Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Callcenter-Leistungen zur Kündigungsbearbeitung Outbound

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Bayern

Aktenzeichen 25-038veröffentlicht 10.06.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 541 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.08.2025 – 31.07.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München81379, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualität60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2026
    vor 15 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

siehe Beschreibung der Beschaffung

Beschreibung des Loses

Mit über 4,6 Millionen Versicherten ist die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse die größte gesetzliche Krankenkasse in Bayern und die drittgrößte im Deutschland. Die AOK Bayern positioniert sich mit den Werten Gesundheit, Nähe und Einfachheit sowie individuellen Mehrwerten am Markt und steht primär im Wettbewerb mit den GKV-Konkurrenten. Die AOK Bayern bieten ihren Versicherten ausgezeichneten Service und attraktive Produkte. Wir kümmern uns als kompetenter Gesundheitspartner individuell und lösungsorientiert um ihre Anliegen. Wir steigern die Zufriedenheit unserer Versicherten. Die AOK Bayern will Mitglieder halten, um stark zu bleiben. Bei Wechselabsicht der AOK-Versicherten erfolgt eine wettbewerbsrechtlich zu-lässige Kontaktaufnahme zur Kündigungsbearbeitung. Ziel der AOK Bayern ist es, durch die Beratung im Rahmen der Kündigungsbearbeitung zu individuellen Serviceleistungen und innovativen Produkten im Gesundheitsmarkt den Wechsel derzeitiger Kunden zu vermeiden und dadurch den Versichertenbestand zu sichern. Um eine hohe Ausschöpfung der Potenziale zu erreichen, ist ein kontinuierliches Monitoring der Vorgehensweise in Bezug auf Kundinnen-/Kundenbedarf und Marktentwicklung notwendig. Die beauftragte Leistung ist somit durch ein hohes Maß an Flexibilität und Transparenz gekennzeichnet. Zum anderen legt die Auftraggeberin Wert auf die erfolgsorientierte Ausrichtung des Callcenters. Dementsprechend enthält die Ausschreibung erfolgsabhängige Faktoren in angemessenem Umfang. Callcenter-Leistung zur Kündigungsbearbeitung Outbound: Die Kündigungsbearbeitung der AOK Bayern findet grundsätzlich in den Direktionen vor Ort, durch qualifizierte Kündiger-Spezialisten, statt. Die Kündiger-Spezialisten nehmen in der Regel ebenfalls vertriebliche Aufgaben im Rahmen der Neukundenakquise wahr. Um die verfügbaren Ressourcen im Rahmen der Neukundenakquise effizient nutzen zu können, sollen Ressourcen in der Kündigungsbearbeitung durch ein Callcenter entlastet werden. Da die Entlastung der Kündiger-Spezialisten vor Ort nicht zu Lasten des Versichertenbestands erfolgen soll, nimmt die Qualität der Outbound-Telefonie zur vertrieblichen Kündigungsbearbeitung einen zentralen Stellenwert ein. Das quantitative Ziel der Kündigungsbearbeitung beträgt 15 % zurückgenommene Kündigungen aus den insgesamt gelieferten Datensätzen. Die Bearbeitung der Kündigungen erfolgt ausschließlich telefonisch und ohne Zugriff auf die CRM-Datenbank der AOK Bayern. Den Mitarbeitenden des Dienstleisters ist eigenständig eine geeignete Datenbank im Frontend zur operativen Bearbeitung der gelieferten Datensätze zur Verfügung zu stellen. Angeliefert werden Datensätze für Kündiger, die über eine wettbewerbsrechtliche Einwilligungserklärung im Kontaktkanal Telefon und eine aktuell hinterlegte Festnetz- oder Mobilfunknummer verfügen (UWG-konform) sowie den Bearbeitungskriterien der AOK Bayern entsprechen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die für die Kündigungsbearbeitung erforderlichen Daten über einen datenschutzrechtlich gesicherten Weg zu empfangen (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) und die Standard-CRM-Callcenter-Schnittstelle (siehe Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung) zu bedienen. Gegenstand der telefonischen Kündigungsbearbeitung ist eine, an den Grundsätzen der Verkaufspsychologie und individuellen Kundenbedürfnissen orientierte, bedarfsgerechte sowie zielorientierte Vorteilsargumentation. Eine Beratung zu individuellen sozialversicherungsrechtlichen Rechten und Pflichten der Versicherten darf im Rahmen der Kündigerrückholtelefonie nicht erfolgen. Die Beratung im Rahmen der Kündigungsberatung erfolgt primär in deutscher Sprache. Eine Kündigungsberatung in anderen Landessprachen, insbesondere Englisch, Rumänisch, Arabisch, Türkisch, Kroatisch sowie Polnisch, kann auf Wunsch der Kunden und mit Blick auf eine optimale Beziehungsebene zielführend sein.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
Gewichtung (Punkte, genau) 60

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2025
Vertragsende
31.07.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag kann durch Erklärung der Auftraggeberin drei Mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y5JSQ

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
verbaneum GmbH, Nürnberg6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von AOK Bayern - Die Gesundheitskasse

Alle 208 offenen Ausschreibungen von AOK Bayern - Die Gesundheitskasse, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (17 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 355f34a4-9dfd-4fb8-b1c6-680df9913d43.