Beweissicherung und Bauwerksmonitoring für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) in 3 Fachlosen in Berlin (VOEK 472-24)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 472-24veröffentlicht 03.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 7 Jahre
- 01.01.2025 – 31.12.2031
- Lose
- 3
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 62 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 7 Jahre01.01.2025 – 31.12.2031
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2031
- Heute
Beschreibung
Es wurde ein Beweissicherungskonzept für die Hauptbaumaßnahme Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale vor dem Reichstagsgebäude (UKZ) erstellt. Im Rahmen des Konzepts wurden 3 Leistungsbereiche der Beweissicherung und des Bauwerks-Monitorings identifiziert. Diese Leistungsbereiche werden hier in 3 Losen ausgeschrieben. Im Rahmen des Los 1 soll zusätzlich die Visuelle Beweissicherung für die Vorbereitenden Maßnahmen Besucher-WC und Ticketaußenschalter (BWC/TAS), Rückbau Berlin-Pavillon sowie Zentraler Eingangsbereich (ZEB) durchgeführt werden. Dem Bieter steht es frei, ein Angebot für eines, zwei oder alle Lose abzugeben. Los 1: Visuelle Beweissicherung Los 2: Geodätische Beweissicherung Los 3: Schwingungs- und Erschütterungsmessungen ------------------------------------------------------------------------------------------ Weitere Ausführungen können den Vergabeunterlagen, insbesondere der Projekt-und Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag) entnommen werden.
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Visuelle Beweissicherung für die Vorbereitenden Maßnahmen Visuelle Beweissicherung der folgenden Objekte für die Hauptbaumaßnahme - Reichstag einschließlich Freitreppe und westliche Rampe - Fernbahntunnel (Eigentümer: DB) - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) - Sowjetisches Ehrenmal im Tiergarten - Denkmal für die 96 ermordeten oder verschleppten Reichstagsabgeordneten - Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas - Flagge der Einheit und drei Fahnen auf dem Platz der Republik - Scheidemannstraße - Kunstwerk Grundgesetz 49 (Bestandteil Zaun Jakob-Kaiser-Haus) - Gehwegplatten Einheitsbäume Spreeufer - U-Bahntunnel Achsenkreuz Tiergarten (Ansprechpartner: SenMVKU) Rissmonitore für die Hauptbaumaßnahme - Reichstag einschließlich Freitreppe und westliche Rampe - Fernbahntunnel (Eigentümer: DB) - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) - U-Bahntunnel Achsenkreuz Tiergarten (Ansprechpartner: SenMVKU) weitere Angaben sind der Anlage 1 zum Vertrag "Projekt-und Leistungsbeschreibung" zu entnehmen. | 7 Jahre | – |
| 2 | Geodätische Beweissicherung, Geodätisches Bauwerksmonitoring und Sensorische Wassereintrittsüberwachung Geodätische Beweissicherung - Reichstag einschließlich Freitreppe und westliche Rampe - Sowjetisches Ehrenmal - U-Bahntunnel Achsenkreuz Tiergarten (Ansprechpartner: SenMVKU) Geodätisches Bauwerksmonitoring - Fernbahntunnel Eigentümer: DB) - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) Sensorische Wassereintrittsüberwachung - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) Details können der Anlage 1 zum Vertrag "Projekt-und Leistungsbeschreibung" entnommen werden. | 55 Monate | – |
| 3 | Schwingungs- und Erschütterungsmessungen '- Reichstag einschließlich Freitreppe und westliche Rampe - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) Details können der Anlage 1 zum Vertrag "Projekt-und Leistungsbeschreibung" entnommen werden. | 55 Monate | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 1Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Die angebotenen Pauschalpreise (in €/netto) und der gemittelte Stundensatz werden in Wertungspunkte umgerechnet. Maximal sind 1.000 Wertungspunkte erreichbar. Die Bewertung der Pauschalpreise fließt mit 90 % und die Bewertung der gemittelten Stundensätze mit 10 % in die Preisbewertung ein. Für den günstigsten Pauschalpreis erhält ein Bieter 900 Wertungsunkte und für den günstigsten gemittelten Stundensatz 100 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 1 % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl. (Beispiele: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Pauschalpreis erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 810 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten gemittelten Stundensatz erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 90 Wertungspunkte)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Die geodätische Beweissicherung muss zwingend durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder öffentlich bestellten Sachverständigen mit mind. 2-jähriger praktischer Tätigkeit als öffentlich bestellter Vermesser oder öffentlich bestellter Sachverständiger für die Leistung der geodätische … ganz lesenkürzer
Die geodätische Beweissicherung muss zwingend durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder öffentlich bestellten Sachverständigen mit mind. 2-jähriger praktischer Tätigkeit als öffentlich bestellter Vermesser oder öffentlich bestellter Sachverständiger für die Leistung der geodätischen Beweissicherung erfolgen. 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage 1 zu VLF in gleicher Form einzureichen. 1a. Die Planungsunterlagen (Anlage 2 zum Vertrag) sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewerber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 9_VLF zu den Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform als PDF-Datei mit dem Betreff: „Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren VOEK 472-24“ einzureichen. --- 2. Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Bei Bewerbung auf mehrere Lose steht es dem Bieter frei, einen Kombinationsrabatt anzubieten. Der Kombinationsrabatt ist nur als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme zulässig. Der Kombinationsrabatt wird nur dann gewertet, wenn die rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Losen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind. 3. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 4. Für das Angebot ist das jeweilige Tabellenblatt der Anlage 5 „Honorarblatt“ zu den Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden (VLF) des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: Formblatt 1: Angebotserklärung Formblatt 1.1: Benennung (Einzel-) Bieter Unterlage 1.1.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Unterlage 1.1.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Unterlage 1.1.3: Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) Formblatt 1.2: Benennung und Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.3: Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder Zertifizierung (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder E …- Hinweis
