Analyse ökonomischer Effekte der Energiewende in der Energiewirtschaft
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 17104/004-26#037veröffentlicht 14.10.2026Dienstleistungen · Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 3 Jahre01.01.2027 – 31.12.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, VgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Berlin10115, Berlin
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 2,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026Alle in den Kalender
- Veröffentlichungvor 20 Tagen
- Heute
- Angebotsfrist 23:59 Uhrin 9 Tagennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrin 10 Tagen
- Vertragsbeginnin 59 TagenLaufzeit bis 31.12.2029
- Bindefrist endetin 3 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
Beschreibung
Ziel des Vorhabens ist es, zu untersuchen, wie sich die Energiewende auf Investitionen und Arbeitsplätze in der Energiewirtschaft ausgewirkt hat. Dafür werden vorhandene Daten aus Statistiken, Unternehmen und wissenschaftlichen Studien ausgewertet. Auf dieser Grundlage sollen die Investitionen in die Energiewende und die Beschäftigung in der Energiewirtschaft über einen längeren Zeitraum dargestellt werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den erneuerbaren Energien, da hierzu bisher nur wenige offizielle Daten zur Beschäftigung vorliegen.Zusätzlich kann untersucht werden, welche Kosten der Energieversorgung für Verbraucher entstehen.
Dabei werden die Bereiche Strom, Wärme und Verkehr betrachtet und die verschiedenen Kosten zusammengefasst. Der Auftragnehmer unterstützt das BMWE bei der Datenauswertung und bei der Entwicklung geeigneter Kennzahlen. Ziel ist es, die bisherigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Energiewende anhand von Daten verständlich darzustellen.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Siehe Verfahrensbeschreibung Nummer 4.Beschreibung: Personal (30 %), Ablauforganisation (20%) Umsetzungskonzept (Gewichtung 50%)
- Preis
- 30
- Beschreibung
- Es kommt die modifizierte UfAB II-Methode bei der Bewertung der Angebote zur Anwendung.
Eignung7 von 7 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen. Siehe Verfahrensbeschreibung Nummer 3.5.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Es sind jeweils mindestens zwei Referenzauftrag für jeden der Referenzbereiche A-C einzureichen. Insgesamt sollen nicht mehr als fünf Referenzen pro Referenzbereich eingereicht werden. Siehe Verfahrensbeschreibung Nummer 3.3.2.bis 3.3.2.3
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Nichtvorliegen von Interessenkollisionen. Siehe Verfahrensbeschreibung Nummer 3.3.3.
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe. Siehe Verfahrensbeschreibung Nummer 3.3.4
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Ausreichendes Personal. Siehe Verfahrensbeschreibung 3.3.1.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 13.11.2026, 10:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektr … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich oder elektronisch an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die weiteren Anforderungen an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 161 GWB. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen ab Kenntnis des geltend gemachten Vergabeverstoßes bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer 1.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Art
- Oberste Bundesbehörde, Allgemeine öffentliche Verwaltung
- Anschrift
- Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
- Website
- bmwe.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bmwe.bund.de
Bei uns erfasst
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- Mitwirkung in der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (GD) nach § 3 Abs. 1 Vorausschätzungsverordnung (EgVV)27.10.2026 · 3 Angebote
- Evaluierung der BesAR27.10.2026 · 3 Angebote
- Fortschrittsberichte 2025 und 2027 zum integrierten nationalen Energie- und Klimaplan (NECP); Fortschreibung des NECP Deutschlands23.10.2026 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung aee78f94-858c-4e46-8b40-428721ce494e.