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Beweissicherung und Bauwerksmonitoring für den Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale (UKZ) in 3 Fachlosen in Berlin (VOEK 472-24)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 472-24veröffentlicht 03.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 745 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 62 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
7 Jahre01.01.2025 – 31.12.2031
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2031
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Es wurde ein Beweissicherungskonzept für die Hauptbaumaßnahme Neubau des Besucher- und Informationszentrums des Deutschen Bundestages (BIZ) und der Unterirdischen Kältezentrale vor dem Reichstagsgebäude (UKZ) erstellt. Im Rahmen des Konzepts wurden 3 Leistungsbereiche der Beweissicherung und des Bauwerks-Monitorings identifiziert. Diese Leistungsbereiche werden hier in 3 Losen ausgeschrieben. Im Rahmen des Los 1 soll zusätzlich die Visuelle Beweissicherung für die Vorbereitenden Maßnahmen Besucher-WC und Ticketaußenschalter (BWC/TAS), Rückbau Berlin-Pavillon sowie Zentraler Eingangsbereich (ZEB) durchgeführt werden. Dem Bieter steht es frei, ein Angebot für eines, zwei oder alle Lose abzugeben. Los 1: Visuelle Beweissicherung Los 2: Geodätische Beweissicherung Los 3: Schwingungs- und Erschütterungsmessungen ------------------------------------------------------------------------------------------ Weitere Ausführungen können den Vergabeunterlagen, insbesondere der Projekt-und Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag) entnommen werden.

Lose3 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Visuelle Beweissicherung für die Vorbereitenden Maßnahmen

Visuelle Beweissicherung der folgenden Objekte für die Hauptbaumaßnahme - Reichstag einschließlich Freitreppe und westliche Rampe - Fernbahntunnel (Eigentümer: DB) - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) - Sowjetisches Ehrenmal im Tiergarten - Denkmal für die 96 ermordeten oder verschleppten Reichstagsabgeordneten - Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma Europas - Flagge der Einheit und drei Fahnen auf dem Platz der Republik - Scheidemannstraße - Kunstwerk Grundgesetz 49 (Bestandteil Zaun Jakob-Kaiser-Haus) - Gehwegplatten Einheitsbäume Spreeufer - U-Bahntunnel Achsenkreuz Tiergarten (Ansprechpartner: SenMVKU) Rissmonitore für die Hauptbaumaßnahme - Reichstag einschließlich Freitreppe und westliche Rampe - Fernbahntunnel (Eigentümer: DB) - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) - U-Bahntunnel Achsenkreuz Tiergarten (Ansprechpartner: SenMVKU) weitere Angaben sind der Anlage 1 zum Vertrag "Projekt-und Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.

7 Jahre–
2
Geodätische Beweissicherung, Geodätisches Bauwerksmonitoring und Sensorische Wassereintrittsüberwachung

Geodätische Beweissicherung - Reichstag einschließlich Freitreppe und westliche Rampe - Sowjetisches Ehrenmal - U-Bahntunnel Achsenkreuz Tiergarten (Ansprechpartner: SenMVKU) Geodätisches Bauwerksmonitoring - Fernbahntunnel Eigentümer: DB) - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) Sensorische Wassereintrittsüberwachung - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) Details können der Anlage 1 zum Vertrag "Projekt-und Leistungsbeschreibung" entnommen werden.

55 Monate–
3
Schwingungs- und Erschütterungsmessungen

'- Reichstag einschließlich Freitreppe und westliche Rampe - U-Bahntunnel (Eigentümer: BVG) Details können der Anlage 1 zum Vertrag "Projekt-und Leistungsbeschreibung" entnommen werden.