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie … ganz lesenkürzer
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage 1 zu VLF in gleicher Form einzureichen. 1a. Die Planungsunterlagen (Anlage 2 zum Vertrag) sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewerber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 9_VLF zu den Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform als PDF-Datei mit dem Betreff: „Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren VOEK 472-24“ einzureichen. --- 2. Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Bei Bewerbung auf mehrere Lose steht es dem Bieter frei, einen Kombinationsrabatt anzubieten. Der Kombinationsrabatt ist nur als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme zulässig. Der Kombinationsrabatt wird nur dann gewertet, wenn die rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Losen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind. 3. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 4. Für das Angebot ist das jeweilige Tabellenblatt der Anlage 5 „Honorarblatt“ zu den Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden (VLF) des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: Formblatt 1: Angebotserklärung Formblatt 1.1: Benennung (Einzel-) Bieter Unterlage 1.1.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Unterlage 1.1.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Unterlage 1.1.3: Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) Formblatt 1.2: Benennung und Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.3: Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder Zertifizierung (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) für BiGe (wenn zutreffend) Formblatt 2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Formblatt 3: Eigenerklärung Umsätze Formblatt 4: Eigenerklärung Mitarbeiterstruktur Formblatt 5: Eigenerklärung Technische Fachkräfte Unterlage 5.1.1 (Projektleitun …
Lose 2, 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 1Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Die angebotenen Pauschalpreise (in €/netto) und der gemittelte Stundensatz werden in Wertungspunkte umgerechnet. Maximal sind 1.000 Wertungspunkte erreichbar. Die Bewertung der Pauschalpreise fließt mit 90 % und die Bewertung der gemittelten Stundensätze mit 10 % in die Preisbewertung ein. Für den günstigsten Pauschalpreis erhält ein Bieter 900 Wertungsunkte und für den günstigsten gemittelten Stundensatz 100 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 1 % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl. (Beispiele: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Pauschalpreis erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 810 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten gemittelten Stundensatz erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 90 Wertungspunkte)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.06.2027
- Vertragsende
- 31.12.2031
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie … ganz lesenkürzer
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage 1 zu VLF in gleicher Form einzureichen. 1a. Die Planungsunterlagen (Anlage 2 zum Vertrag) sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewerber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 9_VLF zu den Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform als PDF-Datei mit dem Betreff: „Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren VOEK 472-24“ einzureichen. --- 2. Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Bei Bewerbung auf mehrere Lose steht es dem Bieter frei, einen Kombinationsrabatt anzubieten. Der Kombinationsrabatt ist nur als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme zulässig. Der Kombinationsrabatt wird nur dann gewertet, wenn die rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Losen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind. 3. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 4. Für das Angebot ist das jeweilige Tabellenblatt der Anlage 5 „Honorarblatt“ zu den Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden (VLF) des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: Formblatt 1: Angebotserklärung Formblatt 1.1: Benennung (Einzel-) Bieter Unterlage 1.1.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Unterlage 1.1.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Unterlage 1.1.3: Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) Formblatt 1.2: Benennung und Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.3: Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder Zertifizierung (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) für BiGe (wenn zutreffend) Formblatt 2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Formblatt 3: Eigenerklärung Umsätze Formblatt 4: Eigenerklärung Mitarbeiterstruktur Formblatt 5: Eigenerklärung Technische Fachkräfte Unterlage 5.1.1 (Projektleitun …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | BUSSE & PARTNER Projektsteuerer Architekten Ingenieure GmbH, Berlin | – |
| 2 | Ingenieursozietät Tesch & Wieck, Berlin | – |
| 3 | Wölfel Engineering GmbH + Co. KG, Höchberg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Ellerstraße 56, 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Generalunternehmerleistungen zur Sanierung von Leerwohnungen in der Region Trier-Koblenz (VOEK 251-26)05.11.2026
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (346 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure GmbH21 Zuschläge
- Drees & Sommer SE19 Zuschläge
- ZETCON Ingenieure GmbH17 Zuschläge
- LPI Ingenieurgesellschaft mbH16 Zuschläge
- Weber & Partner Ingenieuregesellschaft für technische Gesamtplanung mbH11 Zuschläge
- Ingenieurbüro Jäger Sauer Nolte GbR10 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 23.10.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dd94a6e1-0ac7-4355-92f6-272234693e6a.