erstellung von IT-Konzepten •Mitarbeit bei der Optimierung betrieblicher Abläufe in Hinsicht auf Verfügbarkeit und Ausfalltoleranz •Mitarbeit bei der Optimierung der betrieblichen Abläufe des Incident-, Problem- und Change-Management. Allgemeines / Übergreifendes: •Entgegennahme und Qualifizierung von Anforderungen •Mitarbeit und Ausarbeitungen bei Kapazitäts-/Budget- und Personaleinsatzplanung •Erstellung von Berichten •Erhebung von Kennzahlen und Erstellung von Management-Berichten •Abstimmung der Arbeitsergebnisse mit der Betriebs- bzw. Projektleitung und anderen Bereichsmitarbeitern •Berichterstattung an die Betriebs- und Projektleitung •Umfassende und sachgerechte Dokumentation der durchgeführten Arbeiten (nach Vorgaben des Auftraggebers) •Knowhow-Transfer an die Mitarbeiter des Fachbereiches (Coaching). Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_Los 2_Senior Administrator") nachzuweisen und werden bewertet. Hierzu mehr in dem weiteren Bekanntmachungstext. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. ------------------------------------------------------------------------------------------ Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 3.379.200,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. ------------------------------------------------------------------------------------------ Den Zuschlag im jeweiligen Los erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte * 0,6 + Leistungspunkte * 0,4 Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Preis Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt (Datei: "Preisblatt_Los2_Senior Admin"). Die Punkteberechnung erfolgt nach der unten genannten Umrechnungsformel. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (Los 2 = 254 Punkte), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch die Umrechnungsformel erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Preisumrechnungsformel: Preispunkte von Angebot i = (Pmin/PAngebot) x Lmax Kriterienkatalog Jeder Bieter hat mit seinem Angebot den Kriterienkatalog (Dateien "Kriterienkatalog_Los 2_Senior Administrator") ausgefüllt einzureichen. Es können in Los 2 maximal 254 Punkte (2 x 127 Punkte da 2 Personen) erreicht werden. Es gilt ein Mindesterfüllungsgrad i.H.v. 60 % je Person; dies entspricht in Los 2 = 76,2 Punkte je Person. Wird diese Mindestpunktzahl bei einer Person nicht erreicht, kommt das Angebot nicht für die Zusc …- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus; insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbs-register angefordert.
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Kriterienkatalog
- Preis
- Gesamtsumme (brutto)
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Alle Lose: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen je Los aus den letzten 3 Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Los 1 Art: a) Das Projekt wurde im Rahmen eines Software-Bereitstellungs-Services umg … ganz lesenkürzer
Alle Lose: Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenzen je Los aus den letzten 3 Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. Los 1 Art: a) Das Projekt wurde im Rahmen eines Software-Bereitstellungs-Services umgesetzt. (Mindestanforderung =MA) b) Es wurden sowohl Tätigkeiten zur Koordination als auch zur technischen Durchführung über den gesamten Projektzeitraum (ohne Unterbrechungen) durchgeführt. (MA) c) Sämtliche Umsetzungen im Projekt wurden federführend unter Verwendung von ITIL-Tools / ITIL-Prozessen durchgeführt. (MA) d) Gegenstand des Projekts war die Verteilung und das Management von Fachanwendungen mit MECM und Windows 10 oder Windows 11. (MA) e) Im Rahmen des Projektes erfolgte der Einsatz einer Festplattenverschlüsselung für die über MECM verwalteten Clients. (MA) f) Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Vorbereitung und dem Aufbau von Serverstrukturen für neue und zu erneuernde Verfahren und Projekte. (MA) Umfang: a) Die Projektumgebung, als Teil der Kundenumgebung, bestand aus mind. 10.000 gleichzeitig aktiven und mit MECM verwalteten Windows 10 oder Windows 11 Clients. (MA) b) Die Projektumgebung, als Teil