Betrieb eines Gigabit-Netzes im Verbandsgebiet des Zweckverbands Breitbandversorgung Steinburg
Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg · Itzehoe, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen 23-12 ZVBS_Betriebveröffentlicht 26.02.2025DienstleistungenSonstiges zweistufiges Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Sonstiges zweistufiges Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Sonstiges zweistufiges VerfahrenKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Itzehoe25524, Kreis Steinburg, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
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Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Konzessionsgeber plant und errichtet ein Gigabit-Netz in den unterversorgten Gebieten des Zweckverbands Breitbandversorgung Steinburg . Er beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzessionen für den Betrieb des noch zu errichtenden Glasfasernetzes nach KonzVgV zu vergeben. Das passive Netz soll an einen Betreiber verpachtet werden, der die aktive Technik einbringt, das Netz funktionsfähig betreibt, Endkundendienste bereitstellt und Drittanbietern offenen Zugang gewährt. Die Umsetzung des geförderten Projekts erfolgt u.a. auf der Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 26.04.2021 ("Gigabit-Richtlinie").
Beschreibung des Loses
Der Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg hat beschlossen, zur flächendeckenden Breitbandversorgung der Bürgerinnen und Bürger in den unterversorgten Bereichen des Projektgebietes eine Glasfasernetz-Infrastruktur (Gigabitnetz) errichten zu lassen und an ein TK-Unternehmen (Betreiber) zu verpachten. Um eine flächendeckende Breitbandversorgung umsetzen zu können, hat der Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg einen Förderantrag an das Bundesministerium Digitales und Verkehr (BMDV) auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 („Gigabit-Richtlinie“) gestellt. Der Zweckverband erhielt mit Datum vom 04.10.2022 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des BMDV (Anlage 01 Vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes), inklusive Anlagen (Anlage 02 Anlagen zu dem vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes). Darüber hinaus beabsichtigt der Zweckverband, Mittel der Landesförderung des Landes Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen und hat bereits einen Förderantrag gestellt. Sobald der Zweckverband einen entsprechenden Zuwendungsbescheid des Landes erhält, wird dieser den Vergabeunterlagen beigefügt. Mit dieser Ausschreibung soll ein Konzessionsnehmer gefunden werden, der das noch auszubauende Glasfasernetz betreibt. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher ausschließlich der zukünftige Netzbetrieb.
Gegenstand nach CPV
- 72400000InternetdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- genannt
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Wirtschaftsministerium, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder d … ganz lesenkürzer
Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, Neumünster | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Zweckverband Breitbandversorgung Steinburg
- Anschrift
- Viktoriastrasse 16/18, 25524 Itzehoe
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbHinfo@
wr-recht.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eccf5f5f-4c1a-431d-9b20-69e6eae98200.