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offenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Präventive Gesundheitsmaßnahme

Stadt Frankfurt am Main, Branddirektion · Frankfurt am Main, Hessen

Aktenzeichen 37-2026-00068veröffentlicht 16.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.02.2027 – 31.01.2031
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Frankfurt am Main60435, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.stadt-frankfurt.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 95 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (29 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Leistungen, die wünschenswert sind30 %
  • Besonderes Zusatzangebot10 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Tagen
  2. Heute
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.stadt-frankfurt.de
    in 10 Tagen
  4. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    Stadt Frankfurt am Main, DER MAGISTRAT, Amt für Bau und Immobilien, 25.14 Submissionsstelle, Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt am Main
    in 10 Tagen
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.01.2031
    in 3 Monaten
  6. Bindefrist endet
    78 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

4-jährige Rahmenvereinbarung über präventive Maßnahmen für Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistungen, die wünschenswert sind30 %
Besonderes Zusatzangebot10 %
Preis60 %
Qualität
Leistungen, die wünschenswert sinds. Leistungsverzeichnis
Qualität
Besonderes Zusatzangebots. Leistungsverzeichnis

Eignung3 von 3 angegeben

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Ich/Wir erkläre(n), dass unsere Einrichtung eine anerkannte Vorsorge- bzw. Präventionsklinik im Sinne der Leistungsbeschreibung ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2027
Vertragsende
31.01.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
78 Tage
Angebotsöffnung
17.11.2026, 12:00 Uhr. Stadt Frankfurt am Main, DER MAGISTRAT, Amt für Bau und Immobilien, 25.14 Submissionsstelle, Solmsstraße 27-37, 60486 Frankfurt am Main
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstr. 1-3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen g … ganz lesenDer Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für … ganz lesenDas Formblatt ''Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Das Formblatt ''Eigenerklärung Russland-Sanktionen'' ist mit den Angebotsunterlagen unterzeichnet einzureichen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Feuerwehrstr. 1, 60435 Frankfurt am Main
Kontakt
vol-ausschreibungen.amt37@stadt-frankfurt.de

Bei uns erfasst

148Bekanntmachungen
40Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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11vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung de8accc6-a946-4cea-b6fe-04785bf28dd8.