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ohne Zuschlag beendetEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Beschaffung einer WLAN-Infrastruktur für die HöMS

Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung · Wiesbaden, Hessen

Aktenzeichen VG-3000-2025-0097veröffentlicht 03.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 339 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.

Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wiesbaden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
896 Tsd. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wiesbaden65185, Hessen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.hessen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 98 Tage (46 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (149 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über vergabe.hessen.de
    vor 11 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  4. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 7 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Aufbau einer WLAN-Infrastruktur für den Internetzugang der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) an ihren vier Campus in Wiesbaden, Kassel, Gießen und Mühlheim am Main.

Beschreibung des Loses

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Aufbau einer WLAN-Infrastruktur für den Internetzugang der Hessischen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HöMS) an ihren vier Campus in Wiesbaden, Kassel, Gießen und Mühlheim am Main und zwei Außenstellen in Lich und Hünstetten. Dafür sind die folgenden Leistungen Bestandteil der Leistungsbeschreibung: - Planung (inklusive Beratung) zum Aufbau eines WLAN-Hotspots, - Miete von WLAN-Access-Points, - die dazugehörige technische Infrastruktur (u.a. Miete von Netzwerkswitchen, ggf. Verkabelungsarbeiten), - Dienstleistungen zum Aufbau sowie der Installation, dem Betrieb und Störungsmanagement der WLAN-Infrastruktur.

Die angebotenen Hardware-Produkte müssen gemäß der Informationssicherheitsleitlinie des Landes Hessen in der Fassung vom 21.10.2025 (Fundstelle: StAnz. 2025, 1123), die Vorgaben des Grundschutzes nach BSI-Standard erfüllen. Das Unternehmen hat dazu die entsprechenden Zertifizierungen (z. B. durch TÜV IT) den Angebotsunterlagen beizulegen (siehe Ziffer 1.5, lfd. Nr. 9 der Ausschreibungsbestimmungen sowie Ziffer 3.3.3 der Leistungsbeschreibung). Unternehmen aus dem EU-Ausland können alternativ vom BSI anerkannte Zertifikate vorlegen.

Bei dem Auftragnehmer ist ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 etabliert. Das entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen, vgl. Ziffer 1.5, lfd. Nummer 10 der Tabelle in den Ausschreibungsbestimmungen sowie Ziffer 3.1.4 der Leistungsbeschreibung.

Der Auftragnehmer bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer müssen gemäß der aktuellen ISO 9001 zertifiziert sein. Das Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen (vgl. Ziffer 1.5, lfd. Nr. 11 der Tabelle in den Ausschreibungsbestimmungen sowie Ziffer 3.3.3 der Leistungsbeschreibung).

Im Rahmen des Rechenzentrumsbetriebes hat der Auftragnehmer bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer auf Anforderung folgende Sicherheits- und Datenschutzzertifizierungen als Mindestanforderungen vorzulegen: •ISO 27017 (Cloud-Datensicherheit) •ISO 27018 (Datenschutz in der Cloud) •BSI C5 Type 1 o(Alternativ vom BSI anerkannte Zertifikate) •TCDP 1.0 (Trusted Cloud Datenschutzprofil für Cloud-Dienste)

Es ist beabsichtigt, folgende Mengen an WLAN-Access-Points (im Folgenden "AP") zu mieten: •154 AP für den Standort Wiesbaden, •60 AP für den Standort Mühlheim, •48 AP für den Standort Kassel, •29 AP für den Standort Gießen, •18 AP für den Standort Lich und •5 AP für den Standort Hünstetten Nach unseren Schätzungen ergeben sich folgende Gesamt-Mengenbedarfe von: •Ca. 48 Switche der Variante 1 •Ca. 13 Switche der Variante 2 •Ca. 10 Switche der Variante 3 •Ca. 6 Switche der Variante 4

Die benötigten Mengen der WLAN-Access-Points sowie der Netzwerkkomponenten ("Switche") am jeweiligen Standort ist abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wie z. B. die Anzahl der LAN- bzw. Technikräume, deren Vernetzung untereinander (Glasfaser oder Kupfer, Menge) und die jeweils dort örtlich abgeschlossene LAN-Verkabelung zur Versorgung von Gebäuden, Räumen und Flure etc. Der Auftragnehmer hat lt. Ziffer 4.1 des Rahmenvertrages alle erforderlichen Verbindungen und Kabel (LAN-Verbindungen, Stromverbindungen, Patchkabel etc.), die für die Errichtung eines WLAN-Hotspots erforderlich und noch nicht an dem jeweiligen Standort vorhanden sind, bereitzustellen und zu verlegen. Die Einzelheiten sind in Ziffer 16 des Rahmenvertrages geregelt.

