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Beschaffung von IuK-Netz sowie Cloud-Nutzung des Satelliten Positionierungsdienstes SAPOS in Hessen

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0061veröffentlicht 17.06.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 431 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Verträge enden voraussichtlich je Los – Neuausschreibung möglich

  • Los 2: Cloud-Supportin 18 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich
  • Los 1: Bereitstellung des IuK-Netzes zum Betrieb der hessischen SAPOS-Referenzstationen sowie Betrieb der SAPOS-Anwendungen in einer Cloudin 42 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1,02 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre24.04.2026 – 23.04.2030, bis zu 5 Verlängerungen
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 23.04.2030
    vor 6 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Beschaffung von IuK-Netz sowie Cloud-Nutzung des Satelliten Positionierungsdienstes SAPOS in Hessen in zwei Losen

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bereitstellung des IuK-Netzes zum Betrieb der hessischen SAPOS-Referenzstationen sowie Betrieb der SAPOS-Anwendungen in einer Cloud

Im Folgenden soll die Bereitstellung des IuK-Netzes zum Betrieb der hessischen SAPOS®-Referenzstationen sowie Betrieb der SAPOS®-Anwendungen in einer Cloud erbracht werden. Zur Vermeidung von Ausfällen der SAPOS®- Dienste ist zwingend ein bis zu 6-monatiger Parallelbetrieb mit dem derzeitigen Auftragnehmer notwendig. Um diesen sicherzustellen wird der Bestandsvertrag um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden. Zum Betrieb des SAPOS® - IuK-Netzes werden vom Auftragnehmer alle notwendigen Endgeräte zur Verfügung gestellt und betriebsfertig konfiguriert. Bei allen Fragen zur angebotenen Cloud und dessen Support ist die offene Zusammenarbeit zwischen den Auftragnehmern der Lose 1 und 2 Voraussetzung. a) Ausfallsichere Bereitstellung und Betrieb von mindestens 7 virtuellen Servern in einer Cloud des Auftragnehmers Aktuell bestehen folgende Konfigurationen: 4 Server mit 4vCPUs, 16 GB, Windows STD 2019 1 Server mit 4vCPUs, 8 GB, Windows STD 2019 1 Server mit 2vCPUs, 4 GB, Windows STD 2019 1 Server mit 1vCPU, 1 GB, Standard Ubuntu 24.04 amd64 uefi latest b) Möglichkeit maximal zwei weitere Server in Betrieb zu nehmen. Der Serverstart sollte auf Knopfdruck möglich sein. c) Bereitstellung von öffentlichen IP-Adressen für jeden virtuellen Server d) Bereitstellung von skalierbarem Daten-Speicherplatz e) Betrieb einer Firewall in der Cloud f) Backup der Server und Datenspeicher g) Redundanter Betrieb in zwei voneinander unabhängigen Cloud-Rechenzentren in Deutschland h) Nachweis der Cloud-Zertifizierung nach DSGVO i) Nachweis der Cloud-Zertifizierung nach BSI-C5-Typ2 Testat, BSI C5:2020 oder vergleichbar j) Nachweis der Cloud-Zertifizierung nach SOC1, SOC2 und SOC3 k) Einhaltung der ISO/IEC 27001, 27017 und 27018 für Informationssicherheitsmanagement Systeme l) Nachweis als beim BSI registrierter KRITIS Betreiber oder vergleichbar m) Skalierbarkeit der Serverleistung sowohl in Richtung der Verstärkung als auch der Verringerung n) Bereitstellung, Betrieb und Konfiguration der Kommunikations-Hardware auf den Referenz- und Monitorstationen inklusive Instandhaltung und Software-/Firmwarepflege o) Montage der benötigten Hardware in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber vor Ort in den vorhandenen 19"-Schränken sowie Anschluss der darin vorhandenen Stromversorgung p) Anbindung der SAPOS®-Referenzstationen an die Produktivserver in der Cloud q) Proaktiver Betrieb (7*24h) von zurzeit 13 Referenzstationen r) Anbindung der Referenzstationen mittels DSL 16 Mbit/s (Minimum) inkl. LTE-Backup. Bei Standorten, an denen lediglich LTE verfügbar ist, kann eine Backuplösung entfallen. s) FTP-Push von den Referenzstationen auf die Server in der Cloud, optional auf Server im Internet t) Kostenfreie Kündigung von aufgegebenen Standorten u) Kostenfreie Ersteinrichtung neuer Standorte (bis zu zwei neue Standorte während der Vertragslaufzeit) v) Proaktiver Betrieb (7*24h) von zurzeit 4 Monitorstationen im IuK-Netz w) Anbindung der Monitorstationen mittels DSL / LTE, je nach Verfügbarkeit x) Sofortige Meldung bei Ausfall einer Station per Mail an eine vom Auftraggeber benannte Mailadresse y) Bereitstellung eines eigenständigen WANs der Stationen in einem nicht öffentlichen Bereich z) Übergang vom WAN zur Cloud und Einbeziehung der dort betriebenen Server in das WAN (Cloud Connect) aa) Bereitstellung von Internetanbindungen der Server für den webbasierten Austausch von Satellitendaten über das Ntrip-Verfahren bb) Bereitstellung der Internetanbindung zum Betrieb der Webserver cc) Bereitstellung der Internetanbindung zum Betrieb der Echtzeitanwendungen dd) Betrieb eines Loadbalancers zur Lastverteilung der Nutzeranfragen auf die zwei Echtzeitserver ee) Bereitstellung einer VPN-Anbindung zur ortsunabhängigen Fernwartung der Server in der Cloud mit mindestens 5 zugelassenen Nutzern ff) Betrieb eines DSL-Anschlusses im Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) zur Einbindung der dortigen Monitorrechner über ein VPN gg) Kostenfreier Parallelbetrieb der neuen Lösung beim aktuellen Auftragnehmer bis zur vollständigen, ausfallsicheren Betriebsbereitschaft hh) Direkte, telefonische Erreichbarkeit des technischen Supports des Auftragnehmers ii) Support ausschließlich in fließend deutscher Sprache jj) Keine Verwendung von Ticketsystemen zur Störungsbeseitigung kk) Störungsbeseitigungen Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, maximal zwei weitere Server in Betrieb zu nehmen. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

