Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Bundesweite Schulungskoordination des suchtpräventiven Multiplikatorenprogramms „Kind s/Sucht Familie“

GKV-Spitzenverband · Berlin, Berlin

Aktenzeichen SV 25-01veröffentlicht 29.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 523 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 134 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Umsetzungskonzept mit folgender Untergewichtung 60 % Teilkonzept „Inhalt“ 20 % Teilkonzept „Zeitplanung“ 20 % Teilkonzept „Personalplanung“60 %
  • kalkulatorischer Gesamtpreis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Auftrages ist die bundesweite Schulungskoordination des Schulungsprogramms „Kind s/Sucht Familie“ (KsSF), ein Programm der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V. KsSF richtet sich im Rahmen eines zweischrittigen Schulungsprogramms primär an kommunale Fachkräfte im Handlungsfeld Sucht-, Kinder- und Jugendhilfe. Diese werden im ersten Schritt zu Multiplikatorinnen und Multiplikatoren des Programms ausgebildet und bieten dann im zweiten Schritt selbst KsSF-Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an. Diese sollen in den Qualifizierungen für das Thema sensibilisiert und befähigt werden, in ihrem Arbeitsfeld im Interesse der Kinder und ihrer Eltern kompetent zu handeln. Ziel des verhältnispräventiven Ansatzes ist es, die sozial und gesundheitlich benachteiligte Gruppe der Kinder suchtbelasteter Familien zu adressieren und die zielgerichtete Vernetzung der kommunalen Hilfesysteme voranzutreiben. Innerhalb des ausgeschriebenen Auftrages geht es um 1) die Konzeptualisierung der bundesweiten Implementierung, 2) die Entwicklung eines Konzeptes zur nachhaltigen Umsetzung des Programmes über die Programmlaufzeit hinaus, 3) die Vorbereitung, Koordination, Durchführung, Begleitung und Nachbereitung der bundesweiten Schulungen von KsSF, 4) die inhaltliche sowie organisatorische Planung und Durchführung von bundesweiten Vernetzungstreffen und 5) die systematische Dokumentation der genannten Tätigkeiten. Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Umsetzungskonzept mit folgender Untergewichtung 60 % Teilkonzept „Inhalt“ 20 % Teilkonzept „Zeitplanung“ 20 % Teilkonzept „Personalplanung“60 %
kalkulatorischer Gesamtpreis40 %
Qualität
Umsetzungskonzept mit folgender Untergewichtung 60 % Teilkonzept „Inhalt“ 20 % Teilkonzept „Zeitplanung“ 20 % Teilkonzept „Personalplanung“Der Auftraggeber erwartet als Teil eines Angebots ein Umsetzungskonzept, das auf Grundlage der Leistungsbeschreibung und der organisatorischen und zeitlichen Vorgaben der Vergabeunterlagen erstellt wird und in dem der Bieter die Vorgehensweise zur Erbringung der zu vergebenden Leistungen im Falle der Auftragserteilung darstellt; soweit möglich sollte das Umsetzungskonzept die Gliederung der Leistungsbeschreibung nachempfinden. Die Darstellung der Vorgehensweise umfasst die inhaltliche Vorgehensweise zur Erbringung der Leistung (Teilkonzept „Inhalt“), die Vorgehensweise in zeitlicher Hinsicht (Teilkonzept „Zeitplanung“), d.h. also Ausführungen zum zeitlichen Verlauf der vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen/Tätigkeiten (einschließlich Meilensteinen), und die Vorgehensweise in personeller Hinsicht (Teilkonzept „Personal“), d.h. Ausführungen zur personellen Ausstattung und Organisation. Diese drei Teilkonzepte sind auch in der Darstellung klar voneinander zu trennen. Die Wertung der Qualität des Umsetzungskonzepts erfolgt nach folgenden Maßgaben jeweils individuell und auch vergleichend mit den Konzeptdarstellungen der anderen Angebote.
Preis
kalkulatorischer GesamtpreisPreis kalkulatorisch

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühe … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
H2F GmbH & Co. KG, Rostock–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von GKV-Spitzenverband

Alle 2 offenen Ausschreibungen von GKV-Spitzenverband, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 850 (Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens) in Berlin gibt es in den letzten 24 Monaten nur 9 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens6 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  4. BekanntmachungFrist 02.06.2025
  5. BekanntmachungFrist 12.05.2025
  6. BekanntmachungFrist 17.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f4f1462-d5cd-4212-a773-c25ff9e7454c.