Die benötigte Anzahl muss im Wege einer Ortsbegehung (sog. Planungsabruf) individuell vom Auftragnehmer erkundet und geprüft werden. Die Planung der WLAN-Hotspots stellt eine separate, von Errichtung und Betrieb des WLAN-Hotspots losgelöste Leistung des Auftragnehmers dar.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mit dem Angebot ist das Formblatt Referenzen einzureichen (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). Mindestanforderung: Darstellung von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), über den Aufbau, Betrieb und Wartung einer WLAN- … ganz lesenMit dem Angebot ist das Formblatt Referenzen einzureichen (Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform). Mindestanforderung: Darstellung von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), über den Aufbau, Betrieb und Wartung einer WLAN-Infrastruktur zur Bereitstellung von WLAN-Hotspots für den Internetzugang mobiler Endgeräte an mindestens drei (3) zusammenhängenden Standorten mit einer Anzahl von insgesamt mindestens 60 AccessPoints (indoor und outdoor). Die Mindestanforderungen an die Eignung der Unternehmen sind zwingend zu erfüllen. Unternehmen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Referenzen bei dem Referenzauftraggeber vor. Für einen solchen Fall wird die Vergabestelle von dem Bieter die Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail) nachfordern. In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (max. 48 Monate).
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.hessen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
04.12.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessi … ganz lesenLeistung: Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG") zur Tariftreue und zum Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S. 338) mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ge … ganz lesen§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von 896.000,00 Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Hinweis
Ein Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die … ganz lesenEin Bewerber kann den Nachweis seiner Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen. Neben den in Ziffer 5.1.9 dieser EU-Bekanntmachung geforderten Unterlagen zu Beleg der Eignung haben die Bieter zusätzlich die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen: (1) Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB (Dateien "Eigenerklaerung_Par_123_GWB" und "Eigenerklaerung_Par_124_GWB"). Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. Bei Einsatz von (eignungsrelevanten) Unterauftragnehmern hat jeder Unterauftragnehmer die Erklärungen in der entsprechenden Form einzureichen. (2) Eigenerklärung Artikel 5k EU-Verordnung 833/2014 Der Bieter hat die Eigenerklärung zum Artikel 5k der EU-Verordnung 833/2014 (Datei "Eigenerklaerung Artikel 5k EU-Verordnung 833-2014") ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung in der entsprechenden Form einzureichen. (3) Erklärung Unternehmensdaten (Datei "Erklaerung_Unternehmensdaten"). Diese Erklärung dient lediglich statistischen Zwecken. Sie stellt kein Eignungskriterium dar. (4) Verpflichtungserklärung nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG): Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie (eignungsrelevante) Unterauftragnehmer (§ 6 HVTG) haben die erforderliche Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn nach § 4 HVTG abzugeben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG"). (5) Bei dem Auftragnehmer ist ein Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 etabliert. Das entsprechende Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen, vgl. Ziffer 1.5, lfd. Nummer 10 der Tabelle in den Ausschreibungsbestimmungen sowie Ziffer 3.1.4 der Leistungsbeschreibung. Der Auftragnehmer bzw. vom Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer müssen gemäß der aktuellen ISO 9001 zertifiziert sein. Das Zertifikat ist mit dem Angebot einzureichen (vgl. Ziffer 1.5, lfd. Nr. 11 der Tabelle in den Ausschreibungsbestimmungen sowie Ziffer 3.3.3 der Leistungsbeschreibung). Die Vergabestelle weist an dieser Stelle bereits darauf hin, dass für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter, die Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie die im Vergabeverfahren gemeldeten Unterauftragnehmer eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der Informationsstelle nach § 17 Abs. 4 HVTG bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird über den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 6 Abs. 1 WRegG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister angefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Vergabebekanntmachung
  4. Vergabebekanntmachung
  5. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7f723c19-015d-473e-8319-5dded7897d9e.