der Kundenumgebung, bestand aus mind. 50 Distribution Points (Configuration Manager Standorte - laut Microsoft Definition). (MA) (Datei "Referenzen_Los 1_Administrator" auf der Vergabeplattform). Los 2 Art: a) Das Projekt wurde im Rahmen eines Software-Bereitstellungs-Services umgesetzt. (Mindestanforderung=MA) b) Es wurden sowohl Tätigkeiten zur Koordination als auch zur technischen Durchführung über den gesamten Projektzeitraum (ohne Unterbrechungen) durchgeführt. (MA) c) Sämtliche Umsetzungen im Projekt wurden federführend unter Verwendung von ITIL-Tools / ITIL-Prozessen durchgeführt. (MA) d) Gegenstand des Projekts war die Verteilung und das Management von Fachanwendungen mit MECM und Windows 10 bzw. Windows 11. (MA) e) Im Rahmen des Projektes erfolgte der Einsatz einer Festplattenverschlüsselung für die über MECM verwalteten Clients. (MA) f) Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Vorbereitung und dem Aufbau von Serverstrukturen für neue und zu erneuernde Verfahren / Projekte. (MA) Umfang: a) Die Projektumgebung, als Teil der Kundenumgebung, bestand aus mind. 10.000 gleichzeitig aktiven und mit MECM verwalteten Windows 10 oder Windows 11 Clients. (MA) b)Die Projektumgebung, als Teil der Kundenumgebung, bestand aus mind. 50 Verteilpunkten, mind. einer Central Adminstration Site (CAS) und mind. 2 Primary Sites (Configuration Manager Standorte - laut Microsoft Definition). (MA) c) Im Rahmen des Projektes erfolgte der Einsatz von MBAM zur Verwaltung der Bitlocker-Festplattenverschlüsselung von mind. 10.000 aktiven und mit MECM verwalteten Clients. (MA) (Datei "Referenzen_Los 2_Senior Administrator" auf der Vergabeplattform). Los 3 Art: a)Mitarbeit im Incident-und Changemanagement nach ITIL. (Mindestanforderung=MA) b)Erstellen, Revisionieren und Steuern von Dokumenten nach ISO9001; auch Dokumentation der durchgeführten Arbeiten (nach Vorgaben des Auftraggebers). (MA) c)Konzeptionierung von Lösungen für die Automatisierung von MECM Strukturen.(MA) d)Integration von WSUS in MECM wurden durchgeführt. (MA) e)Planung und Konzeption von Änderungen an der MECM Infrastruktur (bspw. Standorte, Replikation, Berechtigungen, Sammlungen). (MA) f)Strategische Lifecycleplanung für den Umgang mit Windows 10 oder Windows 11 Featureupgrades ausgearbeitet und bewertet. (MA) g)Ausarbeitung von Strategien für Releases und Upgrades im Rahmen der Softwareverteilung für Windows 10 oder Windows 11 (insb mit MECM). (MA) h)Unterstützung bei der Einhaltung der Service Level Agreements (SLA), des Berichtswesens und der Qualitätssicherung. (MA) i)Auswertung, Steuerung und Festlegung von Maßnahmen für das Risikomanagement. (MA) j)Ausbau und der Weiterentwicklung des Produktportfolios (Konzeption und Umsetz …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 05.05.2026
- Vertragsende
- 04.05.2028
- Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag tritt nach derzeitigem Planungsstand zum 05.05.2026 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die HZD spätestens sechs Monate vor Ablauf d … ganz lesenkürzer
bis zu 2-mal: Der Rahmenvertrag tritt nach derzeitigem Planungsstand zum 05.05.2026 in Kraft und hat zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren. Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag zweimal automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht die HZD spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit die Nichtverlängerung des Rahmenvertrages in Textform anzeigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Beginn.- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 4.608.000 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.hessen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 4 Monate
- Angebotsöffnung
- 23.03.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessi … ganz lesenkürzer
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzt (HVTG) vom 12.07.2021, /(GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf die Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesenkürzer
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Weiter zu Beschreibung der Leistung: Allgemeines / Übergreifendes: •Abstimmung der Arbeitsergebnisse mit der Betriebs- bzw. Projektleitung und anderen Bereichs-Mitarbeitern •Berichterstattung an die Betriebs-, Projektleitung •Umfassende und sachgerechte Dokumentation der durchgeführten Arbeiten (nac … ganz lesenkürzer
Weiter zu Beschreibung der Leistung: Allgemeines / Übergreifendes: •Abstimmung der Arbeitsergebnisse mit der Betriebs- bzw. Projektleitung und anderen Bereichs-Mitarbeitern •Berichterstattung an die Betriebs-, Projektleitung •Umfassende und sachgerechte Dokumentation der durchgeführten Arbeiten (nach Vorgaben des Auftraggebers) •Knowhow-Transfer / Schulung von internen HZD-Mitarbeitern bzw. des ei-genen Fachbereichs Das eingesetzte Personal benötigt für den Einsatz entsprechende Qualifikationen. Die Qualifikationen sind im Kriterienkatalog (Datei "Kriterienkatalog_Los 3_Architekt") nachzuweisen und werden bewertet. Hierzu mehr in dem weiteren Bekanntmachungstext. Eine detaillierte Beschreibung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. ------------------------------------------------------------------------------------------ Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 4.608.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. ------------------------------------------------------------------------------------------ Den Zuschlag im jeweiligen Los erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl, die nach der folgenden Formel errechnet wird: Gesamtpunkte = Preispunkte * 0,6 + Leistungspunkte * 0,4 Sind die ermittelten Gesamtpunkte zweier Angebote identisch, erhält das Angebot mit der höheren Leistungspunktzahl den Zuschlag. Ist auch dieser Wert identisch, so entscheidet das Los. Preis Der Preis ergibt sich aus der Gesamtsumme (brutto) aus dem Preisblatt (Datei: "Preisblatt_Los3_Architekt"). Die Punkteberechnung erfolgt nach der unten genannten Umrechnungsformel. Dabei erhält der günstigste Angebotspreis die maximale Punktzahl (Los 3 = 224 Punkte), die Angebote mit den nächst folgenden, höheren Preisen erhalten eine entsprechend geringere Punktzahl, wobei der Angebotspreis mit dem Zweifachen des günstigsten Angebotspreises stets noch die Hälfte der maximalen Punktzahl erhält. Durch die Umrechnungsformel erhält jeder Angebotspreis einen relativen Punktwert. Preisumrechnungsformel: Preispunkte von Angebot i = (Pmin/PAngebot) x Lmax Kriterienkatalog Jeder Bieter hat mit seinem Angebot den Kriterienkatalog (Dateien "Kriterienkata-log_Los 1_Administrator") ausgefüllt einzureichen. Es können in Los 1 maximal 224 Punkte (2 x 112 Punkte da 2 Personen) erreicht werden. Es gilt ein Mindesterfüllungsgrad i.H.v. 60 % je Person; dies entspricht in Los 2 = 67,2 Punkte je Person. Wird diese Mindestpunktzahl bei einer Person nicht erreicht, kommt das Angebot nicht für die Zuschlagserteilung in Betracht. Die Vergabestelle behält sich vor, Projektnachweise der angegebenen Qualifikationen zu verlangen. Es sind sämtliche Tabellenblätter des Kriterienkatalogs zu beachten. Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§56 Abs. 3 VgV). Fehlende Nachweise führen demzufolge zum Ausschluss des Angebotes. Bei der Einreichung von mehr als zwei ausgefüllten Kriterienkatalogen je Los werden nur die zwei Punktbesten Personen bewertet. Diese Personen sind im Falle einer Zuschlagserteilung einzusetzen.- Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenkürzer
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten. Hierzu wird eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung geschlossen (Datei "Vereinbarung_Auftragsverarbeitung "). Der Bieter füllt die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung an den vorgesehenen Stellen aus; insbesondere fügt der Bieter die erforderlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen seinem Angebot bei. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass für diesen Auftrag keine besonderen Anforderungen an die technisch-organisatorischen Maßnahmen gestellt werden. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbs-register angefordert.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 471d03f1-2a5a-4ee5-9c90-416b9e71af0a.