Wissenschaftliche Begleitung der Förderphase V des Programmes teamw()rk für Gesundheit und Arbeit
GKV-Spitzenverband · Berlin, Berlin
Aktenzeichen SV 25-39veröffentlicht 03.06.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 01.06.2026 – …
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
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- Rahmenvereinbarung Social Media WerbungBerlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 0 €
- Laufzeit
- 01.06.2026 – …
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 134 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Evaluationskonzept50 %
- Preis30 %
- Vorstellung des vorgesehenen Personals20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 5 Monaten
- Veröffentlichungvor 5 Monaten
- Heute
Beschreibung
Ein Ziel der wissenschaftlichen Begleitung ist die Evaluation der Programmumsetzung. Diese umfasst die Analyse und Bewertung des Verstetigungsprozesses an den teilnehmenden Standorten sowie die Untersuchung der Wirkung der Maßnahmen auf Ebene der arbeitslosen Menschen.
Im Rahmen einer Struktur- und Prozessevaluation soll untersucht werden, ob und in welchem Umfang die Verstetigung der aufgebauten Strukturen an den teilnehmenden Standorten gelungen ist. Dabei sollen sowohl übergreifende Ziele der Förderphase V als auch Ziele je Förderjahr, die standortbezogen erreicht werden sollen, berücksichtigt werden. Ein daraus resultierendes Ziel der Evaluation ist die Erarbeitung von Best-Practice Beispielen für eine gelungene Verstetigung der Strukturen und Prozesse an den Standorten. Darüber hinaus soll ein zukünftiger Auftragnehmer aus den gewonnenen Erkenntnissen Praxishilfen für die teamw()rk Standorte entwickeln.
Im Zeitraum 2017 bis 2022 wurde teamw()rk als Modellprojekt umgesetzt und durch externe Dienstleister evaluiert. Eine finale Version des unveröffentlichten Abschlussberichts liegt seit Juli 2021 vor. Auf der Webseite des GKV-Bündnisses für Gesundheit wurde im Oktober 2021 eine Zusammenfassung zur Verfügung gestellt. Der Abschlussbericht wird den Bewerbern im Rahmen der Angebotserstellung durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Bei der Evaluation im Rahmen des Modellprojekts handelt es sich um eine sehr umfangreiche Evaluation. Beispielsweise wurden in der Prozessevaluation und Implementationsanalyse der Strukturaufbau, die Zusammenarbeit der Akteure und die Arbeitsweise im Programm untersucht sowie auch die Gesundheitsorientierung der Jobcenter und die Bedarfsorientierung der Angebote. Die geplante Struktur- und Prozessevaluation dieses Auftrages soll die Verstetigung der Standorte differenziert betrachten, ohne die Fragestellungen zur Implementierung des Modellprojektes erneut zu adressieren.
Zudem soll anhand einer Wirkungsanalyse überprüft werden, welche Wirkungen das Programm bei der Zielgruppe der arbeitslosen Menschen entfaltet. Die Zielebenen sollen dabei die intendierten Wirkungen der jeweiligen Maßnahmen widerspiegeln und können daher sowohl gesundheitsbezogenes Wissen, spezifische Verhaltensweisen oder arbeitsmarktbezogene Kriterien fokussieren. Die Analyse und Bewertung des Verstetigungsprozesses an den Standorten soll im Vergleich zur Wirkungsanalyse im Fokus stehen.
Der zweite Teil der wissenschaftlichen Begleitung umfasst die partizipative Entwicklung von Handlungsempfehlungen für eine Umsetzung des Programms ab 2029. Das Programm wird bereits seit vielen Jahren vom GKV-Bündnis für Gesundheit als Bundesprogramm gefördert. Die Förderung und Begleitung der GKV ab 2029 soll sich deutlich von der aktuellen Förderung abheben. Ein künftiger Auftragnehmer soll in Zusammenarbeit mit der GKV Vorschläge für eine Unterstützungsstruktur (z. B. eine Anlaufstelle für eine bedarfsbezogene Beratung der Standorte) sowie Fördermöglichkeiten auf Landesebene z. B. zum Aufbau von neuen Standorten erarbeiten.
Nähere Angaben zum Auftragsgegenstand sind der Leistungsbeschreibung und den übrigen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- EvaluationskonzeptEvaluationskonzept mit folgender Untergewichtung 60 % methodische Ansätze 40 % Zeit- und Personalplanung
- Preis
- kalkulatorischer Gesamtpreis gemäß Preisblatt
- Qualität
- Vorstellung des vorgesehenen PersonalsDer Bieter stellt das vorgesehene Personal vor und weist dessen Qualifikation unter Beifügung des ausgefüllten Formblattes M und einer Kurzvita nach.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2026
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühe … ganz lesenkürzer
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Prognos AG, Berlin | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Reinhardtstr. 28, 10117 Berlin
- Website
- gkv-spitzenverband.de
- Kontakt
- vergabestelle@
gkv-spitzenverband.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 730 (Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Prognos AG4 Zuschläge
- Öko-Institut Consult GmbH3 Zuschläge
- CSG Clinische Studien Gesellschaft mbH2 Zuschläge
- Gesundheitsforen Leipzig2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.01.2026
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 63e83cf5-5227-4fea-86c7-9de7c02b4c7f.