Bundesweite Schulungskoordination des suchtpräventiven Multiplikatorenprogramms „Kind s/Sucht Familie“
GKV-Spitzenverband · Berlin, Berlin
Aktenzeichen SV 25-01veröffentlicht 29.06.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 134 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Umsetzungskonzept mit folgender Untergewichtung 60 % Teilkonzept „Inhalt“ 20 % Teilkonzept „Zeitplanung“ 20 % Teilkonzept „Personalplanung“60 %
- kalkulatorischer Gesamtpreis40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Auftrages ist die bundesweite Schulungskoordination des Schulungsprogramms „Kind s/Sucht Familie“ (KsSF), ein Programm der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten nach § 20a SGB V. KsSF richtet sich im Rahmen eines zweischrittigen Schulungsprogramms primär an kommunale Fachkräfte im Handlungsfeld Sucht-, Kinder- und Jugendhilfe. Diese werden im ersten Schritt zu Multiplikatorinnen und Multiplikatoren des Programms ausgebildet und bieten dann im zweiten Schritt selbst KsSF-Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte an. Diese sollen in den Qualifizierungen für das Thema sensibilisiert und befähigt werden, in ihrem Arbeitsfeld im Interesse der Kinder und ihrer Eltern kompetent zu handeln. Ziel des verhältnispräventiven Ansatzes ist es, die sozial und gesundheitlich benachteiligte Gruppe der Kinder suchtbelasteter Familien zu adressieren und die zielgerichtete Vernetzung der kommunalen Hilfesysteme voranzutreiben. Innerhalb des ausgeschriebenen Auftrages geht es um 1) die Konzeptualisierung der bundesweiten Implementierung, 2) die Entwicklung eines Konzeptes zur nachhaltigen Umsetzung des Programmes über die Programmlaufzeit hinaus, 3) die Vorbereitung, Koordination, Durchführung, Begleitung und Nachbereitung der bundesweiten Schulungen von KsSF, 4) die inhaltliche sowie organisatorische Planung und Durchführung von bundesweiten Vernetzungstreffen und 5) die systematische Dokumentation der genannten Tätigkeiten. Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Umsetzungskonzept mit folgender Untergewichtung 60 % Teilkonzept „Inhalt“ 20 % Teilkonzept „Zeitplanung“ 20 % Teilkonzept „Personalplanung“Der Auftraggeber erwartet als Teil eines Angebots ein Umsetzungskonzept, das auf Grundlage der Leistungsbeschreibung und der organisatorischen und zeitlichen Vorgaben der Vergabeunterlagen erstellt wird und in dem der Bieter die Vorgehensweise zur Erbringung der zu vergebenden Leistungen im Falle der Auftragserteilung darstellt; soweit möglich sollte das Umsetzungskonzept die Gliederung der Leistungsbeschreibung nachempfinden. Die Darstellung der Vorgehensweise umfasst die inhaltliche Vorgehensweise zur Erbringung der Leistung (Teilkonzept „Inhalt“), die Vorgehensweise in zeitlicher Hinsicht (Teilkonzept „Zeitplanung“), d.h. also Ausführungen zum zeitlichen Verlauf der vom Bieter vorgesehenen Maßnahmen/Tätigkeiten (einschließlich Meilensteinen), und die Vorgehensweise in personeller Hinsicht (Teilkonzept „Personal“), d.h. Ausführungen zur personellen Ausstattung und Organisation. Diese drei Teilkonzepte sind auch in der Darstellung klar voneinander zu trennen. Die Wertung der Qualität des Umsetzungskonzepts erfolgt nach folgenden Maßgaben jeweils individuell und auch vergleichend mit den Konzeptdarstellungen der anderen Angebote.
- Preis
- kalkulatorischer GesamtpreisPreis kalkulatorisch
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühe … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| H2F GmbH & Co. KG, Rostock | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Reinhardtstr. 28, 10117 Berlin
- Website
- gkv-spitzenverband.de
- Kontakt
- vergabestelle@
gkv-spitzenverband.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens6 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 02.06.2025
- BekanntmachungFrist 12.05.2025
- BekanntmachungFrist 17.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6f4f1462-d5cd-4212-a773-c25ff9e7454c.