Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ - Aktualisierung der Studie Ungewollte Kinderlosigkeit 2020
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend · Berlin, Berlin
Aktenzeichen BMBFSFJ_2026_047veröffentlicht 02.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Beschreibung
In den Jahren 2012 und 2019 hat das BMFSFJ Studien zur Situation gewollt und ungewollt kinderloser Frauen und Männer beim Delta Institut in Auftrag gegeben. In 2012 wurde im Auftrag des BMBFSFJ durch das Delta Institut erstmals eine deutschlandweite Studie zur gewollten und ungewollten Kinderlosigkeit durchgeführt. Ziel war es, die Gründe und Ursachen von ungewollter Kinderlosigkeit zu erforschen und herauszufinden, ob ungewollte Kinderlosigkeit ggf. milieuspezifisch unterschiedlich häufig verteilt ist. So wurde deutlich, dass bei vielen Kinderlosen es zunächst eine gewollte Kinderlosigkeit gab, die aufgrund des Aufschiebens des Kinderwunsches in ein höheres Alter dann zu einer ungewollten Kinderlosigkeit führte. Gründe für das Aufschieben waren jedoch nicht nur eine fehlende Partnerschaft oder der Wunsch sich zunächst beruflich zu etablieren, sondern auch das mangelnde Wissen über Fertilität und reproduktionsmedizinische Behandlungsmöglichkeiten. Um die Lebenswirklichkeiten und Einstellungen von Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch näher zu betrachten, wurde in 2019 eine umfangreiche Studie zur Situation ungewollt Kinderloser in Deutschland durchgeführt. Hierbei wurden unter anderem die Einstellung zum Kinderwunsch, die Gründe der ungewollten Kinderlosigkeit, die Kenntnisse von Fertilität im Lebensverlauf, die Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen, aber auch die Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Kinderlosigkeit sowie die Angst vor Stigmatisierung erfragt. Es war und ist die erste repräsentative Studie in Deutschland, die ungewollt kinderlosen Frauen und Männern im Alter von 20 bis 50 Jahren in den Blick nimmt und ihre Einstellung und Erfahrungen erfragt. Ergebnisse waren unter anderem, dass jedes zehnte Paar zwischen 20 und 50 Jahren ungewollt kinderlos ist. Mittlerweile sprechen viele sogar von jedem achten, sogar siebten Paar. Diese Vermutung lässt sich durch die gestiegene Anzahl der reproduktionsmedizinischen Behandlungen (2019: 110.105; 2024: 134.281) stützen, bedarf jedoch einer wissenschaftlichen Validierung. Weiterhin wurde festgestellt, dass 44 Prozent der Frauen und 55 Prozent der Männer, die bereits viele Jahre einen unerfüllten Kinderwunsch haben, noch nie (!) auf den Gedanken gekommen sind, dass es auf natürlichem Wege nicht klappen könnte. Weitere bedeutende Ergebnisse der Studie waren, dass nur 25 Prozent aller ungewollt Kinderloser medizinisch hat abklären lassen, ob organische oder hormonelle Gründe eine Ursache für die Kinderlosigkeit sein könnten; gleichzeitig stellte mehr als die Hälfte aller Kinderlosen fest, dass ungewollte Kinderlosigkeit in der Gesellschaft tabuisiert sei und erklärte, bereits eigene Diskriminierungs- und Stigmatisierungserfahrungen gemacht zu haben. In den letzten beiden Studien konnte außerdem festgestellt werden, dass der Anteil der ungewollt Kinderlosen von allen Kinderlosen im Alter von 20-50 Jahren von 25% auf 32 % signifikant gestiegen ist. Anhand der gestiegenen reproduktionsmedizinischen Behandlungen liegt die Vermutung nahe, dass der Anteil weiter gestiegen ist. Dies muss jedoch wissenschaftlich fundiert überprüft werden. Trends nach Milieuzugehörigkeit und Lebensphase sind hier vor allem für zielgruppenspezifische Maßnahmen für eine wirkungsorientierte Maßnahmenentwicklung wichtig. Die Studien finden in der Wissenschaft aufgrund ihrer Einzigartigkeit immer noch großen Anklang. Zudem erhielt das Fachreferat häufig Anfragen zu den Ergebnissen der Studien sowie Nachfragen, ob eine Neuauflage geplant ist. Ungewollt Kinderlose sind im Querschnitt der Bevölkerung zu finden. Wichtig ist es deshalb, die verschiedenen sozialdemographischen- und bevölkerungsstrukturellen Hintergründe zu erforschen, um dem hochsensiblen und komplexen Forschungsgegenstand gerecht zu werden. Weiterhin wurde identifiziert, dass sich sowohl die Einstellungen zur Kinderlosigkeit als auch die damit verbundenen Erfahrungen deutlich unterscheiden. Gleichzeitig verfügen die Personen entsprechend über unterschiedliche soziale und kulturelle Ressourcen. Die letzte Studie zur ungewollten Kinderlosigkeit basiert auf Daten, die bereits sieben Jahre alt sind. Um die Entwicklungen beim Thema ungewollte Kinderlosigkeit zu überprüfen, soll auf Grundlage der Studie 2020 eine Aktualisierung vorgenommen werden. Durch die aktuell intensive Diskussion zur Reproduktionsmedizin nicht nur in Fachkreisen, sondern insbesondere in der medialen Öffentlichkeit hat sich möglicherweise die Wahrnehmung des Themas bei Betroffenen verändert. Auch dies soll mit der Studie kontrolliert werden. Ein zentrales Moment dieser Untersuchung soll die Vergleichbarkeit mit den Zahlen von 2019 sein. Daher soll die Untersuchung methodisch identisch angelegt sein. So sollen in der Repräsentativbefragung viele Fragen in gleicher Form gestellt werden, um Veränderungen in der Grundgesamtheit sowie in den verschiedenen Teilgruppen messen zu können. Trotzdem soll es Raum für Neues geben: Es sollen neue Fragen aufgenommen werden, um jüngere Entwicklungen sowie neue gleichstellungspolitische Erkenntnisinteressen (auch der Reproduktionsmedizin und psychosozialen Befragung) mit zu erfassen. Weiterhin soll die Studie, wie auch die Vorgängeruntersuchungen, als Mixed-Method-Ansatz angelegt sein. Durch die Kombination verschiedener Ansätze können Ergebnisse überprüft, ergänzt oder vertieft werden. In vier Gruppenwerkstätten sollen deshalb qualitative Erhebungen stattfinden. Die Vorteile der Methodenkombination sind u.a.: Höhere Glaubwürdigkeit und Validität der Ergebnisse; Umfassenderes Verständnis des Forschungsgegenstands; Ausgleich der Schwächen einzelner Methoden sowie die Möglichkeit der vertieften Untersuchung besonders spannender Milieus. Die Studie soll durch die Einbeziehung von fachwissenschaftlicher Expertise begleitet werden, um neueste Trends und Entwicklungen zu berücksichtigen und aktuelle wissenschaftliche Debatten zu berücksichtigen.
Gegenstand nach CPV
- 71241000Durchführbarkeitsstudie, Beratung, AnalyseHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
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- Angebotsöffnung
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- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
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- Vorbehaltene Ausführung
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- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden. Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMBFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 08385683-dce5-445d-bf8c-6a61bdff978d.