55 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 1Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Die angebotenen Pauschalpreise (in €/netto) und der gemittelte Stundensatz werden in Wertungspunkte umgerechnet. Maximal sind 1.000 Wertungspunkte erreichbar. Die Bewertung der Pauschalpreise fließt mit 90 % und die Bewertung der gemittelten Stundensätze mit 10 % in die Preisbewertung ein. Für den günstigsten Pauschalpreis erhält ein Bieter 900 Wertungsunkte und für den günstigsten gemittelten Stundensatz 100 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 1 % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl. (Beispiele: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Pauschalpreis erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 810 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten gemittelten Stundensatz erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 90 Wertungspunkte)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die geodätische Beweissicherung muss zwingend durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder öffentlich bestellten Sachverständigen mit mind. 2-jähriger praktischer Tätigkeit als öffentlich bestellter Vermesser oder öffentlich bestellter Sachverständiger für die Leistung der geodätische … ganz lesenDie geodätische Beweissicherung muss zwingend durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder öffentlich bestellten Sachverständigen mit mind. 2-jähriger praktischer Tätigkeit als öffentlich bestellter Vermesser oder öffentlich bestellter Sachverständiger für die Leistung der geodätischen Beweissicherung erfolgen. 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage 1 zu VLF in gleicher Form einzureichen. 1a. Die Planungsunterlagen (Anlage 2 zum Vertrag) sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewerber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 9_VLF zu den Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform als PDF-Datei mit dem Betreff: „Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren VOEK 472-24“ einzureichen. --- 2. Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Bei Bewerbung auf mehrere Lose steht es dem Bieter frei, einen Kombinationsrabatt anzubieten. Der Kombinationsrabatt ist nur als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme zulässig. Der Kombinationsrabatt wird nur dann gewertet, wenn die rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Losen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind. 3. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 4. Für das Angebot ist das jeweilige Tabellenblatt der Anlage 5 „Honorarblatt“ zu den Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden (VLF) des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: Formblatt 1: Angebotserklärung Formblatt 1.1: Benennung (Einzel-) Bieter Unterlage 1.1.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Unterlage 1.1.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Unterlage 1.1.3: Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) Formblatt 1.2: Benennung und Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.3: Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder Zertifizierung (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder E …
Hinweis
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie … ganz lesen1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage 1 zu VLF in gleicher Form einzureichen. 1a. Die Planungsunterlagen (Anlage 2 zum Vertrag) sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewerber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 9_VLF zu den Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform als PDF-Datei mit dem Betreff: „Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren VOEK 472-24“ einzureichen. --- 2. Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Bei Bewerbung auf mehrere Lose steht es dem Bieter frei, einen Kombinationsrabatt anzubieten. Der Kombinationsrabatt ist nur als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme zulässig. Der Kombinationsrabatt wird nur dann gewertet, wenn die rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Losen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind. 3. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 4. Für das Angebot ist das jeweilige Tabellenblatt der Anlage 5 „Honorarblatt“ zu den Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden (VLF) des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: Formblatt 1: Angebotserklärung Formblatt 1.1: Benennung (Einzel-) Bieter Unterlage 1.1.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Unterlage 1.1.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Unterlage 1.1.3: Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) Formblatt 1.2: Benennung und Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.3: Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder Zertifizierung (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) für BiGe (wenn zutreffend) Formblatt 2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Formblatt 3: Eigenerklärung Umsätze Formblatt 4: Eigenerklärung Mitarbeiterstruktur Formblatt 5: Eigenerklärung Technische Fachkräfte Unterlage 5.1.1 (Projektleitun …

Lose 2, 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 1Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. Die angebotenen Pauschalpreise (in €/netto) und der gemittelte Stundensatz werden in Wertungspunkte umgerechnet. Maximal sind 1.000 Wertungspunkte erreichbar. Die Bewertung der Pauschalpreise fließt mit 90 % und die Bewertung der gemittelten Stundensätze mit 10 % in die Preisbewertung ein. Für den günstigsten Pauschalpreis erhält ein Bieter 900 Wertungsunkte und für den günstigsten gemittelten Stundensatz 100 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 1 % zum günstigsten Angebot erhält der Bieter 1 % weniger Punkte von der Maximalpunktzahl. (Beispiele: Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten Pauschalpreis erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 810 Wertungspunkte. Für einen Abstand von 10 % zum günstigsten gemittelten Stundensatz erhält der Bieter 10 % weniger Punkte, dh. 90 Wertungspunkte)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2027
Vertragsende
31.12.2031
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen … ganz lesenDie Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie … ganz lesen1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage 1 zu VLF in gleicher Form einzureichen. 1a. Die Planungsunterlagen (Anlage 2 zum Vertrag) sind vertraulich und werden daher nur gegen Übersendung der von dem Bewerber unterzeichneten Verschwiegenheitserklärung (Anlage 9_VLF zu den Bewerbungsbedingungen) zur Verfügung gestellt. Die Verschwiegenheitserklärung ist über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform als PDF-Datei mit dem Betreff: „Verschwiegenheitserklärung im Vergabeverfahren VOEK 472-24“ einzureichen. --- 2. Preisnachlässe: Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Angebotssumme gewährt werden und in einem Anschreiben aufgeführt sind. Bei Bewerbung auf mehrere Lose steht es dem Bieter frei, einen Kombinationsrabatt anzubieten. Der Kombinationsrabatt ist nur als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme zulässig. Der Kombinationsrabatt wird nur dann gewertet, wenn die rabattierten Angebote des betreffenden Bieters in allen Losen der Loskombination die jeweils wirtschaftlichsten sind. 3. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 4. Für das Angebot ist das jeweilige Tabellenblatt der Anlage 5 „Honorarblatt“ zu den Bewerbungsbedingungen mit Verfahrensleitfaden (VLF) des entsprechenden Loses zu verwenden. Fehlende Preisangaben oder Änderungen u. Ergänzungen in den Vergabeunterlagen führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 5. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 6. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 7. Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot, vollständig ausgefüllt, einzureichen: Formblatt 1: Angebotserklärung Formblatt 1.1: Benennung (Einzel-) Bieter Unterlage 1.1.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister Unterlage 1.1.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung Unterlage 1.1.3: Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) Formblatt 1.2: Benennung und Erklärung der Bietergemeinschaft (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.1: Aktueller Handelsregisterauszug oder aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.2: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für BiGe (wenn zutreffend) Unterlage 1.2.3: Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis oder Zertifizierung (§ 48 Abs. 8 VgV ) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV ) für BiGe (wenn zutreffend) Formblatt 2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Formblatt 3: Eigenerklärung Umsätze Formblatt 4: Eigenerklärung Mitarbeiterstruktur Formblatt 5: Eigenerklärung Technische Fachkräfte Unterlage 5.1.1 (Projektleitun …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.10.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dd94a6e1-0ac7-4355-92f6-272234693e6a.