4 Jahre951.600 €
2
Cloud-Support

Im Folgenden soll der Cloud-Support erbracht werden. Beratung und Support bei allen Fragen, die die Nutzung einer Cloud und die Kon-figuration der in der Cloud eingesetzten Systeme betreffen. Es handelt sich bei der ausgeschriebenen Leistung um ca. 90 Stunden pro Vertragsjahr. Es wird bei einer Vertragslaufzeit von maximal vier Jahren von einem Volumen von 360 Stunden ausgegangen. Ersteinrichtung beim Umstieg auf einen neuen IuK-Dienstleister (aus Los 1): a) Design der Cloudlösung zum Betrieb an zwei unabhängig voneinander betriebenen Cloud-Standorten in enger Abstimmung mit dem IuK-Netzbetreiber (Los 1) und dem Auftraggeber b) Unterstützung zur Realisierung der Datenübermittlung von den SAPOS®-Referenzstationen zu den Cloudservern c) Konfiguration virtueller Server d) Installation der Betriebssysteme e) Realisierung von VPN-Zugängen f) Implementierung von Sicherungsroutinen aller relevanten Daten in der Cloud g) Unterstützung bei der Konfiguration der SAPOS®-Webserver h) Einrichtung einer Firewall in der Cloud nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber Daueraufgaben: a) Betreuung von VPN-Zugängen b) Eigenständiges Patchmanagement der eingesetzten Server in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Windows Patches sind außerhalb der Geschäftszeiten durchzuführen. In der Regel werden zwei Patches pro Monat an beiden Cloud-Standorten im Abstand von zwei Tagen durchgeführt. Bei kritischen Updates auch mehr. Geplante Updatetermine sind dem Auftraggeber frühzeitig per Mail mitzuteilen. Eine Abschlussmeldung hat zu erfolgen. c) Zertifikatverwaltung der eingesetzten Webserver. Zertifikate sind einmal jährlich auf den Webservern auszutauschen. Die Zertifikatsdateien werden vom Auftraggeber bereitgestellt. Aufgaben auf Zuruf: a) Konfigurationsänderungen an den virtuellen Servern (Speicherplatz, CPU-Anzahl, CPU-Leistung etc.) b) Sofortige Reaktion auf kritische Fehler in eingesetzten Betriebssystemen und Installation entsprechender Patches c) Installation neuer Betriebssystem Versionen d) Zurücklesen von Daten im Bedarfsfall e) Unterstützung bei Konfiguration und Betrieb der SAPOS®-Webserver f) Hilfestellung allgemeiner Art zu IT-Fragen g) Beratung zur IT-Sicherheit h) Firewallmanagement i) bei Bedarf: Inbetriebnahme der zwei weiteren Server in der Cloud aus Los 1 per Selfservice gemäß Ziffer 4.1 der Leistungsbeschreibung Allgemeines: a) Benennung direkter, telefonisch erreichbarer Ansprechpartner b) Support erfolgt ausschließlich in fließend deutscher Sprache c) Auf Grund der Kritikalität der SAPOS®-Dienste wird die Nutzung eines Ticket-Systems und der damit verbundenen Wartezeiten auf Seiten des Auftragnehmers vom Auftraggeber nicht akzeptiert. Geschäftszeiten • Mo-Do 8:00 - 16:30 Uhr • Fr 8:00 - 15:00 Uhr Zur Vermeidung von Ausfällen der SAPOS®- Dienste ist zwingend ein bis zu 6-monatiger Parallelbetrieb mit dem derzeitigen Auftragnehmer notwendig. Um diesen sicherzustellen wird der Bestandsvertrag um den entsprechenden Zeitraum verlängert werden. Weitere Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2 Jahre72.000 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
24.04.2026
Vertragsende
23.04.2030
Verlängerung
bis zu 5-mal
Optionen
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag viermalig automatisch um jeweils in weiteres Jahr. Zudem besteht die Option auf eine Verlängerung um weitere sechs Monate zur Sicherstellung des Parallelbetriebes. Er beginnt mit Zuschlag und endet nach Ablauf der 96 Monate, spätestens nach 102 Monate, automatisch.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
-
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.

Los 2

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
24.04.2026
Vertragsende
23.04.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag zweimal automatisch um jeweils in weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
72.000 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 72.000 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG i.V.m. § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert. Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot in Bezug auf den Preis. Entscheidend ist hier die Gesamtangebotssumme (brutto), die sich aus den Summen der entsprechenden Positionen im Preisblatt ergibt. Werden mehrere Angebote mit dem gleichen Preis abgegeben, entscheidet das Los über den Zuschlag.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Deutsche Telekom Business Solutions GmbH, Bonn2
2ceterion AG, Bad Vilbel1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 02.09.2025
  3. BekanntmachungFrist 02.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b045cab5-0f46-4be3-a9f8-d54b75d1f542.